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  #1  
Alt 03.08.2015, 16:17
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Zitat:
Zitat von Kreuzfahrer Beitrag anzeigen



Hi,

Habe gehört es könnte da im Ausland
Probleme geben.

Hatte die schon mal jemand?


Wo hast Du denn diesen Quatsch gehört???

Ich bin mit meinen WSA Bootszulassungen oder Flaggenzertifikaten vom Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie in vielen Ländern Europas bisher unterwegs gewesen und das seit den 1970er Jahren, und die amtlichen deutschen Bootsdokumente mit dem Bundesadler drauf wurden überall anerkannt und niemals beanstandet.

Das malerische ADAC Bootszertifikat = Internationaler Bootsschein ist und bleibt nur ein Vereinszertifikat genauso wie das Boots-Dokument vom Motoryachtverband. Aber wer ein Klubausweis braucht, na bitte ...
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  #2  
Alt 03.08.2015, 18:12
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Hallo

Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Wo hast Du denn diesen Quatsch gehört???
Z.B. hier:

"...Auf den französischen Binnengewässern einschließlich Rhein und Moselwerden alle nach deutschen Vorschriften erteilten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere akzeptiert.
Achtung: In seinen Küstengewässern verlangt Frankreich von Booten unter deutscher Falgge zwingend Flaggenzertifikat des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie..."

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Zitat:
Ich bin mit meinen WSA Bootszulassungen oder Flaggenzertifikaten vom Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie in vielen Ländern Europas bisher unterwegs gewesen und das seit den 1970er Jahren, und die amtlichen deutschen Bootsdokumente mit dem Bundesadler drauf wurden überall anerkannt und niemals beanstandet.
Das Flaggenzertifikat ist ohne Zweifel überall gültig.
Die WSA Binnenzulassung könnte theoretisch in ausländischen Küstengewässern beanstandet werden.
Scheinbar sind das aber eher Einzelfälle und nur in Frankreich bestätigt.

Ansonsten ist es wurscht wo man das Boot anmeldet. Normalerweise gibt es mit beiden Scheinen keine Probleme.

Viele Grüße,

Oliver
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  #3  
Alt 03.08.2015, 21:01
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Hallo Oliver,

ich weiß es nicht, ob F an der Küste wie früher das Flaggenzertifikat noch verlangt, da ich seit 2007 nicht mehr auf Korsika war. Möglicherweise ist das aufgehoben inzwischen.

Aber zu Deiner Info habe ich generell in F Binnen nie Probleme mit meiner amtlichen WSA Zulassung bekommen. Man ist dort eher sehr hilfsbereit und behilflich ob man noch irgend etwas braucht, dazu besonders sehr gastfreundlich. Da sind die Korsen eher zugeknöpft und manchmal auch kratzbürstig besonders gegenüber den Franzosen vom Festland, denen gegenüber sitzen Dynamitstäbe eher locker sogar falls sie sich auf Korsika niederlassen (Beispiel flachgelegte Bungalows!).
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  #4  
Alt 09.08.2015, 08:40
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Hallo



Z.B. hier:

"...Auf den französischen Binnengewässern einschließlich Rhein und Moselwerden alle nach deutschen Vorschriften erteilten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere akzeptiert.
Achtung: In seinen Küstengewässern verlangt Frankreich von Booten unter deutscher Falgge zwingend Flaggenzertifikat des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie..."

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Das Flaggenzertifikat ist ohne Zweifel überall gültig.
Die WSA Binnenzulassung könnte theoretisch in ausländischen Küstengewässern beanstandet werden.
Scheinbar sind das aber eher Einzelfälle und nur in Frankreich bestätigt.

Ansonsten ist es wurscht wo man das Boot anmeldet. Normalerweise gibt es mit beiden Scheinen keine Probleme.

Viele Grüße,

Oliver
Wenn das so ist, hilft dann der IBS ab er auch nicht weiter!!!
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #5  
Alt 10.01.2016, 09:19
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Hallo



Z.B. hier:

"...Auf den französischen Binnengewässern einschließlich Rhein und Moselwerden alle nach deutschen Vorschriften erteilten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere akzeptiert.
Achtung: In seinen Küstengewässern verlangt Frankreich von Booten unter deutscher Falgge zwingend Flaggenzertifikat des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie..."

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Das Flaggenzertifikat ist ohne Zweifel überall gültig.
Die WSA Binnenzulassung könnte theoretisch in ausländischen Küstengewässern beanstandet werden.
Scheinbar sind das aber eher Einzelfälle und nur in Frankreich bestätigt.

Ansonsten ist es wurscht wo man das Boot anmeldet. Normalerweise gibt es mit beiden Scheinen keine Probleme.

Viele Grüße,

Oliver
Ja, Oliver, der IBS hilft dir dann aber auch nicht, wenn "Zwingend" das Flaggenzertifikat verlangt wird.
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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