Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Smalltalk

Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #31  
Alt 12.03.2017, 15:00
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Ich dachte das wsv-bremen ist kein verein sondern eine behörde wegen Mitgliedern. Der Mann den Ich am telefon hatte war meiner Meinung nnach genau für diese Angelegenheiten zuständig . Dann hat er Mir wohl Mist erzählt. Ich habe Mich auch verschrieben . ich hatte kontakt mit dem wsv bremen nicht wsa.

Ich suche mal die unterlagen auf ELWIS auf. Aber bislang bleibe ich bei Meiner Meinung bis ich den zuständigen gesetzestext gefunden habe.

Wie gesagt bleibt es Ein Binnenfunkgerät welches bedingt durch gewisse bereiche auch teilweise im Seefunk teilnehmen darf und muss. Genauso wie der Holländische Kanal. Dieser darf auch nur in holland genutzt werden .

Der Einzige Kanal in D ist kanal 16 . Sonst hab ich keine Seefunkkanäle . Ob das ausreicht das Mein Gerät ein Seefunkgerät ist wäre zu klären . Also Müssen alle binnenfunker ihre kisten ausbauen sollten sie auf dem meer unterwegs sein. Ich muss mein gerät ja wegen der benutzungspflicht (sollte ich src haben und eine Komianlage ) auf seefunk umstellen . Das kann ich nicht. eine mmsi hab ich ja auch nicht.
__________________
Gruß Christian
Mit Zitat antworten
  #32  
Alt 12.03.2017, 15:12
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Sehr geehrter Herr .....!

Beim UBI, SRC, LRC usw. handelt es sich um Funkzeugnisse.
Funkscheine gibt es nicht. Leider werden diese, auch von Ausbildungsstätten häufig so bezeichnet.

Wenn Sie Inhaber eines "UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) sind Haben Sie folgende Berechtigungen:

Teilnahme am Binneschifffahrtsfunk auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 Teilnahme am Seefunkdienst auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Seeschifffahrtsstraße bis zur Seegrenze)

Betreiben dürfen Sie nur eine Schiffsfunkanlage (Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk)aber keine Seefunkanlage.
Eine Kombianlage dürfen Sie, auch bei der Teilnahme am Seefunksdienst, nur im Modus Binnen (ATIS usw.) betreiben.
Eine Kombianlage im Binnenmodus wird als Schiffsfunkanlage gesehen.

Als die Vorschriften in Texte verfasst wurden, hatte man noch nicht erkannt, dass die Industrie fast nur noch Kombianlagen herstellt.


Der Herr ist vom WSA-bremen Fachbereich Nachrichtentechnik.

Diese mail war vor 6 wochen. danach haben wir direkt telefoniert ca. 1h Ich werde ihn auch nochmal anrufen und die sache Direkt klären . Meine Frage für die mail ging eher um kombianlagen. aber im text lese ich auch raus , das ich es darf.
__________________
Gruß Christian
Mit Zitat antworten
  #33  
Alt 12.03.2017, 15:27
Benutzerbild von Faro
Faro Faro ist offline
Clan McAVON
Treuesterne:
 
Registriert seit: 05.08.2012
Beiträge: 310
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
Ich dachte das wsv-bremen ist kein verein sondern eine behörde wegen Mitgliedern. Der Mann den Ich am telefon hatte war meiner Meinung nnach genau für diese Angelegenheiten zuständig . Dann hat er Mir wohl Mist erzählt. Ich habe Mich auch verschrieben . ich hatte kontakt mit dem wsv bremen nicht wsa.

Ich suche mal die unterlagen auf ELWIS auf. Aber bislang bleibe ich bei Meiner Meinung bis ich den zuständigen gesetzestext gefunden habe.

Wie gesagt bleibt es Ein Binnenfunkgerät welches bedingt durch gewisse bereiche auch teilweise im Seefunk teilnehmen darf und muss. Genauso wie der Holländische Kanal. Dieser darf auch nur in holland genutzt werden .

Der Einzige Kanal in D ist kanal 16 . Sonst hab ich keine Seefunkkanäle . Ob das ausreicht das Mein Gerät ein Seefunkgerät ist wäre zu klären . Also Müssen alle binnenfunker ihre kisten ausbauen sollten sie auf dem meer unterwegs sein. Ich muss mein gerät ja wegen der benutzungspflicht (sollte ich src haben und eine Komianlage ) auf seefunk umstellen . Das kann ich nicht. eine mmsi hab ich ja auch nicht.
Moin

Ne das war nur so flapsig dahingesagt. Sowohl das WSA als auch die WSV sind Behörden. Zuständig für Funk ist aber keiner der beiden, das ist die Bundesnetzagentur, IMHO

Ne, du hast n haufen Kanäle wo es Überschneidungen gibt, z.b. die 10, gibt aber noch mehr. Ich weiß grad ausm Stehgreif nicht ob 70 gesperrt ist, wäre der DSC Kanal, der ist auf der Seefunke gesperrt.

