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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #16  
Alt 08.03.2017, 23:07
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Wir Sprechen doch von dem Infoblatt von Deutschland oder? In kroatien hab ich ein binnenfunkgerät dabei welches zugelassen ist. hiermit kann ich bauartbedingt nicht am seefunkdienst teilnehmen.

Der kanal 10 ist ein binnenkanal . in kroatien ist es zb. für den hafenmeister. Aber ich bleibe doch ein binnenfunker weil ich kein seefunkgerät habe und besitze.Somit kann ich am Seefunk indirekt teilnehmen . Ich bin ja soweit es auszulassen. aber ausbauen geht zu weit . ich mach ja nix falsch.
Ich suche ja das gesetz wo steht, dass ich ein binnenfunkgerät in kroatien nicht betriebsbereit führen darf .Leider kann ich kein kroatisch um diese Diskussion dann zu führen . Ich hab da genau nämlich keine Lust drauf. Aber ich bekommen das gerät nicht mal eben ausgebaut . Am besten mach ich den kroatischen Lappen . :-)

Quelle: HANDBUCH BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK
Allgemeiner Teil


7.2 Teilnahme am Seefunkdienst
UKW-Seefunkdienst
Schiffsfunkstellen des Binnenschifffahrtsfunks können am UKW-Seefunkdienst teilnehmen. Wegen der automatischen Leistungsreduzierung auf bestimmten Kanälen kann es jedoch in Ausnahmefällen zu Schwierigkeiten in der Funkverbindung kommen.
Ist eine Funkanlage des Binnenschifffahrtsfunks für den Betrieb mit GMDSS ausgerüstet, um auch auf Seeschifffahrtsstraßen betrieben werden zu können, gelten andere Vorschriften.
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Gruß Christian

Geändert von mini (08.03.2017 um 23:27 Uhr)
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  #17  
Alt 09.03.2017, 05:56
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Guten Morgen Christian

Der Funk ist ja eindeutig geregelt, Binnen und See und für beide braucht es je einen Schein , aber in HR wird es nicht so heiß gegessen, vor paar Jahren haben die noch den Funk zum Kroatischen Küstenpatent dazu geschenkt ohne Prüfung
Ich habe am Sportboot ein Einbaugerät für Binnen und See plus eine Handfunke und ich verwende beide sowohl auf der Donau als auch in HR und noch kein Schwein hat sich dafür interessiert weder auf der Donau noch in HR bei den Kontrollen sahen die sich nicht mal die Scheine an obwohl ich beide habe
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  #18  
Alt 09.03.2017, 09:40
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Zitat von mini Beitrag anzeigen
Wir Sprechen doch von dem Infoblatt von Deutschland oder? In kroatien hab ich ein binnenfunkgerät dabei welches zugelassen ist. hiermit kann ich bauartbedingt nicht am seefunkdienst teilnehmen.

Der kanal 10 ist ein binnenkanal . in kroatien ist es zb. für den hafenmeister. Aber ich bleibe doch ein binnenfunker weil ich kein seefunkgerät habe und besitze.Somit kann ich am Seefunk indirekt teilnehmen . Ich bin ja soweit es auszulassen. aber ausbauen geht zu weit . ich mach ja nix falsch.
Ich suche ja das gesetz wo steht, dass ich ein binnenfunkgerät in kroatien nicht betriebsbereit führen darf .Leider kann ich kein kroatisch um diese Diskussion dann zu führen . Ich hab da genau nämlich keine Lust drauf. Aber ich bekommen das gerät nicht mal eben ausgebaut . Am besten mach ich den kroatischen Lappen . :-)

.
Moin

Um am Seefunk teilzunehmen (Gebiete 1 u 2 lassen wir mal aussen vor das trifft nicht auf kroatien zu) brauchst du ein Seefunkgerät, und ein Funkzeugnis FÜR DEN SEEFUNKBEREICH.

Binnenfunkgerät auf See geht erst mal klar, solltest du ein SEEFUNKZEUGNIS haben.

Kein Seefunkzeugnis - Funkgerät darf beim Fahren auf der See nicht betriebsbereit sein. (Wenn du deine Antenne abschrauben kannst wäre das eine Lösung, wenn das nicht geht, alle stecker hinten raus aus der Funke, das müsste reichen.) Soll verhindern das die Leute die Funkgesetzgebung untergraben nach dem Prinzip - Kontrolle? Wieso, Funkgerät ist doch immer aus....

