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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 16.12.2011, 11:42
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Phelipe123 Phelipe123 ist offline
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Boot Infos

Bootsanmeldung in Deutschland!

Hallo Leute!

Ich möchte mein Schlauchboot nach Deutschland verkaufen.
Bevor ich jetzt lange um den heissen Brei herumrede, komme ich gleich zur Frage.

Kann der Käufer das Boot mit folgenden Papieren ohne Probleme in Deutschland zulassen:

Es geht um ein Avon Schlauchboot BJ. 1986 mit Honda Motor BJ. 1998

Ich kann "nur" folgende Papiere überreichen:

- Eignerhandbuch für das Boot
- Kaufvertrag für Boot und Motor
- Kopie meiner Zulassungsurkunde für das Boot samt Motor (Österreichische)

Ein CE Zertifikat für den Motor habe ich nicht. Für das Boot gibt es keine CE da Bj. 1986.

Habe leider heute zu wenig Zeit, um die Suche zu bemühen. Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.

Grüsse,
Philip
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  #2  
Alt 16.12.2011, 12:02
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Phelipe123 Beitrag anzeigen
Hallo Leute!

Ich möchte mein Schlauchboot nach Deutschland verkaufen.
Bevor ich jetzt lange um den heissen Brei herumrede, komme ich gleich zur Frage.

Kann der Käufer das Boot mit folgenden Papieren ohne Probleme in Deutschland zulassen:

Es geht um ein Avon Schlauchboot BJ. 1986 mit Honda Motor BJ. 1998

Ich kann "nur" folgende Papiere überreichen:

- Eignerhandbuch für das Boot
- Kaufvertrag für Boot und Motor
- Kopie meiner Zulassungsurkunde für das Boot samt Motor (Österreichische)

Ein CE Zertifikat für den Motor habe ich nicht. Für das Boot gibt es keine CE da Bj. 1986.

Habe leider heute zu wenig Zeit, um die Suche zu bemühen. Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.

Grüsse,
Philip

hab grad leider zu wenig Zeit zum Antworten
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  #3  
Alt 16.12.2011, 12:37
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snoopy21 snoopy21 ist offline
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Boot Infos

Hi Philip,

diesen "Spezialfall" wird die SuFu möglicherweise nicht zufriedenstellend aufklären können.

Vielmehr sollte hier ein Anruf beim zuständigen WSA in D zum definitiven Ziel führen. Die werden sich schon äußern, ob denen das reicht oder nicht.

.
__________________
Viele Grüße,
Thomas

_________________________
Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...
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  #4  
Alt 16.12.2011, 12:56
Haggi Haggi ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
hab grad leider zu wenig Zeit zum Antworten
Dann spar sie Dir doch einfach




Klar kann ein Käufer das Boot anmelden.
Wie Du schon geschrieben hast, CE gibts für das BJ noch nicht und darüberhinaus sind nur Papiere notwendig, die die Besitzverhältnisse eindeutig klären und die hast Du ja.
Hättest Du keine "offiziellen" Bootspapiere gilt der Zusatz:

...... kann auf andere, glaubhafte Art und Weise nachweisen, dass das Boot (der Motor) rechtmäßig in seinem Besitz ist.

Für alle Artikel die ich z.B. in der Bucht verkaufe, drucke ich die kpl. Anzeige aus, hänge ggf. noch eine Kopie meiner original-Bootspapiere drann, in welchen das Boot (der Motor) eingetragen ist und stelle dem neuen Besitzer (Ersteigerer) einen Übereignungsvertrag aus, in dem ich bestätige, dass der Artikel "frei von Rechten Dritter" ist.

Hat bis jetzt nie Probleme gemacht..... Zumindest bwim WSA Nürnberg nicht.
__________________
`s griasd

da Christian aus da Näh von München

Jez mach ma zerst moi nix ... und wen ma des lang gnua gmacht hom, hod se d häifde von aloa erledigt.

(AWN 380 VIB (Hochdruckluftboden) mit 25er Mercury)
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  #5  
Alt 16.12.2011, 13:11
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the_ace the_ace ist offline
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Boot Infos

Sollte meiner Meinung nach problemlos möglich sein.

