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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 30.11.2003, 20:39
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Boot Infos

Boot von D nach A...

N'abend,

Vielleicht interessierts ja noch den einen oder anderen, die Frage taucht ja hin und wieder auf.

Zum Neukauf kann ich nicht viel sagen, das sollte aber auch kein Problem darstellen, denn wenn man CE fuers Boot und COC fuer den Trailer hat ist die Zulassung in A ohne weiteres moeglich. Mit dem COC Papier muss man den Trailer nicht mal der Landespruefstelle vorfuerhen, der oesterreichische Generalvertreter kann dann einen Typenschein ausstellen.

Was unangenehm werden kann, auf der Seite Um Links zu sehen, bitte registrieren wird ohne weiteren Kommentar angegeben, dass man sich Ueberstellungskennzeichen in A besorgen kann. Das kann man auch, aber das fahren in D ist damit verboten. Also entweder angemeldeten Trailer mit Originaltafel oder Ueberstellungskennzeichen aus D fuer ca 50€ besorgen. Dann darf in A zwischen 3 und 7 tagen gefahren werden.

Gebrauchtes Boot ist schon schwieriger. Vor 98 haben die keine CE Zertizierung. Will man das in A anmelden, dann muss nachgewisen werden, dass das Boot schon vor 98 im Einsatz war. Also drauf achten, dass idealerweise der IBS dabei ist. Ich hab ihn in Tange vergessen :moon:
Also auf Post warten :)
Seebrief gibts fuer unsere Gummitanker prinzipiell mal keinen, man kriegt de facto eine Binnenzulassung.

Noch etwas umstaendlicher wirds beim Trailer ohne COC. Hier ist notwendig: Kaufvertrag, die allgemeine Betriebserlaubnis aus D, und bei gebremsten Haengern noch eine Bremszuordnungsberechnung die es gegen Kohle beim Hersteller gibt (25-50€). Damit bewaffnet macht man nen Termin bei der Landespruefstelle zur Einzeltypisierung. Kostet ca 150€. Dann einen Termin zur Typisierung ausmachen. Das kann in einigen Faellen bis zu 6 Wochen dauern, also rechtzeitig anmelden. Natuerlich muss man sich dann wieder Ueberstellungskennzeichen in A besorgen, denn mit den anderen darf man ja schon laengst nicht mehr fahren :)

Ansonsten in D aufpassen auf der Autobahn. Da kanns einem schon passieren, dass man bei Hannover von Bremen kommend ploetzlich auf eine Abfahrt umgeleitet wird. Aber NICHT kurzräumig zur naechsten Auffahrt, sondern auf die A2 ueber Bielefeld und Paderborn nach Kassel :moon:
Kleiner Umweg, aber was solls.....

Ist nicht so schlimm wie es sich hier liest, aber wenn nur ein Papierl fehlt, wird nix typisiert und zugelassen. Ist dann aergerlich, vor allem, wenn der Urlaub naht und man auf einen Termin bei der Pruefstelle wartet.

Es lohnt sich also auf jeden Fall, denn in A wird ja fast nichts angeboten. Den einen oder anderen Hämorrhiden aufgrund >20 Stunden Autofahrt sollte man halt einplanen, was tut man nicht fuer sein Bootchen :)

Hoffe ich hab jetzt nix vergessen.

cu
martin
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  #2  
Alt 01.12.2003, 07:59
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Nachtrag...

Natuerlich hab ich was vergessen. Fotos vom Haenger muss man zur Typisierung auch mithaben. 2x schraeg von links vorne, 2x schraeg von rechts hinten, maximal 9x13.
Hier mal die Liste die ich von der Landesfahrzeugpruefstelle geschickt bekam.

Und, der Haenger muss ohne Last vorgefuehrt werden. Also Boot runter...