Dein Gerät ist eben KEIN Seefunkgerät!!!!!! Das habe ich doch schon die ganze Zeit geschrieben, und da liegt der Hase im Pfeffer!

Du brauchst eben ein Seefunkgerät um auf See zu funken! Mit allen anderen VHF Geräten(Ja, auch ein Binnengerät funkt auf VHF), ob das jetzt eine reine ATIS Funke oder ein selbst gebautes Funkgerät ist, darfst du in NICHT am Seefunk teilnehmen, außerhalb des Überschneidungsbereiches. Geht nicht. Null. Nada. Nyet. Niente.

Und ja, alle reinen Binnenfunker müssen ihre Geräte betriebsunfähig machen(Ausbauen, Mikro ab, Stecker raus, Antenne ab, was weiß ich, so das man es nicht ohne weiteres wieder in Betrieb nehmen kann) wenn sie aufm Meer fahren. Sinn der Regelung ist wohl klar.
__________________
Gruß Luke
Kardinal Avon
Failte gu Alba

Avon Searider 4M+Yamaha 55 an Land Rover SIII 109 2.25 Petrol.
Mit Zitat antworten
  #34  
Alt 12.03.2017, 15:30
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Dann dürfte ich nach deiner aussage selbst mit dem SRC nicht in Deutschland dieses gerät dabei haben .

Grund wäre , weil das gerät kein zugelassenes Seefunkgerät ist .Kann man als solches auch nicht zulassen weil das Gerät ja ein Binnengerät ist und keine mmsi dafür eingerichtet werden kann.

Ich weiß ,dass es kein seefunkgerät ist. ich will es auch nicht dazu machen.Ich meinte ob ich rechtlich als seefunkanlage abgegolten bin weil ich kanal 16 habe. dann kann ich erst belangt werden. ich bin nur anderer meinung ,dass dieses gerät illegal auf meinen boot ist sobald ich auf dem meer bin. genau dieser meinung ist der mann vom wsv auch.
Ich habe gerade nochmal die frage per mail an den Herren des wsv gestellt. Ich hoffe er antwortet mir morgen. dann werde ich weiter berichten . nur sei mir nicht böse, aber momentan glaub ich den herren vom amt einfach mehr als dir. Ich hatte erst in bonn angerufen und die zuständige stelle sitz in bremen. dort hab ich den Mann der zuständig ist angeschrieben . den namen werd ich öffentlich jetzt nicht schreiben . die Bundesnetzagentur juckt nicht welche Zeugnisse ich habe. die sind für die zuteilung zuständig und andere gesetze . welche funkzeugnisse ich habe überprüfen die nicht und verfolgen die auch nicht. ich hatte meine zuteilung vor dem Zeugnis . wuste die netzargentur auch.
__________________
Gruß Christian

Geändert von mini (12.03.2017 um 15:38 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #35  
Alt 12.03.2017, 15:32
Benutzerbild von Faro
Faro Faro ist offline
Clan McAVON
Treuesterne:
 
Registriert seit: 05.08.2012
Beiträge: 310
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
Wenn Sie Inhaber eines "UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) sind Haben Sie folgende Berechtigungen:

Teilnahme am Binneschifffahrtsfunk auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 Teilnahme am Seefunkdienst auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Seeschifffahrtsstraße bis zur Seegrenze)

Betreiben dürfen Sie nur eine Schiffsfunkanlage (Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk)aber keine Seefunkanlage.
Eine Kombianlage dürfen Sie, auch bei der Teilnahme am Seefunksdienst, nur im Modus Binnen (ATIS usw.) betreiben.
Eine Kombianlage im Binnenmodus wird als Schiffsfunkanlage gesehen.

Diese mail war vor 6 wochen. danach haben wir direkt telefoniert ca. 1h Ich werde ihn auch nochmal anrufen und die sache Direkt klären . Meine Frage für die mail ging eher um kombianlagen. aber im text lese ich auch raus , das ich es darf.
Moin

Was liest du daraus das du es darfst? Auf See mitnm Binnengerät funken? Nein, das darfst du ja ausdrücklich nicht! Nur in den Gebieten 1-2, das sind die Flussmündungen und der Jadebusen in Deutschland. Weiter draussen(aufm Meer) darfst du es eben nicht!
Dementsprechend auch nicht in Kroatien.

Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
Dann dürfte ich nach deiner aussage selbst mit dem SRC nicht in Deutschland dieses gerät dabei haben .

