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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 17.08.2008, 16:20
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe.

Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte)

Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb.

Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet!
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  #2  
Alt 17.08.2008, 17:09
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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In der Praxis diskutiere ich das nicht -

- ich weiche allem und jedem aus.


Grüße

Harald
__________________
Bekennender Auf- und Abbauer
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  #3  
Alt 18.08.2008, 09:37
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
In der Praxis diskutiere ich das nicht -

- ich weiche allem und jedem aus.


Grüße

Harald

Ja, aber möglichst spät wenn ich Vorrang habe
__________________
Herzlichen Gruss aus Wien - Peter

ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes
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  #4  
Alt 18.08.2008, 12:27
Bernhard
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auf der wasserstrasse /donau

auf der wasserstrasse/donau, sind was den vorrang betrifft, die schwimmer das allerletzte.

die dürfen nur schwimmen, wenn sie den verkehr nicht behindern!!

trotzdem sollte man sie wenn möglich nicht überfahren, wenn man sie sieht.
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  #5  
Alt 17.08.2008, 20:28
rotbart
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe.

Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte)

Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb.

Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet!
ABER SCHWIMMER sind dort nicht aufgelistet, stehen die nu' über allem oder sind sie zum "Abschuß" freigegeben
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