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  #1  
Alt 09.04.2019, 20:20
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Comander Comander ist offline
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das hatte ich so gehofft
Zitat:
Grünes Kennzeichen schließt eine Haftpflichtversicherung nicht aus.
Mein Trailer ist zusätzlich freiwillig haftpflichtversichert, knapp 40 Euro/pro Jahr
ich klär das morgen.

Ach so: nein :die Leute von der Zulassung kennen mich nicht-ich fahr meine Geräte bis zum St. Niemerleinstag
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Gruß Harry
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  #2  
Alt 09.04.2019, 21:14
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Zitat:
Zitat von Comander Beitrag anzeigen
Ich muß mal unterbrechen weil ich mich ärgere
Komme eben von der Zulassung und ich bekam kein schwarzes Kennzeichen. Begründung: bei einem Bootsanhänger (so steht es in der Urkunde des Herstellers) gibt es keine schwarzen Kennzeichen. Ich kann also den Trailer wie Robert es empfiehlt nicht versichern.Diskussion sinnlos ich habe wieder ein grünes was soll ich davon halten?
Die Aussage ist richtig,weil der Trailer als Boots anhänger eingetragen ist. Wenn z. B. allgemein Sportgeräte Anhänger drin steht, kriegst keine grüne Nummer mehr.

Ich hatte das gleiche Problem mit dem Ulf seinem Kurzzeitkennzeichen. Es war ne schwarze Nummer drauf bei Brandos, also brauch ich ne EVB Nummer mit Versicherungsschutz zum Anmelden. Jetzt stand aber Bootsanhänger drin, s gibt also kein schwarzes Kennzeichen mehr. Sag ich prima, dann brauch ich auch keine EVB Nummer, also Versicherungsschutz. Langes Gesicht bei der Dame und ich hab das 5 Tages KZKZ für 31,00 Eur bekommen

Und wegen Deinen 3 Campingstühle und 8 Kisten Bier kriegst kein Steuerhinterziehungsverfahren. Wie auch, kriegst ja keine schwarze Nummer, auch wenn Du wolltest.

Ich fahr schon seit 1994 mit grüner Nummer und geschlossenen Kasten rum, noch nie wollte bei einer Kontrolle reinschauen.....

Und was ich dieses Jahr festgestellt habe, mein Boots Versicherer versichert den Trailer mit Haft und Vollkasko......
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LG Ralf

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Geändert von Monoposti (09.04.2019 um 21:23 Uhr)
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  #3  
Alt 09.04.2019, 22:20
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Wozu schwarze Nummer? Kostet unnötig Geld.
Bei der Fahrt ist der Trailer über das Auto versichert.
Die Versicherung ist also nur für allein stehende Trailer.
Zusätzlich sind Trailer und Boot meist eh in der Kasko vom Boot drin.
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  #4  
Alt 10.04.2019, 07:31
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Hallo

Bei unserer Zulassungstelle konnte ich mir das aussuchen ob schwarz oder grün. Weil es mit dem Gewicht im Womo immer bissl knapp ist, habe ich die schwarze genommen. Ob das nötig ist, da scheiden sich die Geister. So gibt's aber keinen Diskussionsgrund.

Gruß Ulf
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  #5  
Alt 10.04.2019, 07:59
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Es geht doch darum Leute dass der Trailer wenn er nicht am Auto hängt nicht mehr versichert ist. 2 Seiten vorher haben wir darüber gesprochen: du bist im Ausland , aus Platzgründen steht der Trailer wochenlang auf der Straße oder sonst wo und verursacht irgendwie einen Schaden. Im Roberts Fall verletzte sich ein Kind.Man kann debattieren wie man will der Schaden bleibt beim Robert liegen oder das bekannteste Beispiel;der Trailer rollt rückwärts und verursacht einen Schaden. Wer kommt auf?Hab ich die Lösung übersehen? Meine Gallion Versicherung versichert auf Anfrage keine Trailer wenn sie nicht am Auto hängen. Aber nur mal ruhig Blut wie Sam geschrieben hat kann man auch grüne Kennzeichen versichern also Trailer die nicht am ZFzg hängen. Ich klär das heute und werde berichten.
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  #6  
Alt 10.04.2019, 08:10
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Zitat:
Zitat von Comander Beitrag anzeigen
Es geht doch darum Leute dass der Trailer wenn er nicht am Auto hängt nicht mehr versichert ist. 2 Seiten vorher haben wir darüber gesprochen: du bist im Ausland , aus Platzgründen steht der Trailer wochenlang auf der Straße oder sonst wo und verursacht irgendwie einen Schaden.
Ja, exakt. Kenne aber keinen Fall wo sowas jemals passiert ist.
Ich persönlich stelle meinen Trailer niemals an eine öffentliche Strasse. Früher durften die mit auf die Parzelle, dann war der Trailer an einem Baum angekettet; heute steht er halt abgeschlossen auf einem Trailerplatz. Da hab ich dann Keile drunter.
Wenn er tatsächlich mal in der ersten Nacht im Camp an der Strasse oben allein steht, hab ich die Handbremse gezogen und zusätzlich Keile drunter.
Muss schon extrem blöd laufen, dass da was in die Fritten geht.
Deswegen hab ich das Restrisiko immer selbst getragen.
Wenn er häufiger auf öffentlichen Flächen herumsteht, kann eine Versicherung durchaus sinnvoll sein, da bin ich ganz bei Dir.
Letztlich kann sowas ja nichts kosten... Wo liegt man da? 10€?
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Frank



