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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 27.03.2012, 22:12
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super-groby super-groby ist offline
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Gespannlänge über 12,0m (WoMo + Trailer)

Hallo zusammen,
meine Frau wollte nur mal eben den neuen Trailer anmelden, dessen Papiere wir vom Hersteller bekommen haben, damit wir ihn mit "richtigem Nummernschild" abholen können.

Da kam die Frage der Behörde (Landkreis) welches Zugfahrzeug dazu genommen wird. Sie sagte unser WoMo.

Der Trailer ist etwa bei max. ausgezogener Lichtleiste 7,50m lang und das WoMo 7,30m. Sind zusammen über 12,0 Meter und es Bedarf einer Sondergenehmigung (§70 StVZo).

Die Versicherungen hatten das auch noch nicht gehört, welche wir kontaktiert hatten, da diese eine Versicherungsbestätigung ausfüllen sollten.

Gleiches trifft ja auch bei vielen langen Wohnwagen auf oder eben bei Trailern mit entsprechendem Zugfahrzeug.

Habt ihr davon schon gehört oder habt ihr da etwas unternehmen müssen?
__________________
Viele Grüße aus Niedersachsen

Ralf

Geändert von super-groby (27.03.2012 um 22:13 Uhr) Grund: .
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  #2  
Alt 27.03.2012, 22:30
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Hallo Ralf,

mit der Breite hängt es nicht zusammen? Ich habe davon ansonsten auch noch nichts gehört - dachte ich D sind bis 18 Meter erlaubt.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #3  
Alt 27.03.2012, 22:32
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PeterSbg PeterSbg ist offline
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Hallo,
ich habe noch nie was davon gehört. Was aber nicht heissen soll das es das nicht gibt. Aber da ist ja fast jeder drüber der sein Sportboot mit einem Geländefzg. zieht. (Lastesel)
__________________
Liebe Grüße aus Salzburg,
Peter

"Träume nicht vom Leben - lebe Deinen Traum"



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  #4  
Alt 27.03.2012, 22:40
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brando brando ist offline
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Das wäre mir auch neu und ich kann mir das nicht vorstellen.

Ich bin aber morgen beim TÜV und werde mal nachfragen.

Mein Gespann ist auch 15m.
__________________
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Gruss Jörg
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  #5  
Alt 27.03.2012, 22:55
Honky Honky ist offline
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mal abgesehen davon das du eventuell mit deinem führerschein nicht befugt bist so ein gespann zu fahren geht es dem verkehrsamt überhaupt nichts an womit du deinen anhänger ziehst.
ich habe den grauen lappen bekommen und nur die klasse 3.
also 7,49 tonnen erlaubt.plus anhänger(einachsig)7,49 tonnen-also fast 15 tonnen.
gefahren habe ich unter anderen einen renault 7,49 t mit doppelkabine und 6 meter pritsche sowie einen 7,49 tonnen tandemanhänger mit 6 meter pritsche.
alles erlaubt.
nach meiner umschreibung auf plastik darf ich nur noch 12 tonnen bewegen allerdings jetzt auch drehschemelanhänger bewegen.
interessant beim treckerfahren mit schwarzem kennzeichen.
die länge ist nirgends definiert.maximallänge in d schon.
wenn du keinen bock auf gesabbel beim amt hast sage einfach du fährst pajero.
manchmal glaube ich auf dem v-amt arbeiten nur kanisterbläser.
gruss andreas.
P.s.wenn die auf dem amt weiter rumzicken lass dir die gesetzeslage doch einfach von denen mal schwarz auf weiss zeigen.
freue dich schon einmal auf die schweissperlen
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  #6  
Alt 27.03.2012, 23:17
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von brando Beitrag anzeigen
Das wäre mir auch neu und ich kann mir das nicht vorstellen.

Ich bin aber morgen beim TÜV und werde mal nachfragen.

Mein Gespann ist auch 15m.

Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m).
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  #7  
Alt 28.03.2012, 07:28
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m).
...aber doch nur für LKW ?
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  #8  
Alt 28.03.2012, 09:01
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Phelipe123 Phelipe123 ist offline
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die 12 m beziehen sich auf EINZELFAHRZEUGE:

Um Links zu sehen, bitte registrieren (Punkt (3) 1)

bei Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) gilt eine Gesamtlänge von 18m (Punkt (4) 3)

in Österreich sind es 18,75 m
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  #9  
Alt 28.03.2012, 09:02
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roehrig roehrig ist offline
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In §32Abs4, Ziff.3 findet man für uns relevante Daten.



Ralf, seit wann muß man sich bei der Zulassung eines Anhängers auf ein Zugfahrzeug festlegen ??? - Ist also wirklich dummes Zeug !
Ferner ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Aufgabe einer Zulassungsstelle, sondern der Polizei in Zusammenarbeit mit Prüforganisationen mit öffentlichem Auftrag (Sachverständige TÜV, Dekra etc.). Die untere Verkehrsbehörde ist nur für ruhenden Verkehr zuständig. Hier ist nicht klar, ob die StVZo immer greift, denn im Gesetz heißt es "in Verkehr bringen"...

Hat der Landkreis den Anhänger nun zugelassen oder nicht ???
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #10  
Alt 28.03.2012, 11:36
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SeaHawk SeaHawk ist offline
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Hallo Ralf,

da hat jemand die maximal zulässige Hängerlänge mit der maximal zulässigen Gespannlänge verwechselt.

Hier ein Link mit den Angaben auch für andere EU Länder.

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Lass uns mal wissen was dabei rauskommt.

Viel Glück!
__________________
Viele Grüsse
Ralf



« Eine falsche Ansicht zu widerrufen erfordert mehr Charakter, als eine zu verteidigen.»
Schopenhauer
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  #11  
Alt 28.03.2012, 14:01
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
...aber doch nur für LKW ?
Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

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Gruß Werner
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  #12  
Alt 28.03.2012, 14:55
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super-groby super-groby ist offline
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Danke schon mal an alle ...
Also, ich war heute beim TÜV und habe auch nachgefragt...
Wie einige schon geschrieben haben, beziehen sich die 12,0 Meter auf ein Einzelfahrzeug. Liest man aber nur den einen Paragrafen, so kann man es leicht falsch deuten. Der Kollege vom TÜV sagte mir, dass die lesart sehr blöd ist (und wenn man keine Ahnung hat) es falsch interpretiert. Ich selbst hatte gestern nur mal den §32 und 70 überflogen.

Hier mal ein Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung:

3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:

1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - .............. 12,00 m,

Das und bezieht sich halt auf beides Kraftfahrzeug und Anhänger, jedoch nicht auf die Kombination von beiden hintereinander gehängt. Das kommt erst etwas tiefer im Abschnitt woraus hervorgeht, dass die Kombination zusammen 18,0 Meter betragen darf. Also der Anhänger max. 12,0 Meter und das Zugfahrzeug dann max. 6,0 Meter (oder wie auch immer).

Ich habe die entsprechenden Abschnitte vom Kollegen TÜV mitbekommen und er hat sie mir schön gelb markiert...

Jetzt kann ich nun inn Ruhe morgen losfahren und den Trailer nächste Woche abholen....puh, das war mal wieder was.


Anmerkung vom Sachverständigen: "Das war wohl wieder ein neuer vom Landreis?"

Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten...

Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße.

Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).
__________________
Viele Grüße aus Niedersachsen

Ralf
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  #13  
Alt 28.03.2012, 14:56
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

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Gruß Werner
...man lernt halt immer wieder etwas dazu

Hab gerade eben noch einmal gemessen, komme auf 13,7m fahrfertig, wobei ich jetzt hoffe, dass nicht die Länge aus den Papieren gilt, da diese dann über 14m wäre (Lichtleiste ist weiter ausziehbar).

Wobei das sicherlich für einige Womo-Fahrer eng wird und vermutlich auch nicht bekannt war.
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  #14  
Alt 28.03.2012, 15:01
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Zitat:
Zitat von super-groby Beitrag anzeigen
Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten...

Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße.

Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben
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  #15  
Alt 28.03.2012, 16:38
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Berny Berny ist offline
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Nein!


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Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

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Gruß Werner
Wenn ich mir die Österreichischen Bestimmungen so ansehe, würde ich diese Seite gleich mal vergessen.....
Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind....

In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind.
Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet

Übrigens:
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