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Zitat von rotbart
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Also zumindest aus Österreichischer Sicht betrifft das nur Boote, die einen Seebrief haben, und das geht erst ab 5 Meter!
Ich weiß nicht, wie das jetzt genau in D ist, aber das alleinige Führen einer Flagge reicht ja nicht für diese Voraussetzung aus, denke ich mal.
Trotzdem würde ich jedem empfehlen, die rechtlichen Aspekte des Landes zu studieren, in dem ich in Urlaub fahre.
Das Ausgehen davon, dass Heimatrecht im Ausland gültig ist, ist schlichtweg falsch, es trifft zwar manchmal zu, ist aber nicht als Grundsatz zu sehen (das machen leider viele falsch!)