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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 29.01.2005, 10:22
johnson115 johnson115 ist offline
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angeblich ist in dem neuen "internationalen "patent vom msvö auch der übersetzungsfehler im griechischen drinnen. bei der messe in tulln hat mir einer vom msvö gesagt das die das wissen ,was soll das .da nehmen sie dir a schweine geld weg obwohl sie wissen das man probleme damit haben kann. die hafen polizei auf den kleinen griechischen inseln hält nehmlich von den plastikkärtchen nicht viel, die wollen das papier habn
diese überstzung ist nehmlich auslegungssache und wenn du 15oo km mit´n gespann darunter fahrst und dann kannst net fahren. na super der urlaub is hin,
is alles nur abzocke
wenn ich nächstes jahr im urlaub mehr zeit habe werd ich das griechische patent machen . ist mit dolmetscher nur halb so teuer wie des "msvö" und gilt auch überall.
in österreich mach ich sicher keinen schein mehr . die wissen nicht mehr wann genug ist
fb2 bis du es in der hand hast so ca. €1500.- und da sind die kleinigkeiten nicht mit eingerechnet
mfg reini
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  #17  
Alt 29.01.2005, 10:31
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Hi, man müsste da mal eine Unterschriftsliste machen die man dem Verkehrsministerium zuschickt.Wo drin steht das es auch Interessierte für den FB1 gibt. Man stelle sich vor welch ein Wahnsinn es ist, wenn ein Familienvater mit einem Schlauchboot und 8PS Motor hinten dran solche Voraussetzungen wie vorgeschrieben erfüllen muss damit er in HR fahren darf. (mal ausgenommen vom HR Patent). Man kann den MSVÖ da nicht viel Vorwürfe machen. Die stehen da alleine da in ihrer eigenen Welt und als Monopolunternehmen , weil es anscheinend keine Gegenstimmen gibt. Ist zwar ein schwieriges Unterfangen so eine Angelegenheit, aber ein Versuchs wäre es wert. Wie schauts aus mit einer Aktion kontra MSVÖ und dessen Gebahrenheiten. Wie könnte man so was anstellen....oder bin ich nur ein Träumer das man da was dagege n unternehmen kann????

LG
Rotti :redface:
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #18  
Alt 29.01.2005, 10:42
johnson115 johnson115 ist offline
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weis nicht ob das als kleiner was bingt
außerdem kostet das viel zeit und wer hat die heute schon.
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  #19  
Alt 29.01.2005, 13:12
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Schein

Hat wenig sinn wegen dem FB1 in irgend einem Forum war, ich sage mal echter Insider, der hat die Gründe dafür beschrieben warum FB1 nicht möglich ist.

Da war so etwas wie Österreich darf in Fremden Hoheitsgwässer keine Prüfungen abnehmen, das wäre der FB1 bereich aber. Nur wo werden die FB 2 - 3 abgenommen, sicher außerhalb der Höheitsgewässer

Ob das jetzt genauso geschrieben wurde kann ich nicht sagen, ich glaube das war sogar in diesem Forum. Vielleicht findet jemand den Beitrag noch.
__________________
Gruß
Herbert
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  #20  
Alt 29.01.2005, 14:11
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Berny Berny ist offline
Berny
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Lustig, immer wieder diskutiert und doch kennt sich keiner aus.

Da war doch was, wo man mit einem gültigen Internationalen (Auch Binnen) in der 3-Seemeilen Zone fahren darf, auch in Kroatien. Das hat sich nicht geändert und wird sich nichts ändern!

Der internationale, den ich zB habe (für Inland-Waters, Motorboats, Scheckkartenformat, ausgestellt von der Landesregierung), muss nicht gegen den IC getauscht werden, der gilt trotzdem auch weiter, weil er bereits die richtige Form hat. Lediglich der Fahrtenbereich ist nicht definitiv angeführt. Die anderen, die zB vom MSVÖ ausgestellt wurden, müssen ersetzt werden, wenn sie nicht dem derzeitigen IC gleichgestellt sind.

Dennoch sei folgendes festgestellt: Es wird nie sein, dass ein Patent eines privaten Vereins anerkannt wird, gleichzeitig das Patent einer amtlichen Stelle nicht !!!
Lediglich der Umstand, dass es kein "amtliches" Patent für den FB2 und mehr gibt, macht es dem MSVÖ möglich, diese Patente gegen teures Geld ausstellen zu lassen. Die österreichische Regierung hat dies den Vereinen einfach abgetreten.

Wie ich schon einmal erwähnte, werde ich mich meinem Booterl nicht in den FB2 oder außerhalb der 3-Seemeilenzohne bewegen, ich bin kein Selbstmörder. Daher stellt sich diese Frage für mich nicht.

