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Alt 22.02.2005, 16:27
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Dieter, bitte nicht verwechseln: Bei Rotti war damals die Bestimmung bezüglich der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Bedeutung (insgesamt 3500 KG bei B ohne E), er wäre damals mit einem Hänger mit 1300 Kg über diese Marke gekommen. Deshalb hätte er den Hänger heruntertypisieren oder ein anderes Auto nehmen müssen.
Das hat aber nichts mit einer Grenze von 1300 KG oder 1000 KG zu tun, soeine Grenze gibt es in den Führerscheinbestimmungen nicht.
Hallo Berny & Ghaffy,

das ist es, ich habe schon verstanden, danke. Auch Ferdi hatte es so schön erklärt vorher, danke!

Diese Abgrenzung ist schon reichlich tricky, und man kann leicht drüber stolpern bei den neuen EU-Bestimmungen.

Die unlängst vor einigen Jahren in Deutschland auch in Kraft getretene EU-Regelung schränken die Führerscheinneulinge jetzt doch stärker ein und man muß aufpassen beim Ziehen von Anhängern, das man innerhalb des erlaubten Gewichtslimits liegt.
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