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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 11.10.2003, 19:24
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Berny Berny ist offline
Berny
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Führerschein und Ausland

Darf ich mit einem österreichischen Führerschein (Binnengewässer bis 10 m) auch im Ausland im Küstenbereich mit einem Motorboot fahren?

Ja, wenn folgendes zutrifft:
1) Der Inhaber muß einen inländischen u n d zusätzlich noch den ausländischen Fürherschein besitzen.
2) Der Inhaber muß Staatsbürger des Landes sein, welches das Patent ausgestellt hat.
3) In der EU, den alten Jugoslawischen Ländern, Türkei und Nordafrika darf damit innerhalb von 3 Seemeilen (5,4 Km) vom Festland weg (damit sind aber auch die Inseln gemeint !) gefahren werden.
:sonne::sonne:

Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren und weils dort nicht eindeutig beschrieben ist, habe ich auch noch bei einer Fahrschule nachgefragt. Die Erklärung der Fahrschule (3 Seemeilen und so) scheint erklärend für den 2 Absatz des oa Links. Interessant ist auch die Bezeichnung "Sportpatente", da es ja diese in der Art in Österreich gar nicht gibt.

Da sich aber anscheinend nicht einmal das BMVIT (Bundesministerium fuer Verkehr, Innovation und Technologie) festlegen will, übernehme ich für diese Angaben kein Gewähr!
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  #2  
Alt 11.10.2003, 21:19
Michel
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Hallo Berny,

also ich hab mir den Link mal angesehen und folgendes gelesen.

Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, ist nicht bekannt.

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  #3  
Alt 12.10.2003, 11:39
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Berny
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Ja eben, weils eben dort nicht ordentlich beschrieben ist, habe ich bei der Fahrschule nachgefragt. Dort habe ich eben diese Antwort bekommen. Es steht ja auch auf dieser Seite:
Zitat:
Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten existiert weder ein internationales Übereinkommen, noch eine EU-Regelung. Die Anerkennung liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch international üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Patentinhaber Staatsangehöriger des Ausstellerstaates ist.
In Österreich kenne ich ken Sportpatent ???
Deshalb dürfte sich das auch auf die Motorboote beziehen. Somit könnten die Angaben der Fahrschule richtig sein.

Konkret läßt sich das vermutlich nur in zB Kroation klären, die Frage ist wiederum, wer weiß dort wirklich Bescheid ? Eventuell die WAPO?

Ich habe jetzt außerdem eine Mail an das BMVIT geschickt und mal um Klärung dieser Frage ersucht. Werden sehen, was die dazu sagen, soferne ich überhaupt eine Antwort bekomme
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  #4  
Alt 12.10.2003, 11:44
Michel
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Hallo Berny,

das ist wirlich eine total verzwickte Sache. Gerade was Europa betrifft, schau jetzt haben wir sogar alle das gleich Geld, aber so ein eigentlich ganz einfaches Thema, würde noch nicht "vereinheitlicht"

Sag mal kannst Du nicht mal intern bei der Österreichichen WaPo nachfragen, sozusagen auf dem "kleinen Dienstweg"

Ich hab auch kein Problem, mal bei unserer WaPo nachzufragen, vielleicht wissen die ja was näheres.

Was hälst Du davon?

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  #5  
Alt 12.10.2003, 12:30
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Nachfragen bei WAPO: Ich denke, die werden das ja auch nicht wissen, der Fahrschullehrer ist bei der Gendarmerie, deshalb denke ich, ist diese Antwort ja auch richtig. Aber dennoch erfährt man nichts konkretes.

Besser wäre vermutlich, die Länder direkt zu kontaktieren. Die Frage dabei ist aber wiederum, wer weiß zB in Kroatien wirklich darüber Bescheid? Die Wapo im Küstenbereich? Das Innenministerium? Ist die Antwort von denen dann auch bindend? Kann man von denen eine schriftliche bindende Stellungnahme erhalten? und so weiter und so weiter ...
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  #6  
Alt 12.10.2003, 12:44
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Servus Berny, Servus Michael!


