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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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#1
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In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe. Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte) Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb. Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet! |
#2
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In der Praxis diskutiere ich das nicht -
- ich weiche allem und jedem aus. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#3
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Zitat:
Ja, aber möglichst spät wenn ich Vorrang habe
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Herzlichen Gruss aus Wien - Peter ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes |
#4
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auf der wasserstrasse /donau
auf der wasserstrasse/donau, sind was den vorrang betrifft, die schwimmer das allerletzte.
die dürfen nur schwimmen, wenn sie den verkehr nicht behindern!! trotzdem sollte man sie wenn möglich nicht überfahren, wenn man sie sieht. |
#5
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Zitat:
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