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  #1  
Alt 01.12.2009, 17:48
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Boot Infos

Der neue FB1 wurde nun auch von den kroatischen Behörden offiziell anerkannt

Hallo, anbei der Link zum kroatischen Ministerium für Infrastruktur.

Der Beschluss dürfte ja schon einige Zeit her sein, aber die offizielle Liste (pdf-Datei) ist noch nicht lange Online in der auch nun der FB1 zu den in HR offiziell anerkannten Füherscheinen zählt.

Hier der Um Links zu sehen, bitte registrieren zu finden auf Seite 4 /3a.

lg Reini
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  #2  
Alt 01.12.2009, 20:28
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Berny
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Boot Infos

Als Erklärung steht noch:
1) Boote für privaten Gebrauch
2) Beiboote von Charterbooten

Insoferne Interessant, weil viele andere unter den FB2bis4 angegebenen Möglichkeiten nicht zutreffen.

Endlich offiziell, sogesehen gibt es eigentlich kein wirkliches Argument mehr, diesen FB1 nicht zu machen bzw auf andere dubiose und in Grauzonen liegenden Patente auszuweichen.

Ich denke, dass auch die oft sehr mühsame und langweilige Diskussion in diesem Forum ein wenig dazu beigetragen hat

Also Danke an alle, die aktiv daran teilgenommen haben
  #3  
Alt 07.12.2009, 07:59
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hermann2441 hermann2441 ist offline
Der 'Schlauch(i)lose'
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Zitat:
Zitat von reini0077 Beitrag anzeigen
FB1 zu den in HR offiziell anerkannten Füherscheinen zählt.
Hier der Um Links zu sehen, bitte registrieren zu finden auf Seite 4 /3a.

lg Reini
Hallo Reini,

danke für den Hinweis.

Allerdings sollte man darauf achten, dass man zB bei Charterbooten, die ja ein fest eingebautes Funkgerät haben, noch extra die Funklizenz braucht. Habe ich jedenfalls aus dem engl. Text so verstanden.
__________________
Viele Grüße aus Wien-Umgebung
Hermann

Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel...
(Bertrand Russel)



Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas:

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Aus 'Zwiebelfisch':
Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass".

"Dass des so schwer sei soll, des versteh i net
  #4  
Alt 07.12.2009, 10:32
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Zitat:
Zitat von hermann2441 Beitrag anzeigen
Allerdings sollte man darauf achten, dass man zB bei Charterbooten, die ja ein fest eingebautes Funkgerät haben, noch extra die Funklizenz braucht.
Stimmt - bei allen Booten, die ein fix eingebautes Funkgerät haben (nicht nur bei Charterbooten) ist bei den österr. Scheinen zusätzlich auch eine Funklizenz erforderlich! Natürlich auch beim FB2/3/4, wo die Funkberechtigung ja ebenfalls nicht inkludiert ist.

Es gibt aber einige wenige (im Vergleich zum Gesamtangebot) Charterboote, die keinen Funk an Bord haben und daher auch ohne Funklizenz gemietet werden können. (soviel ich weiß, hat Herbert da ein paar im Programm)

L.G.

Edwin
  #5  
Alt 07.12.2009, 10:48
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Berny
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@Edwin:
Zum Thread Um Links zu sehen, bitte registrieren kann ich leider nix mehr sagen, weil geschlossen, deshalb kurz hier:
Mein Statement meinte das schon so, kam vielleicht etwas falsch rüber, aber es gibt endlich mal ein richtiges Dokument das endlich Klarheit schafft.
Wenn du deinen Link genauer ansiehst, erkennst du, dass dieser eben erst mit dem Datum 10. 2009, also schon was neues, nix altes eingestellt wurde.
Das letzte Dokument, wo nur die FB2bis4 angeführt waren, sprachen noch nicht von privaten Bootsfahrern, sondern nur vom Chartern, was letztlich die große Frage der Gültigkeit für "normale" Bootsfahrer offen lies.

