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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Der Kapitän: Kleines Schlauchi oder Queen Mary - vor dem Gesetzt sind sie alle gleich
Warum dieser Thread:
Im Zuge von Gesprächen mit der Yachtpool hat mir Hr Schöchl auf einige Problematiken aufmerksam gemacht, die Erfahrungsgemäß fast keiner beachtet. ZB 300 Meter Küstenzone in Kroatien: Ein Boot darf innerhalb dieser Zone nicht fahren, außer bei Häfen. Dies insbesondere deshalb, weil diese Zonen, abgesehen von Badegästen usw, als unrein gelten, also damit zu rechen ist, dass es Felsen im Wasser und ähnliches gibt. Die Erfahrung zeigt aber, dass gerad Schlauchis die Ufernähe suchen, also bei Inseln usw usw. Das Gesetz nimmt aber darauf keine Rücksicht, wenn jemand auf Grund läuft oder andere Dinge passieren, ist mit Verwaltungsstrafen zu rechen. Wer sich außerhalb der gesetzlichen Vorgaben bewegt, den trifft unter Umständen eine Grobe Fahrlässigkeit. Das geht soweit, dass Skipper inhaftiert werden, solange die weiteren Vorgansweisen zur Bergung und Versorgung von aufgelaufenen Boote geklärt ist. Patente: Prinzipiell wird bei Unfällen die Kenntniss von Skippern überprüft. Somit kann ein Gerichtssachverständiger prüfen, ob jemand Ahnung hat oder nicht. Allfällige Patente spielen da keine Rolle, diese beweisen nur, dass man einmal einen Kurs gemacht hat, über die wirkliche Ahnung oder die Verantwortung sagt das nichts aus. GPS Plotter - Seekarten: GPS Plotter sind Hilfsmittel (Siehe auch Text beim Einschalten !!!) und sind daher nicht aussagekräftig, gelten auch nicht als richtige Navigation. Als Besipiel wurde ein Unfall genannt, bei dem ein Bootfahrer anhand eines GPS eine Tour geplant hat, und auf eine Untiefe aufgelaufen ist. Was ist passiert? Das GPS war zuwenig gezoomt, der Name einer Insel über den Untiefenpunkt geschrieben, weshalb diese auch nicht als solche erkannt wurde. Einzig und alleine offizielle Seekarten werden anerkannt. Ein Schiff ist verpflichtet, diese mitzuführen. (Seekarten kosten übrigens nicht mehr soviel, und man kann sie auch kopieren und Laminieren und mitnehmen) GROSSES SCHIFF - kleines schiff Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob man der Kapitän der Queen Marry ist, oder der Kaptiän eines 3m Schlauchis. Wenns zu Unfällen kommt, gelten für beide die gleichen Rechte und Pflichten. Wie plane ich einen Urlaub: Wenn ich in den Urlaub fahre, fahre ich ja auch nicht einfach weg, schau mir die Gegend an, weiß nicht, wohin ich fahre usw usw usw. Genau diese Punkte aber macht man, wenn man früh morgens mit dem Boot ausfährt. Hier planen auch die wenigsten was vor, was aber eigentlich sein sollte. Ich muss ehrlich sagen, dass diese ganzen Punkte irgendwie auch mich betreffen, ich habe das eigentlich auch nie von diesen Gesichtspunkten aus gesehen, oft weniger Ernst genommen, so mancher (zB Rotbart) wurde belächelt, wenn er diese Punkte aufwarf. Im Unfallsfalle wären diese Dinge aber von enormer Bedeutung, auch Versicherungstechnisch. Ich will mit diesem Thread einfach mal ein paar Denkanstöße liefern, damit sich die Leute halt mehr Gedanken übers Bootfahren ansich machen. Aber eines erkenne ich auch, die von Yachtpool sind schon auf Zack |
#2
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Vor dem Gestz "Alle gleich..."
In anderen Worten:
Wenn ich mit meinem 3m Schlauchi auf Kollissionskurs mit der Queen Mary bin und diese lt. KVR. ausweichpflichtig ist, mache ich ihr dies durch Gebrauch meiner "Hupe" deutlich und bleibe STUR auf meinem Kurs!! (???) (bin ja dann der "Kurshaltepflichtige")
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lg. Alex Wiedereinsteiger 47°18'55.14"N 11°32'43.83"E |
#3
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Naja, diese Dinge meinte ich eigentlich nicht, es geht ja um den Kapitän, nicht ums Schiff ansich, aber grundsätzlich ist es ja so:
Bei einem Kapitän eines großen Schiffes setzt man diverse Dinge voraus, bei einem Kleinschlauchkapitän meint man, dies sei alles wurscht. Und genau diesen Unterschied gibts vor dem Gesetz eben nicht! |
#4
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Zitat:
Bei der Kostallation könnte aus dem "letzten Augenblick" aber gut ein "endgültiger letzter Augenblick" (für Dich)werden Also vielleicht besser auf Sturheit verzichten ???? |
#5
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Zitat:
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Gruß Wolfgang _____________________________ Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt ) (Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte) |
#6
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Zitat:
(B) Dann steht auf Deinem Grabstein "Er hielt seinen Kurs .... bis zum Ende" ganz persönlich für mich nicht erstrebenswert |
#7
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Zitat:
Du hast im Kurs nicht richtig aufgepasst Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters a)i)Muß von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muß das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Kurshalter). ii)Der Kurshalter darf jedoch zur Abwendung eines Zusammenstoßes selbst manövrieren, sobald klar wird, daß der Ausweichpflichtige nicht angemessen nach diesen Regeln handelt. 2b) Ist der Kurshalter dem Ausweichpflichtigen aus irgendeinem Grund so nahe gekommen, daß ein Zusammenstoß durch Manöver des letzteren allein nicht vermieden werden kann, so muß der Kurshalter so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist. 3c) Ein Maschinenfahrzeug, das bei kreuzenden Kursen nach Buchstabe a Ziffer ii manövriert, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Maschinenfahrzeug zu vermeiden, darf seinen Kurs, sofern die Umstände es zulassen, gegenüber einem Fahrzeug an seiner Backbordseite nicht nach Backbord ändern. 4d) Diese Regel befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner Ausweichpflicht. |
#8
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ha ha ?
