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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 19.04.2007, 21:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von Edwin
Und ja, es ist kein praktischer Teil dabei - ich sehe das auch als Manko an und biete daher (wie viele andere Anbieter freilich auch) entsprechende Praxistrainings an, welche von den Kunden gerne angenommen werden - nur gezwungen wird halt niemand dazu!

............... hast sogar Du, lieber Roland, dabei Dein Verständnis dafür gezeigt, dass der Schein in keinem Verhältnis dazu steht, wenn man "nur" mit einem 10PS-Schlaucherl die Küste abfahren möchte!

Es wäre daher nicht nur nett, sondern auch fair (nicht nur mir gegenüber), wenn Du diese falschen Pauschalierungen das kroatische Patent betreffend sein lassen würdest!

L.G.

Edwin
Hi EDWIN

will ich garnicht , ich bin sogar (wie Du schreibst) FÜR EINEN EINSTEIGERSCHEIN aber bitte mit Theorie UND Praxis.

Es wäre sogar sinnvoll, so etwas für "Kleinboote" (nicht wieder draufhauen) und bis x Meilen Küstenstreifen zu schaffen, man könnte m.E. sogar noch unterscheiden zwischen Gezeitengewässern und Mittelmeer / Ostsee oder verbieten auf vielbefahrenen Seestrassen ( engl. Kanal / Kadettrinne etc) zu fahren.
Das ganze schlank und preiswert ABER mit intensivem praktischen Sicherheitstraining - das wäre meine Idealvorstellung.

Die Pauschalierung geht ggen die "geiz ist Geil" Mentalität - Wo geht's am schnellsten und billigsten
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  #17  
Alt 19.04.2007, 23:36
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Schein

@Roland
Da Kroatien nun für alle einen Schein vorschreibt ist es auch nicht recht obwohl die Leute nun etwas lernen zumindest die Grundregeln, motzen viele. auf der anderen Seite schreien sie, weil keine Praxis beim HR Patent dabei ist. Beim SBF ist ja auch nur eine Alibi Praxis dabei, aber das ist OK.
Wer mit 5 PS rumfährt hat doch schon mehr Praxis als ein Neueinsteiger.
Oder macht es einen unterschied, von der Praxis gesehen, wenn einer mit einem Binnenschein jetzt ein HR Patent erwirbt und dann keine Praxisprüfung absolviert. Die meisten SBFler haben doch die Praxis auch Binnen abgelegt.
__________________
Gruß
Herbert
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  #18  
Alt 20.04.2007, 08:43
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert
@Roland
Da Kroatien nun für alle einen Schein vorschreibt ist es auch nicht recht obwohl die Leute nun etwas lernen zumindest die Grundregeln, motzen viele. auf der anderen Seite schreien sie, weil keine Praxis beim HR Patent dabei ist. Beim SBF ist ja auch nur eine Alibi Praxis dabei, aber das ist OK.
Wer mit 5 PS rumfährt hat doch schon mehr Praxis als ein Neueinsteiger.
Oder macht es einen unterschied, von der Praxis gesehen, wenn einer mit einem Binnenschein jetzt ein HR Patent erwirbt und dann keine Praxisprüfung absolviert. Die meisten SBFler haben doch die Praxis auch Binnen abgelegt.
Moin Herbert,
Das mit der Theorie ist doch wie beim Autofahren, Du paukst für den Test und dann vergisst du sofort die Hälfte wieder und wendest Du den Rest nicht an (z.B. terr. Navigation) auch den - was bleibt sind hoffentlich die Wegerechtsregeln
Praxis - insbesondere Sicherheit - wird aber dann wichtig wenn man plötzlich das Wetter umschlägt (soll es geben ) oder ein Panne auftritt oder wirklich einer über Bord fällt (warum auch immer) und er hat schon einmal ein Manöver in solcher Situation gefahren wird er sich leichter tun und eine bessere Chance haben.
Deswegen bin ich z.B. gegen die Schönwetter-MOB-Manöver (aber da bin ich der Rufer in der Wüste)
ABER (da habt Ihr ja Recht) 500m See-Erfahrung von einem Schlauchikapitän zu verlangen ist Unsinn - genauso wie Praxis völlig ausser acht zu lassen.
Genauso übrigens wie von jemand der am -sagen wir Ammersee- einen Drachen liegen hat, den gleichen Schein zu verlangen, wie von jemand der mit einem 90PS/5meter RIB den Rhein unsicher macht.
Aber in Bayern braucht man ja für den Drachen keinen Schein

Die wirklich Lösung sehe ich im Moment auch nicht, vielleicht eine Einteilung nach Bootsgröße und Geschwindigkeit ?
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  #19  
Alt 20.04.2007, 10:07
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Schein

3 Länder 3 verschiedene Scheinregelungen D / A / HR
Was das eine zuviel hat hat das andere zu wenig.

3 Bootfahrer 3 verschiedene Meinungen.
Pauschal kann man das nicht abhandeln denn ein Sportbootfahrer wird kaum die Probleme eines Seglers kennen und der 12 m Verdrängerfahrer sieht es wieder anders.

