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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 26.04.2017, 20:36
Benutzerbild von Barny 462
Barny 462 Barny 462 ist offline
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Kennzeichen vom Trailer gestohlen

Hallo

als wir vergangene Woche im Urlaub waren, rief mich die Werkstatt meines Vertrauens an,
das von unserem Trailer das Nummernschild gestohlen wurde,
und er gerne die Nummer vom Kennzeichen wüßte, um neue zu besorgen

Gestern dann bekamen wir Post von der Zulassungsstelle, das eben dieses Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde, und wir ein neues beantragen müssen, bzw das Fahrzeug außer Betrieb zu setzten haben.

Meine Frage dazu ist

muß ich die mir entstehenden Kosten selber tragen, oder der Händler??
wie sieht es rechtlich aus, wenn die gesamte Kombi vom Hof gestohlen wird??
greift die Versicherung vom Händler, oder unsere Kasko??

hab mir da eigentlich noch nie Gedanken gemacht

Übrigens, das Gelände ist eingezäunt mit einem großen Tor,
es wurde ein Stahlgitter Zaunfeld ausgeschraubt und dann ein Jetski auf einem Trailer gestohlen
da dieser trailer aber nicht angemeldet war, mußte unser Kennzeichen her.
__________________
Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia

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  #2  
Alt 26.04.2017, 20:44
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Hellwig Bootler
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Das lass dir mal schön vom Händler bezahlen Bernhard, auf dem seinen Hof ist es passiert und er muss auch versichert sein gegen sowas. Du hast dein Fahrzeug in seine Obhut gegeben also muss er auch drauf aufpassen.
__________________
Gruß Peter

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  #3  
Alt 26.04.2017, 22:23
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sammy1505 sammy1505 ist offline
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Da wäre ich mir nicht sicher, im Zar Forum wurde vor einigen Jahre ein 53ziger geklaut, auch vom Hof einer Werkstatt, da hat weder die Werkstatt noch seine Kasko bezahlt !!! Der Grund war meines Wissen für die Verweigerung der Versicherung, das der Trailer nicht abgeschlossen war, das hatte wohl der werkstattbesitzer so gefordert, um den Motor am nächsten Tag zu warten.
Die wenigsten kleinen Werkstätten sind gegen Diebstahl von Kundenbooten haftpflichtversichert
Und bei einem gestohlenen Kennzeichen, ist immer eine komplette Neuzulassung fällig, hab ich 1991 schon persönlich erleben müssen, und davor natürlich zur Polizei zur Anzeige
__________________
Gruß Micha
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  #4  
Alt 26.04.2017, 22:44
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roehrig roehrig ist offline
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Naja, ist ärgerlich, kostet etwas Geld und man hat ne Lauferei.

Aber nen Beinbruch ist das nicht. Wenn ich der Händler/Werkstatt wäre, würde ich meinen Kunden nicht wegen den vllt 50€ verprellen. Insofern würde ich einfach mal fragen, ob er sich nicht an den Kosten beteiligen will.
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #5  
Alt 26.04.2017, 23:31
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DieterM DieterM ist offline
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Tut mir Leid,

aber ein guter Händler haftet für die Fahrzeuge die aus welchen Gründen beim ihm zum Service eingebracht werden.

Anders ist es wenn Fahrzeuge bei ihm eingelagert werden, da muß die Haftungsfrage im Einstellugs-Vertrag geklärt sein, sonst haftet der Eigentümer vom Fahrzeug bzw. ev. eine Kasco Versicherung die er für das Fahrzeug abgeschlossen hat.

Z.Bsp. wenn Boote mit Trailer bei Nautikpro eingestellt /eingelagert werden, dann sollte in dem Vertrag auch stehen wer für den Schaden bei Feuer oder Diebstahlverlust aufkommt, ev. hat der Eigentümer ja auch eine KASCO fürs Boot und für den Trailer.
Wird jedoch das Boot zu Wartungsarbeiten gebracht, dann haftet grundsätzlich Nautikpro für Schäden oder Verlust, denn das Boot könnte ja auch von der Bühne fallen, oder es brennt in der Werkstatt, oder der Anhänger wird mit Boot vom Hof geklaut.

Geändert von DieterM (26.04.2017 um 23:38 Uhr)
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  #6  
Alt 27.04.2017, 06:32
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Hallo

Danke für eure Meinungen
ist ja alles dabei

ich werde heute oder morgen den Trailer neu zulassen,
und dann auf jeden Fall berichten wie die Sache ausgeht.
(jetzt ist natürlich unser Wunschkennzeichen futsch)

Natürlich frag ich auch, wie es ist wenn das ganze Gespann geklaut worden wäre
__________________
Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia

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  #7  
Alt 27.04.2017, 09:17
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Moin,

die Inhaltsversicherung (also quasi gewerbliche Hausrat) des Händlers ist zuständig, sofern er eine hat.
Meine Bekannten haben in Obhut gegebene Fahrzeuge so versichert.
Die Betriebshaftpflicht ist nicht einschlägig, da er seiner Obhutspflicht nachgekommen ist. Mehr als einzäunen muss er das Gelände nicht.

Er wäre ein guter Händler, wenn er das übernimmt.
Bei uns in der Gegend (MH) sind in den letzten Jahren über tausend Kennzeichen gestohlen worden. Es ist immer nur das hintere Kennzeichen. Bevorzugt sind es neue Fahrzeuge mit 3 Jahren Tüv. Hier in der Nachbarschaft waren quasi alle schon mal betroffen.
Bei mir war es mein Wunschkennzeichen mit Endnummer 1000.
Die eigene Kasko übernimmt es meist nicht (SB ist meist höher).
__________________
Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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  #8  
Alt 28.04.2017, 21:46
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Hallo

hab heute mit der Werksatt gesprochen
es ist so wie Sammy geschrieben hat

Zitat:
Zitat von sammy1505 Beitrag anzeigen
Die wenigsten kleinen Werkstätten sind gegen Diebstahl von Kundenbooten haftpflichtversichert
Und bei einem gestohlenen Kennzeichen, ist immer eine komplette Neuzulassung fällig,
in dem Fall, wie von Dieter geschrieben, würde die Betriebshaftpflicht der Werkstatt den Schaden übernehmen

Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Wird jedoch das Boot zu Wartungsarbeiten gebracht, dann haftet grundsätzlich Nautikpro für Schäden oder Verlust, denn das Boot könnte ja auch von der Bühne fallen, oder es brennt in der Werkstatt,
und so wie von Manuel geschrieben wird es wohl ausgehen
Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
Insofern würde ich einfach mal fragen, ob er sich nicht an den Kosten beteiligen will.
entstandene Kosten sind genau
19€ für das Kennzeichen
38€ für die Neuanmeldund
Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
Wenn ich der Händler/Werkstatt wäre, würde ich meinen Kunden nicht wegen den vllt 50€ verprellen.
genau Andreas
der Trailer wurde ja ende November 2016 erst zugelassen
Zitat:
Zitat von ad-mh Beitrag anzeigen
Bei uns in der Gegend (MH) sind in den letzten Jahren über tausend Kennzeichen gestohlen worden. Es ist immer nur das hintere Kennzeichen. Bevorzugt sind es neue Fahrzeuge mit 3 Jahren Tüv.
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Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia

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