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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 12.07.2005, 12:39
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Maik_MD Maik_MD ist offline
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Boot fahren auf der Ostsee?

hallo, ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
ich möchte für ein paar tage an die küste, natürlich mit schlauchboot.
möchte ein paar runden vor dem darß drehen, also ahrenshoop, prerow, zingst ect.

- darf ich ohne schein mit meinem schlauchboot + 5PS motor auf der ostsee rumtuckern?

- wie weit muss ich mich vom badestrand entfernen, um keine badegeste zu gefährden? möchte kein ärger mit den rettungsschwimmern bekommen.
da gibt es doch bestimmt vorschriften, oder?

- wo kann man in der gegend am besten das boot zu wasser lassen? wenn es geht direkt in die ostsee und nicht erst in den bodden. muss keine slipanlage vorhanden sein, da das boot im kofferraum liegt. muss nur mit dem auto rann kommen.

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  #2  
Alt 12.07.2005, 14:11
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OLKA OLKA ist offline
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Hallo MAik, auch auf der Ostsee darfst du mit 5 PS ohne Führerschein fahren.

Entfernung zum Ufer Halt so, dass niemand gefährdet wird und vor allen ausserhalb von gelbmarkierten Badezonen.
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  #3  
Alt 12.07.2005, 15:46
robo24 robo24 ist offline
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Moin Maik,


denk auch dran, das auf Seeschifffahrtsstraßen immer die vorgeschriebenen Lichter zu führen sind.
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Grüße von der Elbe sendet Robo

Maik mit dem Radiergummi
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  #4  
Alt 12.07.2005, 16:00
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Zitat:
Zitat von robo24
Moin Maik,


denk auch dran, das auf Seeschifffahrtsstraßen immer die vorgeschriebenen Lichter zu führen sind.

hi,

auch auf einem schlauchboot? wie soll ich denn das machen?
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  #5  
Alt 12.07.2005, 16:18
robo24 robo24 ist offline
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Zitat:
Zitat von Maik_MD
hi,

auch auf einem schlauchboot? wie soll ich denn das machen?
Darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus, viele fahren ja mit einem Bügel, da kann man ja so einiges anbauen, aber bei deinem Boot hätte ich da auch keinen Plan.
Zitat SBF See
"Maschinenfahrzeuge < 7m und <=7kn
Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 7m Länge mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 7 Knoten soll Seitenlichter rot 112,5° und grün 112,5°, ein Topplicht weiß 225° (mindestens 1m höher als die Seitenlaternen) und ein Hecklicht 135° führen.
Es muß mindestens ein weißes Rundumlicht 360° führen und wenn möglich Seitenlichter rot 112,5° und grün 112,5°.
Kann ein derartiges Fahrzeug nicht mindestens das weiße Rundumlicht führen darf es nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren.
Ausnahme:Bei einem Notfall muß nur eine Leuchte mit weißem Licht mitgeführt werden die bei der Gefahr eines Zusammenstosses zu zeigen ist."

Unter Umständen kann man ja am Spiegel so eine Halterung für ne 360° Leuchte anbringen, ich weis aber wiederum nicht ob die Batteriebetrieben sein darf.
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Geändert von robo24 (12.07.2005 um 16:22 Uhr)
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  #6  
Alt 12.07.2005, 21:39
HCC HCC ist offline
der mit den Wellen tanzt
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Laß dir hier keinen Blödsinn erzählen. Lichter sind nicht immer vorgeschrieben. Wenn du kein Licht hast, dann darfst du nicht während der Dämmerung und Nachts fahren.

Zum Strand gibt es einen vom Gesetzgeber fest vorgeschriebenen Abstand. Der beträgt 200 Meter zum Strand. Für Wassermotorräder in einigen Regionen 500 Meter.

Dein Boot kannst du eigentlich überall aufbauen. Aber die ausgewiesenen Naturschutzgebiete sind tabu. Am besten du informierst dich bei den Boddenfischern vor Ort. Die Jungs sind zwar sehr maulfaul - aber wenn was 'rauskommt, dann immer etwas gescheites. Vergiss den Wetterbericht - frage lieber die einheimischen Fischer, wie es um das Wetter am nächsten Tag bestellt ist. Auch wissen die Jungs alles über aktuelle Sperrgebiete und die jährlichen Besonderheiten.

Auf alle Fälle ein Top Gewässer. Super

Gruß Christian
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  #7  
Alt 12.07.2005, 21:47
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Zitat:
Zitat von robo24
Kann ein derartiges Fahrzeug nicht mindestens das weiße Rundumlicht führen darf es nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren.
Ausnahme:Bei einem Notfall muß nur eine Leuchte mit weißem Licht mitgeführt werden die bei der Gefahr eines Zusammenstosses zu zeigen ist."
Hat er doch geschrieben, Christian.

