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  #1  
Alt 22.12.2023, 19:31
petzeler petzeler ist offline
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Boot Infos

Polnische Zulassung in Österreich

Ahoi!

Hoffentlich ist niemand belästigt, wenn ich diese Frage im BooteForum, im Orangen und im Blauen stelle.

Bei mir stellt sich demnächst das Problem: Ich lasse mir ein Kajütboot in Polen bauen und fahre gemütlich am Wasserweg heim nach Stopfenreuth/Donau/Österreich. Dazu muss/will ich das Boot in Polen zulassen und dann mit genau dieser Zulassung in Österreich permanent weiterfahren. Das ist erheblich billiger und ich hoffe, dem österreichischen Amtsschimmel zu entkommen. Daher begab ich mich auf Recherche:

Chatgptx meint auf die Frage

Zitat:
Ich besitze ein Sportboot unter 10 Meter Länge mit polnischer Zulassung und polnischem Kennzeichen. Ich bin österreichischer Staatsbürger. Darf ich auf der internationalen Wasserstraße Donau in Österreich zeitlich unbegrenzt unter polnischer Flagge fahren? Welche EU-Verordnungen oder Gesetze sind hier anzuwenden?
dieses:

Zitat:
Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/1243 über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen innerhalb der Europäischen Union dürfen EU-Bürger, die im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sind, ein Sportboot unter 15 Metern Länge auf Binnengewässern der EU führen. Da Sie österreichischer Staatsbürger sind, dürfen Sie daher auch auf der Donau in Österreich mit Ihrem Sportboot fahren.

In Bezug auf die Flaggenführung und Zulassung des Bootes gelten die Bestimmungen des Heimatlandes des Bootes, in diesem Fall Polen. Solange das Boot ordnungsgemäß in Polen registriert ist und alle erforderlichen Dokumente und Kennzeichen vorliegen, dürfen Sie zeitlich unbegrenzt unter polnischer Flagge auf der Donau in Österreich fahren.

Es ist jedoch ratsam, sich über spezifische nationale Vorschriften und Gesetze zu informieren, die möglicherweise zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen für den Betrieb von Sportbooten auf der Donau in Österreich festlegen könnten.
Klingt schon mal ganz gut, allerdings der letzte Absatz ließ mich im österreichischen Schifffahrtgesetz nachlesen:

§101 Absatz 1 Ziffer 2 bestätigt, dass für im Ausland zugelassene Sportboote keine österreichische Zulassung erforderlich sei.

§101 Absatz 3 hingegen schränkt ein:
Die Ausnahme gemäß Abs. 1 Z 2 gilt nur für Sportfahrzeuge, für die eine entsprechende ausländische Zulassungsurkunde oder ein nach den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ausgestelltes Internationales Zulassungszertifikat für Sportfahrzeuge vorliegt und bei denen der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt.

Und genau hier beißt sich nationales mit EU-Recht.

Da im Gesetzestext undifferenziert vom "Ausland" gesprochen wird, kann es ja sein, dass damit beispielsweise eine Sportbootzulassung aus den Vereinigten Staaten gemeint ist.
Die Einschränkung des Artikel 3 in §101 auf das "EU-Ausland" (welches es ja wegen des gemeinsamen Binnenraumes EU so gar nicht geben kann, denn dann müsste es heißen: ...entsprechende Zulassungsurkunde aus einem anderen EU-Staat...) anzuwenden würde hingegen eine Diskriminierung österreichischer EU-Bürger gegenüber anderen EU-Bürgern darstellen. Denn es ist EU-Recht immer noch höherrangig gegenüber nationalem Recht - insoferne dürfte ich sehr wohl mit meiner polnischen Zulassung unbeschränkt auf der Donau fahren.

Nun meine Fragen an das Schwarmwissen:
  1. Gibt es konkrete Erfahrungen von Österreichern mit Sportbooten mit einer EU-Zulassung aus Polen (oder einem anderen EU-Staat)?
  2. Gibt es Rechtskundige in Sachen EU-Recht, die eine Rechtsmeinung zu der oben dargestellten Sache äußern können?

Danke vielmals für eure Mühe
Ich wünsche euch ein wunderschönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024
__________________
Liebe Grüße
Peter

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  #2  
Alt 23.12.2023, 03:29
alf6591 alf6591 ist offline
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Hallo,

Du meinst offensichtlich, ob es quasi „offiziell“ möglich ist mit einer polnischen Zulassung in Österreich zu fahren, obwohl sich das Boot ständig in Österreich befindet. So wie unser Staat quasi in allen Dingen überzuckert tickt, werden die sicher versuchen so etwas zu unterbinden.

Aber in Wirklichkeit wirst Du mit einer polnischen Zulassung kaum Probleme haben, selbst bei einer Kontrolle durch die Strompolizei. Wenn die Bootspapiere in Ordnung sind.
Da solltest Du dann aber vielleicht nicht erwähnen, dass sich Dein Boot eigentlich ständig in Österreich befindet.