Ich würde es auch beim WSA anmelden, nicht über den ADAC.
Die Anmeldung übers WSA muss nicht verlängert werden, beim ADAC war das meines Erachtens nach so. Vielleicht ist das für den Käufer interessant.

Unsere Herren vom WSA haben noch nie mehr Fragen gestellt als nötig, Werte die nicht vorlagen wurden geschätzt.
Das Entscheidende Dokument ist hier offensichtlich ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags.
Ansonsten kann man auch mal direkt beim WSA in der Nähe des Käufers anrufen und die Einzelheiten erfragen. Da bekommt man sicherlich auch eine kompetente Antwort.
__________________
Gruß
Frank



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  #6  
Alt 16.12.2011, 14:33
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OLKA OLKA ist offline
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Boot Infos

Dem WSA hat es bisher immer gereicht, wenn ein Kaufvertrag vorliegt.
Wenn es keinen Kaufvertrag gibt, dann bestätigt der Eigentümer einfach schriftlich, dass das Boot sein Eigentum ist.
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  #7  
Alt 16.12.2011, 16:23
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Hallo,

mit diesen Papieren

- Eignerhandbuch für das Boot
- Kaufvertrag für Boot und Motor mit Quittierung des Verkaufspreises
- Kopie meiner Zulassungsurkunde für das Boot samt Motor (Österreichische)

dütfte ein deutscher Käufer bei der Zulassung Deines Bootes beim WSA, oder ADAC, oder DMYV in Deutschland keine Zulassungsprobleme bekommen, da bis etwa 1998 noch keine CE-Zertifizierung möglich war.

Geändert von thball (16.12.2011 um 16:56 Uhr)
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  #8  
Alt 16.12.2011, 16:30
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Phelipe123 Phelipe123 ist offline
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Boot Infos

Hallo Leute!

Vielen, vielen Dank für die Antworten. Scheint ja kein Problem mit der Anmelung zu sein Wollte nur auf Nummer sicher gehen (vor allem für den Käufer)

Das ich die Suche nicht länger bemühen konnte liegt daran, dass Heute alles so schnell ging mit dem Verkauf, wir uns morgen schon treffen wollen und ich noch alles zusammensuchen muss für das Boot und ich Heute noch Nachtschicht habe und mich dafür noch ein bisschen ausruhen musste.....
Stress halt!
Normalerweise suche ich gerne aber ich denke ein Forum lebt von Fragen und Antworten.

Danke an alle!
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  #9  
Alt 16.12.2011, 19:54
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Dann spar sie Dir doch einfach

Gilt aber auch für dich.
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  #10  
Alt 21.12.2011, 11:11
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Haggi Beitrag anzeigen
Dann spar sie Dir doch einfach




Klar kann ein Käufer das Boot anmelden.
Wie Du schon geschrieben hast, CE gibts für das BJ noch nicht und darüberhinaus sind nur Papiere notwendig, die die Besitzverhältnisse eindeutig klären und die hast Du ja.
Hättest Du keine "offiziellen" Bootspapiere gilt der Zusatz:

...... kann auf andere, glaubhafte Art und Weise nachweisen, dass das Boot (der Motor) rechtmäßig in seinem Besitz ist.

Für alle Artikel die ich z.B. in der Bucht verkaufe, drucke ich die kpl. Anzeige aus, hänge ggf. noch eine Kopie meiner original-Bootspapiere drann, in welchen das Boot (der Motor) eingetragen ist und stelle dem neuen Besitzer (Ersteigerer) einen Übereignungsvertrag aus, in dem ich bestätige, dass der Artikel "frei von Rechten Dritter" ist.

Hat bis jetzt nie Probleme gemacht..... Zumindest bwim WSA Nürnberg nicht.
Ohne dir jetzt auf die Füße treten zu wollen, aber deine Argumentation ist falsch und lückenhaft.
Die Suche würde es dir zeigen, aber ach ja, du bist anscheinend noch nicht lange genug hier um Forum um diese Hinweise zu verstehen, drum spar ich mir diesen auch.

Wäre jetzt ein Winterrätsel:
Warum geht das doch nicht so einfach und was braucht er noch...
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  #11  
Alt 21.12.2011, 12:58
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@Berny: Was soll er denn noch brauchen?

