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  #1  
Alt 22.12.2015, 11:44
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Honigtoni Honigtoni ist offline
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Zulassung (TÜV) eines Trailers

Hallo zusammen,

ich suche schon seit zwei Tagen nach hilfreichen Beiträgen ohne wirklichen erfolgt nun eröffne ich ein neuen Beitrag.

Es geht um den Trailer:

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Nach einem kurzen E-Mail Kontakt wie es mit dem TÜV aussieht sagte mir der Verkäufer das der noch nie angemeldet war. Somit hat er auch kein TÜV. ABE (rote) ist dabei aber sonst nichts. Rücksprache mit TÜV ergab das der Trailer auf Hänger zum TÜV muss und dann ?voll Abnahme? neu Abnahme? was immer das erst mal bedeutet! Der TÜV Onkel sagte das die Zulassung schwer wird für den Fall das der doch schon einmal angemeldet war und nicht abgemeldet wurde.

Folgende Frage stell ich mir:

1. Reicht diese ABE aus um TÜV zu bekommen (abgesehen das der Trailer I.O sein muss)

2. Kann ich nur mit dieser ABE den Trailer um oder an Melden

ummelden für den Fall das er doch irgendwo angemeldet ist.

Noch habe ich den nicht gekauft da ich die umstände erst klären will. Wäre super wenn ihr irgendwelche Erfahrungen hättet.


LG Mathias
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  #2  
Alt 22.12.2015, 12:08
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DieterM DieterM ist offline
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Halo Mathoias,

ist doch ganz einfach.
Der Trailer ist aus 1983. Wenn es der erste Besitzer ist, dann ist doch seine Aussage klar das er noch nicht angemeldet war. Lasse Dir das schriftlich geben und eine Kopie der Kaufrechnung als Nachweis das er der Erstbesitzer ist.

Also zum TÜV und §21 erledigen, kostet einiges aber nicht soviel wie bei einem gebremsten Anhänger. Dazu brauchst Du die ABE und DEinen Personalausweis. Ev. muß Du auf neuestem EU Beleuchtungsvorschriften nachrüsten. Auch die Reifen auch wenn alt dürfen keine Alterserscheinungen wie Risse in der Karkasse haben, ev. erneuern.

Hast Du den TÜV, dann geht es zur Zulassungsstelle und dort wird der Nachweis verlangt, das der Trailer noch nicht zugelassen wurde. Warum? Weil ein Trailer auch innerhalb der EU nicht an zwei unterschiedlichen Stellen zugelassen werden darf. Dazu brauchst Du die ABE und Deinen Personalausweis plus den TÜV-Bericht. Ev. benötigst Du auch für eine grüne Zulassung (Bootstransporter) auch eine Haftversicherung, dann solltest Du bei Deiner Autoversicherung den Trailer anmelden vorsorglkich und Dir eine VSN (=Versicherungsnummer) für die Zulasssungsstelle geben lassen, koste sicher nur eine Bagatelle einschl. der Teilkasko.

Viel Erfolg bei der Klärung mit dem Verkäufer ob er der Erstbesitzer ist.
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  #3  
Alt 22.12.2015, 12:30
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Honigtoni Honigtoni ist offline
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Vielen dank für die schnelle und klare Auskunft. Meine Vermutung ist das er nicht der Erstbesitzer ist aber das werde ich dann klären. Sollte er das beweisen können hole ich den Trailer denn die Lichtanlage sollte nicht so schlimm sein.