Unterlagen:

Formloser Antrag oder Antragsformular (Name, Adresse, Telefon-, Faxnummer, Fahrzeugtype, die Fahrgestellnummer, ev. Kennzeichen)
ausländische Fahrzeugpapiere (deutscher Fahrzeugbrief, ausländische Zulassung, Typenschein, Betriebsanleitung, ev. techn. Datenblatt des Generalvertreters)
Kaufvertrag
wenn vorhanden EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) die der Fahrzeughersteller ausstellt
Wenn kein COC-Papier vorhanden ist sind je zwei Fotos mit der Fahrzeugansicht von links vorne (links bezogen auf Fahrtrichtung) und rechts hinten erforderlich. Für PKW und Kombi reichen zwei Fotos von links vorne. Die Fotos müssen dokumentenecht mind. 7 x 7 cm bis max. 9 x 13 cm groß sein und einen neutralen Hintergrund haben.
Bei Änderungen: Typenschein oder Einzelgenehmigung
Vollmacht falls Fahrzeugbesitzer nicht selbst kommt.
Die Unterlagen können je nach Fahrzeug variieren und werden bei der Fahrzeugprüfung vom Sachverständigen festgesetzt.


Wie genau das der Beamte dann nimmt sei mal dahingestellt, aber es ist kein grosser Aufwand, die Papiere komplett zu haben, besser als einen 2. Termin machen zu muessen :)

cu
martin
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  #3  
Alt 04.12.2003, 15:06
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korrektur...

Tja, oben habe ich erwaehnt, dass sich das mit einem Termin fuer die Ueberpruefung des Trailers bis zu 6 Wochen hinziehen kann.

Tatsaechlich sind 6 Wochen und mehr die Regel. So wie bei mir.....:moon:

Am 3.12. um Termin gebeten, am 13.1. "darf" ich kommen. Wenn da jemand im Fruehjahr ein Boot mit Trailer kauft und bald darauf in Urlaub will, hat er ein Problem....

cu
martin
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  #4  
Alt 04.12.2003, 18:57
Scarab
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Daumen hoch

Also Martin, wenn ich mir jemals ein Boot aus D kaufen sollte engagiere ich dich als Berater :coool: SUPER

Deine Erfahrungen sind unbezahlbar !!!


lg.Scarab
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  #5  
Alt 13.01.2004, 17:40
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Daumen runter Trailertypisierung in A

Hallo,

Komme gerade nach Hause vom absolutem Horrortrip...

Trailertypisierung eines deutschen Trailers (gebremst) in Wien. Mehr brauchts nicht fuer einen ploetzlichen Herztod. Vorweg, die Burschen dort waren sehr nett, muessen aber Vorschriften exekutieren die nicht ohne sind.

Ganz stolz bin ich mit meinem Heku dort angekommen und das Ding wurde sowas von in der Luft zerfetzt. Zuerst fehlte die Bestaetigung des Achsherstellers wegen der asbestfreien Beläge. Selber schuld, hab ich verschwitzt. Alleine dafuer haett ich schon wieder heimfahren koennen, denn sowas kriegt in A nie und nimmer einen Typenschein. Zum Glück hat sich der Hersteller (Nieper) 30min nach meiner Anfrage gemeldet und mir das Papier zugesagt. Super Service mal wieder
Warum meine Bremsanlage verstellt war (eine Schraube am T Stueck rausgedreht) ist mir schleierhaft, die war bei der Abfahrt aus Tange noch in Ordnung. Das waren die Maengel die ich ja durchaus einsehe.

Weil der Trailer sonst keine technischen Maengel hatte wieherte der Amtsschimmel halt in Bezug auf unsere strengen Beleuchtungsvorschriften ganz maechtig. Da sich die Lichtleiste ausziehen laesst und damit das ganze Gefaehrt >6m werden kann, muss ich nun Seitenmarkierungsleuchten anbringen, hinten muss ich Begrenzungslichter anbringen, die ganze Lichtleiste umbauen und fuer eine unseren Bestimmungen entsprechende Kennzeichen und Rueckbeleuchtung sorgen. Selbst neue Trailer aus D erfuellen das alles nicht, wegen COC kann sich die MA46 aber brausen. Ein Trailer ohne COC aus Deutschland wird in A ohne Umbauten oder auch Zubauten bei der Beleuchtung nicht typisiert.

Insgesamt war die ganze Ueberpruefung peinlichst genau und streng. Ich hatte das Abreissseil statt unter der Auflaufvorrichtung, darueber verlegt. Waere ein handgriff gewesen das umzuhaengen. Steht aber stattdessen als schwerer Mangel im Pruefbericht.