Zitat:
-hat mir auch der kroatische Kapitän bei der Prüfung gesagt- und darauf hingewiesen dass nachgeben klüger ist. Ich hab auf eine Jadrolinia nicht achtgegeben, aber der Kapitän hat schon heftig gehupt bis ich den Kurs geändert habe. Und mit Handzeichen geflucht lg Geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#9
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Zitat:
In diesem Zusammenhang ist es aber immens wichtig, daß du ein für dieses Gewässer gültiges Patent hast. Ansonsten zahlt deine Versicherung nicht. Am Abend stell ich dir noch meinen Schriftverkehr mit Yachtpool diesbezüglich in diesen Ththread. Darin steht sinngemäß, daß die Versicherung bei nicht Besitzen eines gültigen Patentes leistungsfrei ist. Soviel zur Patentdiskussion. lg Geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#10
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Zitat:
Aber an die Versicherung und ihre verhaltene Zahlungsbereitschaft sollte man schon denken, wenn man die Schadenserklärung macht. Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#11
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@Geri: Das mit der Leistungsfreiheit ohne gültigem Patent stimmt so auch nicht, es müßte unfallskausal sein. Nur wenn es unfallskausal ist, dann ist man ohne Patent natürlich schlechter drann als mit.
@Reinhard: Ich sagte ja nicht, dass Yachtpool den Gutachter stellt, sondern vielmehr das Gericht oder der Anwalt des Gegners, vielleicht kam das schlecht rüber. Es ist nur so, die wollen ja wissen, ob du Ahnung hast oder nicht, wenn nicht, dann bist halt schlechter dran. Andererseits machen die dich darauf aufmerksam, andere erst, wenns soweit ist. (Was ist dir lieber ?) Schlechter drann: Wenn man ein Patent hat, hat man vielleicht fahrlässig gehandelt, wenn man kein Patent hat, dann grob fahrlässig, und dann wirds brenzlig. Und, ach ja, fragt nicht unbedingt mich, ich gebe das ganze jetzt auch nur wieder (hoffentlich richtig!) Ich bin kein Versicherungsexperte. |
#12
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auzu haftung kroatien
hallo
wie versprochen hier die Frage Gesendet: Montag, 19. Mai 2008 22:17 An: Info@yacht-pool.at Betreff: haftung kroatien. Hallo Ich habe eine Grundsatzfrage. Wenn ich nicht im Besitz eines Österreichischen FB2 oder höher, bzw eines Kroatischen Patentes bin bezahlt Yachtpool im Schadensfall bzw. gibt es dann Regressansprüche ? Die Frage stellt sich, da viele Bootfahrer mit dem Binnenpatent am Meer unterwegs sind. mfg Und dazu die Antwort Sehr geehrter Herr.. Gemäß den Bedingungen heißt es: Ist für das Führen eines Wassersport – Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt. Die Kroaten schreiben seit zwei Jahre einen Führerschein vor. Es heiß, entweder Sie haben einen gültigen Führerschein Ihres Heimatlandes oder einen Führerschein des Gastlandes, somit muss jeder einen Führerschein haben. Der Führerschein wird nicht mehr überprüft beim Anmelden, sehr wohl aber bei einen Unfall! Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen YACHT-POOL Versicherungs-Service lg geri
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#13
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Zitat:
Das es keine vorgeschriebenen Scheine für Österreicher in ausländischen Küstengewässer (und andere gibt es ja wohl nicht) gibt, bleibt also der HR Schein oder ein Schein, den HR anerkennt (FB2-FB4) DAS WAR's aber das wussten wir ja schon lange |
#14
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#15
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Zitat:
ja das stiiimt, aber keiner hat es schriftlich von der Versicherung vorglegt jetzt weißt das du umsonst einzahlts wenns Patent fehlt, gilt übrigens auch für den Strassenverkehr. Kein gültiger Führerschein = selber brennen gruß geri
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