Vielen Dank
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  #4  
Alt 22.12.2015, 12:45
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Den Nachweis, das der Trailer nicht irgendwo vorher schon mal zugelassen war wird die Zulassungsstelle von Dir verlangen.
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  #5  
Alt 22.12.2015, 12:58
rückenwind
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eine ABE, wenn sie nicht eingezogen wird, oder das fahrzeug nicht verändert wird, bleibt m.w. eigentlich unbegrenzt gültig. von daher tippe ich darauf, dass eine neue HU zur zulassung reicht. ausserdem - dem hänger wird ein amtliches kennzeichen zugeteilt. das ist keine ZULASSUNG im rechtlichen sinne ( zulassungsfreie fahrzeuge und anhänger ). als sportgeräteanhänger ist zudem steuer und versicherungsfrei, also auch keine EVB. ich würde auf jeden fall vorher in der zulassungsstelle vorsprechen.
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  #6  
Alt 22.12.2015, 13:13
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Zitat:
Zitat von rückenwind Beitrag anzeigen
eine ABE, wenn sie nicht eingezogen wird, oder das fahrzeug nicht verändert wird, bleibt m.w. eigentlich unbegrenzt gültig. von daher tippe ich darauf, dass eine neue HU zur zulassung reicht. ausserdem - dem hänger wird ein amtliches kennzeichen zugeteilt. das ist keine ZULASSUNG im rechtlichen sinne ( zulassungsfreie fahrzeuge und anhänger ). als sportgeräteanhänger ist zudem steuer und versicherungsfrei, also auch keine EVB. ich würde auf jeden fall vorher in der zulassungsstelle vorsprechen.
Das ist richtig, das die ABE unbegrenzt gültig ist, aber wenn der Trailer naus 1983 noch nicht zugelassen war, dann muß er den heutigen EU Vorschriften entsprechen, daher die gründliche TÜV Abnahme.

Ein Anhänger für Sportgeräte hier Boote wird mit grüner Nummer zugelassen, ist steuerfrei und versicherungsfrei, ist beim Zugfahrzeug mit haftversichert unter Fahrt, kann aber auch versichert (Haft + Teilkasko) werden, daher sollte sich Mathias vor dem Zulassunsgang überlegen und vorher besorgen. Ein 2 jähriger TÜV alle 2 Jahre wird Pflicht ab Zulassung.
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  #7  
Alt 22.12.2015, 14:14
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Da gab es bis Einführung der Zulassugsbescheinigungen eine Regelung, womit Anh. f. Sportgeräte (grünes Kennzeichen) ohne Erstellung eines Briefes zugelassen werden konnten. Daher ist es ein Fahrzeug, für das wohl kein Brief existiert. Um das zu klären, wird eine umfangreiche Abfrage beim KBA durchgeführt werden. Das meint Dieter, macht die Zulassungsbehörde, tut nicht weh, kostet aber Geld.
Mir ist nicht bekannt, ob das seit Einführung der Zulassungsbescheinigungen noch so gilt. Früher mußte man sich, wenn man dann doch kein grünes Kennzeichen (steuerfrei) wollte, mit einem umfangreichen Verwaltungsausfwand einen Brief erstellen lassen, dieser war heilig und unendlich gültig. Das hat aber wohl für diesen Anhänger noch nie stattgefunden.

Ich tippe auf folgendes: Einfach TÜV drauf und zulassen. Mit grünem Kennzeichen bestimmt noch so einfach wie früher. Aber genau wird Dir das Dein Straßenverkehrsamt/Zulassungsbehörde erklären können.
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #8  
Alt 22.12.2015, 17:21
cougar67 cougar67 ist offline
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Kosten soll der Trailer 350 €, rechnet man dann die TÜV und SVA gebühren + die ganze Lauferei, kann man sich gleich für 700€ einen neuen holen.

Michael
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  #9  
Alt 22.12.2015, 19:18
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Marlinisti
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Lächeln

Zitat:
Zitat von cougar67 Beitrag anzeigen
Kosten soll der Trailer 350 €, rechnet man dann die TÜV und SVA gebühren + die ganze Lauferei, kann man sich gleich für 700€ einen neuen holen.