Du nimmst in dem Moment am Seefunk teil, in dem du deine Binnenfunke im Seegebiet anstellst. Du hast ja z.b. den ATIS Code drin, der dich beim Funken identifizierbar macht, das hat der Seefunker nicht.

Du machst eben schon was falsch. Das was du vor hast ist eben nicht erlaubt.

Ich hatte ein ähnliches Problem damals mit Binnen, weil ich erst nur den SRC machen wollte - brauch aufm Fluss ja keine Funke - im Endeffekt war es einfacher noch den UBI draufzumachen als jedes mal die Funke betriebsunfähig zu machen.

Du kannst ohne SRC in Kroatien rumfunken - in Italien weiß ich das es deswegen Stress gibt. Wies in Kroatien ist weiß ich nicht, ich vermute mal ähnlich. Aber ist es das wert?

Einfachste Lösung ist IMHO nochmal den SRC zu machen. Dann kann man die Funke egal wo man hin fährt nutzen. Funke ist n richtiger Sicherheitsgewinn.
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  #19  
Alt 09.03.2017, 12:02
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Hallo,


Danke für eure Antworten. Ich werde mich gleich noch mal mit dem wsa bremen auseinandersetzen . Ich denke so kommen wir nicht weiter.
Ich möchte auch nicht ein neues thema aufmachen . aber mit einem seefunkgerät und src ( kein binnen) Solltest du in deutschland zumindest keine probleme bekommen.
Der gute mann vom wsa ist sehr hilfsbereit und kennt die gesetzeslage sehr gut. da du jetzt binnen hast , brauch ich wohl diese frage nicht für dich mit klären. aber ich bin mir sehr sicher, dass du kein ärger bekommen würdest.

Wie gesagt , hab ich eigentlich keine lust mit der kroatichen behörde zu diskutieren wegen der sprachprobleme . Aber ich möchte auch kein src machen für ein gerät welches keins seegerät ist. Nur für kroatien ? ne , da lieber den kroatischen lappen und gut ist.


Die rede ist ja am seefunk teilnehmen . Ob ich das Offiziell mache mit einem Binnengerät bleibt die frage. nur weil 2-3 kanäle in deutschland binnen mit den kroatischen sich kreuzen .

Ohne Großen aufwand kann ich die antenne zwar ausstecken und das Funkgerät vom strom nehmen. leider kann ich die antenne nicht abschrauben weil das kable direkt in die antenne geht und nicht in den fuß.
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Gruß Christian
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  #20  
Alt 09.03.2017, 12:56
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Hallo,


Danke für eure Antworten. Ich werde mich gleich noch mal mit dem wsa bremen auseinandersetzen . Ich denke so kommen wir nicht weiter.
Ich möchte auch nicht ein neues thema aufmachen . aber mit einem seefunkgerät und src ( kein binnen) Solltest du in deutschland zumindest keine probleme bekommen.
Der gute mann vom wsa ist sehr hilfsbereit und kennt die gesetzeslage sehr gut. da du jetzt binnen hast , brauch ich wohl diese frage nicht für dich mit klären. aber ich bin mir sehr sicher, dass du kein ärger bekommen würdest.

Wie gesagt , hab ich eigentlich keine lust mit der kroatichen behörde zu diskutieren wegen der sprachprobleme . Aber ich möchte auch kein src machen für ein gerät welches keins seegerät ist. Nur für kroatien ? ne , da lieber den kroatischen lappen und gut ist.


Die rede ist ja am seefunk teilnehmen . Ob ich das Offiziell mache mit einem Binnengerät bleibt die frage. nur weil 2-3 kanäle in deutschland binnen mit den kroatischen sich kreuzen .

Ohne Großen aufwand kann ich die antenne zwar ausstecken und das Funkgerät vom strom nehmen. leider kann ich die antenne nicht abschrauben weil das kable direkt in die antenne geht und nicht in den fuß.


Moin

Du nimmst am Seefunk teil sobald du ein Marine - VHF im Seebereich betriebsbereit hast.

Genau so würde ich das machen. Strom + Antenne an der Funke ab, und dann halt in Kroatien Funkstille halten. Gibt am wenigsten Stress.

