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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 25.01.2006, 14:41
Benutzerbild von attorney
attorney attorney ist offline
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Boot Infos

Bergung im Notfall und Eigentum erwirbt der Retter ?

Hi,

habe mal so eher am Rande mitbekommen, dass im Falle einer Schiffsbergung nach intern. Seerecht womöglich das Bergungsunternehmen aber auch ein herbeigerufener Dritter nur auf Grund seines Einsatzes Eigentum am geborgenen Boot erwerben kann und dass der Eigentumserwerb auch irgendwie davon abhängen soll, wie die Abschleppleine übergeben wird.
Wer von unseren Seerechtsexperten könnte mal zu dieser Frage paar aufklärende Takte schreiben. Wäre nämlich nicht so prickelnd, wenn man im Falle einer Manövrierunfähigkeit womöglich sein Boot an den Retter verliert.

Grus
Rainer
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  #2  
Alt 25.01.2006, 14:48
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FAR FAR AWAY FAR FAR AWAY ist offline
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Hallo Rainer!

Erinnert mich irgendwie an die Sendung "Strandpiraten"

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lg Roman

*the Boater formerly known as DB600

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  #3  
Alt 25.01.2006, 14:48
Benutzerbild von Udo
Udo Udo ist offline
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Hallo Rainer,
du musst als zu Bergender immer deine Leine geben sonst hast du schlechte Karten.
Gruß Udo
Ps. mir gehören bestimmt auch schon einige Boote
__________________
Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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  #4  
Alt 25.01.2006, 15:13
rotbart
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Zitat:
Zitat von Udo
Hallo Rainer,
du musst als zu Bergender immer deine Leine geben sonst hast du schlechte Karten.
Gruß Udo
Hi
ist nicht so ganz richtig.
Das Seerecht ist etwas komplizierter, aber mal ganz einfach :
=> retten von menschen = kostenlos
=> Retten von Material = kostet

begrverträge unterscheiden sich in einen OFFENEN und einen GESCHLOSSENEN Bergevertrag, daher kommt auch das Leinenmärchen.
Kommt ein Berger, und Ihr redet nicht über Konditionen = offener Vertrag, das typische Beispiel war, einer kommt wirft Dir eine Leine zu und fährt los ohne zu sagen was er haben will. = offener Vertrag, max halber Schiffswert (füher heute gibt es differenzierungen)
Wenn Du ihm die Leine gibts geht man davon aus, das ihr vorher verhandelt habt und die Leinenübergabe ist sozusagen der Handschalg beim Pferdehandel
Dann gibt es noch die Möglichkeit , dass Ihr das Boot aufgegeben habt (alle sind Ohne Vertrag an Bord des Retters gegangen), dann sie Offener Vertrag oder das Schiff treibt herrenlos und die Reederei (Eigner) hat es aufgegeben, dann gehört es dem der es rettet.

Um es dann wirklich kompliziert zu machen kommt noch die Sache mit der ladung hinzu, wem gehört die ??? meist ist das das eigentlich wertvolle.

Also bei Fremden (Sea TOW / gute Freund / Kumpel / Fischer) ) immer nach dem Preis der Hilfe fragen, an Bord bleiben und zum Abschluß die leine rübergeben oder so man keine mehr hat Vertrag vor Zeugen (Crew) bestätigen.
--------------------
Nachtrag
Es ist völlig egal WER rettet reederei, sar oder ein Amateur

Geändert von rotbart (25.01.2006 um 15:37 Uhr)
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  #5  
Alt 25.01.2006, 15:18
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OLKA OLKA ist offline
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@La Crevette: Cool , mir gehört ein halbes grünes Novamarine RIB 460





Mal gut, dass du mit Gabi an Bord geblieben bist beim "Tube fahren"
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  #6  
Alt 25.01.2006, 16:11
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Zitat:
Zitat von OLKA
@La Crevette: Cool , mir gehört ein halbes grünes Novamarine RIB 460





Mal gut, dass du mit Gabi an Bord geblieben bist beim "Tube fahren"
Und ich hatte die Kinder an Bord, was steht mir denn jetzt zu??
__________________
Gruß
Ludger
---------------------------------------------------------------------
N 51° 37` 38,0"
E 006° 11` 49,9"


Rettet den Wald.............esst mehr Spechte!!!!!
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  #7  
Alt 25.01.2006, 16:52
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Hallo,

im Prinzip hat Roland schon alles gesagt. Kann nur zwei Dinge ergänzen: Am Bodensee wird das nicht so eng gesehen (mir ist kein Fall bekannt wo Anspruch auf Bergelohn seitens eines Privaten angemeldet worden ist).

Bekannte von mir hatten schon Erfahrungen sammeln können mit "Bergelohn". Sie hatten vor einigen Jahren einen Ruderbruch in yugoslawischen Gewässern und waren aufgrund zunehmenden Windes und Legewallsituation auf fremde Hilfe angewiesen. Abgeschleppt von Fischern in nächsten Hafen (mit eigener Leine). Dann kam die Diskussion auf bezüglich Bergelohn. Hafenkapitän wurde geholt. Schiff an die Kette (Eigeneryacht) und nach zweitägigen Verhandlungen und gegen Bares (mehrere tausend DM, die erst aus D besorgt werden mußten) gabs das Schiff zurück.

Kann hier nur Rolands Aussage unterstützen: Erst verhandeln und dann abbbergen lassen. Wobei das natürlich in einer Stressituation oft gar nicht so einfach ist...

Ansonsten gibt es von einigen Anbietern Versicherungen (Rechtschutz, Bergelohn etc.) - habe aber keine Erfahrungen damit. Irgendwann kosten dann die Versicherungen mehr als das Boot...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #8  
Alt 25.01.2006, 14:48
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Gehööört habe ich auch davon.....

Wenn du mit deiner Leine abgeschleppt wirst ist alles im Lot. Benutzt der Helfer seine Leine wird's probleamtisch.... angeblich

Edit: Uuups, hat sich mit Udo überschnitten
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  #9  
Alt 25.01.2006, 15:02
alex101068
Gast
 
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Ja ich hab auch schon an WASCH ein BWA 430 verloren, der alte Bergemeister.
Walter, musst es jetzt leider an der französischen Atlantikküste abholen.

Ist das nicht alles Theorie und sind diese "Bergemärchen" auch auf Privatpersonen anwendbar oder gilt das nur für professionelle Bergeunternehmen ?

Gruß Alex
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