Zu diesem Thema selber:
Es wäre ev mal interessant, hervorzuheben, was jetzt die Vor- bzw Nachteile des österreichischen FB1 im Vergleich zum HR-Küstenpatent sind, und wie sich das in der Praxis auswirken würde. (zB die Frage des Funks, die Frage der Anerkennung in anderen Ländern, die Frage der Bootsgröße, die Frage der regionalen Gültigkeit usw usw usw...)

Da ich über den HR-Schein nichts genaueres weiß, wäre ev ein Fahrschulbesitzer gefragt, ob der dazu was sagen kann...

Letztlich fragen sich ja viele Österreicher, welcher Schein jetzt gscheiter ist, wenn man diese Richtung einschlägt.

Und letztlich wäre es eben gut, wenn alle in HR fahrende Bootsfaherer eine ordentliche Ausbildung haben, wenn gleich die man sich ja auch selber etwas beibringen kann, wenn man gewillt ist, darüber mehr zu erfahren.

Und noch was fällt mir ein:
Es sind in diesem Dokument jetzt dezitiert die MSVÖ und ÖSV Patente angeführt, wie sieht das jetzt mit anderen von österreichischen Fahrschulen (zB Koller) angebotenen Küstenpatente aus?
  #6  
Alt 07.12.2009, 11:26
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
@Edwin:
Zum Thread Um Links zu sehen, bitte registrieren kann ich leider nix mehr sagen, weil geschlossen, deshalb kurz hier:
Mein Statement meinte das schon so, kam vielleicht etwas falsch rüber, aber es gibt endlich mal ein richtiges Dokument das endlich Klarheit schafft.
Wenn du deinen Link genauer ansiehst, erkennst du, dass dieser eben erst mit dem Datum 10. 2009, also schon was neues, nix altes eingestellt wurde.
Das letzte Dokument, wo nur die FB2bis4 angeführt waren, sprachen noch nicht von privaten Bootsfahrern, sondern nur vom Chartern, was letztlich die große Frage der Gültigkeit für "normale" Bootsfahrer offen lies.

Zu diesem Thema selber:
Es wäre ev mal interessant, hervorzuheben, was jetzt die Vor- bzw Nachteile des österreichischen FB1 im Vergleich zum HR-Küstenpatent sind, und wie sich das in der Praxis auswirken würde. (zB die Frage des Funks, die Frage der Anerkennung in anderen Ländern, die Frage der Bootsgröße, die Frage der regionalen Gültigkeit usw usw usw...)

Da ich über den HR-Schein nichts genaueres weiß, wäre ev ein Fahrschulbesitzer gefragt, ob der dazu was sagen kann...

Letztlich fragen sich ja viele Österreicher, welcher Schein jetzt gscheiter ist, wenn man diese Richtung einschlägt.

Und letztlich wäre es eben gut, wenn alle in HR fahrende Bootsfaherer eine ordentliche Ausbildung haben, wenn gleich die man sich ja auch selber etwas beibringen kann, wenn man gewillt ist, darüber mehr zu erfahren.

Und noch was fällt mir ein:
Es sind in diesem Dokument jetzt dezitiert die MSVÖ und ÖSV Patente angeführt, wie sieht das jetzt mit anderen von österreichischen Fahrschulen (zB Koller) angebotenen Küstenpatente aus?
Berny,

HR-Schein:
gilt für "nicht Kroaten" nur in HR, Seemeilenbegrenzung weiss ich jetzt gar nicht, 6 sm ? , beinhaltet Funk, geht bis 20m Länge, für Privat- (und Charterboote ?)

SB1:
gilt für Österreicher weltweit, 3 SM, beinhaltet keinen Funk, Beschränkung auf 8m Länge , für Privat- (und Charteboote ? )

Koller-Patent:
ist weltweit, inkl. HR, fürn .....