SRC würde ich sogar nur wegen Kroatien machen. DSC-Funke an Bord gibt einfach sicherheit im seenotfall
(in dem du übrigends rein theoretisch straffrei deine Binnenfunke wieder anstöpseln dürftest und n MAYDAY absetzen dürftest. Ist aber ein wenig realitätsfern.)
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  #21  
Alt 09.03.2017, 13:01
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Das kroatische Patent beinhaltet doch den Funk oder ist das Falsch?
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  #22  
Alt 09.03.2017, 16:53
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Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
Das kroatische Patent beinhaltet doch den Funk oder ist das Falsch?
Ich habe das HR-Patent 2004 in Zadar gemacht und da war es nicht automatisch dabei, erst auf Anfrage und einer guten Flasche Wein ließ sich der Hafenkapitän bei dem ich die Prüfung ablegte überzeugen und stellte mir den Funk dazu aus.
Geht glaube ich heute nicht mehr so einfach

Aber wie gesagt, wir fahren seit knapp 10 Jahren nach Zadar-HR, mein Freund hat da ein Haus und wir haben bis heute noch keine Probleme mit den Behörden bekommen, kleiner Vorteil: mein Freund spricht perfekt Kroatisch
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  #23  
Alt 09.03.2017, 19:44
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Wie aufwendig ist denn das Kroatische Funkzeugnis ?
Konrad
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  #24  
Alt 11.03.2017, 19:54
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wenn man das Funk Alphabet beherrscht und die übliche Pan pan und SOS Sätze gelernt hat sollte das kein Problem sein


Formal reicht der UBI natürlich nicht , in der Praxis wird es aber niemanden interessieren ... Mich hat bei einer Kontrolle auf jeden Fall noch nie jemand nach dem Funkgerät selbst oder dem ( vorhandenen) SRC gefragt. In Kroatien ist es halt normal das ein Boot auch ein Funkgerät hat. (ohne DSC o.ä.)
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  #25  
Alt 11.03.2017, 22:35
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So hab ich es auch gedacht. Aber ich möchte schon Gesetzestreu sein und hab auch keine lust vor ort da probleme zu bekommen. Formal bin ich da leider immer noch anderer Meinung. Ich hab dieses Funkgerät zugelassen und habe auch genau hierfür ein Funkzeugnis. Somit sehe ich es halt erst noch legal an. Solang ich kein gesetz finde , dass ein binnenfunkerät ( reines Binnen nicht Kombi) in kroatien mit einem SRC ausschließlich benutzt oder geführt werden darf finde, glaube ich das erst auch . Es würde sich auch wiedersprechen . Nur weil Frequenzen dort sich überschneiden reicht mir als aussage nicht. dann dürfte ich die holländischen und kanal 16 auch nicht haben. Der Holländische kanal ist frei und wurde von der Behörde zugelassen mit der auskunft ,dass dieser auch nur in den dafür vorgesehenen ländern benutz werden darf. Hier müste ich ja sonst auch probleme mit der Deutschen behörde bekommen weil ich es Theoretisch könnte. Ich kann ja Theoretisch auch mit 250 durch die Ortschaft fahren . bestraft werd ich nur wenn ich es auch mache . Ok blöder vergleich . aber ich kann doch pauschal nicht für etwas bestraft werden nur weil ich es könnte . Funkbenutzungsflicht ok, aber nur wenn ich ein seefunkgerät habe . hab ich aber nicht.
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  #26  
Alt 12.03.2017, 05:31
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Wir haben in 10 Jahren Kroatien Bootfahren eine einzige Kontrolle gehabt und da hat ihm der Funkschein gar nicht interessiert obwohl wir ein Einbaufunkgerät mit DSC haben, der wollt nur 800.- Kuna kassieren weil wir zu schnell in Küstennähe fuhren, da ich aber nur 500.- bei mir hatte gab er sich auch damit zufrieden
Waren zwei jüngere Beamte die sich mehr für unser Boot interessierten da sie sehr höflich fragten ob sie auch den Motor sehen dürfen, über die elektrische Motorraum Öffnung waren sie sehr erstaunt und tranken auch noch Cola mit uns, beide Sprachen sehr gut deutsch, kommt nicht oft vor das ich jemanden mein Boot zeige und dafür noch 500.- Kuna zahle
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  #27  
Alt 12.03.2017, 09:41
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So hab ich es auch gedacht. Aber ich möchte schon Gesetzestreu sein und hab auch keine lust vor ort da probleme zu bekommen. Formal bin ich da leider immer noch anderer Meinung. Ich hab dieses Funkgerät zugelassen und habe auch genau hierfür ein Funkzeugnis. Somit sehe ich es halt erst noch legal an. Solang ich kein gesetz finde , dass ein binnenfunkerät ( reines Binnen nicht Kombi) in kroatien mit einem SRC ausschließlich benutzt oder geführt werden darf finde, glaube ich das erst auch . Es würde sich auch wiedersprechen . Nur weil Frequenzen dort sich überschneiden reicht mir als aussage nicht. dann dürfte ich die holländischen und kanal 16 auch nicht haben. Der Holländische kanal ist frei und wurde von der Behörde zugelassen mit der auskunft ,dass dieser auch nur in den dafür vorgesehenen ländern benutz werden darf. Hier müste ich ja sonst auch probleme mit der Deutschen behörde bekommen weil ich es Theoretisch könnte. Ich kann ja Theoretisch auch mit 250 durch die Ortschaft fahren . bestraft werd ich nur wenn ich es auch mache . Ok blöder vergleich . aber ich kann doch pauschal nicht für etwas bestraft werden nur weil ich es könnte . Funkbenutzungsflicht ok, aber nur wenn ich ein seefunkgerät habe . hab ich aber nicht.

