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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 21.11.2012, 18:05
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dievoggis dievoggis ist offline
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Neue Führerscheinregelung ab 18.01.2013

Servus Zusammen ,

wenn das, was da drin steht richtig interpretiere:
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dann dürfte ich, da mein Führerschein vor dem 01.01.1980 ausgestellt wurde, nach Ablegen einer praktischen Prüfung, auf meine alten Tage , ein Motorrad bis 37KW fahren und 2 Jahre später unbeschränkt.

Jetzt muss ich mir nur noch die Erlaubnis von meiner Frau holen. Das gibt :

Gruß Peter
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  #2  
Alt 21.11.2012, 18:29
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Hallo Peter,
wenn ich jetzt wüßte was für einen Schein/Klasse Du hast könnte ich Dir zustimmen oder auch nicht......

Ich blick da auch nicht mehr ganz durch, hab mich letzens noch gefragt was ich mit meinem alten Klasse 3er eigentlich heute noch für einen Anhänger ziehen darf, gibt es eigentlich eine Umschlüsselungstabelle von "alt" auf "neu" (Führerscheinklassen?)

Aber ist O.T., wie geschrieben, was hast Du für einen Schein/Klasse?

Die eigene Frau zu überzeugen sollte ja wohl möglich sein..

Gruß Peter
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P.G.
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  #3  
Alt 21.11.2012, 18:35
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Servus Peter ,

den alten Dreier (vor. 01.01.1980) hab ich , beim Einser bin ich damals durchgeflogen (hatte keinen Bock mehr ihn zu wiederholen--war auch wohl besser so )

Gruß Peter
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  #4  
Alt 21.11.2012, 18:45
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ich weiß der Witz ist alt Peter aber dass du 125er fahren durftest das wußtest du?
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
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Gruß Harry
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  #5  
Alt 21.11.2012, 19:24
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Berny Berny ist offline
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wo steht das mit der praktischen Prüfung?

Das mit den Scheinen ist so eine Sache: man erwirbt eine Lenkerberechtigung, die hat man dann, das ist ein persönliches Recht.
Im Führerschein ist lediglich beschrieben, zu was du berechtigst bist.
Der Führerschein ist also nicht die Lenkerberechtigung (wenn auch oft so gedacht)

Offensichtlich haben Personen in DE, die vor 1980 den Führerschein gemacht haben, auch die Berechtigung, 125er zu fahren.
Und dieses Recht hast du immer noch, auch wenn es ev im Schein nicht drinnen steht.

Damit das bereinigt wird, gibts meistens eine Zusatzzahl, bei uns in Österreich heißt die zB 111, oder im Sprachgebrauch B+, damit darf man 125er fahren.

Der Witz, als Österreicher nicht in DE, und als Deutscher nicht in Österreich....
Willkommen EU
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  #6  
Alt 21.11.2012, 19:25
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Servus Harry ,

ich hab seit 13 jahren einen 125er Roller .

Gruß Peter
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  #7  
Alt 21.11.2012, 20:12
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Servus Berny ,

Zitat unter A2

Zitat:
"Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)."
Gruß Peter
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  #8  
Alt 21.11.2012, 22:15
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Hallo Peter (Skymann1),

mit Deinem alten 3er (wir beide sind ja gleich alt) hast Du, wenn Du Dir einen neuen EU Führerschein ausstellen lässt den B, BE und C1E.
Das heißt: PKW, PKW mit Hänger wobei das zul. Gesamtgewicht (heute heißt das Gesamtmasse) 3,5 t überschreiten darf und Du darfst LKW bis 12 t und LKW mit einachsigem Anhänger (Tandem bis 1 m Achsenabstand gilt als eine Achse) fahren, wobei das zul. Gesamtgewicht des Gespanns die 12 t nicht überschreiten darf.
Außerdem schließt der alte 3er den A1 ein. Das sind Krafträder bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 15 PS - aber gedrosselt auf 80 km/h.
Ab 19.01.2013 fällt die Drosselungspflicht weg und das Leistungsgewicht darf 0,1 KW/kg Gewicht nicht überschreiten. Also ca. 0,13 PS pro kg Motorrad. Bei 15 PS muss das Motorrad also mindestens 112 kg wiegen. Enduro mit 15 PS und 80 kg geht also dann nicht mehr.

Da fällt mir noch etwas ein: Mit dem alten 3er darfst Du auch noch einen Bus mit höchtens 7,49 t fahren - ohne Fahrgäste, wenn Du keine Personenbeförderung hast (Klasse D mit Beschränkung 171. Die 171 ist die Kennung für "unter 7,5 t").

Grüße

Max
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wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird.
zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher...
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  #9  
Alt 22.11.2012, 02:00
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Hallo,

war da noch irgendetwas, dass man für die Cxx ab 50 eine Gesundheitsprüfung machen muss?
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #10  
Alt 22.11.2012, 08:58
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Peter (dV)
Zitat:
ich hab seit 13 jahren einen 125er Roller
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  #11  
Alt 22.11.2012, 09:55
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Zitat:
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Hallo,

war da noch irgendetwas, dass man für die Cxx ab 50 eine Gesundheitsprüfung machen muss?
Jepp, und die musst du regelmäßig machen und seber zahlen. Das übernimmt keine Krankenkasse.

Ich habe im Februar meinen Klasse 2 Schein "auf Eis" gelegt.

Nach Aussage vom Straßenverkehrsamt kann ich jeder Zeit den Gesundheitscheck machen lassen und darf dann wier Brummis fahren.