Geändert von hobbycaptain (07.12.2009 um 11:30 Uhr)
  #7  
Alt 07.12.2009, 12:13
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
@Edwin:
Zum Thread Um Links zu sehen, bitte registrieren kann ich leider nix mehr sagen, weil geschlossen, deshalb kurz hier:
Also ich glaube der Thread wurde mit guten Grund geschlossen, da das Thema ja nun wirklich schon sehr ausgelutscht ist. Aber weil Du mich quasi persönlich ansprichst, antworte ich halt nochmal drauf, obwohl vermutlich das Thema hier auch nicht lange Bestand haben wird.

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Wenn du deinen Link genauer ansiehst, erkennst du, dass dieser eben erst mit dem Datum 10. 2009, also schon was neues, nix altes eingestellt wurde.
Das kann ev. daran liegen, dass zwischenzeitlich wieder etwas neues hinzugekommen ist - es geht ja da nicht nur um österr. Scheine! Das genaue Einstellungsdatum des FB1 ist mir nicht bekannt, glaube aber, dass das da schon länger drinnensteht - ist aber auch egal, oder?

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Das letzte Dokument, wo nur die FB2bis4 angeführt waren, sprachen noch nicht von privaten Bootsfahrern, sondern nur vom Chartern, was letztlich die große Frage der Gültigkeit für "normale" Bootsfahrer offen lies.
Berny, ich weiß schon, Du brauchst immer alles auf Punkt und Beistrich genau formuliert, aber unter der jeweiligen Heimatflagge hat es ohnehin nie eine Diskussion darüber gegeben, dass die amtlichen Scheine des Heimatlandes in HR Gültigkeit haben! Die ganze Sache ist nur deswegen aufgekommen, weil die Kroaten ab 2009 für Boote unter kroatischer Flagge (somit alle Charterboote) nur noch das HR-Patent anerkennen wollten! Der FB1 ist da mehr oder weniger nur "zufällig" hinzugekommen, weil er fast zeitgleich mit der Regelung vom ÖSV/MSVÖ eingeführt wurde. (ich war übrigens nicht unmaßgeblich daran beteiligt, die österr. Verbände auf den Umstand mit der HR-Flagge hinzuweisen, denn lange Zeit wollte man die Verordnung ignorieren, was mit Sicherheit zu etlichen Problemen bei Charterkunden geführt hätte)

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Es wäre ev mal interessant, hervorzuheben, was jetzt die Vor- bzw Nachteile des österreichischen FB1 im Vergleich zum HR-Küstenpatent sind, und wie sich das in der Praxis auswirken würde. (zB die Frage des Funks, die Frage der Anerkennung in anderen Ländern, die Frage der Bootsgröße, die Frage der regionalen Gültigkeit usw usw usw...)
Man müsste da fairerweise den FB1 mit dem kroatischen Kat. A vergleichen, da ich beide nicht anbiete (Kosten- und Zeitaufwand ist beim Kat. A beinahe ident mit dem Kat. B), kann ich einen genauen Vergleich nicht anstellen. Beim Kat. B ist bekanntlich der Funk dabei (beim Kat. A nicht), die Motorisierung ist nicht eingeschränkt (beim Kat. A 20 PS) und auch der Fahrtbereich ist beim B nicht eingeschränkt. (beim Kat. A sind es 6SM) Beim Kat. B ist die Größe auf 30 BRT eingeschränkt, beim A auf max. 7m.

Die Anerkennung in anderen Ländern ist sowohl beim österr. FB1/2/3/4, alsauch beim kroatischen Patent (und auch allen sonstigen Nicht-Berufspatenten) nicht eindeutig festzulegen - der Grund dafür ist, dass es bekanntlich keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine gibt und somit kein Schein (egal woher) tatsächlich und uneingeschränkt internationale Gültigkeit hat! Es liegt also immer im Ermessen des jeweiligen Uferstaates, ob er einen Schein anerkennt bzw. vielmehr akzeptiert, oder nicht! Die logische Folgerung ist daher, dass kein Land der Welt auf seinen Schein "international gültig" aufdrucken kann, da es sich damit über die Bestimmungen anderer Länder hinwegsetzen würde!