Es ist aber richtig, dass man bei FB2 und mehr ohne MSVÖ oder anderer Vereine nicht auskommen wird. Da heißts blechen oder den Kroatischen FS machen.
Angehängte Grafiken
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  #21  
Alt 29.01.2005, 14:30
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nomen est omen
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Berny, lies noch mal langsam den Thread hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Und den dort angefuehrten Link zur ECE 40.

cu
martin
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  #22  
Alt 29.01.2005, 16:43
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von dodl
Berny, lies noch mal langsam den Thread hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Und den dort angefuehrten Link zur ECE 40.

cu
martin
Poste hier mal den Link, ich kann den dort nicht öffnen.

Ich habe mir den Thread durchgelesen, habe aber nichts gefunden, was meinen Angaben widerspricht.
Vielleicht könntest du mich da etwas aufklären!

Auf der Seite vom BMIVIT habe ich leider nichts neues gefunden.

PS.: hab mich da vorher schlecht ausgedrückt, ich wollte nicht sagen, dass ich mich auskenne, aber es wird rund um dieses Thema sehr viel spekluliert, ohne dass wirklich jemand eine Ahnung hat, was jetzt wirklich Sache ist.

Ich weiß auf jeden Fall, dass mein IC gültig ist, auch wenn der Fahrbereich nicht drinnen steht, da dies ja erst ab Juli 2004 gefordert wurde.
Mein IC wurde aber vorher ausgestellt.
Er ist aber IC-Konform, weshalb er auch gültig ist.

Mir wäre es neu, wenn ich jetzt einen neuen IC brauchen würde !!!

Aber wie gesagt, das betrifft nur diesen konkreten Fall, da ich ja keinen FB2 oder so habe.
Dennoch gibt es nach wie vor in Kroatien die Bestimmung, wonach man als Besitzer eines derartigen Patentes in der 3-Seemeilen Zone fahren darf. Und hier ist mir nicht bekannt, dass sich trotz den letzten Bestimmungen gerade dies geändert hat.
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  #23  
Alt 29.01.2005, 17:38
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Hallo,

Ja, der Link hat sich geaendert...
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Von bedeutung ist heir die Resolution Nr.13 und die Liste der Laender die die auch umsetzen. (wie schon erwaehnt, am Papier umsetzen).

Wir haben damit seit wir der Übereinkunft beigetreten sind, einen amtlichen und vorgeschriebenen Schein. Wenn dich die Kroaten mit dem Binnenpapier fahren lassen ist das schoen. Die Franzosen lassen einen Engländer ohne ICC nicht mehr anlegen. Nachzulesen im Ribnet, wo so mancher Channelhopper trotz RLI wieder heimfahren musste.

Die Frage hatte urspruenglich auch keinen HR Bezug, sondern war allgemein gehalten. Und mit dieser ECE 40 haben wir die Ausrede nimmer, dass ja eigentlich nix vorgeschrieben ist und so weiter.

Und zum Schluss, 3sm fahr ich am Weg von Pula nach Medulin schon mal so zum Spass raus. Halte mich aber nicht fuer einen Selbstmoerder. Soll heissen, ausser im Gebiet Zadar-Sibenik in HR, sind 3sm nix. Da kann man sich ja kaum bewegen.

cu
martin
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  #24  
Alt 29.01.2005, 23:26
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Boot Infos

Schein

@Bootsbörse
Zitat:
Ich weiß auf jeden Fall, dass mein IC gültig ist, auch wenn der Fahrbereich nicht drinnen steht, da dies ja erst ab Juli 2004 gefordert wurde.
Ich glaube das wir noch immer aneinander vorbeireden.

Du hast einen Binnenschein der International ist, das ist ok aber das ist ein Binnenschein.
Das es Küstenscheine gibt ist auch klar.
Das du anscheind keines hast und mit deinem Binnenpatent fährst ist schön, machen ja einige so. Es soll auch Leute geben die fahren ohne Schein.

Das es Küstenscheine gibt ist sicher auch dir klar. Da jetzt die neuen Scheine auf dem Markt sind, neu ist die Scheckarte, steht auch International drauf.

Nur sind beide Scheine eben für unterschiedliche Gewässer und auf beiden steht International. (Ferdi hat es doch einmal so schön beschrieben)

Ich gehe davon aus das du mir bisher recht gibst.

Jetzt kommt das trennende :D

Wenn der Hafenkapitän von Punat keine Binnescheine nimmt und der in Pula schon hat der eine Glück und der andere Pech. AAber ein Binnenschein bleibt ein Binnenschein auch wenn international draufsteht International Binnen ist für die Donau den Main und von mir aus dem Orinoko oder Nil gedacht.
See oder Meer beginnt am Strand und nicht nach 3 Meilen und die See ist auch International Deutschland, Griechenland, Italien.

Nach deinem Verständnis könnte ja auch ein Küstenscheininhaber auch binnen fahren nur weil die Donau mit dem Meer verbunden ist.