Am besten wäre mal in eine WAPO Kontrolle in Kroatien zu kommen und dort einfach mal das österr. Binnenpatent vorzulegen. Wäre neugierig wie die da reagieren. Lt. meiner Fahrschule ist das österr. Binnenpatent - 10m Seen - u. Flüsse bis 3SM in Kroatien, Slowenien und Italien anerkannt.

Gruß Rotti

p.S.: Ich hatte heuer eine Kontrolle in RAbac, aber leider war ich nicht so schlau und habe das österr. Patent hergezeigt. Habe denen gleich das kroat. Küstenpatent vorgelegt.
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #7  
Alt 12.10.2003, 13:47
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hallo leute!

diesem sommer in italien hab ich damit ohne probleme ein boot leihen können!!!

allerdings gabs die diskussion schon mal, und ferdi hat sich ja bei der NÖ landesregierung erkundigt!!???? :schimpfen :schimpfen also ich blick da nimmer durch!

irgendwie is es dumm dass man nirgends eine konkrete antwort bekommt!

wie wärs mit dem jeweilligen verkehrsministerium??? oder mal bei der botschaft fragen ob die das in erfahrung bringen können???



lg. gzwerg
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  #8  
Alt 12.10.2003, 13:49
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@michel

hab ich mir auch schon oft gedacht. Autoführerscheine sind ja auch in der EU alle gleichwertig und aufeinander abgestimmt....



lg gzwerg
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  #9  
Alt 12.10.2003, 14:26
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Ja, ich hab eh eine mail an das BMVIT (Bundesministerium fuer Verkehr, Innovation und Technologie) geschickt und warte die Antwort ab, danach poste ich sie hier !
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  #10  
Alt 12.10.2003, 14:39
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na dann wissen wir es ja bald!
hoffe ich zumindest!

hab aber eigentlich die Verkehrsministerien der länder gemeint wo unsereins gern mit dem boot herumtuckert.......! (z.B: HR, It usw..)

nja bin mal gespannt was auf deine anfrage zurückkommt!

lg gzwerg
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  #11  
Alt 12.10.2003, 15:48
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Bezüglich Kroatien kann ich Euch weiterhelfen !
Geht mal auf diese Website :

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Mato Kranjevic macht selbst Kurse für das kroatische Patent und hat beste Verbindungen zu dem Hafenkapitän in Pula. Ich weiß, daß der Euch Eure Fragen beantworten kann.

Ihr könnt dort auch anrufen, man spricht perfekt Deutsch !!

00385 - 52 - 576971

Viel Glück !
__________________
.

Gruß Fred

.
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  #12  
Alt 14.10.2003, 18:46
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wirklich schwach, ich schäme mich

Also, hier die Antwort vom BMVIT:

*********************
Sehr geehrter Herr Stummer !

Mein Wissensstand ist auf unserer homepage vollständig wiedergegeben;
möglicherweise können Sie über die jeweiligen Vertretungsbehörden in
Österreich Näheres bzw. Konkreteres über die im Ausland geltende
Rechtslage in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen !


Dr. Andreas LINHART

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde
1030 Wien, Radetzkystraße 2

*******************
Ich schäme mich wirklich als Beamter, sowas hätte ich selbst antworten können! :böse:
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  #13  
Alt 14.10.2003, 20:18
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Servus Berny!




Rotti:banana:

Sei mir nicht böse wenn ich lache, aber ich hätte mir eigentlich- nach dem ich gesehen habe daß du eine Antwort bekommst -endlich die tatsächliche Situation erklärt erwartet. Na ja..............Bundesministerium :zunge:
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #14  
Alt 14.10.2003, 20:29
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Ich hab schon überlegt, ob ich dem Herrn Linhart die Adresse dieses Threads schicken soll, aber ich denke, ich lass das

Interessant ist ja auch, daß er mich an die Vertretungsbehörden des jeweiligen Auslandes verweist, sprich Botschaft.

Auf gut deutsch: Kümmere dich selbst um diesen Sch...
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