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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 24.08.2011, 18:10
goeberl
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klaus, wenn du gelesen hättest, was ich geschrieben habe, dann sollte dir mein posting klar sein. dieter ist hier mod und hat es gern, wenn das profil ausgefüllt ist. in anderen foren wird ein unvollständiges profil nichtmal freigeschaltet. manchmal ist ein wohnort für infos wichtig. und wenn du das jetzt schon ausfüllst, tut man sich in zukünftigen threads vielleicht leichter.

und zum boot: wenn du österreicher explizit vom kreis deiner verkäufer ausschliesst, dann ist das dein gutes recht. wenn du allerdings das fehlen wichtiger dokumente verschweigst, dann grenzt das an betrug. gesetzteslage hin oder her, du weisst jetzt, dass es ce papiere gibt und fertig.

lg martin
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  #17  
Alt 24.08.2011, 20:45
klaus52 klaus52 ist offline
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
wenn du allerdings das fehlen wichtiger dokumente verschweigst, dann grenzt das an betrug. gesetzteslage hin oder her, du weisst jetzt, dass es ce papiere gibt und fertig.
lg martin
Martin,
gerade weil ich das nicht wusste und das jetzt gelesen habe, habe ich beim Wasser- und Schifffahrtsamt angerufen und nachgefragt, weil ich niemanden Betrügen will. Wenn mir ein Amt, welches für die Anmeldung von Boote zuständig ist, die Auskunft gibt, ich brauche das nicht, weil mein Boot vor dieser Bestimmung zugelassen war und deshalb unter Bestandsschutz fällt, ist es nett von dir zu schreiben, das würde an Betrug grenzen, wenn ich es ohne diese CE abgebe. Zumal ich bei dem Telefongespräch schon auf die Meinung hier im Forum hingewiesen habe und der zuständige Sachbearbeiter sich daraufhin nochmal rückversichert hat und ich dafür 5 Minuten am Telefon gewartet habe.Ich werde jetzt sicherlich nicht nochmal dort anrufen und sagen, im Forum sind sie aber anderer Meinung. Mein Boot ist zur Zeit defekt, entweder geht es für einen Apfel und ein Ei weg oder ich mache es und behalte es. In beiden Fällen interessiert mich die CE eigentlich ziemlich wenig, weil ich mich darauf verlasse, eine richtige Antwort bekommen zu haben. Wenn ich mir im Frühjahr ein neues Boot kaufen sollte, werde ich natürlich auf diese CE achten, weil ich sie dann ja haben muss. Auf jeden Fall mache ich das so, wie ich es von der zuständigen Behörde erklärt bekommen habe und ich verlasse mich darauf, was mir das Amt sagt, welches für die Zulassung von meinem Boot zuständig ist und fertig.
mfg. Klaus
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  #18  
Alt 24.08.2011, 20:53
goeberl
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passt schon.

betrug ist es nur, wenn du einem käufer sagst, dass man die
ce nicht braucht und das schon so passt. wenn du es ihm genauso sagst, wie du es hier geschrieben hast, dann passts. nur sollte sich jeder mündige käufer dann selber nochmal bei seinem zuständigen amt versichern, dass das bei ihm auch so stimmt. weil gerade weil zb. manche ämter in deutschland es mit der CE nicht so genau nehmen, wird eine deutsche anmeldung in österreich nicht als beweis für die existenz einer CE akzeptiert.

lg martin
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  #19  
Alt 26.08.2011, 11:35
josh josh ist offline
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So meine lieben, ich hab mir nun doch das Zodiac C310s von 2000 geholt, es fehlte zwar die ce konformitätserklärung, aber ich kann es trotzdem zulassen.
der Verkäufer war Anwalt und hat sich mit dem Schiffartsamt auseinandergesetzt.....die gesetzlich Regelung besagt, das Boote aus dem Ausland (Importe) ab ...äh ich glaube ab juni 1998 eine CE-Prüfung für eine Zulassung nachweisen müssen. Da auf meinem Boot am Heckspiegel auf dem Tollen Blechschildchen sowohl das CE-Zeichen als auch die CE NUmmer dahinter steht, reicht es bei mir, Fotos des Schildes als Nachweis für eine CE Prüfung mitzusenden.

So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert?

mfg

Sören
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  #20  
Alt 26.08.2011, 11:58
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von josh Beitrag anzeigen

....


