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  #1  
Alt 16.11.2011, 18:04
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
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Zitat:
Zitat von daniels Beitrag anzeigen
.....da gebe ich Dir ja recht. Aber du bezogst Dich auf BSH und ich bin der Meinung, dass auf Grund von EU Richtlinien zum Beispiel RINA auch in D zugelassen sind. Die haben ein europäisches Prüfzeichen.
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Nur leider liest man in allen Broschüren immer was von zugelassenen Lampen und bezieht das auf BSH. Leider kennen auch nur viele Weißhemde/BlauHosen die ersten Sätze in der BinSchStrO und kennen die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 nicht, geschweige dann die BordlichterV-Bin.

Wie bereits gesagt, ich bin der Meinung, dass Leuchten mit anderen europäischen Zulassungen auch in D Zulassung haben. Beziehe mich halt auf die BordlichterV-Bin.
Habe aber eben einmal eine offizielle Anfrage an das zuständige Ministerium gesandt.

Wer doch gelacht, wenn wir kein Licht in die Dunkelheit bekämen.

Gruß Hans
In D sind BSH zugelassene Leuchten in sämtlichen Katalogen zu haben, eine Leuchte mit Rina hab ich da glaub noch nicht gefunden, bzw stand es nicht dabei. Deswegen mein Hinweis auf BSH. Meine Rundumleuchte ist übrigens Rina

Gruß Carsten
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  #2  
Alt 16.11.2011, 18:11
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Zitat:
Zitat von Aladin Beitrag anzeigen
..............., eine Leuchte mit Rina hab ich da glaub noch nicht gefunden,.................. . Meine Rundumleuchte ist übrigens Rina

Gruß Carsten
.................leider steht es nicht überall dabei.

Click the image to open in full size.
Diese Serie ist von OSCULATIS. Die werden von vielen Händlern angeboten, aber Rina steht nicht immer dabei. Leider !

Wenn ich die Antwort aus dem Ministerium habe, mache ich einen entsprechenden Beitrag auf.

Gruß Hans
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  #3  
Alt 16.11.2011, 19:43
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Berny
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Gibts auch woanders: Um Links zu sehen, bitte registrieren

@Cutman (mir geht da der Vorname noch ab wegen der persönlichen Ansprache
Ein Tip: Um Links zu sehen, bitte registrieren )

Ist ja nicht schlimm, war ja nur ein Hinweis

Bezüglich der ganze BSH Geschichte:
Ich kann mir da die Engstrinigkeit auch nicht wirklich vorstellen und teile da auch die Meinung von Hans, dass auch andere Leuchten wenn zugelassen erlaubt sind.
Wenn ich mir in Italien zB ein Boot kaufe, müßte ich mir sonst die Leuchten ummontieren lassen, nur wegen der BSH ?
Wie schaut das eigentlich bei den ganzen neuen Booten aus, bei denen die Positionsleuchten schon designtechnisch ins Boot integriert sind, haben die alle eine BSH-Zulassung ???
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  #4  
Alt 30.11.2011, 09:00
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Hallöchen,

die Antwort aus dem deutschen Ministerium ist da.

Gruß Hans


Sehr geehrter Herr Daniels,

vielen Dank für Ihre Mail. Gern möchte ich Ihnen antworten.

Die Zulassungsanforderungen für den Binnen- und Seebereich umfassen
folgende Festlegungen:

1 Berufsfahrzeuge:
See:
„Steuerrad“

Binnen:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Rhein:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

2 Sportfahrzeuge:
See:
„Steuerrad“ oder Nationale BSH-Zulassung oder Zulassung eines anderen
EU-Mitgliedstaates (siehe VO (EG) 764_2008 über die gegenseitige
Anerkennung von Zulassungen).

Binnen:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Rhein:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Dabei bedeutet
„Steuerrad“ eine Zulassung nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie
96/98/EG;
„Anker“ eine Zulassung nach der BinSchStrO/BinSchUO (wird nicht mehr
neu erteilt)

Im Binnenbereich - d.h. dem Anwendungsbereich von BinSchStrO oder
RheinSchPolVO - sind damit auch von Sportbooten Navigationslichter mit
„Steuerrad“-Zulassung (bzw. „Anker“-Zulassung) wie für
Berufsfahrzeuge zu führen; die Zulassung kann durch das BSH, aber auch
durch andere hierfür benannte Stellen in der EU erfolgt sein.
Im Seebereich gibt es dagegen separate Zulassungen für
Sportbootleuchten; siehe hierzu auch:
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Dort wird u.a. auf Folgendes hingewiesen:
"Wenn für ein Gerät also eine nationale Zulassung z.B. durch England
oder eine durch England hierfür autorisierte Stelle gemäß den
Kollisionsverhütungsregeln erteilt wurde (nicht zu verwechseln mit
Bescheinigungen als Klassifizierungsgesellschaft!) wird diese Zulassung
als gleichwertig akzeptiert."

Sie sehen es daher richtig, dass unter den gegebenen Bedingungen auch
nicht vom BSH, aber von anderen Prüfinstituten zugelassene Leuchten in
Deutschland eingesetzt werden dürfen.

Sehr geehrter Herr Daniels,
ich wünsche Ihnen als begeisterten Wassersportler weiterhin
interessante und vor allem verkehrssichere Fahrten auf allen Gewässern.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gerda Renatus

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
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