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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #1  
Alt 07.06.2018, 00:38
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #2  
Alt 07.06.2018, 07:49
hobbycaptain
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Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen

ersteres - kommt drauf an, ob Du einen B, BE, EzuB oder welchen Schein auch immer hast, da gibts leider unterschiedliche Regelungen, wer wann wieviel ziehen darf.

zweiteres - im ausland darf das pickerl nicht überzogen sein, in keinem ausland. das widerspricht überhaupt keinem anderen recht.

war das deutlich genug ?
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  #3  
Alt 07.06.2018, 09:16
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Berny
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Boot Infos

Zitat:
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Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen
Da du ja offensichtlich alles weisst, warum sollte ich dich dann aufklären müssen?

Für die anderen: bevor ihr blind den Ausführungen von User Visus 1.0 glaubt, erkundigt euch lieber selber bei der Behörde, da seid ihr auf der sicheren Seite.

Sorry, aber das musste mal gesagt werden.
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  #4  
Alt 07.06.2018, 11:11
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Hellwig Bootler
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Da du ja offensichtlich alles weisst, warum sollte ich dich dann aufklären müssen?
Weil er dich freundlich gefragt hat!
__________________
Gruß Peter

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