Ich habe schon einige Boote gekauft, teilweise für mich, teilweise für meine Freunde. Die Anmeldung lief bisher immer problemlos, wenn man den rechmässigen Besitz glaubhaft versichern konnte
Papiere hatte ich bisher zu fast keinen Boot in der Hand.
Aber vielleicht läuft das ja auch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Den Passierschein "A38" braucht man in S.-H. jedenfalls nicht

Was den Trailer betrifft, braucht er eine natürlich deutsche Papiere.
Dazu sag' ich aber nichts, weil ich davon schlicht und ergreifend keinen Plan habe Gefragt wurde ja auch nach dem Boot
__________________
Gruß
Frank



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  #12  
Alt 21.12.2011, 20:57
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Tja, würde ich das sagen, müßtest ja nicht suchen.
Ich fand aber schon Threads aus 2009, die genau dieses Thema behandelten...

Ich habe diesen Hinweis von Jochum erhalten, als ich meinen alten Motor dort in Zahlung gab, sonst hätte ich es aber auch nicht gewußt.

So, das Rätselraten ist eröffnet.

Ich sage die Lösung in einem Monat, soferne diese nicht vorher erraten wird.
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  #13  
Alt 21.12.2011, 22:19
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Na wenigstens verweist Du jetzt nicht auf einen 2 Jahre alten Thread und zeigst dem Fragesteller die Rote Karte
Sonst würde ich das Forum schnell in eine kommunikative Einbahnstrasse verwandeln, wir könnten es schliessen und stattdessen ein Wiki hosten
__________________
Gruß
Frank



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  #14  
Alt 22.12.2011, 08:08
Haggi Haggi ist offline
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Ohne dir jetzt auf die Füße treten zu wollen, aber deine Argumentation ist falsch und lückenhaft.


Also vor 2 Jahren ( und 1 Jahr davor... und 2 Jahre davor.... usw.) hats genaus so wie ich es beschrieben habe, mit einem AB von 1972 (Also selbstverständlich ohne jede Art von Papieren) in Nürnberg einwandfrei hingehauen.

Den Motor habe ich letzte Woche verkauft und mir schon vorher nen 2008er Mercury...... auch ohne Papiere besorgt.

Obendrein war dessen letzte Zulassung ( lt. Vorbesitzer ) auf die POLIZEI ausgestellt.

Werd mich die nächsten 2 Wochen mal damit beschäftigen, ob mein Eigentumsnachweis (ausgedruckte ebay-Auktion und "Eigentumsübertragungsbescheinigung" vom Vorbesitzer dem Nürnberger WSA ausreicht.

Werd dann posten.

Und ganz nebenbei gesagt, die Beamten in Nürnberg sind absolut auf Zack und korrekt.

Hab vor ein paar Jahren ein Wicking privat verkauft und aus unwissenheit dem WSA nicht gemeldet, DASS ich es verkauft habe.

Da ist dann glatt ein Schreiben gekommen, dass der Käufer (in Berlin) versucht hat "mein" Boot anzumelden.... verbunden mit der Frage ob dies den rechtmäßigen Besitzverhältnissen entspircht.

Ach ja, was deinen Hinweis auf einen Tröt von 2009 betrifft.
Ich halte es so, dass ich nur bei absolut unveränderlichen Basics auf Uralt-Tröts zurückgreife. (Nen Vergaser z.B. von nem alten 2 takter AB zerlegt man heute, mit ziemlicher Sicherheit noch genau so wie vor 20 Jahren)

Aber gerade wenn wir uns im "Gesetze"-Bereich bewegen (also Zulassungen, Ordnungswiedrigkeiten usw.) denke ich ab und zu dass ich auf dem Standstreifen einer Autobahn stehe und die neuen Vorschriften nur so an mir Vorbeirasen.
Da halte ich dann Aktualität für angebracht und wenn sich nichts geändert hat, auch gut, dann stehts halt zweimal im Forum hab ich kein Problem mit.
Der nächste der dann ordentlich sucht, hat dann die Auswahl zwischen der 2009er Variante und der 2011er...... egal ob jezt der Inhalt weitgehend gleich ist oder nicht.
__________________
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