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E-bay und andere Net-Angebote Hier könnt Ihr Links zu diversen Netzangeboten reinstellen. |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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#1
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Hallo,
um den Paketdienstleister (wer auch immer) in die Pflicht zu nehmen, muss sofort bei Übernahme die beschädigte Verpackung vermerkt werden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: am besten dann direkt bei Übergabe/Abholung öffnen und kontrollieren. Wenn das nicht gemacht wird, war es das mit der Transportversicherung Gruß Jens
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Wiking Meteor 460 convertible mit Honda BF90A |
#2
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die Bucht scheint auch schon die besten Tage hinter sich zu haben.......
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#3
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Hallo,
einfach wieder verkaufen kannst Du auch nicht, das hat mir mal meine einzige negative Bew. eingebracht, Käufer hatte sich 3 Wochen nicht gemeldet/auf Mails reagiert, also wieder rein, verkauft und dann kam der erste, bezahlt und sagt "wo ist mein Artikel"? Ha, mache einen Fall bei Ebay auf, dann bist Du auf der sicheren Seite. Gruß Peter
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P.G. |
#4
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Genau so ist es. Fall bei Ebay öffnen! Sollte er nicht zahlen bekommst du die Gebühren von Ebay erstattet.
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Gruß Michi |
#5
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Zitat:
Oder er zahlt doch noch. Hauptsache ist, das der Artikel noch nicht versendet ist!
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Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin Frank 24: "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder... |
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