Die Scheinbeiträge reduzieren sich meist auf die Prüfung.
Ist das wirklich das Kriterium um gut oder schlecht zu unterscheiden,
zählt nicht viel mehr das danach.

Person über Bordmanöver sind nur Show bei der Ausbildung und haben mit der Wirklichkeit wenig zu tun.
In Wirklichkeit ist das annähern das kleinste Problem sondern das finden und bergen. Lernt man beim SBF See dies, sicher nicht.
Wer macht sich schon gedanken wie ein 80 Kg. schwerer lebloser nasser Körper ins Boot/Schiff geholt werden kann.
Was bei Sportbooten noch möglich scheint ist bei größeren Booten/Schiffen fast unmöglich ohne Hilfsmittel.

Mir ist schon klar das dies ein Schlauchboot Forum ist aber mit dem Patent darf man auch große Schiffe fahren.
Wenn schon "PoB" = ex MoB in der Ausbildung dann richtig.

Nachtrag zum Patent:
Solange beim SBF See die Praxis Binnen und auf einer mit Motor bestückten Badewanne abgelgt werden kann sollte man sich überlegen ob es richtig ist abwertende Beiträge über das HR Patent zu verfassen.
Ich habe es noch nie erlebt bzw. gelesen das ein FB 2 /3 Inhaber (Ösi Patent)
den SBF See so negativ hingestellt hat, obwohl dies nicht ganz unberechtigt wäre wenn man die Praxis vergleicht.

Wie man sich denken kann ist auch beim HR Patent
ein Praxistörn nicht verbotennur eben freiwillig.

Das Geld eine Rolle spielt kann man daran sehen das sowohl beim SBF wie auch beim HR Patent nach Preisen gefragt wird.
Für viele steht der Preis an 1. Stelle, für wenige die Ausbildung.

__________________
Gruß
Herbert
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  #20  
Alt 29.04.2007, 20:58
mumu479
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Hallo,

als Neuling in diesem Forum möchte ich direkt eine Frage stellen, die mich seit Wochen beschäftigt.

Ich lese seit einiger Zeit mit und habe bezüglich des kroatischen Küstenpatents gelesen, dass ein Mitstreiter das Küstenpatent hat in Holland umschreiben lassen!

Ist diese Umschreibung wirklich möglich?
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  #21  
Alt 01.05.2007, 21:56
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Schein

Diese Geschichten tauchen immer wieder auf.
Mir ist kein einziger Fall in den letzten 20 Jahren bekannt das Küstenpatente umgeschrieben werden.
Weder kroatische Patente in Deutsche noch Deutsche in Österreichische.

Vor jahren wurden noch alte Yugo Mornar Motorist nicht zu verwechseln mit dem normalen Yugo Küstenpatent (1. Scheine der yugo Handelsmarine) in Ösi Scheine umgeschrieben.

Schon allein der unterschied SBF zu den Ösi FB2 ist so gewaltig in der Praxisausbildung das dies nicht möglich ist.

Wozu sollte man auch ein HR Patent umschreiben.
__________________
Gruß
Herbert
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  #22  
Alt 02.05.2007, 20:47
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Zitat:
Zitat von herbert
Diese Geschichten tauchen immer wieder auf.
Mir ist kein einziger Fall in den letzten 20 Jahren bekannt das Küstenpatente umgeschrieben werden.
.
Mir schon!
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  #23  
Alt 02.05.2007, 21:25
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Schein

Zitat:
Mir schon!

Da ich Österreicher bin, interessieren mich in 1. Linie die Angelegenheiten hier.
Mag schon sein das dies in Deutschland so ist aber daraus abzuleiten das dies die Regel ist kann ich mir selbst für deutschland nicht vorstellen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #24  
Alt 02.05.2007, 21:28
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Ich weiß noch nicht, wie weit Rotti ist, aber eine Anfrage in diese Richtung gab es schon mal.

Weil: Wenn jemand ein HR Patent hat, hat er die nötige Befähigung, im Küstenbereich zu schippern.
Demnach müsste ja der MSVÖ laut Gesetz demjenigen auch bestätigen, dass er die Befähigung besitzt, und über diesem Wege das IC erlangen.
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  #25  
Alt 02.05.2007, 22:03
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ich weiß noch nicht, wie weit Rotti ist, aber eine Anfrage in diese Richtung gab es schon mal.

