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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 15.06.2009, 20:52
rotbart
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Naja, im Ris finde ich nur die Anerkennung durch Österreich, und dass es ein Flaggenrecht gibt, es von Österreich anerkannt wird, und von bestimmten Ländern ebenfalls.

Nur das Flaggenrecht selber, wo eben genau diese Dinge drinstehen sollten, finde ich einfach nicht. Es soll wo ein Dokument geben welches bgb1921_0176_00557 heißt, aber auch das finde ich nicht.

Deshalb eben meine Frage, wo das alles beschrieben ist.

Es mach ja irgendwie keinen Sinn, wenn da immer herumspekuliert wird, wenns eindeutige Gesetzestexte gibt.
Die hast Du ja gelesen, Österreich akzeptiert das internationale Recht, da must Du da weiterforschen, denn

Zitat:
Zulassung und Verfügungsberechtigung sind in Österreich einheitlich und abschließend durch das
Schifffahrtsverwaltungsrecht geregelt (ein "Flaggenrecht" wie in der Seeschifffahrt existiert in der
Binnenschifffahrt nicht). Arbeits- und Aufenthaltsrecht - welche mit dem Betrieb des Schiffes bzw.
dessen Sicherheit in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen - ressortieren aus rechts-
systematischen Gründen ("Ressortprinzip") in Österreich traditionell nicht beim Verkehrsministeri-
um.
Quelle :
Zitat:
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3529/J-NR/2002 betreffend alarmierende Zustände im
Donauschifffahrtsverkehr, die die Abgeordneten Eder, Parnigoni und GenossInnen am 27. Februar
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Ergänzung

Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber :

Zitat:
Flaggenführung und Reedereizeichen



§ 3. (1) Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen.

(2) Die Seeflagge besteht aus drei gleichbreiten, waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes (zB durch rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig.

(3) Die Seeflagge ist in der für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, an der die Seeflagge gesetzt ist oder regelmäßig geführt wird, dürfen andere Flaggen nicht gesetzt werden.

(4) Die Führung von Reedereiflaggen und -zeichen auf österreichischen Seeschiffen bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das Bild der Flaggen bzw. Zeichen dem Ansehen der Republik Österreich nicht abträglich ist und nicht zu Verwechslungen mit der österreichischen Staatsflagge, der Seeflagge, den Flaggen anderer Staaten oder mit Signalflaggen Anlaß gibt.
Quelle :
Seeschiffahrtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 174/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2005

Inkrafttretensdatum
10.06.2005

Abkürzung
SeeSchFG

Geändert von rotbart (15.06.2009 um 21:09 Uhr)
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  #2  
Alt 15.06.2009, 21:42
rotweinsegler
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liebe freunde!

es war nicht beabsichtigt, einen seekrieg zwischen bayern, preussen und österreichern zu schüren! ich danke für die vielen konstruktiven anregungen! außerdem habe ich per mail (aufgrund der nicht ganz einheitlichen aussagen) beim kroatischen tourismusverband angefragt; diese haben mir zugesichert, mir in den nächsten tagen per post unterlagen zukommen zu lassen. sobald ich im besitz der informationen bin, werde ich sie an euch weiterleiten!

nochmals danke und viele grüße

hermann
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  #3  
Alt 15.06.2009, 22:13
rotbart
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Reden

Zitat:
Zitat von rotweinsegler Beitrag anzeigen
liebe freunde!

es war nicht beabsichtigt, einen seekrieg zwischen bayern, preussen und österreichern zu schüren! ich danke für die vielen konstruktiven anregungen! außerdem habe ich per mail (aufgrund der nicht ganz einheitlichen aussagen) beim kroatischen tourismusverband angefragt; diese haben mir zugesichert, mir in den nächsten tagen per post unterlagen zukommen zu lassen. sobald ich im besitz der informationen bin, werde ich sie an euch weiterleiten!

nochmals danke und viele grüße

hermann
see(n)krieg
Irgendwo in München steht noch die Knödelkanone 'rum mit welcher man in Riem die Flieger "beschossen" hat, die reicht doch leicht !!!! Und Ludwig hat auch noch ein Prunkschiff (glaube ich) hinterlassen und damit ist die siegreiche Marine doch wohl klar
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  #4  
Alt 16.06.2009, 07:06
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber :
Nanana...

