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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Ja, telefoniert habe ich mit der Freisprecheinrichtung!
Und der Anruf eine Minute bevor es geblitzt hat wird auch Jahre gespeichert und kann bestätigt werden. Da hab ich mich schon schlau gemacht. |
#2
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mein das ja nicht so doch ein blöder Kmh entscheidet über 4 Wochen Fahrverbot oder nicht......aber man kann immerhin noch BOOTFAHREN
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#3
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Zitat:
klar, hab ich mir auch schon gedacht, 4 Wochen Kroatien, wer braucht da schon ein Auto! Aber wie hinkommen??????? Ne, meine Frau fährt das Gespann nicht! Liebe Grüße Dirk Ps: Was ist übrigens mit den anderen Führerscheinen? Hätte da noch den alten 1er! Und was ist mit den Bootsscheinen? |
#4
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Zitat:
In Kroatien kann man Bootfahren. Aber das Donaupatent ist dann auch weg.
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Schöne Grüße Robert „In einem wankenden Schiff fällt um, wer stillesteht, nicht wer sich bewegt." |
#5
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Hallo Dirk
Ich würde an deiner Stelle direkt zu der Polizei-Inspektion gegen, die da geblitzt haben und versuchen mit denen zu reden. Mir ist das als Zivi mal passiert, bei einer Krankenfahrt (ich hatte da keinerlei Sonderechte) daß ich mit einem Patienten geblitzt wurde. Der Patient war schon den halben Tag beim Artz und mit dem Zucker schon etwas unten. Die Polizei hat mir das damals erlassen. Was ich sagen wollte: bei einem triftigen Grund lassen auch Polizisten mal mit sich reden. Einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert. Gruß Ulf PS noch gute Besserung für deinen Vater |
#6
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Alles was mit KFZ zu tun hat, also Auto, Motorrad ect. wäre weg. Auf deine Bootsscheine hat es keinen Einfluss. Eventuell dürftest du noch Mofa fahren, kommt auf dein Alter an.
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Gruß Peter |
#7
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Zitat:
Die Geschichte mit dem Führerschein kenne ich aber anders. Mir wurde gesagt, dass bei einem Führerschein Endzug alle Scheine weg sind, auch der Bootsschein!! Würde ich mich an deiner Stelle wenn es dazu kommen sollte noch einmal informieren!!
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Gruß Andy "Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden, wollte putzen – jetzt ist der Lappen weg!" Nuova Jolly King 670 E-TEC 200 HO |
#8
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Zitat:
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Gruß Peter |
#9
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Ich möchte mal die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gegen Verdopplung des Bußgeldes in den Raum werfen.
=> Augenblicksversagen wegen Ausnahmesituation und nicht Nachweisbarkeit "grober Pflichtwidrigkeit" "Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gem. § 4 Abs. 1 der Bußgeldkatalogverordnung (BkatV) liegt in der Regel vor, wenn ein dort genannter Regelfall verwirklicht wird. Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf. Ausnahmsweise kann von der Anordnung ggf. unter Erhöhung des Bußgeldes (§ 4 Abs. 4 BKatV) abgesehen werden, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat von den genannten Regelfällen zugunsten des Betroffenen unterscheidet und hierdurch die tatbestands- oder die rechtsfolgenbezogene Vermutung entkräftet wird." (Quelle Gesetztstext sowie Verkehrsportal) Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
#10
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Zitat:
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Gruß Robert "Habe gehört du hast jetzt ein Boot?" - "Ja, aber nur ein Schlauchboot, mit einem Zweitakter." - "Ach so." - |
#11
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Gruß Andy "Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden, wollte putzen – jetzt ist der Lappen weg!" Nuova Jolly King 670 E-TEC 200 HO |
#12
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Nee, wenn Lappen eingezogen, dann darf er auch kein Mofa fahren. Auch wenn es aufgrund des Alters führerscheinfrei wäre.
Steht irgendwo in dem Schrieb, den man bekommt, wenn man den Schein abgibt. |
#13
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Jetzt nur mal rein hypotetisch!
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen. Dann hast du doch falls der verlorene zufällig wieder auftaucht zwei. Dann suchst du dir den fahrfreien Monat aus, machst in der Zeit 4 Wochen Urlaub in Kroatien, fährst einen Tag bevor du abgeben musst in Urlaub, und läßt die Schwiegermutter deinen Schein abgeben! Nach den vier Wochen fährste wieder nach Hause und holst deinen Führerschein wieder ab. Wirst du beim heimfahren angehalten, haste ja noch den wieder gefundenen. Ist ja nicht mein Gedanke, aber vielleicht kommt der eine oder andere auf die Idee! Also nochmal, nur rein hypotetisch! Jetzt mal los, was meint Ihr zu der Sache! Liebe Grüße Dirk |
#14
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wenn was passiert, verlierst du einen großen teil deines versicherungsschutz. das ist fahren ohne fahrerlaubnis.
besser - fliege nach thailand, mach da eine prüfung vor ort, und hab ruhe - solange bis du zuhause wieder fahren darfst! |
#15
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Dirk
nun warte erst mal ab, was kommt. Im Normalfall kannst Du bei der Geschwindigkeit von der Tachoanzeige bestimmt 7 km/h abziehen, um auf die tatsächliche geschwindigkeit zu kommen. Von der Messung warden eh 3 % abgezogen. Wenn Du also Glück hast, von der Tachoanzeige 10 km/ h. Und wenn dann die 145 km/h stimmen, dann hättest Du laut Tacho 155 drauf haben dürfen. Erst mal abwarten was da kommt. Was man Dir anrechnen möchte, steht im "Anhörungsbogen" dann drin. Damit gehst Du in den Bußgeldrechner und guckst nach, ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht. Wenn nein, würde ich nichts machen, einmal laut fluchen und dann zahlen. Allerdings mußt Du dann 1 Jahr (oder 2, ich weiß es nicht genau), sehr vorsichtig fahren, den bei einem zweiten Verstoß, der einen Punkt gibt, ist der Lappen dann weg, auch wenn die zweite Tat alleine betrachtet noch OK ware!. Kümmere Dich um Deinen Vater und warte in Ruhe ab. Eventuell erkundige Dich bis dahin im Vorfeld, ob die Rechtschutzversicherung einen Anwalt zahlt oder nicht und überlege Dir, zu welchem Anwalt du im Fall der Fälle gehts. Hingehen erst mit dem Bescheid. Im Voraus zur Polizei gehen würde ich nicht. Gruß Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
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