Letztlich bin ich mit einer ellenlangen Liste schwerer Maengel nach hause gefahren. Die ich zwar alle naechstes Wochenende mit ein paar Euros beheben kann, ABER und das ist wohl das wichtigste, ein Trailer ohne COC Papierl und ohne Bestaetigung fuer die asbestfreien Beläge kann in A nur mehr ueber den Altmetallhaendler entsorgt werden. Voellig wurscht wie gut er sonst beinander ist. Dieter hats eh schon mehrfach erwaehnt, ich natuerlich vergess drauf Aufruestung bei der Beleuchtung werden in den allermeisten Faellen auch notwendig. Kostet aber fast nix.

Das positive, die Ueberpruefung kostet nur dann was, wenn es auch zur Typisierung kommt. Ansonsten kann man die Herren dort gratis belästigen :) Und drum sind die wohl so freundlich, vermutlich hat sich dort schon der eine oder andere in seiner Verzweiflung in die Donau gestuerzt...

cu
martin
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  #6  
Alt 13.01.2004, 17:44
Michel
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Hallo Dodl,

na da kannst Du ja Froh sein, dass die nicht noch eine Abgasuntersuchung gemacht haben.



Aber das wird schon, vor allem der Mangel mit dem Abrisseil ist echt zum schiessen.

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  #7  
Alt 13.01.2004, 17:52
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Du hast leicht lachen :)

Ich dachte dort wirklich jetzt ist alles aus. Wenn mir Nieper nicht sofort wegen diesem Bremspapier geschrieben haette wuerd ich jetzt wohl mit der Flex am Parkplatz stehen

Das beste ist ja, die haben mir vorher geschrieben, das Boot MUSS vom Haenger runter. Also haben wir es am Samstag bei Eis und Schnee vom Haenger geoben und auf Holzboecke gelagert. Natuerlich gabs heute Nacht prompt Sturm und mein Vater ist um 2h frueh am Parkplatz rumgerannt, ob noch alles steht. Und heute sagt der Techniker bei der Landespruefstelle: "Ah, der Haenger ist ja ohne Boot, das ist uns eh fast lieber!"

Ich LIEBE die Gemeinde Wien :moon:

cu
martin
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  #8  
Alt 13.01.2004, 18:27
Manfred Manfred ist offline
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Hallo,
gut ,daß das Thema hier behandelt wird,da ich mir auch ein Boot aus Deutschland importieren möchte.
Das mit dem CE und CoC Bestätigungen hätte ich nicht gewusst.
Wie ist das eigentlich mit einem gebrauchten Außenborder?
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Manfred
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  #9  
Alt 13.01.2004, 18:43
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Riblothar Riblothar ist offline
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Das ist der Wahnsinn!



LOTHAR
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  #10  
Alt 13.01.2004, 18:50
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Servus Martin!

Warum gehts da zu Ma..sonstnochwas.. Hätt ich dir auch sagen können . Aber eglal, da wird nicht so heiss gegessen wie gekocht wird. Dein Trailer wird wohl breiter sein als 1,50, denn ab da wird Stirnseitig an den Kotflügel die Begrenzungsleuchte verlangt. Wenn du diese hast geht das dann ruck zuck.
_Eine Kuriosität am Rande: Ich habe mir voriges Jahr aus Tirol einen gebrauchten in Österreich angemeldeten und typisierten Trailer mit vorhandenen gültigem Pickerl gekauft. Der Trailer war zugelassen für 850kg GG. DA ich vom GG her auch mit 750kg auskomme habe ich mir den Hänger auf dieses GG heruntertypisieren lassen. Dadurch kann ich in Österreich auf Autobahnen 100kmH fahren. Und siehe da - was glaubst haben die nun verlangt. Da der Hänger eine Breite über............. müssen vorn an den Kotflügel Begrenzungsleuchten montiert sein. Na ja was bleibt da einen übrig. Ich zum Forstinger, 2 Stk. weisse Begrenzugslichter geholt, Doppelklebeband dazu und zum fotografieren auf die beiden Kotflügel geklebt.Muss aber zur Richtigkeit sagen , daß dies die Idee des Landesbeamten war der die Typisierung durchgeführt hat. So bekam ich die Typisierung durch, mit dem Versprechen daß ich diese Leuchten dann zu Hause fix montiere und anschließe.