So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert?

mfg

Sören
So ein Quatsch, kein Mensch führt eine CE-Homologation mit sich auf dem Boot. Das gehört Zuhause bei den Bootsunterlagen aufgehoben. Für unterwegs auf dem Boot muß man lediglich das Original der amtlichen Zulassung und seinen Bootsführerschein dabei haben. Es empfiehlt sich noch die Haftversicherungsbestätigung dabei zu haben, die in manchen Ländern Pflicht ist. Außerdem, hat jedes CE-zertfizierte Boot eigentlich ein CE-Schild am Rumpf, so auch mein Boot.

Ich habe vorsorglich auch noch eine Kopie der original quittierten Kaufrechnung vom Boot dabei, wegen der bezahlten MWST, da ich viel über Grenzen in Europa unterwegs bin, und es könnte ja mal kontrolliert werden. Das original Flaggenzertifikat vom BSH fehlt auch nicht wegen Frabnkreich-Küste, es wird dort als Eigentumsnachweis verlangt, wird aber außerhalb der EU auch immer wieder nützlich.
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  #21  
Alt 26.08.2011, 13:38
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David S David S ist offline
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...es wäre ja auch irgendwie blödsinnig, die Erklärung dabei zu haben, wenn man die Zulassung nur mit Vorlage der CE Erklärung bekommt...
Da reicht ja logischerweise die Zulassung, die Du ohne CE gar nicht hättest.

David
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  #22  
Alt 26.08.2011, 15:44
josh josh ist offline
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naja, logisch, das man nicht das original mitführt, aber laut Schiffartsamt ist eine Kopie der Konformitätserklärung wphö Pflicht
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  #23  
Alt 26.08.2011, 17:24
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus52 Beitrag anzeigen
Diese Auskunft habe ich vom Wasser- und Schifffahrtsamt bekommen.
mfg. Klaus

........diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig. Massgeblich ist der § 3 Absatz 1 der GPSGV.
Diese ist seid Juni 1998 für Boote notwendig, wenn sie in der EU in Verkehr gebracht wurden. Diese CE Zertifizierung hat neben der Beschriftung mit der Buchstabenkombination CE noch eine Konformitätserklärung als "Muß". In der Regel für jedes einzelne Boot ausgestellt. Will heißen, neben den durchgeführten Prüfungen und/oder wo nach der Hersteller sein Boot klassifiziert hat, ist noch die Boots-Serien- oder Teilenummer dort festgehalten. Diese findet man typischerweise auf dem Typenschild. Übrigens bei sicherheitsrelevanten Änderungen am Boot erlischt die Konformitätserklärung. Die Konformitätserklärung gilt für das Boot, so wie es die Werft verlassen hat bzw. wie der Hersteller es "erklärt" hat. Damit müssen alle baulichen Veränderungen vom Hersteller schriftlich (Herstellererklärung) als zugelassen festgehalten sein.

Wertvolle Hilfe sind hier zu finden:

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Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtbootes bitte auf die Konformitätserklärung, auf die Bedienungsanleitung und an das Eignerhandbuch achten. Alle Dinge sind beim Kauf/Verkauf Pflicht. Ausnahme Boote die erstmalig vor Juni 1998 in Verkehr gebracht oder Ausnahmen nach der Richtlinie Sportboote.

Wobei es immer wieder unterschiedliche Aussagen und Vorgehensweisen der WSA gibt. Muss man jedoch auch sagen, dass sie immer einheitlicher in den letzten 2-3 Jahren geworden sind.
Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen. So wie er es macht, umschifft er die 10. GPSGV und macht daraus nur eine Ummeldung und übersieht den Verkauf von Dir.

So meine Aussage zur Konformitätserklärung und den daraus resutierenden Buchstaben CE,
Hans
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  #24  
Alt 26.08.2011, 18:05
klaus52 klaus52 ist offline
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Zitat:
Zitat von daniels Beitrag anzeigen
........diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig.


Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen.
Dein Schreiben verstehe ich jetzt nicht ganz.
Oben schreibst Du: diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig.

weiter unten schreibst Du: Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen.