Das Fatale daran ist: Wenn der Arzt sagt, sass du nicht fahrtüchtig bist, dann ist der PKW-Lappen auch weg.
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  #12  
Alt 22.11.2012, 12:36
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Neue Führerscheinregelung

Hallo Olaf,

da habe ich andere Informationen bekommen. Da ich ja auch über
50 bin und ich kurz vor meinem 50zigsten letztes Jahr den grauen
Lappen gegen den neuen Fuhrerschein getauscht hatte wurde
mir gesagt, dass man in einem bestimmten Zeitraum nach dem
50zigsten (ich glaube es waren 2 Jahre) die Gesundheitsprüfung
nachholen muss, um wieder den alten 2er also C, E fahren zu
dürfen. Empfehle also unbedingt, noch mal bei Deinem Landratsamt
nachzufragen. Würde mich nicht wundern, wenn das von Amt zu
Amt und insbesondere von Land zu Land anders gehandhabt wird.

Wenn Du leichte Probleme gesundheitlicher Art hast, welche für den
Berufskraftfahrer als "Durchfallgrund" zählen, heißt das noch nicht,
dass Du dann auch nicht mehr Klasse 3 also neu B fahren darfst.

Allerdings könnte es Probleme geben, wenn der Arzt plötzlich feststellt,
dass z. B. eine eklatante Sehschwäche vorliegt.

Gruß Erich

Von mir aus können auch Blinde fahren. Mir begegnen eh jeden Tag
auf meinen Touren jede Menge von Denen. Zumindest fahren die so,
als ob se blind wären.

Geändert von Erich der Wikinger (22.11.2012 um 12:38 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #13  
Alt 22.11.2012, 12:38
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Hallo,

bekommt das Amt eine negative Bewertung überhaupt mit?
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Tom


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  #14  
Alt 22.11.2012, 17:39
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Hallo,
Max, DANKE für die ausführliche Erklärung, ich hatte noch nichts dazu gefunden (aber auch nicht wirklich ernsthaft gesucht).

Okay, 12 t ist dann ja besser als früher, da waren es ja nur 7,49 t.

Obwohl, so ganz verstehe ich nicht wieso einen LKW bis 12 t und einen Bus (ohne Fahrgäste) nur bis 7,49 t ??

Aber ist egal, ich muß ja nicht alles verstehen was der Gesetzgeber sich ausdenkt.

Personenbeförderungsschein habe ich nicht erneuert damals, war ja zeitlich auch begrenzt bzw. immer wieder irgendeine Prüfung nach ... Jahren.

Meinen 2er habe ich auch "verfallen" lassen weil es sich nicht lohnte immer wieder die Gesundheitsprüfung zu bezahlen, mir hatte man aber vor 6 Jahren auch gesagt ich müßte mich spätestens bis vorm 52 Geburtstag entscheiden, danach wär´s unwiderruflich bzw. wenn dann nur komplett neu machen, aber nicht wieder "aktivieren" mit Gesundheitsprüfung.

Egal, hab ja noch (alte Klasse) 1 und 3, mehr brauche ich auch nicht, es hat mich nur interessiert was ich damit eigentlich noch darf heute, es ändert sich ja dauernd was...

Peter: Dann versuchs halt mit dem Motorradschein, wenn Du schon lange 125er Roller fährst sollte das doch klappen, obwohl, heute muß die Prüfung auch auf einem größeren Teil gemacht werden, oder?

Früher reichte eine 100er bei der Prüfung und danach konnte man sich kaufen was man wollte, war auch nicht soo gut, viele haben sich von der Matte getan mit ´nem großen Bock, vielleicht vorher mal ein paar Stunden nehmen auf großer Maschine?

Gruß Peter
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  #15  
Alt 22.11.2012, 18:49
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Vor vielen Jahre, da fuhr man noch Auto in Belgien und Holland ohne Führereschein, da hatten wir in Brasilien - man überlege im Busch (!) - schon den Jugendführerschein ab 16 und ab 18 Jahren den Regulären für PKWs, allerdings mit einer alle 3 Jahre zu erneuernden Sehüberprüfung.

Hab so immer noch meinen BR Führerschein ohne gültige Sehprüfung. Aber in 2005 hatte ich den deutschen internationalen Führerschein dabei, eben wegen dieser fehlenden aktuellen Sehprüfung.

Aber interessanterweise konnte ich Mitte der 50er Jahre meinen Heinkel Roller mit 175 ccm Motor noch mit dem PKW Führerschein fahren. Das wurde irgendwann später aufgehoben und auf 125 ccm Motoren reduziert. Das hatte ich auch bei der Umschreibung meines grauen Lappens - der mir nie "Abhanden" gekommen ist - auf den EU Führerschein erfahren. Da stehen auch meine anderen Befähigungsnachweise mit drin, und auch meine C Befähigung, die ist inzw. natürlich verfallen weil ja auch nicht mehr benötigt.

Richtig ist, das was Olaf sagt. Wenn bei der ärztlichen Überprüfung zur Revalidierung von der C Befähingung aus Alterswegen etwas Negatives zur Fahrtüchtigkeit festgestellt werden sollte, da können die anderen Befähigungen gesperrt werden. Aber ich denke, das merkt man dann schon selber und läßt dann fahren! Auch die Revalidierung ist befristet nach Verfall, weiß aber nicht wie genau. Ist für mich eeeh egal, aber im Notfall hindert mich das nicht ein schweres Fahrzeug zu fahren, denn das habe ich bei VOLVO, VOLVO BM und MAN gelernt.

Für den Busschein mit Passagieren benötigt man eine Ergänzungsprüfung zum LKW Schein, denn ohne Passagiere darf man auch einen leeren Bus fahren mit der C Befähigung.
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