In der Praxis ist es sicher so, dass die im Heimatland vorgeschriebenen Scheine unter der Heimatflagge akzeptiert werden, aber bei uns in Ö gibt es diesbezüglich keine Vorschrift und die Scheine FB1-4 sind lediglich freiwillig!

Einen "Vorteil" der österr. Scheine (zumindest ab FB2) möchte ich jedoch nicht unter den Tisch kehren - die Ausbildung dazu ist weit intensiver, als jene für das kroatische Patent! Wer also gerne alles ganz genau wissen möchte, dafür auch bereit ist, das dazu notwendige Geld auszugeben und die erforderliche Zeit dafür aufbringen kann, der sollte den FB2 oder höher machen! Ein Rat am Rande dazu - die MSVÖ-Scheine haben diesbezüglich einen Mehrwert gegenüber den ÖSV-Scheinen, weil diese "nur" für das Führen von Segelyachten berechtigen - für's Beiboot mit Motor bräuchte man dann (wenn man's ganz genau nimmt) schon wieder zumindest den FB1 oder höher vom MSVÖ! Beim MSVÖ-Schein lernt man zwar nichts über's Segeln, man darf damit aber dennoch eine Segelyacht führen! (außer man gerät an einen Beamten, den das Wort "Motoryacht" im Schein schwere Kopfzerbrechen macht... )

Eines ist jedoch bei allen österr. Scheinen zu bedenken - Österreich ist nunmal nicht als "Seefahrernation" bekannt und somit könnten in so manchem Winkel der Welt schon mal Zweifel aufkommen, ob der Schein tatsächlich was taugt - es wäre ungefähr so, als wenn jemand bei uns in Ö eine Schilehrerlizenz aus Jamaika vorlegen würde...

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Letztlich fragen sich ja viele Österreicher, welcher Schein jetzt gscheiter ist, wenn man diese Richtung einschlägt.
Angesichts des oben geschriebenen, muß das wohl jeder für sich selbst entscheiden - wichtig ist letztlich nur, dass man Versicherungsschutz hat.

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Und letztlich wäre es eben gut, wenn alle in HR fahrende Bootsfaherer eine ordentliche Ausbildung haben, wenn gleich die man sich ja auch selber etwas beibringen kann, wenn man gewillt ist, darüber mehr zu erfahren.
Da bin ich zu 100% bei Dir!

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Es sind in diesem Dokument jetzt dezitiert die MSVÖ und ÖSV Patente angeführt, wie sieht das jetzt mit anderen von österreichischen Fahrschulen (zB Koller) angebotenen Küstenpatente aus?
Zumindest in HR werden ausschließlich amtliche Patente anerkannt und diese müssen auch in der Liste des HR-Ministeriums aufscheinen - mehr will ich dazu nicht sagen!

L.G.

Edwin
  #8  
Alt 07.12.2009, 12:35
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Hallo Leute,

ich denke das Edwin hier alles, aber auch wirklich alles zu diesem Theme geschrieben hat und darum schließe ich auch hier.

Welcher Schein nun gemacht oder nicht gemacht werden soll ist jedem selbst überlassen.

Das richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen jedes einzelnen.

@Edwin, eins noch,
Zitat:
....Das genaue Einstellungsdatum des FB1 ist mir nicht bekannt, glaube aber, dass das da schon länger drinnensteht - ist aber auch egal, oder?
Stimmt der Zeitpunkt ist egal aber wichtig das der FB1 aufgeführt wird.
nicht länger als 1 Monat da ich mir die Seite gepeichert hatte und ich diese so ca. alle Monat aktualisiert habe. Rein nur weil ich es wissen wollte.


lg Reini
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