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  #7  
Alt 10.04.2019, 08:15
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Zitat:
Wenn er häufiger auf öffentlichen Flächen herumsteht, kann eine Versicherung durchaus sinnvoll sein, da bin ich ganz bei Dir.
Letztlich kann sowas ja nichts kosten... Wo liegt man da? 10€?
ich nehme Roberts Beispiel weil sich da ein Kind verletzte. Bei mir selber steht der Trailer im Urlaub auch 14 Tage irgendwo auf der Straße oder im Garten-ich weiß das vorher nie weil ich keinen ffesten Platz habe wie ihr am Campingplatz. Nö, die Versicherung in etwa 45€ auch das ist es mir wert.
Wenigsten Einer der bei mir ist
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  #8  
Alt 10.04.2019, 08:38
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In Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für den Hänger vorgeschrieben, kostet bei mir für den 950kg Hänger knapp unter 10 Euro im Jahr und für den 1300kg Bootshänger knapp über 10E. Zahlt aber nur wenn der Hänger nicht mit dem Auto mitversichert ist weil er irgendwo steht, Schäden beim An- oder Abkuppeln und rangieren gehen auf die Autoversicheurng.
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  #9  
Alt 10.04.2019, 09:00
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Zitat:
Zitat von mihu Beitrag anzeigen
Zahlt aber nur wenn der Hänger nicht mit dem Auto mitversichert ist weil er irgendwo steht, Schäden beim An- oder Abkuppeln und rangieren gehen auf die Autoversicheurng.
Stellt sich die Frage wer zahlt wenn die Anhängerkupplung am Wagen abbricht (neulich irgendwo gelesen) und der Trailer allein irgendwo einen Schaden verursacht...
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  #10  
Alt 10.04.2019, 09:31
mihu mihu ist offline
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Wenn die Anhängerkupplung am Wagen abbricht -> PKW Haftpflicht
Wenn du den Hänger am Campingplatz abstellst, abhängst, rangierst und dabei was beschädigst -> PKW Haftpflicht
Wenn der Hänger im Winterlager steht, irgendwer die Keile wegnimmt und den Hänger gegen das daneben geparkte Wohnmobil schiebt -> Hänger Haftpflicht

Am Telefon hat mir der Versicherungsvertreter erklärt dass (zumindest bei uns in Österreich) typischerweise für Schäden von 24h vor dem Ankuppeln bis 24h nach dem Abkuppeln die PKW Haftpflichtversicherung bezahlt, davor und danach die Anhängerhaftpflicht.
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  #11  
Alt 10.04.2019, 10:08
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Zitat:
Zitat von mihu Beitrag anzeigen
Wenn der Hänger im Winterlager steht, irgendwer die Keile wegnimmt...
Na zum Glück gehört mir die Halle in der mein Boot steht - da kommt niemand rein
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  #12  
Alt 10.04.2019, 10:24
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Ihr werft ja auch alles in einen Topf...

Schwarzes oder grünes Kennzeichen... hier geht s ja um die Möglichkeit, den Trailer auch änderst zu nützen, sprich die Angst ne Anzeige wg. Steuerhinterziehung.

Haftpflicht.... hier geht's ja um Schäden an Dritte zu versichern. Das hat ja primär nix mit der Farbe des Kennzeichen zu tun,ausser dass ich eine Haftversicherungspflicht bei Zulassung zu schw. KZ habe.

Und hier hab ich doch alle Optionen offen. Haftpflicht ist i. O. Der eine hats in der Boots Versicherung includiert, der andere versichert halt separat.

Ich war früher doppelt versichert. Einmal Haft über Boot, einmal separat ca. Eur 45,00 p. a..
Das ging aber nicht änderst, weil ich keine grüne Versicherungskarte von der Bootstrailer Haft bekam. So lange ist ja HR nicht in der EU.

Eigentlich ist es doch klar bei Dir, Harry. Deine Gallion versichert nicht, also separat Haftpflicht, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst. Ob grünes oder schw. Kennzeichen hängt von Deinem Nutzungsverhalten des Bootstrailer s ab.

Da gibt keine Doktorarbeit drüber zu absolvieren...
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  #13  
Alt 10.04.2019, 09:47
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Aber genau dafür hab ich doch die Bootsversicherung mit Trailerhaftpflicht, glaub das kann man gar nicht abwählen ...
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Valentin Ludwig Fey (†)

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  #14  
Alt 10.04.2019, 10:17
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Hallo zusammen,

Heute ist es doch so, das man gar nicht so blöd denken kann, wie es kommen kann, am Ende bleib doch oft beim normal betrachtet, Unschuldigen zumindest eine teilhaftung. Heute muss man ja möglichst jedes noch so kleine gebuddelte Loch absichern, könnte ja jemand drüber stolpern können, und sich verletzen, und selbst wenn der Geschädigte betrunken ist, ein Gericht wird heute sicher erst mal die Sorgfaltspflicht überprüfen, und dann,.....
Also ich kenn schon, nicht mich betreffend,.... noch, einige Beispiele, da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Also ich möcht mich nicht mit ner Klage beschäftigen müssen, wenn ich da mit einem kleinen Betrag das Risiko weiter geben kann.
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Gruß Micha
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  #15  
Alt 10.04.2019, 10:24
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Zitat:
Zitat von sammy1505 Beitrag anzeigen
Also ich möcht mich nicht mit ner Klage beschäftigen müssen, wenn ich da mit einem kleinen Betrag das Risiko weiter geben kann.
Absolut richtig. Aber wenn etwas versichert ist, müsste es ja nicht ein zweites Mal versichert werden.

Hier kann man doch ewig diskutieren. Zu prüfen für Harry ist doch ob der Trailer beim Boot dabei ist oder ob extra notwendig ist. Fertig.
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VG, Alex
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