Der Vorteil der Autoführerscheine ist halt der, das man sowohl Feldwege Landstraßen und auch Autobahnen befahren darf Ich nehme auch an das zumindest in € alle fast gleich aussehen, da brauch ein Kontrollorgan nicht viel lesen. :wink: und er blickt durch. Anders bei den Bootscheinen, schon allein in Deutschland gibt es da so viele die alle gültig sind das sich die eigenen Behörden nicht sicher sind, wie soll dan ein unterbezahlter in der Saison überforderter Hafenkapitän jeden Schein genau ansehen.
Versuche das in Deutschland das wird nicht ganz so einfach sein damit durchzukommen. Aber jetzt zu schreiben das ist amtlich, hast du zwar nicht geschrieben, aber man könnte es ableiten ist nicht korrekt und für Neulinge nicht als echte Hilfe geeignet. Wir " alten "HR Fahrer wissen eh das es dort etwas anders ist als bei uns.

Auf der anderen Seite schreibst du über das HR Patent, das es nirgends gilt außer in HR. Das wird aber von anderen Staaten nicht so gesehen denn ich kenne sehr viele die mit dem Patent in halb € damit unterwegs sind.

Da kann ja in deiner Überlegung ewas nicht stimmen, ein echtes Küstenpatent soll nicht gültig sein aber mit einem Binnenpatent darf man die Küstengewässer befahren. :confused: :confused:
__________________
Gruß
Herbert
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  #25  
Alt 30.01.2005, 19:55
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Berny Berny ist offline
Berny
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Nun mal langsam:

1) Prinzipiell gilt der HR Schein nur dann im Ausland, wenn du HR-Staatsbürger bist. (Dies ist eine Grundsätzliche Regelung in den Resolutionen und betrifft alle Patente, nicht nur die HR, dies kann man überall nachlesen)
Wenn ein Land dich trotzdem damit fahren läßt, hast du wieder Glück gehabt.

2) Mit dem Binnenschein durftest du definitiv innerhalb der 3-Seemeilen Zone fahren, aber nur dann, wenn du den IC (auch der alte vor Juli 2004, wie den meinigen) hattest.
Ob sich daran jetzt was ändert, ist mir soweit nicht bekannt, das kann schon sein, ich glaube aber nicht. Ich denke auch, das dies der eigentliche Grund ist, warum es offiziell keinen FB1 mehr gibt.
Wichtig für die Kroaten war bist dato nur, dass du überhaupt einen Schein hast, und der mußte International sein, eine Bestätigung irgendeines Vereins auf Nationaler Ebene war denen wurscht. (Da konnte man ja sonst jeden Wisch vorlegen, deswegen gibts ja auch Internationale Scheine!)

3) Mir ist nicht bekannt, was sich alles ändern wird, aber ich weiß eines, es wird viel diskutiert und behauptet, aber es gibt noch nicht einmal eine Vereinbarung Kroatiens, dass sie sich an die Resulutionen halten werden.
Auf gut Deutsch: alles ist möglich!!!

Ein Verdacht drängt sich aber bei diesen ganzen Aktionen auf:
Diverse Vereine arbeiten mit Hochdruck daran, die Leute zu verunsichern und zu den Patenten, die sehr übertreuert sind (wenn ich zum Vergleich an die Kosten eines HR-Patentes denke), zu überreden, aber sind nicht bereit, wirklich seriöse Informationen über den Stand der Dinge preiszugeben. (Haben die doch immer behauptet, ihre Patente sein amtlich, und erst heurigen Sommer haben sie festgestellt, das dies ja eigentlich gar nicht stimmt.)

Das ist es, was ich im Endeffekt kritisiere.
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  #26  
Alt 30.01.2005, 22:12
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Nun mal langsam:

1) Prinzipiell gilt der HR Schein nur dann im Ausland, wenn du HR-Staatsbürger bist. (Dies ist eine Grundsätzliche Regelung in den Resolutionen und betrifft alle Patente, nicht nur die HR, dies kann man überall nachlesen)
Wenn ein Land dich trotzdem damit fahren läßt, hast du wieder Glück gehabt.

2) Mit dem Binnenschein durftest du definitiv innerhalb der 3-Seemeilen Zone fahren, aber nur dann, wenn du den IC (auch der alte vor Juli 2004, wie den meinigen) hattest.
Ob sich daran jetzt was ändert, ist mir soweit nicht bekannt, das kann schon sein, ich glaube aber nicht. Ich denke auch, das dies der eigentliche Grund ist, warum es offiziell keinen FB1 mehr gibt.
Wichtig für die Kroaten war bist dato nur, dass du überhaupt einen Schein hast, und der mußte International sein, eine Bestätigung irgendeines Vereins auf Nationaler Ebene war denen wurscht. (Da konnte man ja sonst jeden Wisch vorlegen, deswegen gibts ja auch Internationale Scheine!)