Es ist halt eher so, dass sich ein alter Seefahrer, der öfters vorm PC sitzt vielleicht im RIS leichter sucht als ein Polizist, der seine Gesetze zur meisten Zeit in Büchern sucht und sehr wenig mit Seerecht zu tun hat

Ich finde das RIS leider sehr unübersichtlich, weshalb ich mir dort mit der Suche auch sehr schwer tue, manches finde ich leicht, aber zum Flaggenrecht habe ich eben nur die Verordnungen gefunden, nicht die eigentlichen Bestimmungen.
Aber auch Asche über mein Haupt, wenn man nach "Flaggenrecht" sucht, kann kein Artikel über Flaggenführung auftauchen

Aber jetzt weiß ich auch, wen ich fragen muss

Zum Thema selber:
Es steht:
Zitat:
Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen.
Gleichtzeitig:
Zitat:
§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1.
"Österreichisches Seeschiff":
ein Seeschiff, das nach diesem Bundesgesetz zur Seeschiffahrt zugelassen ist;
(Anmerkung: Boote mit Seebrief) und
Zitat:
5.
"Jacht": ein Fahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
Demnach gilt aber der §3 gar nicht für Jachten, nach der oben genannten Bestimmung dürfte ich als Schlauchifahrer überhaupt keine Flagge führen, so wie ich das erkenne

Jetzt wirds aber schwierig.....

aber vielleicht liegts einfach daran, dass kleine Boot einfach nur so tun wollen, als wären sie große
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  #5  
Alt 16.06.2009, 08:41
StefanH StefanH ist offline
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Boot Infos

Hallo,

hier ein Link auf ein Formular des DMYV zum Thema Flaggenführung: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Viele Grüße
Stefan
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  #6  
Alt 16.06.2009, 09:50
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Boot Infos

Wobei ich noch etwas einwerfen möchte:

Die meisten Bestimmungen zielen ja immer auf Boote ab, die diese Möglichkeit haben (Motorboote, Segeljachten usw), aber gerade bei Schlauchbooten fehlt oft die Möglichkeit, die Flagen woanders als am Heck zu montieren, was soll der Fahrer da bloß machen?

Ich denke, das gerade deshalb diese Bestimmungen einfach oft nicht wirklich bei Schlauchbooten durchführbar sind.

Bei meinem Boot (mal abgesehen davon, ob ich es überhaupt darf oder überhaupt an diese Vorschriften gebunden bin) gehts eben nur am Geräteträger am Heck, und hier habe ich eben nur zwei Seiten.

Wohin also mit Nationalflagge, Gastlandflagge und Rubberdogflagge ?
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  #7  
Alt 16.06.2009, 12:32
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Wobei ich noch etwas einwerfen möchte:

Die meisten Bestimmungen zielen ja immer auf Boote ab, die diese Möglichkeit haben (Motorboote, Segeljachten usw), aber gerade bei Schlauchbooten fehlt oft die Möglichkeit, die Flagen woanders als am Heck zu montieren, was soll der Fahrer da bloß machen?

Ich denke, das gerade deshalb diese Bestimmungen einfach oft nicht wirklich bei Schlauchbooten durchführbar sind.

Bei meinem Boot (mal abgesehen davon, ob ich es überhaupt darf oder überhaupt an diese Vorschriften gebunden bin) gehts eben nur am Geräteträger am Heck, und hier habe ich eben nur zwei Seiten.

Wohin also mit Nationalflagge, Gastlandflagge und Rubberdogflagge ?
Nun wird's kleinkariert
Also ein Schlauchi muß keinen Flaggenschein haben, an fremden Küsten sollte aber jeder (in Sicht von Land oder eines Kriegsschiffes oder der Polizeiboote) seine Herkunft klarstellen und damit die Landesflagge führen !

In diesem Fall aber gilt wieder der obige Paragraph - man will nämlich verhindern daß mit der Landesflagge oder einem Wappe (siehe Wappenrecht in A) Unsinn getrieben wird.

Fazit Du must nicht - aber wenn - dann richtig

Anders in D habe ich ein Flaggenzertifikat / Flaggenschein dann MUSS ich und dann natürlich gem. den Regeln

Nachtrag

Ö-Flagge Steuerbord achtern / HR Backbaod achtern / Rubberdog am Bug !!!! oder

Ö Flagge mittig OBEN AUF den Geräteträger
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  #8  
Alt 19.06.2009, 21:56
rotweinsegler
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liebe freunde!

wie bereits angekündigt, habe ich die informationen des tourismusverbandes erhalten. es ist viel nützliches infomaterial dabei - aber nichts über flaggenführung!

tut mir leid, aber ich wollte euch diese antwort nicht schuldig bleiben!

viele grüße

hermann
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