Es fahren auch offensichtlich so einige Leute mit ausländischen Zulassungen. Bei uns ist Einer jahrelang mit einer holländischen Zulassung unterwegs gewesen (um sich die wiederkehrenden Überprüfungen und den Formalismus zu ersparen). In Tschechien hat mir im Vorjahr ein Hafenmeister erzählt, dass es Agenturen gibt die den Tschechen, oder auch Anderen, polnische Bootszulassungen organisieren (ebenfalls um sich dann die wiederkehrenden Überprüfungen zu ersparen). In unserer Marina in NÖ liegen schon seit Jahren Boote mit einer deutschen Zulassung (aus welchen Gründen auch immer, weil die können sich ja dadurch nichts am Behördlichen ersparen).

Aber über einen Punkt sollte man sich vielleicht wirklich Gedanken machen. Das ist nämlich der Versicherungsschutz, falls der bei der jeweiligen Bootsgröße erforderlich ist. Es ist oft nicht möglich eine Versicherung zu buchen wenn man nicht einen Wohnsitz in dem jeweiligen Land hat. Da ist die Frage ob es dann nicht lästig ist x-Jahre lang dafür eine "Adresse" in Polen aufrecht zu erhalten.

Grüße

Peter
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petzeler (23.12.2023)
  #3  
Alt 23.12.2023, 10:12
Benutzerbild von Heinz Fischer
Heinz Fischer Heinz Fischer ist offline
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Ich würde es einfach machen und schauen was passiert !
__________________
Gruß aus Nordwestdeutschland
Heinz

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petzeler (23.12.2023)
  #4  
Alt 23.12.2023, 13:26
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Jipi Jipi ist offline
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Hallo,
ich habe mein Boot in Frankreich ( La Rochelle )
zugelassen und bin schon öfters auf dem Rhein
kontrolliert worden ohne Probleme .
Versichert ist das Boot in D

Grüße
__________________
Wer von Anfang an genau weiß, wohin sein Weg führt, wird es nie weit bringen.
(Napoleon Bonaparte)
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petzeler (23.12.2023)
  #5  
Alt 23.12.2023, 13:35
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Jipi Jipi ist offline
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Ich muss noch dazu sagen mit einem fremden Kennzeichen wirst Du auch öfters kontrolliert !
__________________
Wer von Anfang an genau weiß, wohin sein Weg führt, wird es nie weit bringen.
(Napoleon Bonaparte)
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petzeler (23.12.2023)
  #6  
Alt 23.12.2023, 16:53
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el greco el greco ist offline
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Zitat:
Zitat von alf6591 Beitrag anzeigen
In unserer Marina in NÖ liegen schon seit Jahren Boote mit einer deutschen Zulassung (aus welchen Gründen auch immer, weil die können sich ja dadurch nichts am Behördlichen ersparen).
In Deutschland (außer am Bodensee) gibt es keine Zulassung für Boote, nur eine Kennzeichenpflicht. das heißt einmal ein (geringe) Gebühr bezahlt, dann keine weiteren Verpflichtungen oder Überprüfungen. Insofern kann der beschriebene Fall durchaus identisch sein, wenn die Eigner Ihren Wohnsitz ausschließlich in A haben.
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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alf6591 (23.12.2023), petzeler (23.12.2023)
  #7  
Alt 02.01.2024, 06:22
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Ralles Ralles ist offline
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Servus Peter,

ich glaube zwar, dass es kein Problem ist, mit einem im Ausland zugelassenen (registrierten) Boot auf der Donau unterwegs zu sein, aber:

Ich glaube, dass es ein Problem ist, als Österreicher dauerhaft ein Boot in Polen zuzulassen (zu registrieren) , wenn Du nicht in Polen wohnst.

Wenn Dein Aufenthalt überwiegend in Österreich ist (> 6 Monate), musst Du das Boot auch in Österreich registrieren lassen.

Ob Du vielleicht trotzdem durchkommst, weil das keiner "rafft" und Du einfach mit der polnischen Zulassung weiterfahren kannst, kann ich nicht sagen.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber die Aussage "Mach ruhig" finde ich schwierig. Erlaubt ist das so m.E. nicht.

Hier aber jetzt im Netz Gesetzestexte zu suchen und dann mit Halbwissen zu interpretieren, würde ich Dir nicht empfehlen. Unsere Gesetzte fordern schon die Juristen, da ist man als Laie meist schnell auf dem Holzweg.

So, da sind jetzt viele "glaube" und "vermute" drin.
Es kann durchaus sein, dass ich hier falsch liege, weil es eben keine Zulassung sondern eine Kennzeichnung ist (in Deutschland). In Österreich ist es ja scheinbar eine Bootszulassung. Vielleicht muss man da unterscheiden.