Etwas anderes habe ich doch nicht geschrieben und genau so hat mir auch das Amt die Sachlage erklärt. Mein Boot ist im Mai 1998 zugelassen worden und die Ce ist ab Juni 1998 in Kraft getreten. Normalerweise kann man ein Boot ohne die Zulassungspapiere verkaufen, aber ich sollte dies nicht machen, damit ein Käufer das Boot wieder zulassen könnte.
Was ist denn jetzt an der Aussage vom WSA nicht ganz richtig?
mfg. Klaus
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  #25  
Alt 27.08.2011, 09:06
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Zitat:
Zitat von klaus52 Beitrag anzeigen
Die Zertifizierung sei nur erforderlich, wenn ein Boot zum ersten mal zugelassen wird. Ist das Boot aber schon einmal angemeldet worden, braucht es diese Zertifizierung nicht.
mfg. Klaus
Hallo Klaus,
diese Aussage ist nicht richtig. Wenn Du es erstmalig nach Juni 1998 in den Verkehr bringst, muss vom Importeur/Hersteller Dir als neuer Bootsbesitzer eine Konformitätserklärung, Eignerhandbuch (Gebrauchsanweisung) ausgehändigt werden und damit verbunden eine CE Kennzeichnung.
Also zuerst hat Konformität und CE nichts mit einer Anmeldung zu tun, weder vor noch nach 1998.
Die EU Staaten dürfen, wenn ein Boot eine gültige Konformitätzserklärung und ein gültiges CE Zeichen tragen, sie die die Inverkehrbringung und Anmeldung nicht verbieten, einschränken oder behindern. So sagt es die Richtlinie 94/25/EG. Damit muss Du heute Boote nach Juni 1998 in jedem Falle eine gültige Konformitätzserklärung und ein gültiges CE Zeichen haben, denn ansonsten könnten sie es verbieten, einschränken oder behindern.

Wie schon geschrieben, muss keiner seine Konfi ständig mitführen. Denn ein Boot was nach 1998 in EU im Verkauf war, muss ja eine haben, ansonsten hat die Behörde (Zoll, Gewerbeaufsichtsamt,..) schon früher geschlafen.

Mein Bootshersteller stellt sogar für das Boot nur einmalig eine "Konfi" aus. Also liegt diese bestimmt nicht auf dem Boot. Was ich jedoch wie Dieter schon schrieb mitführe ist eine Kopie der Rechnung, weil sich der Zoll zu Wasser und zur Strasse dafür interessieren könnte (dürfte).

Wobei ganz ehrlich ich führe von allen Geräten (Funk, Beleuchtung, Rettungswesten,....) also auch Boot, eine Kopie der Konformitätserklärung mit. Es gibt immer wieder neugierige Kontrollorgane und nicht immer habe ich Lust zum Diskutieren.

Also vor Juni 1998 gab es offizielle noch keine Konformität und kein CE, übrigens auch nicht für Maschinen und Spielzeug, und nach Juni 1998 war sie Pflicht und auf Grund der Auslegung der Sportbootrichtlinie verlangen jetzt die WSA(ich denke man beruft sich auf den Kapitel I, Artikel II, Satz 1 und 2 der Richtlinie 94 25EG) eine Konfi für die Boote nach 1998 gebaut/Inverkehr gebracht wurden. Manche leider aus Unwissenheit auch für Boot vor 1998, aber das könnte man mit meinen vorhergeghenden Links ablehnen.

Ich sehe in der Zukunft viel mehr das Problem der technischen und sicherheitsrelevanten Änderungen der Bootsbesitzer. Der eine verlängert sein Boot um 10 cm, der andere sägt man Spiegel um den Kurzschaft dran zu bekommen oder die Fans der Yohurtbecher entfernen die Auftriebskörper und bauen an diesen Stellen lieber Tanks, Booster und Stauräume.
Das würde aber in jedem Falle das erlischen der "Konfi" bedeuten. Denn ich als Hersteller erkläre ja die Sicherheit mit meinem guten Namen in der Konfi und benenne dort auch das Prüfverfahren von Qualität, Sicherheit und die damit angewandten technischen Normen.
Ob das nach dem Umbau noch alles so ist ? Damit erlischt automatisch die CE Kennzeichnung und damit auch die Konfi-Erklärung. Das kann aber kein WSA erkennen, sondern erst wenn Ermittlungsbehörden nach Unfällen tätig weden.


