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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 13.01.2016, 10:03
Andyyyy Andyyyy ist offline
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Boot Infos

Vorraussetzungen für Österreicher mit Schlauchboot in HR - Zusammenfassung erbeten

Hallo Leute,
ich heiße Andy bin 35 und komme aus der nähe von Graz in der schönen Steiermark, bin begeisteter Kroatienfan. Kroatisches Patent ist vorhanden.


Dieser Jahr wollen ich und mein Kumpel sein Schlauchboot mit ans Wasser nehmen, jetzt würde ich gerne von euch wissen was ich wirklich alles brauche.
Ich habe zwar schon einiges gelesen, aber schlau bin ich daraus immer noch nicht geworden.
Meine Fragen sind:

Muss ich das Boot in Österreich anmelden ?
Muss ich dazu das Boot irgendwo hinbringen ?
Welche Ausrüstung brauche ich dazu ?
Wie lange ist diese Anmeldung gültig und was kostet sie ?
Wird dann in Kroatien nur mehr die Vignette benötigt, oder auch eine Registrierung ?



Schlauchboot:
Tropik 335
Länge 3.33m
Motorzulassung bis 12 kW
Erstbesitz (Rechnung und Typenschein vorhanden)

Motor:
Ich dachte an einen gebrauchten Motor mit 8-10 PS

Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins dunkle bringen...


Danke und LG,
Andyyyy
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  #2  
Alt 13.01.2016, 10:34
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bkj5 bkj5 ist offline
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Boot Infos

Das Boot braucht für Kroatien eine Zulassung und eine Versicherung.

Bei Zulassung in Kroatien kenne ich mich nicht aus.

Zulassung in Österreich:

Falls dein Kumpel (Bootseigner?) auch Steirer ist:

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Nochwas:

Willkommen im Forum
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Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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  #3  
Alt 13.01.2016, 11:16
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desmo desmo ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Andyyyy Beitrag anzeigen
...
Muss ich das Boot in Österreich anmelden ?
Muss ich dazu das Boot irgendwo hinbringen ?
Welche Ausrüstung brauche ich dazu ?
Wie lange ist diese Anmeldung gültig und was kostet sie ?
Wird dann in Kroatien nur mehr die Vignette benötigt, oder auch eine Registrierung ?
...
Du solltest den Wurstwagen auf alle Fälle Zuhause anmelden. In Kroatien ist das zwar möglich, aber dafür musst Du den Eimer an der A Aussengrenze ausklarieren und in HR neu versteuern - aufwendig, unnötig und zu teuer!
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Wie und was Du in A benötigst werden dir Deine Landsleute schon vertellen ;-)

Vignette = Anmeldung in HR
Dazu benötigst Du zur Vorlage beim Hafenkapitätn in einem der Regionalhäfen oder Kommunalhäfen:
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folgende Unterlagen:
Personalausweis
Befähi*gungsnachweis
Crewliste (nur bei Einreise auf dem Seeweg relevant)
Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht
EU-*Mehrwertsteuernachweis und/oder T2L*-Formular
Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW)
Personalausweis

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Viele Grüße, Peter
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P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern

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  #4  
Alt 13.01.2016, 16:24
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WalterGraz WalterGraz ist offline
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Für den "vignetten"-kauf brauchst nur deinen "zulassungsschein" und deinen bootschein...
ausstatung ist so ziemlich die standard ausstattung was du sowieso an bord hast und wird nur von polizei kontrolliert.

Boot muss natürlich angemeldet sein. Dies kannst mit ein paar unterlagen in graz in der LR abteilung 13 glaube ich erledigen. steht eh alles am homepage.
Versicherung ist pflicht für jeden gleiter in kroatien. sonnst brauchts keine allerdings die kostet nicht viel und die würde ich auf jeden fall nehmen.