Und
Zitat:
denk auch dran, das auf Seeschifffahrtsstraßen immer die vorgeschriebenen Lichter zu führen sind
damit hat er auch irgenwie recht: Wenn Lichter dann die vorgeschriebenen bzw. zugelassenen.
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  #8  
Alt 13.07.2005, 09:15
HCC HCC ist offline
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Zitat:
Zitat von OLKA
Hat er doch geschrieben, Christian.

Und

damit hat er auch irgenwie recht: Wenn Lichter dann die vorgeschriebenen bzw. zugelassenen.
Lies es bitte richtig - auf Seeschifffahrtsstraße müssen nicht immer die vorgeschrieben Lichter geführt werden. Ausnahmen sind Verkehrstrennungsgebieten. Dort sind ausschließlich Fahrzeuge mit Lichterführung zugelassen. Auch am Tage bei guter Sicht.

Gruß Christian
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  #9  
Alt 13.07.2005, 09:46
robo24 robo24 ist offline
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Moin,

also ich will hier niemanden für dumm verkaufen oder sonst etwas, ich stütze mich nur auf ein Erlebnis im letzten Jahr bei dem und die WasPo im Zingster Bodden, auf einem 6,50 GFK-Boot, nach unserer Beleuchtung fragte.
Die daraufhin vorgezeigte 360° Leuchte ohne BSH Zulassung wurde uns mit der Bermerkung "immer die zugelassenen Lichter dabei haben zu müssen" zum Verhängniss bzw. dem 20 Eurosenschein.
Kann sein das wir in dem Fall mal wieder "Beamtenhörig" waren, aber nach dem Motto "Augen zu und durch" haben wir die 20 Euros bezahlt und sind abgedampft.

Und darum machte ich auch gleich diese Anmerkung, wenn es nicht stimmt möchte ich mich, für die Verbreitung von Halbwissen, in aller Form entschuldigen edit:obwohl das mit der Enschuldigung überlege ich mir vielleicht noch mal.
Zitat:"Positionslaternen an Bord müssen ständig und gebrauchsfertig mitgeführt werden."
Steht so im Lehrbuch SBF-See

Puh hab ich den Zwanick doch nicht umsonst(!) gelöhnt
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Geändert von robo24 (13.07.2005 um 12:01 Uhr)
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  #10  
Alt 13.07.2005, 12:11
HCC HCC ist offline
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Du hast zurecht gelöhnt. Mit 6,50 m Länge und passendem Motor bist du bestimmt schneller als 7 Knoten. Und dann musst du ein Licht "führen".

Gruß Christian
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  #11  
Alt 13.07.2005, 13:06
robo24 robo24 ist offline
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Zitat:
Zitat von HCC
Du hast zurecht gelöhnt. Mit 6,50 m Länge und passendem Motor bist du bestimmt schneller als 7 Knoten. Und dann musst du ein Licht "führen".

Gruß Christian
Mit nem 10 PS AB????? Da müßte Maik wohl auch damit rechnen das die Beamten eine Geschwindigkeit von max. 7kn stark anzweifeln.
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  #12  
Alt 13.07.2005, 14:07
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Zitat:
Zitat von robo24
Die daraufhin vorgezeigte 360° Leuchte ohne BSH Zulassung wurde uns mit der Bermerkung "immer die zugelassenen Lichter dabei haben zu müssen" zum Verhängniss bzw. dem 20 Eurosenschein.
Das ist ja der Punkt.
Die Beleuchtung war nicht zugelassen und damit war der Zwanni fällig

Dann besser gar keine Beleuchtung dabeihaben (und das dann natürlich nur tagsüber und bei guter Sicht)

(So hab ichs jedenfalls im Führerscheinlehrgang "See" gelernt)

Ich habe übrigen auch keine BSH-zugelassene Beleuchtung

Dabei kam schon mal die Überlegung die Lampen abzudecken, wen ich auf deutschen Seeschifffahrtsstrassen unterwegs bin
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  #13  
Alt 13.07.2005, 15:58
robo24 robo24 ist offline
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Zitat:
Zitat von OLKA
....

Dann besser gar keine Beleuchtung dabeihaben (und das dann natürlich nur tagsüber und bei guter Sicht)

(So hab ichs jedenfalls im Führerscheinlehrgang "See" gelernt)
Genau das ist der springende Punkt, der nette Herr in Blau antwortete auf genau diesen Einwand, das auf See immer mit unsichtigem Wetter zu rechen wäre und deshalb............

Ich bin verwirrt
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  #14  
Alt 13.12.2016, 10:58
Alex-Kassel Alex-Kassel ist offline
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Das thema würde ich doch gerne mal hervorholen. Ich kann also mit meinem schlauchboot (angemeldet) unter 15 ps führerscheinfrei auf der ostsee fahren, ohne weitere vorgeschriebene Ausstattung? Wie zb auf dem bodensee
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  #15  
Alt 13.12.2016, 13:48
schumico schumico ist offline
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du darfst schon.

Ich rate dir aber dringend zu sämtlichen Sicherheitsausrüstungen.

Und das immer auch bei gutem Wetter
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