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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.08.2008, 11:51
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herbert herbert ist offline
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Msvö fb1

Das Thema FB1 ist nicht vergessen
gefunden in der Yachtrevue
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Auszug aus einem Beitrag auf Seite 9 von
Wolfgang BeckerÖSV Referent für Prüfungswesen

Zitat:
Eine FB 1 Prüfung hat laut Verordnung einen Theorie- und Praxisteil zu umfassen. Da die Binnenschifffahrt ein anderes Paar Schuhe ist, kann eben diese Praxisprüfung nicht im Binnenbereich stattfinden. Deutschland hatte vor rund 40 Jahren einen ganz andern Zugang zum Sportbootführerschein See, als wir heute. Wenn, wie nannte es ein Forumsteilnehmer, alle deutschen Skipper mit diesem Schein weltweit auf einem Charterboot unterwegs sind, dann ist das so Illegal, wie es auch bei einem österreichischen Skipper wäre, der mit einem FB 1 ausgestattet ist. Der Schein gilt für den Bereich bis 3 sm von der Küstenlinie, aber vorallem für die Watt- oder Tagesfahrt: Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen Flussmündungen oder Watten. Bei dieser Interpretation kann man sicher nicht von Fahrten im FB 2, FB3, oder FB 4 Bereich sprechen. Es soll für diesen "Dayskipper" in der Adria ein leichter Zugang zu einer Fahrtberechtigung einerseits, mit einem Mindestmaß an Ausbildung andererseits, sichergestellt werden. Ist doch immer noch besser als gar keine Ausbildung, oder? Dem Skipper soll bewusst gemacht werden, wo seine Möglichkeiten und Grenzen liegen.
Da die Yachtrevue sehr Segler lastig ist haben die natürlich auch kein Verständnis für die Sportbootfahrer aber meckern über das HR Patent.

wenn ich mir den ganzen Beitrag durchlese wird der FB1 nicht DAS was der SBF See ist, Praxisprüfung nur am Meer.

Mich würde wirklich interessieren was als Basis Ausbildung hergenommen würde wenn ein EU Schein geplant wäre.

Wenn mich wer Fragen würde, aber mich fragt ja die EU nicht
wäre die Deutsche Version mit ihren Scheinen schon OK

Leichter preiswerter Einstieg See und Binnen und Weiterbildung bis zum Schein der auch gewerblich genutzt werden kann.
Unter leichter meinte ich leichter als die Ösischeine die keine gewerbliche Scheine anbieten.

Na ja warten wir es ab
__________________
Gruß
Herbert
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  #2  
Alt 28.08.2008, 12:41
goeberl
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Zitat:
Da die Binnenschifffahrt ein anderes Paar Schuhe ist, kann eben diese Praxisprüfung nicht im Binnenbereich stattfinden.
bei solchen aussagen stellts mir die haare auf. klar kann man binnen und see nicht vergleichen, aber was wird bitte bei so einer fahrprüfung für "Dayskipper" verlangt ? für den österreichischen binnenschein sind es hafenmanöver, und die schaun in der marina wien genauso aus wie zb. im stadthafen in rab, nur ist das wasser dort salzig und die luft riecht nach cevapcici. und MOB ist im salzwasser genauso zu fahren wie auf den seen. für einen fb1 mit einer gültigkeit von 3sm wären die anforderungen ans prüfungsrevier am atter- oder traunsee genauso erfüllt.

lg martin
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  #3  
Alt 28.08.2008, 12:53
rotbart
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Na ja
der Herr Referent sollte mal Gesetze lesen, mitnichten stimmt die fett gedruckte Aussage, der SBF See gilt :

Zitat:
Wer auf den {dt} Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis).
Verordnung § 1

und für einen Segler OHNE Motor braucht man noch nicht einmal den SBF See in Deutschland und das ist NICHT illegal.