Michael
Auf den Betrag wird es hinaus gehen, es kommen zu den TÜV- Gebühren auch noch neue Beleuchtung und neue Reifen.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

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  #10  
Alt 22.12.2015, 21:50
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Na vielleicht kann er ihn ja noch etwas herunter handeln, für 350 € würde ich ihn nicht nehmen wenn noch Vollabnahme und Zulassung dazu kommt. Leg dem Verkäufer 250 auf den Tisch und sag das zahle ich und nicht mehr.
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Gruß Peter

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  #11  
Alt 23.12.2015, 22:08
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Also ich hab den Typ noch einmal angerufen und gefragt wie es mit den reifen den radlagern aussieht. Denn wir hatten uns bei 280 Euro geinigt. Da war er sauer und meinte ich solle mir mal lieber ein neuen holen. Werden ich wohl auch machen denn wenn ich den auf die Strasse bringe bin ich wohl auch 700 Euro los. Ich suche weiter und wenn ich bis Sommer kein gefunden habe wird es ein neuer.

Ihr habt mir sehr geholfen und wahrscheinlich vor einem Fehler bewahrt. Danke
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  #12  
Alt 24.12.2015, 08:43
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Hellwig Bootler
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Zitat:
Zitat von Honigtoni Beitrag anzeigen
Also ich hab den Typ noch einmal angerufen und gefragt wie es mit den reifen den radlagern aussieht. Denn wir hatten uns bei 280 Euro geinigt. Da war er sauer und meinte ich solle mir mal lieber ein neuen holen. Werden ich wohl auch machen denn wenn ich den auf die Strasse bringe bin ich wohl auch 700 Euro los. Ich suche weiter und wenn ich bis Sommer kein gefunden habe wird es ein neuer.

Ihr habt mir sehr geholfen und wahrscheinlich vor einem Fehler bewahrt. Danke
Das war wohl ne gute Entscheidung von dir! Wärst mal zwei Monate eher gekommen, da hättest meinen 4 Jahre alten Brenderup 600 haben können.
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Gruß Peter

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  #13  
Alt 24.12.2015, 10:15
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Richtig gemacht. So etwas lohnt nicht. Da ist der Neukauf billiger und erst einmal auch werthaltiger für den Fall, dass man den Hänger dann doch nach kurzer Zeit verkauft.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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  #14  
Alt 24.12.2015, 10:40
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Naja, ob Eure Argumentation so passt....

Nach TÜV Nord Homepage kostet eine Abnahme nach Paragraph 21 STVZO für einen ungebremsten Anhänger rund 59 €. Wenn Reifen und alles andere noch gut sind, muß nichts investiert werden.

Die sonstigen Kosten sind immer gleich. Auch bei einem Neuerwerb muß man an der Zulassungsstelle bezahlen, auch für einen neuen Anhänger muß man beim Schildermacher ein geprägtes Kennzeichen bezahlen.
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #15  
Alt 24.12.2015, 10:50
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Hallo,
na ja, 280 war schon nicht schlecht, neue Reifen und zwei Rückleuchten kosten in der Bucht, vielleicht 100,-, TÜV Gebühren weiß ich nicht, aber ich denk mal für ca. 450 hätte man den mit 2 Jahren TÜV stehen gehabt.
(wen man seine eigene Zeit nicht rechnet)

Klar ist neu neu und wenn er auch noch Radlager gebraucht hätte wäre es kein gutes Geschäft gewesen.

Aber so, wenn man selber nur kleines Geld zur Verfügung hat und das Teil dann fertig fahren will und das auch nur auf kürzeren Distanzen, also nicht nach Kroatien oder so.....?

Ich hätte an Verkäufers Stelle die Sachen selber erledigt, mit Papieren/Tüv wäre der für 400 schon weggangen, wer weiß ob er überhaupt neue Leuchten oder Reifen gebraucht hätte?

Das der nicht für 200 verkauft wird kann ich verstehen, würde ich auch nicht abgeben dafür.

Egal, ich hoffe wir erfahren was denn dann ein neuer mit Auflagen ect. gekostet hat wenn es denn einen neuen gibt.

Gruß Peter
__________________
P.G.
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