So nebenbei das gilt auch für Kaffeemaschinen, Rasieapparate, Spielzeug, Bohrmaschinen und ......... Da muss nicht nur ein CE drauf kleben, sondern es muss bei jedem Teil eine entsprechende Konformitätserklärung und eine in Landessprache verfasste Gebrauchsanweisung dabei sein. So etwas kontrolliert auch der Zoll, Gewerbeaufsichtsämter und sogar Abmahnunsanwälte.


Hans
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  #26  
Alt 27.08.2011, 10:25
klaus52 klaus52 ist offline
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Hallo Hans,
ich meinte natürlich ein Boot, welches vor Juni 1998 Zugelassen ist braucht dieses Ce nicht, wenn es schon einmal angemeldet war und so hat es mir das WSA auch gesagt. Wenn ein Boot einmal zugelassen war, braucht es das Ce nicht, hatte ich das auf mein Boot ( im Mai 1998 Zugelassen ) bezogen. Ich dachte, weil ich vom Bestandsschutz geschrieben habe, wäre das klar. Sicherlich kann man den Satz auch anders verstehen, da habe ich vielleicht nicht so genau auf meine Wortwahl geachtet und werde da das nächste mal besser aufpassen.
mfg. Klaus
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  #27  
Alt 27.08.2011, 11:25
goeberl
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sorry klaus, dann hab ich das auch falsch verstanden. wenn es vor juni 1998 in verkehr gebracht wurde, dann reicht bei der anmeldung irgendein beleg, dass du das boot vor dem stichtag gekauft hast, bzw auch eine ältere anmeldung.

lg martin
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  #28  
Alt 27.08.2011, 11:41
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Zitat:
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Hallo Hans,
ich meinte natürlich ein Boot, welches vor Juni 1998 Zugelassen ist braucht dieses Ce nicht, wenn es schon einmal angemeldet war und so hat es mir das WSA auch gesagt. Wenn ein Boot einmal zugelassen war, braucht es das Ce nicht, hatte ich das auf mein Boot ( im Mai 1998 Zugelassen ) bezogen. Ich dachte, weil ich vom Bestandsschutz geschrieben habe, wäre das klar. Sicherlich kann man den Satz auch anders verstehen, da habe ich vielleicht nicht so genau auf meine Wortwahl geachtet und werde da das nächste mal besser aufpassen.
mfg. Klaus
Hallo Klaus,
macht doch nichts. Wir teilen ja nur unsere Erfahrungen aus. Für Dein Boot vor Juni 1998 brauchst Du eigentlich nie eine Konfi bei der Anmeldung vorlegen, da es zu diesem Zeitpunkt so etwas noch nie verpflichtend gegeben hat. Egal ob das Boot in diesem Augenblick bereits mal angemeldet war. War es aber noch nie angemeldet, würdest Du es ja auch erst heute in Verkehrbringen und dann zählt heutiges Recht. In Deinem Falle also keine Sache notwendig. Anders könnte man das Verkaufen eines Bootes zum heutgen Zeitpunkt sehen. Veräußern heißt ja wieder neu Inverkehrbringen, anderes WSA, dann könnte man es vielelicht anders sehen. Aber auch hier würde ich zuerst mal mit 1998 argumentieren und den WSA Mitarbeiter verunsichern.

Wobei heute sehr viele vor und nach 1998 in Betrieb genomme Boote suchen Konfi's, weil halt die WSA es zuerst mal verlangen und die Leute selber mit Halbwissen durch die WSA's durcheinander bringen. Die wenigsten WSA Leute haben irgendwann mal die Sportboot Richtlinie komplett gelesen oder erläutert bekommen.

So ist es auch mit der Sicherheitsausrüstung in D. Zuerst mal verlangen, die Leute verunsichern, aber selber nicht wissen wo es steht. Immer wieder werden bei Sportbooten Rettungswesten kontrolliert. Es gibt kein Gesetz in D wo steht, dass die alle zwei Jahre auf Sportbooten geprüft sein müssen (wobei ich jetzt nicht gesagt habe, dass es nicht gut wäre). Das steht nur bei Berufs- oder gewerblich genutzen Booten/Schiffen in der Pflicht.
Aber immer wieder hört man die mündliche Verwarnung, die eigentlich núr eine Empfehlung ist.

