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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber : Zitat:
Seeschiffahrtsgesetz Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 174/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2005 Inkrafttretensdatum 10.06.2005 Abkürzung SeeSchFG Geändert von rotbart (15.06.2009 um 21:09 Uhr) |
#2
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liebe freunde!
es war nicht beabsichtigt, einen seekrieg zwischen bayern, preussen und österreichern zu schüren! ich danke für die vielen konstruktiven anregungen! außerdem habe ich per mail (aufgrund der nicht ganz einheitlichen aussagen) beim kroatischen tourismusverband angefragt; diese haben mir zugesichert, mir in den nächsten tagen per post unterlagen zukommen zu lassen. sobald ich im besitz der informationen bin, werde ich sie an euch weiterleiten! nochmals danke und viele grüße hermann |
#3
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Irgendwo in München steht noch die Knödelkanone 'rum mit welcher man in Riem die Flieger "beschossen" hat, die reicht doch leicht !!!! Und Ludwig hat auch noch ein Prunkschiff (glaube ich) hinterlassen und damit ist die siegreiche Marine doch wohl klar |
#4
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Es ist halt eher so, dass sich ein alter Seefahrer, der öfters vorm PC sitzt vielleicht im RIS leichter sucht als ein Polizist, der seine Gesetze zur meisten Zeit in Büchern sucht und sehr wenig mit Seerecht zu tun hat Ich finde das RIS leider sehr unübersichtlich, weshalb ich mir dort mit der Suche auch sehr schwer tue, manches finde ich leicht, aber zum Flaggenrecht habe ich eben nur die Verordnungen gefunden, nicht die eigentlichen Bestimmungen. Aber auch Asche über mein Haupt, wenn man nach "Flaggenrecht" sucht, kann kein Artikel über Flaggenführung auftauchen Aber jetzt weiß ich auch, wen ich fragen muss Zum Thema selber: Es steht: Zitat:
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Jetzt wirds aber schwierig..... aber vielleicht liegts einfach daran, dass kleine Boot einfach nur so tun wollen, als wären sie große |
#5
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Hallo,
hier ein Link auf ein Formular des DMYV zum Thema Flaggenführung: Um Links zu sehen, bitte registrieren Viele Grüße Stefan |
#6
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Wobei ich noch etwas einwerfen möchte:
Die meisten Bestimmungen zielen ja immer auf Boote ab, die diese Möglichkeit haben (Motorboote, Segeljachten usw), aber gerade bei Schlauchbooten fehlt oft die Möglichkeit, die Flagen woanders als am Heck zu montieren, was soll der Fahrer da bloß machen? Ich denke, das gerade deshalb diese Bestimmungen einfach oft nicht wirklich bei Schlauchbooten durchführbar sind. Bei meinem Boot (mal abgesehen davon, ob ich es überhaupt darf oder überhaupt an diese Vorschriften gebunden bin) gehts eben nur am Geräteträger am Heck, und hier habe ich eben nur zwei Seiten. Wohin also mit Nationalflagge, Gastlandflagge und Rubberdogflagge ? |
#7
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Also ein Schlauchi muß keinen Flaggenschein haben, an fremden Küsten sollte aber jeder (in Sicht von Land oder eines Kriegsschiffes oder der Polizeiboote) seine Herkunft klarstellen und damit die Landesflagge führen ! In diesem Fall aber gilt wieder der obige Paragraph - man will nämlich verhindern daß mit der Landesflagge oder einem Wappe (siehe Wappenrecht in A) Unsinn getrieben wird. Fazit Du must nicht - aber wenn - dann richtig Anders in D habe ich ein Flaggenzertifikat / Flaggenschein dann MUSS ich und dann natürlich gem. den Regeln Nachtrag Ö-Flagge Steuerbord achtern / HR Backbaod achtern / Rubberdog am Bug !!!! oder Ö Flagge mittig OBEN AUF den Geräteträger |
#8
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liebe freunde!
wie bereits angekündigt, habe ich die informationen des tourismusverbandes erhalten. es ist viel nützliches infomaterial dabei - aber nichts über flaggenführung! tut mir leid, aber ich wollte euch diese antwort nicht schuldig bleiben! viele grüße hermann |
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