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  #1  
Alt 05.02.2020, 13:26
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Berny
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Damit da kein Wirbel herauskommt:

PKW bis 3,5 Tonnen + Leichter Anhänger (bis 750 kg) = 100 km/h (theoretisch bis 4,25 Tonnen zusammen)

PKW unter 3,5 Tonnen + schwerer Anhänger (über 750 kg):
Höchstzulässige Gesamtgewichte beider zusammen:
Unter 3,5 Tonnen = 100 km/h (B Führerschein)
Über 3,5 Tonnen = 80 km/h (BE Führerschein oder Code 96 FSG))

100 km/h Zulassung über 750 KG in DE: in Österreich nicht anerkannt = über 3,5 T - 80 km/h
Leichte Anhänge in AT: in DE nicht vorgesehen = 80 km/h

ich frage mich immer:
Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ?

Eigentlich trotzdem nur 80 km/h.
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  #2  
Alt 05.02.2020, 15:25
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
ich frage mich immer:
Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ?
Wenn Du die Abnahme vom Tüv noch hast, dann schon.
Allein der Aufpapper reicht nicht.
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Valentin Ludwig Fey (†)

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Geändert von Ralles (05.02.2020 um 15:40 Uhr)
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  #3  
Alt 05.02.2020, 16:28
goeberl
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Wenn Du die Abnahme vom Tüv noch hast, dann schon.
Allein der Aufpapper reicht nicht.
Geht's beim deutschen 100er nicht auch um die Kombination Zugfahrzeug-Trailer? Bild mir ein das mal irgendwo gelesen zu haben.

LG Martin
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  #4  
Alt 06.02.2020, 08:17
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Berny
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Wenn Du die Abnahme vom Tüv noch hast, dann schon.
Allein der Aufpapper reicht nicht.
Nö, selbst das nicht, da müsste das deutsche Amt auf dem Österreichischem Kennzeichen ein Sigel anbringen und im Österreichischem Zulassungsschein einen Eintrag machen, womit die beiden Dokumente in Österreich wiederum ungültig wären und sich der deutsche Beamte wegen Urkundenfölschung verantworten müsste

Da der 100er in Deutschland eine Ausnahme und an den Hänger gebunden ist, müsste es eine andere Bewilligung als das Zulassungsdokument geben.
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  #5  
Alt 06.02.2020, 08:49
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Damit da kein Wirbel herauskommt:

PKW bis 3,5 Tonnen + Leichter Anhänger (bis 750 kg) = 100 km/h (theoretisch bis 4,25 Tonnen zusammen)

PKW unter 3,5 Tonnen + schwerer Anhänger (über 750 kg):
Höchstzulässige Gesamtgewichte beider zusammen:
Unter 3,5 Tonnen = 100 km/h (B Führerschein)
Über 3,5 Tonnen = 80 km/h (BE Führerschein oder Code 96 FSG))

100 km/h Zulassung über 750 KG in DE: in Österreich nicht anerkannt = über 3,5 T - 80 km/h
Leichte Anhänge in AT: in DE nicht vorgesehen = 80 km/h

ich frage mich immer:
Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ?

Eigentlich trotzdem nur 80 km/h.
Da muss man aufpassen - es ist nicht nur das Gewicht entscheidend!
Ich hab´s schon mal geschrieben: Führerschein B reicht = 100 km/h, Führerschein E erforderlich = 80 km/h. Dir können die 80 km/h auch deutlich unter 3500 kg drohen wenn Du mit einem leichten PKW ziehst!!

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Nö, selbst das nicht, da müsste das deutsche Amt auf dem Österreichischem Kennzeichen ein Sigel anbringen und im Österreichischem Zulassungsschein einen Eintrag machen, womit die beiden Dokumente in Österreich wiederum ungültig wären und sich der deutsche Beamte wegen Urkundenfölschung verantworten müsste

Da der 100er in Deutschland eine Ausnahme und an den Hänger gebunden ist, müsste es eine andere Bewilligung als das Zulassungsdokument geben.
Und da hätte ich auch etwas: Ich habe einen Heinemann BA 35 aus Deutschland importiert. Der durfte dort nur 80 km/h fahren. In Österreich haben die mir bei der Typisierung (auf Basis der deutschen Papiere!) 100 km/h extra in den Typenschein und die Zulassung geschrieben Ich probiere das aber in Deutschland lieber nicht aus.
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Grüße Bernhard

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