Aber so ist das halt. Es gibt Gesetze, aber viel interessanter sind die Durchführungsbestimmungen, denn da steht vieles in verständlicher Sprache.

Hans
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  #29  
Alt 27.08.2011, 11:43
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Heiß heute, pfffffffff




Mal im Ernst, ihr streitet da irgendwie um Kaisers Bart, weil alles, was hier von sich gegeben wird, schon im Forum ausführlich behandelt wurde.

@josh: es ist ein bürokratischer Akt, auf der CE-Erklärung (also der Zettel), steht, nach welchen Bestimmungen das Boot die CE erfüllt.
Auf dem Schild am Boot steht zwar, dass das Boot eine CE hat, aber eben nicht, nach welchen Bestimmungen....
Wenn also der Beamte will, kann der Rechtsantwalt hupfen und springen wie er will...

Und, auch in Österreich kann ich ein Boot ohne CE zulassen, darf es aber im EU Raum nicht verwenden.
Und vielleicht meinte genau das der Beamte des WSA mit dem Punkt, dass du die CE-Erklärung mitnehmen mußt...

Und wenn du keine hast, nur das komsiche Blechschild, und es zu einem Unfall kommt, und dein Gegner ein guter Antwalt ist oder einen hat, kannst sein, dass du mächtige Probleme bekommst, weil du mit deinem Boot aus rechtlicher Sicht gar nicht im EU Raum fahren darfst.

Und das alles wegen einem Zettel, der 100,- € kostet

@Klaus: nicht künstlich aufregen, weil
1) du mehr lesen und suchen solltest
2) vermutlich einige Posts durcheinander gelaufen sind.

Die Bestimmung mit 1998 ist richtig, wenn das Boot vorher zugelassen wurde, brauchst kein CE, aber hebe dir unbedingt die Zulassung incl Seriennummer usw auf, weil zukünftige Besitzer werden das brauchen!

So, und jetzt wieder pffffffffff
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  #30  
Alt 27.08.2011, 13:03
klaus52 klaus52 ist offline
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Heiß heute, pfffffffff :biere

@Klaus: nicht künstlich aufregen, weil
1) du mehr lesen und suchen solltest
2) vermutlich einige Posts durcheinander gelaufen sind.

Die Bestimmung mit 1998 ist richtig, wenn das Boot vorher zugelassen wurde, brauchst kein CE, aber hebe dir unbedingt die Zulassung incl Seriennummer usw auf, weil zukünftige Besitzer werden das brauchen!

So, und jetzt wieder pffffffffff
Hallo Berny,
aufgeregt habe ich mich gar nicht. Es wurde hier nicht geschrieben, dass diese Regelung erst für Boote ab Bauj. Juni 1998 zählt und ich war verunsichert, weil ich so eine Ce nicht habe. Ich werde wohl versuchen, mein Boot zu verkaufen und nur aus diesem Grund habe ich beim WSA angerufen, nachgefragt und deren Antwort hier eingestellt. So wie der ein oder andere meine Antwort auf Boote aller Baujahre bezogen hat, war mir nicht klar, dass der Satz:

ohne CE-Zertifizierung keine Bootszulassung in D. Was nützt Dir da der günstige Preis?

Nur für das Zodiakboot Bauj. 2000 des Fragestellers gemeint war, beziehungsweise nur für Boote nach Juni 1998.
Du siehst also, nicht nur ich habe etwas geschrieben was man auch anders auslegen kann.
Wenn ich mir im Frühjahr ein neues Boot kaufe, werde ich mal versuchen, mein altes Boot los zu werden. Da eine Naht undicht ist und die Verklebung vom Spriegel sich gelöst hat, werde ich nicht mehr viel dafür bekommen. Das ein odere andere Teil kann ich vielleicht noch gebrauchen und werde es darum auch nicht verschenken. Wenn alles Stricke reisen, wird es mein Testboot, um das Kleben zu üben. Den Spriegel könnte man mit Edelstahlwinkel, vom Boden zum Spriegel, verstärken, ich werde das aber nicht tun. Man sieht also, es wird keiner aus Österreich, Südfrankreich oder Italien kommen, um das Boot zu kaufen. Es kommt für ein paar Euro in die örtliche Presse und wird dann mit Sicherheit beim WSA Saarbrücken angemeldet bleiben, wenn es überhaupt einer haben will.
mfg. Klaus
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