Falls du ein neuboot(nie zuvor angemeldet) hast, würde ich auch ein neumotor draufgeben, weil sonnst ist eine technische überprüfung notwendig. Das kannst du dir frei aussuchen.

lg
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lg Jasmin



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  #5  
Alt 13.01.2016, 20:10
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Berny Berny ist offline
Berny
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Oft wird soviel Schmarrn verzapft.....
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  #6  
Alt 13.01.2016, 20:45
rückenwind
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eine versicherungspflicht besteht erst an 15 KW leistung
und das hier EU-*Mehrwertsteuernachweis und/oder T2L*-Formular bezieht sich nicht auf eine "urlaubsanmeldung"
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  #7  
Alt 13.01.2016, 22:09
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Dutchrockboy Dutchrockboy ist offline
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Zitat:
Zitat von desmo Beitrag anzeigen
folgende Unterlagen:
Personalausweis
Befähi*gungsnachweis
Crewliste (nur bei Einreise auf dem Seeweg relevant)
Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht
EU-*Mehrwertsteuernachweis und/oder T2L*-Formular
Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW)
Personalausweis

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Moin Moin,

wenn der Bootschein und der versicherungsnachweis auf meinen Namen stehen, (wofür) brauche ich dann einen Eigentümsnachweis?
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Liebe Grüße ,

Robbert

und nicht vergessen, eine Handbreit Wasser unterm Kiel ist schlecht für deine Schraube...
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  #8  
Alt 13.01.2016, 22:46
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WalterGraz WalterGraz ist offline
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mann braucht kein ja eigentumsnachweis.... zumindest, ich habe es nie gebraucht... es ist wie beim auto. man braucht ja nicht ständig den typenschen bzw. brief mit sich tragen wenn man ins ausland fährt....
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  #9  
Alt 14.01.2016, 07:06
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Ralles Ralles ist offline
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Zitat:
Zitat von desmo Beitrag anzeigen
Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW)
Deckungssumme für die Bootshaftpflicht: mind. 6 Mio!
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Servus aus Oberbayern, Ralf

"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!"
Valentin Ludwig Fey (†)

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  #10  
Alt 14.01.2016, 08:34
preirei
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Zitat:
Zitat von WalterGraz Beitrag anzeigen
Für den "vignetten"-kauf brauchst nur deinen "zulassungsschein" und deinen bootschein...
ausstatung ist so ziemlich die standard ausstattung was du sowieso an bord hast und wird nur von polizei kontrolliert.
Falls du ein neuboot(nie zuvor angemeldet) hast, würde ich auch ein neumotor draufgeben, weil sonnst ist eine technische überprüfung notwendig. Das kannst du dir frei aussuchen.

Zitat:
Zitat von WalterGraz Beitrag anzeigen
mann braucht kein ja eigentumsnachweis.... zumindest, ich habe es nie gebraucht... es ist wie beim auto. man braucht ja nicht ständig den typenschen bzw. brief mit sich tragen wenn man ins ausland fährt....

Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Deckungssumme für die Bootshaftpflicht: mind. 6 Mio!


Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Oft wird soviel Schmarrn verzapft.....
Mit Ausnahme des Zitats von Berny würde ich hier GAR NICHTS unterschreiben - lies dich einmal durch "offizielle" Seiten und mach dir selbst ein Bild:


Zum Beispiel die Seite vom ÖAMTC mit allen Informationen, u.a. auch über die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung:
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Hier eine ähnliche österreichische Seite (dürfte eher was privates sein): Um Links zu sehen, bitte registrieren


Die Seite vom ADAC ist zwar für deutsche Staatsbürger geschrieben, gilt sinngemäß aber natürlich auch für uns.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Wie du da auch herauslesen kannst geht ohne Zulassungspapiere für dein Boot gar nichts - du wirst dein Boot also in Österreich anmelden müssen, die Infos dazu wo und wie du das in der Steiermark machen kannst hat dir ja Bernhard im Beitrag #2 schon gezeigt.

Geändert von preirei (14.01.2016 um 08:42 Uhr)
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  #11  
Alt 14.01.2016, 08:53
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Deckungssumme für die Bootshaftpflicht: mind. 6 Mio!
da hat er Recht ... und ich nicht: die 6 Mio gelten für Italien ... das hab ich wohl verwechselt.
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  #12  
Alt 14.01.2016, 09:01
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Zitat:
Zitat von WalterGraz Beitrag anzeigen
mann braucht kein ja eigentumsnachweis.... zumindest, ich habe es nie gebraucht... es ist wie beim auto. man braucht ja nicht ständig den typenschen bzw. brief mit sich tragen wenn man ins ausland fährt....
Es geht nicht darum was DU nie gebraucht hat sondern darum, was offiziell vorgeschrieben ist. Und da hier nicht nur Gummiwurstfahrer mitlesen, habe ich die vollständige Version des ADAC rezitiert.

