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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 12.07.2005, 12:39
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Maik_MD Maik_MD ist offline
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Boot fahren auf der Ostsee?

hallo, ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
ich möchte für ein paar tage an die küste, natürlich mit schlauchboot.
möchte ein paar runden vor dem darß drehen, also ahrenshoop, prerow, zingst ect.

- darf ich ohne schein mit meinem schlauchboot + 5PS motor auf der ostsee rumtuckern?

- wie weit muss ich mich vom badestrand entfernen, um keine badegeste zu gefährden? möchte kein ärger mit den rettungsschwimmern bekommen.
da gibt es doch bestimmt vorschriften, oder?

- wo kann man in der gegend am besten das boot zu wasser lassen? wenn es geht direkt in die ostsee und nicht erst in den bodden. muss keine slipanlage vorhanden sein, da das boot im kofferraum liegt. muss nur mit dem auto rann kommen.

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  #2  
Alt 12.07.2005, 14:11
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OLKA OLKA ist offline
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Hallo MAik, auch auf der Ostsee darfst du mit 5 PS ohne Führerschein fahren.

Entfernung zum Ufer Halt so, dass niemand gefährdet wird und vor allen ausserhalb von gelbmarkierten Badezonen.
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  #3  
Alt 12.07.2005, 15:46
robo24 robo24 ist offline
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Moin Maik,


denk auch dran, das auf Seeschifffahrtsstraßen immer die vorgeschriebenen Lichter zu führen sind.
__________________
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Grüße von der Elbe sendet Robo

Maik mit dem Radiergummi
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  #4  
Alt 12.07.2005, 16:00
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Zitat:
Zitat von robo24
Moin Maik,


denk auch dran, das auf Seeschifffahrtsstraßen immer die vorgeschriebenen Lichter zu führen sind.

hi,

auch auf einem schlauchboot? wie soll ich denn das machen?
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  #5  
Alt 12.07.2005, 16:18
robo24 robo24 ist offline
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Zitat:
Zitat von Maik_MD
hi,

auch auf einem schlauchboot? wie soll ich denn das machen?
Darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus, viele fahren ja mit einem Bügel, da kann man ja so einiges anbauen, aber bei deinem Boot hätte ich da auch keinen Plan.
Zitat SBF See
"Maschinenfahrzeuge < 7m und <=7kn
Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 7m Länge mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 7 Knoten soll Seitenlichter rot 112,5° und grün 112,5°, ein Topplicht weiß 225° (mindestens 1m höher als die Seitenlaternen) und ein Hecklicht 135° führen.
Es muß mindestens ein weißes Rundumlicht 360° führen und wenn möglich Seitenlichter rot 112,5° und grün 112,5°.
Kann ein derartiges Fahrzeug nicht mindestens das weiße Rundumlicht führen darf es nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren.
Ausnahme:Bei einem Notfall muß nur eine Leuchte mit weißem Licht mitgeführt werden die bei der Gefahr eines Zusammenstosses zu zeigen ist."

Unter Umständen kann man ja am Spiegel so eine Halterung für ne 360° Leuchte anbringen, ich weis aber wiederum nicht ob die Batteriebetrieben sein darf.
__________________
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Grüße von der Elbe sendet Robo

Maik mit dem Radiergummi

Geändert von robo24 (12.07.2005 um 16:22 Uhr)
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  #6  
Alt 12.07.2005, 21:39
HCC HCC ist offline
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Laß dir hier keinen Blödsinn erzählen. Lichter sind nicht immer vorgeschrieben. Wenn du kein Licht hast, dann darfst du nicht während der Dämmerung und Nachts fahren.

Zum Strand gibt es einen vom Gesetzgeber fest vorgeschriebenen Abstand. Der beträgt 200 Meter zum Strand. Für Wassermotorräder in einigen Regionen 500 Meter.

Dein Boot kannst du eigentlich überall aufbauen. Aber die ausgewiesenen Naturschutzgebiete sind tabu. Am besten du informierst dich bei den Boddenfischern vor Ort. Die Jungs sind zwar sehr maulfaul - aber wenn was 'rauskommt, dann immer etwas gescheites. Vergiss den Wetterbericht - frage lieber die einheimischen Fischer, wie es um das Wetter am nächsten Tag bestellt ist. Auch wissen die Jungs alles über aktuelle Sperrgebiete und die jährlichen Besonderheiten.

Auf alle Fälle ein Top Gewässer. Super

Gruß Christian
__________________
Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #7  
Alt 12.07.2005, 21:47
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Zitat:
Zitat von robo24
Kann ein derartiges Fahrzeug nicht mindestens das weiße Rundumlicht führen darf es nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren.
Ausnahme:Bei einem Notfall muß nur eine Leuchte mit weißem Licht mitgeführt werden die bei der Gefahr eines Zusammenstosses zu zeigen ist."
Hat er doch geschrieben, Christian.

Und
Zitat:
denk auch dran, das auf Seeschifffahrtsstraßen immer die vorgeschriebenen Lichter zu führen sind
damit hat er auch irgenwie recht: Wenn Lichter dann die vorgeschriebenen bzw. zugelassenen.
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