Grund wäre , weil das gerät kein zugelassenes Seefunkgerät ist .Kann man als solches auch nicht zulassen weil das Gerät ja ein Binnengerät ist und keine mmsi dafür eingerichtet werden kann.
Ich hab nie gesagt das du es nicht dabeihaben darfst, nur gesagt das es betriebsunfähig sein muss. Mikro raus, strom ab, antenne ab usw.
EIDT: Du kannst es ja mitnmehmen, wohin auch immer du willst, aber du darfst es nur nicht benutzen, das sage ich doch schon die ganze zeit - Habe dir auch die gründe dafür mehrmals dargelegt. Böse bin ich dir nicht. Warum auch. :)
Die Regelung mit dem - Betriebsunfähig machen ist nur dafür da, damit die Leute nicht lustig aufm meer rumfunken und dann wenn das Polizeiboot naht flink den Ausschalter drücken und sagen ach nee war die ganze zeit aus. Das dient zu Durchsetzung des Funkstoppes, nicht zur illegalisierung von Binnenfunkgeräten :)

Gruß
__________________
Gruß Luke
Kardinal Avon
Failte gu Alba

Avon Searider 4M+Yamaha 55 an Land Rover SIII 109 2.25 Petrol.

Geändert von Faro (12.03.2017 um 15:41 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #36  
Alt 12.03.2017, 15:46
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

vorab. ich will nicht funken . ich möchte das gerät nur nicht ausbauen.

Eine Kombianlage dürfen Sie, auch bei der Teilnahme am Seefunksdienst, nur im Modus Binnen (ATIS usw.) betreiben.
Eine Kombianlage im Binnenmodus wird als Schiffsfunkanlage gesehen.

Aber wie gesagt, die antwort bezog sich auf kombianlagen auf dem meer. das thema hab ich gelassen und ein gerät gekauft welches zur binnenfunke umprogrammiert werden konnte. (kann man so bestellen.)

Die andere antwort warte ich ab. Er hätte bestimmt auch geschrieben das ich überhaupt kein gerät betriebsbereit mit haben darf.und nicht das es auf binnen bleiben soll.

Leider gibts kein funkgerät wo man mikro abnehmen kann. zumindest hab ich keins gefunden im netz.

Die Definition von betriebsbereit hat der gute mann mir auch erklärt. aber da reicht strom und antenne nicht aus. evtl den ein oder anderen beamten.

Aber weiter muss ich sagen , das jedes binnengerät ja illegal auf dem meer wäre . selbst wenn man alle Zeugnisse hätte laut deiner aussage.
__________________
Gruß Christian
Mit Zitat antworten
  #37  
Alt 12.03.2017, 15:53
Benutzerbild von Faro
Faro Faro ist offline
Clan McAVON
Treuesterne:
 
Registriert seit: 05.08.2012
Beiträge: 310
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Moin

Dann passts ja.

Ich hab jetzt keine Lust das ganze wieder aufzudröseln und nochmal durchzuexerzieren.

Red du mit dem Beamten vom WSV, lass dir die Quellen geben, in welcher Verordnung was steht(Ist auch der Grund wieso ich jetzt nicht suchen gehe, ist recht unübersichtlich), und stelle das Ganze hier ins Forum. Das klärt das ganze, und dann sehen wir wer wo wie wann recht hatte.

Ich bin jetzt erst mal hier weg, dir noch einen Schönen Sonntag :)
__________________
Gruß Luke
Kardinal Avon
Failte gu Alba

Avon Searider 4M+Yamaha 55 an Land Rover SIII 109 2.25 Petrol.
Mit Zitat antworten
  #38  
Alt 12.03.2017, 15:58
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hi, Ums recht haben geht es mir nicht. Mir gehts um den Passenden gesetztes Text den ich suche , dass ich halt etwas verbotenes mache oder nicht .Das ich da etwas genauer nachhake liegt einfach daran , dass ich zu faul bin das gerät ständig aus und ein zu bauen .

Danke dir auch einen Angenehmen Sonntag.
__________________
Gruß Christian
Mit Zitat antworten
  #39  
Alt 12.03.2017, 16:37
Benutzerbild von nuernberger-1
nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 2.493
abgegebene "Danke": 4

Boot Infos

Mimi, warum machst du nicht den HR Funkschein wenn du kein SRC machen möchtest? Ich schrieb ja schon das ich die Unterlagen zum lernen, was wirklich nicht die Welt ist, noch da habe.
__________________
Gruß Peter

Mit Zitat antworten
  #40  
Alt 12.03.2017, 17:14
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Peter,

