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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#1
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Zitat:
bedenke Rüdiger, dass die Stützlast nur in D und in sonst keinem Land dem Zugfahreug zugerechnet werden kann. Du bist also schonmal bei der Fahrt nach und von HR in Österreich, Slowenien und Kroatien überladen. |
#2
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Zitat:
nein, ich bin nicht überladen. Der Trailer hat ein EINGETRAGENES ZGG von 1800 kg zuzüglich Stützlast. Das steht sonst eben so nicht im Fahrzeugschein sondern wir immer nur angenommen bzw. ausgelegt. Ob richtig oder nicht mag ich nicht beurteilen. Bei meinem Trailer ist es aber explizit eingetragen, ich meine es steht drin: ZGG = 1900 kg unter Ausnutzung der zulässigen maximalen Stützlast Daher bin ich schon sicher, dass das überall legal ist und nicht nur in Deutschlad. Genaue Formulierung habe ich gerade nicht zur Hand. Gruß Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#3
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Hallo zusammen möchte den Tröt nicht zerrreden, aber zu meinem Post oben und der Antwort von Ferdi noch etwas klarstellen, damit die Informationen zusammenbleiben. Ich habe nochmals in den Fahrzeugschein von meinem Trailer gesehen: Mein Einachstrailer hat ein zGG eingetragen von 1900 kg und eine eingetragene Achslast von 1800 kg. Somit ist für mich klar, dass dieses in allen Ländern gilt. Ich als Fahrer bin gehalten, keine der genannten Angaben zu überschreiten. De Facto kann ich also immer zur Achslast von 1800 kg gehen und dann kommt die Stützlast, welche maximal 100 kg sein darf, noch dazu. Das ergibt dann maximal 1900 kg. Oder aber, wenn ich die Achslast bei nur 75 kg Stützlast ausreize, eben ein erlaubtes zGG von 1875 kg. Der Eintrag in dieser Form war bei meinem Trailer locker möglich, da für den Bau des Trailers ein Rahmen genommen wurde, der vom Hersteller bis 2,7 t zugelassen ist. So, und nun weiter hier mit den Berichten zum Boot. Gruß Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
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