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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 12.12.2013, 10:05
Benutzerbild von gotti
gotti gotti ist offline
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neue Richtlinien Kroatien

Hallo Community!
Da wir ja im kommenden Jahr wieder Kroatien (Insel Murter) besuchen werden habe ich folgenden Link über die neuen Bestimmungen für Sportboote beigefügt. Es ist immer gut wenn man im vorhinein weiß was einen erwartet

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liebe Grüße
und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch)
Gottfried
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  #2  
Alt 12.12.2013, 12:07
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
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Sehr informativ!

Spannend ist die Frage wie die Kapitania das dann bei einer Kontrolle sieht, wenn man gerade mal das Nautikzelt aufgebaut hat.

Streng genommen müßte man ja dann die Aufenthaltsgebühr bezahlen.....


vielleicht mal gleich nach Kroatien verschieben....?
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #3  
Alt 12.12.2013, 12:29
Benutzerbild von armstor
armstor armstor ist offline
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Zitat:
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Sehr informativ!

Spannend ist die Frage wie die Kapitania das dann bei einer Kontrolle sieht, wenn man gerade mal das Nautikzelt aufgebaut hat.

Streng genommen müßte man ja dann die Aufenthaltsgebühr bezahlen.....


vielleicht mal gleich nach Kroatien verschieben....?
Servus Gernot

Ich denke mal dass es um eingebaute Kabinen bzw. Kojen geht.

lg Franz
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  #4  
Alt 12.12.2013, 12:31
Benutzerbild von FAR FAR AWAY
FAR FAR AWAY FAR FAR AWAY ist offline
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Hallo Gernot,

ich denke eine Koje ist ein aufgebautes Zelt am Riberl zwar nicht, aber mal abwarten, was denen noch so einfällt,...
__________________
lg Roman

*the Boater formerly known as DB600

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  #5  
Alt 12.12.2013, 12:33
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Scheint ja vieles schon überholt zu sein, da gerade neue Vorschriften in Ausarbeitung sind.
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  #6  
Alt 12.12.2013, 12:57
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FerdiR FerdiR ist offline
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Hi zusammen,

ich denke mal das der Pkt. 1.4 aussagekräftig genug ist.

Zitat:
1.4. DIE AUFENTHALTSGEBÜHR
Der Eigner oder Nutzer des Wasserfahrzeugs zahlt die Aufenthaltsgebühr als Pauschalbetrag für sich und alle Personen, die auf dem Wasserfahrzeug nächtigen. Als Wasserfahrzeug wird in dem Sinne jedes Wasserfahrzeug betrachtet, welches länger als 5 m ist, eingebaute Kojen hat und für Urlaub, Entspannung oder Kreuzfahrten genutzt wird, aber kein schwimmendes Objekt des nautischen Tourismus ist.
Da unsere RIBs (jedenfalls wenn ich von unserem ausgehe) keine "eingebaute" Koje hat, ist es als Objekt für nautischen Tourismus anzusehen.. oder sehe ich das falsch.
__________________
Gruß FerdiR

Seit 01.08.09 - ZAR 53, ab 2016 mit - Suzuki DF140A
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  #7  
Alt 12.12.2013, 15:10
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Das ist ja nun nicht wirklich neu. Auch in den vergangenen Jahre hat mich der Hafenkapitän beim Anmelden gefragt, ob wir auf dem Boot übernachten oder eine Wohnung, Zimmer oder Campingplatz gebucht hätten. Da wir die "Kurtaxe" auf dem Campinplatz zahlen hatte sich das erledigt.
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  #8  
Alt 13.12.2013, 08:25
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armstor armstor ist offline
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Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
Sehr informativ!

Spannend ist die Frage wie die Kapitania das dann bei einer Kontrolle sieht, wenn man gerade mal das Nautikzelt aufgebaut hat.

Streng genommen müßte man ja dann die Aufenthaltsgebühr bezahlen.....


vielleicht mal gleich nach Kroatien verschieben....?
Mensch Gernot dich erwischt es. Du hast ja eine eingebaute Kabine, auf der man schlafen, einschlafen kann. Schei...

lg Franz
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