Weil: Wenn jemand ein HR Patent hat, hat er die nötige Befähigung, im Küstenbereich zu schippern.
Demnach müsste ja der MSVÖ laut Gesetz demjenigen auch bestätigen, dass er die Befähigung besitzt, und über diesem Wege das IC erlangen.
träum weiter .


PS: es gibt aber eine Fahrschule und einen Verband (ist aber ident ), der Dir gegen Bares und Nachweis der Seemeilen (bestätigst Du selber) das Kroatische Küstenpatent auf ein österr. FBII oder FBIII (was Du willst) umschreibt. Nur leider nicht aufs amtliche mit Bundesadler sondern auf einen Vereinsschein - Um Links zu sehen, bitte registrieren .
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  #26  
Alt 02.05.2007, 22:21
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Kling lächerlich, aber:
Zitat:
Zitat von bmvit
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV ) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.
Somit besteht eine gewisse Verpflichtung vom Gesetzgeber her, dass der MSVÖ diese Begutachtung macht.
Und wenn jemand ein HR Patent hat, warum sollte der MSVÖler dann eine negative Begutachtung ausstellen können ?

Aber auch hier gilt:
Keine eindeutige Regelung!

Und das von der Yachtschule Koller ausgestellte Dokument ist auch so eine Sache, nicht amtlich, schaut aber so aus, ich lass mich darauf auch nicht ein.

Meine Konsequenz:
Wenn mein Patent in HR nicht anerkannt wird, dann mach ich einfach Vorort das HR Patent.
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  #27  
Alt 03.05.2007, 11:52
rotbart
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Hi Berny

immer ALLES lesen , das Eintauschen scheitert an der verlangten Praxis !
Zitat:
Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise allgemein anerkannt.
Arten der Befähigungsausweise
Motorjachten oder Segeljachten
- Fahrtbereich 2 – Küstenfahrt (20 Seemeilen – sm; nautische Meilen – nm),
- Fahrtbereich 3 – küstennahe Fahrt (200 sm),
- Fahrtbereich 4 – weltweite Fahrt.
Prüfungsvoraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr,
- körperliche und geistige Eignung (ärztliches Zeugnis),
- nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung (je nach Fahrtbereich 500 – 1000 – 3500 sm).
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  #28  
Alt 03.05.2007, 13:53
goeberl
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berny, das thema hatten wir schon hundert mal und diesmal ist deine argumentation echt schwach*g*.

die verbände begutachten deine befähigung. dafür machen sie eine theoretische und eine praktische prüfung.
so, und damit simma wieder genau dort, wo wir vorher schon waren.

lg martin
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  #29  
Alt 03.05.2007, 14:10
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl
berny, das thema hatten wir schon hundert mal .................................so, und damit simma wieder genau dort, wo wir vorher schon waren.

lg martin
und leider wird es noch 100 mal kommen, die Postings zu den Themen Schein, HR-Schein, A-Schein sind kaum noch zu zählen und sie enden immer gleich
Es scheiter einfach an einem :
Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. (einen FS für Yachten auf Hoher See zu machen) Zitat bmvit.
Da also jeder Österreicher eine A-Yacht ohne Führerschein führen darf, gilt (und so steht es zu lesen beim bmv...) das Recht dessen, der die Gebietshoheit hat. (z.B. HR) ende der Durchsage.

Auch das IC hilft nicht, es kann nur an Österreicher oder Pers. mit Wohnsitz in A ausgestellt werden - NACH (auf Grund) eines Verbandsscheines un damit MUSS die geforderte Praxis absolviert worden sein.

Alles nachzulesen im Gesetzblatt über die Änderung der SeeschiffahrtsVO vom Juli 2004 oder von mir aus auch hier :
Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #30  
Alt 03.05.2007, 15:17
hobbycaptain
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Reden

Zitat:
Zitat von rotbart
und leider wird es noch 100 mal kommen, die Postings zu den Themen Schein, HR-Schein, A-Schein sind kaum noch zu zählen und sie enden immer gleich
Es scheiter einfach an einem :
Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. (einen FS für Yachten auf Hoher See zu machen) Zitat bmvit.
Da also jeder Österreicher eine A-Yacht ohne Führerschein führen darf, gilt (und so steht es zu lesen beim bmv...) das Recht dessen, der die Gebietshoheit hat. (z.B. HR) ende der Durchsage.

Auch das IC hilft nicht, es kann nur an Österreicher oder Pers. mit Wohnsitz in A ausgestellt werden - NACH (auf Grund) eines Verbandsscheines un damit MUSS die geforderte Praxis absolviert worden sein.

Alles nachzulesen im Gesetzblatt über die Änderung der SeeschiffahrtsVO vom Juli 2004 oder von mir aus auch hier :
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Rotbart,
hätte nicht gedacht, dass ich einmal mit Dir einer Meinung sein werde .
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