|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
Bootsnamen, kann oder muss....
Hallo zusammen,
ich werde demnächst mein "neues" Schlauchi anmelden und versichern. Zu Versicherungen bzw. Anmeldung IBS oder WSA habe ich hier ja schon vieles an hilfreichen Infos bekommen ( ) Jetzt stellen sich mir aber noch ein paar Fragen: Muss ich meinem Boot nun auch einen Namen geben, oder gilt das nur für die Boote, die nicht anmeldepflichtig sind? MUSS ich meinem Boot einen Namen geben und es auch dementsprechend zusätzlich zur offiziellen Bootnummer beschriften, oder KANN ich das machen, wenn (und beschriften wie) ich das will? Gruss, Fricky. --
__________________
Jede Ähnlichkeit dieses Textes mit den früher oder auch derzeit gültigen deutschen Rechtschreibregeln ist vom Autor in keiner Weise beabsichtigt und rein zufällig. |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Fricky,
Wenn du dein Boot Anmeldest must du im auch einen Namen geben,
Beschriftung ist Backboard und Steuerboard seitig am Bug vom Boot, wenn du auch auf einer Wasserstraße unterwegs bist musst du auch am Heck (achtern) ein Kennzeichen aufbringen. LG Sepp |
#3
|
||||
|
||||
Zitat:
Habe meinen Zar angemeldet und etrax wegen der Namensgebung gefragt. Lt. Ing. Mazucco von der Salzburger Landesregierung ist eine Namensgebung nicht erforderlich und ich habe auch keinen Namen. Auch mit dem Kennzeichen Achtern liegst du vermutlich falsch. Das dritte Kennzeichen muß auf Wasserstraßen so angebracht sein, dass der Schleusenmeister das Kennzeichen ablesen kann. Am besten meistens am Steuerstand. So habs ich bzw. mein Freund bei der Fahrschule Koller in Aschach gelernt. LG Franz Geändert von armstor (07.03.2007 um 13:27 Uhr) |
#4
|
||||
|
||||
Hallo Sepp,
Zitat:
Das dritte Kennzeichen muß so befestigt sein wie Franz es beschrieben hat. Dies gilt allerdings für Österreich, wie es in Deutschland aussieht weeiß ich nicht. hier der link zum WSA Berlin. Um Links zu sehen, bitte registrieren Wenn Du aus Deutschland kommst, kannst du auch bei deinem zuständigen Wasserschiffahrtsamt nachfragen. lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
|
#5
|
|||
|
|||
Hallo!
Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen? Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde. Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig? Danke für die Antworten Haimo |
#6
|
|||
|
|||
danke für Eure zahlreichen Antworten, die Meinungen sind dazu wohl eher nicht so ganz einheitlich. Ich werde mal beim WSA etwas genauer dazu nachfragen. Wenn ich dazu was weiss, stelle ich das hier rein.
Zitat:
Bin auch immer noch dabei, mir die ganzen Infos zur Anmeldung in HR zusammen zu suchen. Falls mir das ein oder andere noch unklar ist, würde ich mich nochmal an euch wenden. Gruss, Fricky. --
__________________
Jede Ähnlichkeit dieses Textes mit den früher oder auch derzeit gültigen deutschen Rechtschreibregeln ist vom Autor in keiner Weise beabsichtigt und rein zufällig. |
#7
|
||||
|
||||
Hallo Haimo,
Zitat:
Klaus hat recht. Um in HR eine gültige Fahrerlaubnis zu erhalten sind folgendes beim Hafenkapitän vorzulegen; Gültiger Führerschein, Reißepass weiters die Bootspapiere (sprich Zulassungsschein, den du ja nicht hast weil in A nicht angemeldet) und die Versicherungsbestätigung, die du aber auch nicht hast weil dein Boot in A nicht zugelassen ist. Daraus folgt keine Zulassung in Kroatien und daher auch keine Fahrerlaubnis. Du siehst du bewegst dich ilegal in HR auf dem Wasser, ich würde das noch vor dem nächsten Urlaub ändern, ansonsten ist mit bösen Überraschungen zu rechnen weil hier WAPO keinen Spass (zu recht) versteht. lg reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
|
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
Sich damit auch noch prusten, das Du nie kontrolliert wurdest, finde ich sehr komisch. Du hattest einfach Glück und mußt damit rechnen, das Dir das Boot unter dem Hosenboden beschlagnahmt werden kann. Auch als Kroate darfst Du nicht ohne kroatische Zulassung und Befähigungsausweis rumfahren. Empfehlung, hole Dir die nötigen Dokumente und Registrierungen nach und Du kannst in Zukunft sorgenfrei Dich mit Deinem Boot bewegen, egal ob in A oder HR, das spielt dann keine Rolle mehr. |
#9
|
|||
|
|||
Hallo Klaus, Reini und Dieter!
Zitat:
Meine Frage bezog sich ausschließlich auf das amtl. Kennzeichen, bzw. dessen Anbrigungsvorschrift am Boot in Kroatien! Mit keinem Wort erwähnte ich, dass ich mein Boot anmelde, versichere, Führerschein etc... (Hab mich schon etwas über Eure Rückschlüsse geärgert) Ja --> ich besitze seit 1993 das "Kroatische Küstenpatent". Ja --> ich melde mein Boot seit 1993 jährlich beim Hafenkapitän an, inkl. Versicherung natürlich. Ja --> mein Boot ist auch bei der Stmk. Landesregierung registriert. (Int. Zulassung für Sportfahrzeuge) Und - was Vorschriften, Rasen, Strandbereich etc. betrifft, so kenne ich die Vorschriften. Außerdem hat mich die Natur mit einer guten Portion Hausverstand ausgestattet, da ist es nur normal, dass man auf sich und seine Umwelt Rücksicht nimmt, nicht nur auf dem Wasser. Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in die Sache bringen. Schöne Grüße Haimo |
#10
|
||||
|
||||
Hallo Reini,
Zitat:
Das mit dem Namen ist mir Neu, aber wie es schön heisst, man lernt nie aus. LG Sepp |
#11
|
||||
|
||||
Zitat:
Wie du richtig sagst, man lernt nie aus. Da auch ich nicht deine Lernbücher bezweifeln will habe ich heute bei der Yachtschule Koller angerufen, wobei mir Herr Koller mitteilte, dass das 3 Kennzeichen auf dem Boot so angebracht sein muss, dass es von Oben ( für den Schleusenmeister und für die Polizeihubschrauber ) gut sichtbar ist. Es ist damit unerheblich ob du es auf dem Gerätebügel oder auf dem Steuerstand anbringst. Heckspiegel wird wahrscheinlich schlecht gehen. LG Franz Wurde gerade von den Koll. aus Aschach angerufen, dass die Aussagen des Herrn Koller der Richtigkeit entsprechen. |
#12
|
||||
|
||||
Hi
Du kannst Deinem Schlauchi einen Namen geben musst es aber nicht............
__________________
|
|
|