Da sieht man wieder einmal in welcher Art und Weise der Amtsschimmel wiehern kann. In diesem Falle wars mir so recht angenehm.

Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #11  
Alt 13.01.2004, 20:31
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Hallo,

Naja Rotti, so einfach is es nicht. Ich muss ja zur MA46. Was bleibt mir uebrig? Die Asbestgeschichte ist an sich das groesste Problem, das war der Punkt wo er meinte das ist wirtschaftlicher Totalschaden, wenn ich keine Bestaetigung kriege. Eine neue Achse kostet ja immerhin 470€.

Bei der Beleuchtung muss ich die Rueckstrahler/Lampen Kombi in weiss auf die Kotfluegel montieren, hinten an der Lichtleiste noch Begrenzungslichter, und seitlich am Rahmen noch zumindest 4 Seitenmarkierungslichter, weil der haenger mit ausgezogener Lichtleiste laenger als 6m ist. Das seh ich auch noch ein, weil mir heut fast ein paar Leute reingefahren waeren. Die haben entgegenkommend den Trailer zu spaet gesehen.

Realsatire ist natuerlich das Abrißseil und noch 2 Kleinigkeiten die voellig unwichtig sind. Alles in allem kostet mich das keine 100€.

Diese Asbestgeschichte find ich auch lächerlich denn womit glaubt er denn dass ich da ankomme? Seit 86 kann man keine Asbestbeläge mehr kaufen. Da ist es doch offensichtlich, dass ich asbestfrei fahre!

Ich hab noch gefragt, ob ich nicht einfach eine andere Zugvorrichtung montieren kann und auf 750kg ungebremst typisieren. Aber das muesste sich dann wieder ein Ziviltechniker anschauen, ob ich die 4 Muttern richtig angezogen habe

Ach ja, die gerissene Schweissnaht fand ich auch lustig. Denn der Trailer ist komplett geschraubt. Da GIBTS keine Schweissnaht! Aber wo eine sein muss, muss eine sein. Is mir wurscht, dann mach ich ihnen halt eine dort hin :)

cu
martin
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  #12  
Alt 14.01.2004, 12:30
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Hi Manfred,

Sorry, hab das ueberlesen in meinem Aerger...

Bei Aussenbordern ist mir kein groeberes Problem bekannt. Beim Eigenimport von allem was auf der Strasse faehrt, muss der Kaufvertrag beglaubigt sein wenn es ein Privatkauf ist. Da wuerd ich sicherheitshalber nachfragen, ob das generell gilt oder eben nur fuer alles was mit KFZ zu tun hat.

cu
martin
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  #13  
Alt 14.01.2004, 12:49
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Martin-Dodl,

das ist ja mal wieder ein echtes Amtsschimmel-Gewiehern ...

Aber tröste Dich, auch bei uns in der BRD geht die Regulierungswut! Wenn hinterher alles in Ordnung ist, bleibt nur noch der schaale Geschmack mit den Behörden ...

Gruß
Dieter
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  #14  
Alt 27.01.2004, 17:20
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Pfeil Anmeldung - Motor

Hallo,

bin neu in diesem Forum das ich schon seit längerer Zeit Aufmerksam verfolge.

Habe mir im November auch ein Schlauchboot mit Motor (Bombard C4 + Yamaha 30 PS) gekauft.

Habe dann das Boot samt Motor bei uns O.Ö. nach Anfage welche Papiere notwendig sind angemeldet.

Für den Motor gilt das gleiche wie für das Boot.

Mir fehlte die CE- Zertifizierung für den Motor.

Habe mir vom Importeur die CE-Zertifizierung geholt (Yamaha-Wien u. EMS-Marine).

Daher notwendige Papiere: Meldebestätigung, Kaufverträge, CE-Zertifizierungen Boot u. Motor.

Dies alles gilt für Boote und Motoren ab Bj. 1998.

Die Anmeldung des Bootes war dann 1 Woche erledigt.

:sonne:

P.S. Jetzt kann ich das Frühjahr kaum erwarten.

lg Reini0077
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  #15  
Alt 28.01.2004, 15:13
Michel
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Hallo Reini,

willkommen im Forum.

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