3) Mir ist nicht bekannt, was sich alles ändern wird, aber ich weiß eines, es wird viel diskutiert und behauptet, aber es gibt noch nicht einmal eine Vereinbarung Kroatiens, dass sie sich an die Resulutionen halten werden.
Auf gut Deutsch: alles ist möglich!!!

Ein Verdacht drängt sich aber bei diesen ganzen Aktionen auf:
Diverse Vereine arbeiten mit Hochdruck daran, die Leute zu verunsichern und zu den Patenten, die sehr übertreuert sind (wenn ich zum Vergleich an die Kosten eines HR-Patentes denke), zu überreden, aber sind nicht bereit, wirklich seriöse Informationen über den Stand der Dinge preiszugeben. (Haben die doch immer behauptet, ihre Patente sein amtlich, und erst heurigen Sommer haben sie festgestellt, das dies ja eigentlich gar nicht stimmt.)

Das ist es, was ich im Endeffekt kritisiere.
Sers Berny,
zu 1.) gesetzlich richtig, in der Praxis oft anders ausgeübt
zu 2.) in der Praxis oft gemacht, aber leider nirgends festgeschrieben...
UND DEINEN VERDACHT TEILE ICH VOLL UND GANZ!!!
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  #27  
Alt 30.01.2005, 22:33
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Berny, die vereine haben nie gesagt das Patent sei amtlich, sondern das Ministerium hat gesagt, deren Patente sind amtlich anerkannt.

Mit der Sache jetzt haben sie auch nicht wirklich was zu tun. Laut dem obigen pdf kann ich nur erkennen, das wir nun im Schifffahrtsgesetz verankert, ein vorgeschriebenes amtliches patent haben, dass du dann halt haben musst, wenn du fahren willst. Keinesfalls steht dort, dass du mit einem Binnenpatent rumfahren kannst.

Die gleiche Situation, wie sie frueher die Deutschen hatten. SBF oder halt nicht fahren. Die Ausreden die wir hatten, haben wir nun nicht mehr.

HR ist mit deren Patent ein Sonderfall, nach dem aber urspruenglich garnicht gefragt wurde.Unterm Strich seh ich nur, dass es fuer Österreicher jetzt klare Verhaeltnisse gibt. Die aber jetzt auch keinem recht sind, weis Geld kostet. :)

Wenn nun ein Österreicher nach Frankreich oder Italien will, was braucht er dann? Den genannten IC. Wie der jeweilige Beamte das in der Praxis macht ist dann wieder was anderes, aber de facto fuehrerscheinfreiheit gibts eigentlich nicht mehr.

cu
martin
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  #28  
Alt 31.01.2005, 00:45
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Patent

@Bootsbörse

zu 1.wenn du HR-Staatsbürger bist

Nicht Staatsbürger sondern Wohnsitz !

Binnenschein auf See ?
Kannst du mir die Quelle nennen wo das steht, aber nicht die vom Ministerium, da steht ja, es kann sein das die das Binnenpatent nehmen.
Wenn es jetzt Internationale Küstenpatente gibt spricht ja nix dagegen das Binnenpatente abgelehnt werden.

Auch ich schreibe immer bei MSVÖ = Verein, ist aber nicht richtig.
MSVÖ = Verband

Was bei diesen ganzen Scheinschreibereiern nicht erwähnt wurde, wenn man das ganze als amtlich bezeichnet
Wenn das HR Patent für Ösis, mit Wohnsitz Österreich, außer in Kroatien nirgends gültig ist, das auch auf Deutsche Italenische Griechische Patente zutrifft.
__________________
Gruß
Herbert
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  #29  
Alt 31.01.2005, 18:56
Manfred Manfred ist offline
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Hallo,
also ich habe folgende Scheine:
Schiffsführerpatent C und D ausgestellt von Landesreg.OÖ in 1990.
Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausgestellt von Landesregierung OÖ in 1990.
Befähigungsausweis zur Führung von Motorjachten im Fahrtenbereich 2 (Yacht-Master Licence) ausgestellt vom Mortorboot-Sportverbabd für Österreich mit einer amtlichen Eintragung des Bundesministeriums für offentliche Wirtschaft und Verkehr als oberste Schiffahrtsbehörde
Kroatische Boat Leaders Licence of Competency mit Funklizenz aus 1998.

Muß ich mir jetzt einen dieser Scheine umschreiben lassen?
MfG
Manfred
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  #30  
Alt 31.01.2005, 19:00
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Hallo,

Fuer 26€ kannst du deinen FB2 vom MSVÖ zum IC machen. und bist damit in jedem Fall im gruenen Bereich

Naeheres gibts hier:
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cu
martin
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