Dann hab ich immernoch so wie ich es verstanden habe ein Illegales Gerät dabei weil es ja nicht als seefunkgerät zugelassen ist .
__________________
Gruß Christian
Mit Zitat antworten
  #41  
Alt 12.03.2017, 18:09
Benutzerbild von nuernberger-1
nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 2.493
abgegebene "Danke": 4

Boot Infos

Na dann lass es doch als Seefunkgerät zu. FunkSt eben nur in HR. Meins ist ein Kombigerst, angemeldet mit ATIS und MMSI und ich habe auch nur UBI. Deshalb mache ich gesessen jahr auch noch den SRC.
__________________
Gruß Peter

Mit Zitat antworten
  #42  
Alt 12.03.2017, 18:59
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

hi, ja dann muss ich das gerät ausbauen , einschicken , wieder neu beantragen usw. dann wieder einbauen. dann hätte ich wiederum stress evtl in d auf dem meer. also src machen. aber hab gerade ubi hinter mir. ich hasse es. src ist ne nummer mehr . nicht mein ding. ich bin auch selten auf dem meer unterwegs.

ich warte mal die info des wsa ab.
__________________
Gruß Christian
Mit Zitat antworten
  #43  
Alt 12.03.2017, 19:21
preirei
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
hi, ja dann muss ich das gerät ausbauen , einschicken , wieder neu beantragen usw. dann wieder einbauen. dann hätte ich wiederum stress evtl in d auf dem meer. also src machen. aber hab gerade ubi hinter mir. ich hasse es. src ist ne nummer mehr . nicht mein ding. ich bin auch selten auf dem meer unterwegs. .
Ich würd hier einfach so lang weiterfragen, bis irgendjemand schreibt: "Kein Problem, du darfst auch auf dem Meer funken!", dann sparst du dir das alles!
Mit Zitat antworten
  #44  
Alt 12.03.2017, 19:31
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Reinhard ,

Wo Frage ich denn Mehrmals? Besonders in deinem Zitat? Ich denke hier wurde sachlich darüber diskutiert oder bist du anderer meinung ? Ich weiß nicht was du durch einen thread erwartest . Nur wenn man nicht einer meinung ist soll ich fragen bis jemand genervt aufgibt ? Ich hoffe du hast dir die Beiträge durchgelesen und gesehen, das jetzt die behördliche antwort abgewartet wird.
Ich finde dein betrag hat jetzt etwas provokatives und hat bislang am wenigstens zu meiner frage bei getragen.

Ich versteh nicht was du dir jetzt durch deine antwort erhoffst . Oder kannst du die Gesetzteslage eindeutig klären? der Beitrag kann auch gerne gelöscht werden. Anscheint bin ich wohl der einzige mit dem problem.
__________________
Gruß Christian
Mit Zitat antworten
  #45  
Alt 12.03.2017, 19:51
preirei
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
Hallo Reinhard ,

Wo Frage ich denn Mehrmals? Besonders in deinem Zitat? Ich denke hier wurde sachlich darüber diskutiert oder bist du anderer meinung ? Ich weiß nicht was du durch einen thread erwartest . Nur wenn man nicht einer meinung ist soll ich fragen bis jemand genervt aufgibt ? Ich hoffe du hast dir die Beiträge durchgelesen und gesehen, das jetzt die behördliche antwort abgewartet wird.
Ich finde dein betrag hat jetzt etwas provokatives und hat bislang am wenigstens zu meiner frage bei getragen.

Ich versteh nicht was du dir jetzt durch deine antwort erhoffst . Oder kannst du die Gesetzteslage eindeutig klären? der Beitrag kann auch gerne gelöscht werden. Anscheint bin ich wohl der einzige mit dem problem.
Es war nur ein bisschen provokativ!

Ich denke einfach dass die Antwort schon mehrmals gegeben wurde, nämlich: Nein, du darfst nicht!

mit deinem UBI darfst du eine Funkanlage auf See nicht betreiben, auch wenn dein UBI-Gerät vielleicht nicht für den Seebetrieb geeignet ist (wegen z.B. eingeschränkter Sendeleistung), kannst du trotzdem am Seefunk teilnehmenbzw. betreibst du eine Funkanlage, das darfst du aber nicht, weil du keinen SRC-Schein hast, oder deinen Funkanlage nicht für den Seefunkbetrieb zugelassen ist.

Einzige Lösung für dich: Bau das Ding aus, oder mach es betriebsuntüchtig.

Alternativen haben dir nuernberger-1 und Faro angeboten bzw. erklärt.

Ich denke das war doch deutlich genug?
Nach meinem Wissen darf sogar jemand, der nicht den UBI-Schein hat, ein Boot (binnen) gar nicht in Betrieb nehmen wo eine VHF-Funkanlage verbaut ist - den Umkehrschluss würde ich auch auf SRC anwenden wollen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:54 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com