Ciao, Ralf
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"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!"
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petzeler (02.01.2024)
  #8  
Alt 02.01.2024, 09:03
petzeler petzeler ist offline
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Ausgangspunkt der Fragestellung war ja der Plan, von Plock/Weichsel bis Bromberg, dann über den nördlichen Teil des Großpolenrings zur Oder, weiter über Berlin, Mittellandkanal, Rhein, Main, MDK zur Donau zu fahren; also das neue Boot am Wasserweg nach Stopfenreuth zu bringen. Das heißt aber, dass das Boot in irgendeiner Weise bereits in Polen eine Zulassung braucht. Meine Annahme war, dass die bekanntermaßen unflexible und langsame Zulassungsbehörde bei einer "Fernzulassung" in Schnappatmung verfallen würde und ich darüber hinaus ja auch quasi vorab die Papiere (CE, Kaufvertrag) in Wien haben müsste. Daher auch die Idee, das Boot (vorab oder dauerhaft) in Polen zuzulassen, wie es auch der Bootsbauer angeboten hat, dies für mich zu erledigen. Ein "Überführungskennzeichen" aus Österreich (=Probekennzeichen in gelb) kommt deshalb nicht in Frage, weil es mit einem Monat Gültigkeit befristet ist.

Diesen Überlegungen folgend erschien mir die Lösung mit einer Zulassung in Polen als die praktikabelste. Und von daher hat sich dann die Frage gestellt, warum ich diesen Zustand nicht gleich in Österreich als Dauerzustand etablieren könnte. Provisorien haben ja bekanntlich in Österreich ein langes Leben. Daher die Fragestellung in diesem und einem anderen Forum. Nicht kleinliche Pfennigfuchserei (wie mir auch unterstellt wurde, aber das ist halt so ein Reflex in Foren) war mein Motiv sondern der Versuch, die Dinge einfach einfach zu machen. Nun haben mehrheitlich Stimmen in den Foren zu einer "Umzulassung" nach der Reise in Österreich geraten. Vermutlich werde ich dann im Sommer die Ummeldung in Wien machen. Dann habe ich Zeit dafür, weil ich ja bereits ein Kennzeichen aus Polen habe - und ein Zeitl wird es ja wohl anerkannt sein.

Sicher ist aber, dass ich noch im Jänner nach Polen fliegen werde um den Kauf perfekt zu machen. Darauf freue ich mich schon.
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Liebe Grüße
Peter

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  #9  
Alt 02.01.2024, 09:21
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Ralles Ralles ist offline
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Wenn Du die CE und den Kaufvertrag in Österreich hast, brauchst Du bei einem neuen Boot (soweit ich gelesen habe) keine Abnahme. Dann kannst auch "ohne" Boot in Ö zulassen.

Wenn Du eh ummelden willst, würde ich da gleich so machen ...

Wo Du jetzt so ein schönes neues Honwave hast, wechselst Du auf ein Kajütboot?
Aber ja, sicher optimal zum Wasserwandern.

Was wird es denn?
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Servus aus Oberbayern, Ralf

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  #10  
Alt 02.01.2024, 10:14
petzeler petzeler ist offline
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Der Wechsel ist der Bequemlichkeit geschuldet. Heizung, Schlafplatz im Trockenen, und trotzdem wendig - da ists halt nix mehr mit Honwave. Einesteils natürlich schade, aber vor allem die Heizung verlängert die Saison doch deutlich.

Ja und was es wird: eine India 431 auf Steroide Marek Bilczewski hat der 431 20cm mehr in der Länge und einiges in der Breite verpasst und meine India 450 wird eine von den ersten sein, die er auf Kiel legt. Da hat Marek mich auch viel mitreden lassen, was meine Sonderwünsche (Heizung,Tank etc.) betrifft. Eine AB Motorisierung mit bis zu 60PS soll in der Auslegung zugelassen werden. Ausgehend von meinen Erfahrungen mit den Schlauchbooten werde ich mich für das Maximum des Möglichen am Spiegel entscheiden.

Die Frage ist halt, ob ich dann im Schlauchbootforum überhaupt noch auftauchen darf... Na ja, vielleicht Reiseberichte. Tatsächlich tut es mir schon ein bisserl leid, hier raus zu fallen, denn das Klima im Forum war echt gut.
__________________
Liebe Grüße
Peter

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Ralles (02.01.2024), siegi (04.01.2024)
  #11  
Alt 02.01.2024, 10:45
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Ralles Ralles ist offline
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klar darfst Du das, gibt hier einige, die ne Hartschale fahren :).

Das ist wirklich ne schöne Größe! Bin gespannt auf Bilder!
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Servus aus Oberbayern, Ralf

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petzeler (02.01.2024)
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