Der Fehler der immer gemacht wird sind die KM/Meilen Begrenzungen, der SBF See / Binnen ist eine Fahrerlaubnis für motorisierte Sportboot auf staatlichen (Wasser-) Strassen, vergleichbar der Fahrerlaubnis mit einem KFZ auf öffentlichen Strassen, fährt man auf seinem eigenen Acker braucht man ja auch keinen Auto/Trecker - FS. Es sind keine Befähigungsnachweise

und genau wie der deutsche Auto-FS von den Behörden in HR als Fahrerlaubnis anerkannt wird, so wird auch der SBF See als Fahrerlaubnis anerkannt - nicht mehr und nicht weniger.

Umgekehrt ist ein Befähigungsausweis aus La la Land KEINE Fahrerlaubnis auf dt. Wasserstrassen, es sei denn es gibt eine entsprechende Anerkennung und Ausnahmeregelung !

Das hat auch nichts damit zu tun dass ein Auto-FS (oder Boot FS) in einem La-La Land käuflich zu erwerben ist oder man 200 Stunden üben muß, es ist und bleibt die notwendige Anerkennung der Fahrerlaubnis im jeweiligen Land.


Überall da wo diese Fahrerlaubnis anerkannt wird fährt der Charterer legal, egal wo auf dieser Welt

rkr
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  #4  
Alt 28.08.2008, 13:52
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schein

Das Fettgedruckte habe ich fett gemacht und nicht der Referent

man muß auch eines bedenken das es bei uns eine Schifffahrtsbehörde gibt die gewisse vorgaben fordert, so sind zumindest die Aussagen wenn Mitglieder vom MSVÖ bzw. SVÖ.
Ich finde die Ösi Ausbildung ganz OK wenn man sich an die Vorgaben hält.
Da möchte ich mal behaupten das die Segler sie ausbildung ernster sehen.
Der hauptgrunde dürfte meist darin liegen das ein Segler in 1.linie fahren will und ein mobofahrer von A über B nach C kommen will
A = Steg
B = Tankstelle
C = Bucht
Na ganz so ist es in wahrheit nicht

Ich nehme an das vor 2010 nicht mit einem FB1 zu rechnen ist.
Nach der Idee kommen noch die Streiterein in den Verbänden dann die Behörden dann die Umsetzung bis der 1. FB1 Skipper fährt .......
gibt es einen EU Schein

Wenn die beim FB1 nach Kroatien/Italien fahren müssen wird es wieder teuer den die Prüfer müssen ja auch runter.

Also ich versteh das ganze nicht wirklich, das es bei den Deutschen im Nürnberger Hafen geht aber bei uns im Hafen Wien nicht.

Na ja dann verkauf ma hod die HR Patente in Rab weiterhin
__________________
Gruß
Herbert
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  #5  
Alt 28.08.2008, 14:03
goeberl
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herbert, ich verstehs auch nicht. wenn ich einen autoführerschein mach, dann wird bei der prüfung ja auch das einparken auf einem übungsparkplatz abgeprüft, also ausserhalb jenes bereiches, für den der führerschein gilt. aber was solls, bis der fb1 vielleicht mal kommt, bin ich in pension und hätte auch zeit und geld fürn fb2*gg*.
aber danke für die informationen.
lg martin
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  #6  
Alt 28.08.2008, 14:14
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Berny Berny ist offline
Berny
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Vielleicht sind ja genau diese Argumente (HR-Patent Verkauf in Rab) notwendig, um den gnädigen Herren der Verbände mal zu zeigen, um was es wirklich geht.
Auch der letzte Unfall (wenn auch nicht von einem Österreicher) zeigt aber ev das grundlegende Problem auf:

Besser eine einfache Ausbildung als gar keine !

PS.: FB2 aufwärts zählt aber sicher nicht zu den "einfachen Ausbildungen"
Und das österreichische Binnenpatent ist sicherlich mehr Wert als ein gekauftes Kroatisches. (hat jetzt aber nix mit den Patenten zu tun, die über Fahrschulen und mit ordentlichen Kursen gemacht wurden, die würde ich den Ösi-Binnenpatenten gleich setzen, obwohl mir jetzt diese Beurteilung nicht obligt, zumal ich kein HR patent habe.)