Moin
Nochmal(hauptsächlich weil man so etwas nicht unkommentiert stehen lassen kann)

Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN.

Der SRC erlaubt dir am SEEFUNK teilzunehmen.

Seefunk ist funkverkehr zwischen Ship Stations aufm MEER.

Das hat nix mit deinem Funkgerät zu tun,sondern dem Wasser auf dem du dich befindest.

In Kroatien, aufm MEER brauchst du SRC.

Hast du keinen SRC ist es auf dem MEER wie wenn du keinen Funkschein hast, also muss das Funkgerät aufm MEER betriebsunfähig gemacht werden. Dein UBI gilt ja nicht aufm Meer.

Was dein Funkgerät kann und wofür es zugelassen ist, ist absolut scheissegal und spielt in der Scheinüberlegung absolut keine Rolle.
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Gruß Luke
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  #28  
Alt 12.03.2017, 10:38
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Luke, du schreibst :
"Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN."
Das ist fast richtig, das UBI ist international gültig nur Binnen!

Mini,
hast du bei deiner Zulassung nur eine ATIS Nr. oder auch eine MMSI? Falls du nur das HR Funkzeugniss machen möchtest, ich müsste noch die Unterlagen samt Liste der Hafenämter wo du Prüfung machen kannst, da haben. Ich habe es zwar nicht in HR gemacht, da ich dieses Jahr hier noch das SRC mache, habe mich aber mal für das HR Funkzeugniss interessiert und mir eben die Unterlagen besorgt. Falls du Interesse hast, schick mir ne PN mit deiner Email Adresse.
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Gruß Peter

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  #29  
Alt 12.03.2017, 13:04
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Hallo Peter,


Eine MMSI habe ich nicht. Ist ein Offizielles vom hersteller so programmiertes binnenfunkgerät .

Zu Luke,

In Deutschland zumidest muss ich laut dem WSA Bremen das UBI Gerät nicht ausbauen wenn ich mit dem UBi und dem Binnenfunkgerät auf Hoheitsgewässer oder sonst wo außerhalb der Geltungsbereiche unterwegs bin. Begründung des Herren : Es wird auf den gebieten nur das Funkzeugnis Kontrolliert von dem gerät welches ich betriebsbereit dabei habe. Also würde er ein SRC ( ich spreche erst mal von D ) nicht verlangen wenn ein Binnengerät an board ist. Anders könnte es bei einem Kombi Gerät der fall sein.

Ich möchte deshalb davon Ausgehen , dass deine Aussage nicht ganz richtig ist.

Und Seefunk ist für Mich nicht Pauschal zwischen Funk zwischen Schiffsfunkstellen . (sonst müste man für PMR Geräte ja auch einen SRC haben) . Für Mich ist Seefunk ein Seefunkgerät mit der dementsprechenden Zuteilung .
Das Ich zum Funken ein SRC benötige ist mir bewusst. Nur ich wehre mich noch das binnenfunkgerät auszubauen weil es nunmal verbaut und zugelassen ist. Das dies nicht erlaubt ist versuche ich ja zu klären . Da reichen mir leider keine Aussagen . ich hoffe da auf einen Gesetzestext , den es für D zumindest nicht gibt , weil es nicht verboten ist .

Es gibt zur klarstellung 2 Funkgeräte : Binnenfunkgerät für binnen und Seefunkgerät für see. Dann gibt es noch Kombigeräte die Beides können. warum ist es sch.. egal welches gerät ich habe ? wenn ich ein binnengerät habe , dann nehme ich doch nicht am seefunk teil . genausowenig mit z.b. einem cb oder pmr gerät .
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Gruß Christian

Geändert von mini (12.03.2017 um 13:13 Uhr)
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  #30  
Alt 12.03.2017, 14:52
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Zitat:
Zitat von nuernberger-1 Beitrag anzeigen
Luke, du schreibst :
"Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN."
Das ist fast richtig, das UBI ist international gültig nur Binnen!
Moin Peter

Du hast natürlich recht! Der einfachheit habe ich das weggelassen.

Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
Zu Luke,

In Deutschland zumidest muss ich laut dem WSA Bremen das UBI Gerät nicht ausbauen wenn ich mit dem UBi und dem Binnenfunkgerät auf Hoheitsgewässer oder sonst wo außerhalb der Geltungsbereiche unterwegs bin. Begründung des Herren : Es wird auf den gebieten nur das Funkzeugnis Kontrolliert von dem gerät welches ich betriebsbereit dabei habe. Also würde er ein SRC ( ich spreche erst mal von D ) nicht verlangen wenn ein Binnengerät an board ist. Anders könnte es bei einem Kombi Gerät der fall sein.

Ich möchte deshalb davon Ausgehen , dass deine Aussage nicht ganz richtig ist.

Und Seefunk ist für Mich nicht Pauschal zwischen Funk zwischen Schiffsfunkstellen . (sonst müste man für PMR Geräte ja auch einen SRC haben) . Für Mich ist Seefunk ein Seefunkgerät mit der dementsprechenden Zuteilung .
Das Ich zum Funken ein SRC benötige ist mir bewusst. Nur ich wehre mich noch das binnenfunkgerät auszubauen weil es nunmal verbaut und zugelassen ist. Das dies nicht erlaubt ist versuche ich ja zu klären . Da reichen mir leider keine Aussagen . ich hoffe da auf einen Gesetzestext , den es für D zumindest nicht gibt , weil es nicht verboten ist .

Es gibt zur klarstellung 2 Funkgeräte : Binnenfunkgerät für binnen und Seefunkgerät für see. Dann gibt es noch Kombigeräte die Beides können. warum ist es sch.. egal welches gerät ich habe ? wenn ich ein binnengerät habe , dann nehme ich doch nicht am seefunk teil . genausowenig mit z.b. einem cb oder pmr gerät .
Moin Christian

Erst mal zu CB bzw PMR Funk - Das sind keine Schiffsfunkstellen - Ship Stations sind lizensierte (Per Ship Station License, und der zugeteilten MMSI bzw ATIS code) Funkstellen welche in unserem Falle per VHF miteinander kommunizieren. Dein Binnengerät funk auf VHF - Machst du es auf See an betreibst du eine illegale Funkstelle, aus einem einfachen Grund.

Zum betreiben einer legalen Funkstelle auf See sind mehrere Dinge nötig - Dafür brauchst du kein Gesetz(Steht aber IMHO im TKG und in der SeeSchStrO, Ich such das jetzt nicht raus, das braucht mir zu viel Zeit, auf ELWIS findest du es aber sicher, ist besser als sich auf Aussagen von WSA mitgliedern zu verlassen), sondern es lässt sich ganz logisch abstrahieren.

Zur Teilnahme am Seefunk sind diese Dinge nötig

Zugelassenes Funkgerät
Funkzeugnis(SRC)
Ship Station License

Du hast

Ein nicht zugelassenes Funkgerät(Ja, Binnegerät, ich weiß, aber du kannst damit immer noch auf VHF Seefunk betreiben, du sagtest ja das es sogar Kanal 16 kann, und es gibt auch einige See und Binnenkanäle die sich überschneiden, also kannst du physisch am Seefunk teilnehmen im sinne von auf dem Frequenzband funken.) Man kann sich auch selber ein Funkgerät bauen, da bekommt man im Seefunk auch keine Zulassung und funkt illegal.

Du hast kein Funkzeugnis(Auf See im VHF Bereich braucht man SRC, hast du nicht du hast nur UBI)

Ship station license hast du - Das wäre erfüllt

Dir fehlen zwei von drei Vorraussetzungen für den legalen Seefunk.
Also ist es nicht erlaubt und du musst Schritte als Bootsführer unternehmen, um illegales Funken zu unterbinden - Das muss nicht ausbauen sein, Stecker raus reicht IMHO völlig.

In Deutschland darfst du m.W. dein Binnengerät auch nur im Übergangsbereich zwischen Binnen und See nutzen, auf See musst du es auch betriebsunfähig machen.
Wenn ich meine Kombigurke auf ATIS lasse und damit auf der Nordsee rumfunke wäre das auch nicht erlaubt. Sonst würden die ja keinen SRC verlangen weil der dann quasi keine Gültigkeit hätte.
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