Der int. Bootsschein des ADAC wird als Eigentumsnachweis anerkannt
Die Crewliste interessiert sowieso nur auf dem Seeweg und auch nur bei großen Eimern mit Schlafplätzen an Bord.
Ebenso ist der MwSt. Nachweis nur die nervöse Version eines in 2 Jahren wieder völlig überflüssigen Dokumentes aus der jetzt wilden EU Übergangszeit. Später kräht da kein Hahn mehr nach.
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  #13  
Alt 14.01.2016, 09:17
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Berny Berny ist offline
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So, ich helfe dir mal
1) Um Links zu sehen, bitte registrieren
Da findest du bei deiner Landesregierung die nötigen rechtlichen Antworten.
Eine Zulassung in Österreich bescherrt dir imho weniger Probleme, ausserdem kannst dann bei uns auch fahren...(Mit richtigem Patent!)
Beachte bei der Zulassung auch den Antrag für die internationale Zulassung!
Kroatische Zulassung wäre möglich, ist aber kompliziert, wenn man es rechtlich richtig machen will (Wohnsitz Usw)
2) es gibt die bisherige Vignette nicht mehr. Man muss das Boot beim Hafenkapitän VOR dem ins Wasserlassen anmelden, was es kostet, kannst du auf der homepage von seahelp errechnen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren (ohne Gewähr)
3) Versicherung kostet nicht viel, hilft dir aber enorm, wennst Probleme hast.
Sollte eigentlich kein Thema sein. Empfehlung: Um Links zu sehen, bitte registrieren
4) Die Ausrüstung fürs Boot wird dir von Österreich vorgegeben, steht dann so in der Zulassung drinnen, sollte in der Regel von den Kroatischen Behörden anerkant werden.

Für meine deutschen Freunde: ist ja eh recht net, aber Österreich hat andere rechtliche Grundlagen, weshalb die ganzen Tipps aus De nix bringen.
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  #14  
Alt 15.01.2016, 07:15
Andyyyy Andyyyy ist offline
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Ich danke euch für eure Antworten.

Jetz kann ich meine nächsten schritte setzen.

LG, Andy
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  #15  
Alt 15.01.2016, 10:11
Benutzerbild von WalterGraz
WalterGraz WalterGraz ist offline
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Also aus kroatischem gesetzbuch (aktuelle lage) von mir frei übersetzt.

Damit man die kroatischen gewässer befahren darf zum zwecke von sport und freizeit braucht man:
1. Nachweiss über bezahlten abgaben (fahrtsicheritsabgabe, umweltabgabe etc. ist bei der anmeldung beim hafenkapiten zu bezaheln- die ehemalige vignette)
2. Teschniche tauglichkeit des boots nach der regeln des landes wo das boot herstammt. (in österreich alle 10 jahre wird das boot technisch überprüfft so weit ich weiss, bei neuzulassung ist keine technische überprüfung notwendig)
3. Nachweiss über führungsfähigkeit des bootes - führerschein (inhaber/berechtigter)
4. Versicherungsnachweiss (über 15kw)
5. Zulassungsschein (als besitznachweiss) und zusätzlich falls man nur berechtigt ist mit dem boot zu fahren und kein besitzer - eine vollmacht.

Conclusio: für 1. braucht man punkte 2-5 und das was ich aus meiner erfahrung kurzgefasst habe entspricht ganzheitlich der kroatischen gesetzes lage.

Ergänzend zum kroatischen gesetzbuch, habe ich auch, um mich genauestens zu informieren mit dem ministerium für verkehr und schifffahrt in zagreb angerunfen.

Also an alle skeptiker bitte sehr... Zivjeli

Es ist übuerhaubt nicht so kompliziert wie von machen berfürchtet

Zulassung in österreich ist genauestens beschrieben im internet, konkret LR Steiermark abteilung für umwelt - abteilung 13 (dort ist mein boot auch angemeldet). Mit den paar notwendigen unterlagen läuft die anmeldung unkopliziert und effizient.
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lg Jasmin



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Geändert von WalterGraz (15.01.2016 um 10:20 Uhr)
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