Wenigstens tut sich was auf diesem Sektor, ich vermute aber auch, dass die Diskussionen hier in diesem Forum auch dazu beigetragen haben, dass sich so manche Verantwortlichen endlich dieses Themas annehmen.
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  #7  
Alt 28.08.2008, 14:26
goeberl
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das problem ist, dass es einige von den verbänden noch immer nicht eingesehen haben, dass nicht jeder bootfahrer eine yacht herumschippern will. daher halte ich aussagen wie
Zitat:
Der FB 2 sollte der Einsteigerschein sein.
für mehr als überheblich. gerade in kroatien gibts jede menge bootfahrer, die, wie ichs mal etwas zynisch ausgedrückt hab, echt nur mir ihrem 3m schlauchi in die nächste badebucht fahren wolln, damit ihnen nicht jeder am campingplatz aufs zumpferl starrt. dabei *****n sie sich wahrscheinlich schon in die hose, weil sie offiziell 300m rausfahren müssen, wobei sie eigentlich niiiiie so weit raus wollen würden, wenn sie nicht müssten. gerade für DIESE leute sollte es einen zweckorientierten österreichischen schein geben, bei dem eine auf die ansprüche der kleinbootler abgestimmte ausbildung geboten wird.
lg martin
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  #8  
Alt 28.08.2008, 14:42
rotbart
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@Herbert

wie Du ja schon gelesen hast diskutiere ich nicht mehr über die Qualität von Ausbildungen (HR/Ö/D) aber es gibt noch eine Sprachverwirrung :
  • Schein
  • Zertifikat
  • Befähigungsnachweis
  • Fahrerlaubnis

und das sollte man mal auf die Reihe bringen :

Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis eine öffentliche (staatliche) bzw. staatlich kontrollierte (Wasser / Luft) Strasse mit einem (motorisierten) Fahrzeug benutzen zu dürfen.
Befähigungsnachweis ist ein Sachkundenachweis, dass eine Person zum Ausüben einer Tätigkeit befähigt ist, bestes Beispiel ein Staatsexamen, ein solcher Befähigungsnachweis KANN aber MUSS NICHT Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis sein. (Gabelstapler-FS)
Zertifikat ist eine simple BESCHEINIGUNG, z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also eine Aussage über einen Zustand oder auch über eine Qualifikation
Schein wenn man vom Heiligenschein absieht, eigentlich nur eine Bescheinigung auf einem Stück Papier mit Stempel und Unterschrift des Ausstellers.

Nun noch zum spannenden CoC Certificate of Competence soll dem Namen nach ein Befähigungszeugnis sein, ist aber im nicht-angelsächsischen Raum weniger als nichts und selbst wenn es ein Befähigungszeugnis wäre, natürlich keine Fahrerlaubnis.

Am einfachsten sieht man es am Wort Flugschein, kann ein einfaches Ticket sein, kann ein Befähigungszeugnis sein, ist aber auf keinen Fall eine Flugerlaubnis !
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  #9  
Alt 28.08.2008, 18:46
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Männerboot tut Not :-)
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Also ich versteh das ganze nicht wirklich, das es bei den Deutschen im Nürnberger Hafen geht aber bei uns im Hafen Wien nicht.

Na ja dann verkauf ma hod die HR Patente in Rab weiterhin
Is doch gaaannnnnnnnnnzzzzzzzzzz klar.....

Das Stück MDK am Nürnberger Hafen is einfach öde... Anstatt dem endlosen weiten Meer gibts da endlosen Beton

Ich wünsch unseren Österreichischen Freunden das es bald einen FB1 gibt der von den Kosten und dem Aufwand dem SBF See ähnlich ist.

Allerdings tun mir dann die käuflichen HR Hafenmeister leid... Da geht denen dann ein Teil der "Kundschaft" verloren

Gruß Carsten (der seinen SBF See am Nürnberger Hafen gemacht hat )
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  #10  
Alt 28.08.2008, 19:10
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herbert herbert ist offline
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Schein

@nachtfalke

Ich wohne zwar 5 autominuten von der Donau aber keine Binnenschein.
Mag daran liegen das ich als Kind von 1951 bis 1956 mit meinen Eltern Tag ein Tag aus die Donau von Passau bis Rumänien gefahren bin,
die waren Binnenschiffer

Also wie ist das jetzt genau mit den Ösi binnen

Wenn man das Bodenseepatent nicht mitrechnet.
1 Schein Wasserstraßen + IC
1 Schein Seen und Flüsse z.B. Inn und Pressegger See

ein Extra Gruß nach Kärnten
__________________
Gruß
Herbert
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  #11  
Alt 28.08.2008, 23:52
Benutzerbild von N8falke
N8falke N8falke ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Also wie ist das jetzt genau mit den Ösi binnen

Wenn man das Bodenseepatent nicht mitrechnet.
1 Schein Wasserstraßen + IC
1 Schein Seen und Flüsse z.B. Inn und Pressegger See

ein Extra Gruß nach Kärnten
Hallo Herbert!

Ich hoffe, ich krieg es kurz und bündig hin:
1 Schein Wasserstrassen, Seen und Flüsse + ev. IC Binnen
1 Schein nur Seen und Flüsse aber keine Wasserstraßen + ev. IC Binnen

Darüber gibts dann noch das selbe in 20m (Mit erweiterter Ausbildung und erweiterten Voraussetzungen)

und als Binnen"Krönung" und noch einmal ein Stufe drüber was Ausbildung und Voraussetzungen betrifft gibts dann noch das Kapitänspatent.

Aber jetzt is Schluss, bevor wir noch mehr off Topic werden, schließlich gehts ja eigentlich um die Seescheine.
__________________
Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!!
Dein/Euer Manfred
____________________________________________
Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht.
Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!!


Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus!
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  #12  
Alt 16.09.2008, 10:39
scip scip ist offline
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Ausrufezeichen Rechtsgültigkeit des Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger

Die deutschen Scheine für die Küste , sprich Sportbootführerschein See ist für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! Entscheidung durch das Handelsgericht Wien in sämtliche Instanzen!!! Der MSVÖ müste es nur zu gut wissen , hat er doch in allen Instanzen verloren. Übrigens hat der MSVÖ Schein FB 1 hat keine amtliche Annerkennung. scip
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  #13  
Alt 16.09.2008, 10:56
hobbycaptain
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Reden

Zitat:
Zitat von scip Beitrag anzeigen
Übrigens hat der MSVÖ Schein FB 1 hat keine amtliche Annerkennung. scip
kann er ja nicht, wenn es ihn noch gar nicht gibt



Zitat:
Zitat von scip Beitrag anzeigen
Die deutschen Scheine für die Küste , sprich Sportbootführerschein See ist für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! Entscheidung durch das Handelsgericht Wien in sämtliche Instanzen!!! Der MSVÖ müste es nur zu gut wissen , hat er doch in allen Instanzen verloren.
bitte um Beweise dafür und die Urteile, wenn das stimmt, wär das ja wirklich hochinteressant und ein Präzedenzfall.
Nur Behauptungen hier reinzuschmeissen ist etwas zu wenig.

Denn genauso würde dann für einen Österreicher auch der HR-Schein oder welcher auch immer gelten.
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  #14  
Alt 16.09.2008, 11:04
scip scip ist offline
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der msvö hatte einen FB 1 schon vor 10 Jahren im Program und jetzt wird er wohl wieder hervorgeholt.

Werde die gerichtszahl heraussuchen bezüglich des Urteils!
skip
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  #15  
Alt 16.09.2008, 11:08
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herbert herbert ist offline
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Boot Infos

Schein

und was sagt uns Ösi das jetzt ?

Nach gängiger Meinung wäre der SBF See für Wohnsitzösterreicher nur in Deutschland gültig.
Da gibt es doch auch auf den neuen SBF See einen Vermerk das er nicht International gültg ist wenn der Inhaber keinen Deutschen Wohnsitz vorweisen kann. Bin aber nicht sicher ob das so stimmt wurde aber in Foren so geschrieben.

wenn der SBF See für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig!
hat müßte das für das Kroatische Patent ebenso gelten.

Den FB1 neu gibt es noch gar nicht.

ups da war Ferdischneller


Könnte es sein das sich hinter dem User Skip die Bekannten schiffführer aus OÖ stehen ?
__________________
Gruß
Herbert
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