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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 10.10.2004, 17:52
DieterW
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Bootsunfall

Gutmütigkeit wird bestraft Da überlegt man echt, ob man noch einen am Bord mitnimmt.
Guckst Du hier

Bootsunfall endete mit Schwerverletztem
An einem Nachmittags unternahm die Clique eine Hafenrundfahrt in einem geliehenen Boot, das von einem Mann, der über einen Sportbootführerschein verfügte, gesteuert wurde. Einer der Mitfahrenden, der selbst auch einen solchen Schein besaß, nahm auf einer zweistufigen Metalltreppe im Bug des Kahns Platz. Nachdem die Männer die im Hafen liegenden Segelschiffe besichtigt hatten, setzte der Bootsführer Kurs aufs offene Meer. Es herrschte Windstärke sechs, und die Wellen waren sehr hoch, zwischen einem und anderthalb Metern. Plötzlich erfasste eine stärkere Woge das Boot, und der Mann, der auf der Treppe saß, wurde auf den harten Boden des Kahns geschleudert.


Bei dem heftigen Aufprall zog er sich einen Bruch des 12. Brustwirbelkörpers zu. In der Folge wurden mehrere Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen notwendig. Der Verletzte war ein halbes Jahr lang arbeitsunfähig. Vor dem OLG Hamm verklagte er den Bootsführer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mit Erfolg (Urt. v. 13. 9. 2000; 13 U 211/99).
Der Bootsführer, so die Richter, habe gegen seine Pflichten verstoßen. Nach der Seeschifffahrtsstraßenordnung sei er dazu verpflichtet gewesen, für die See- und Reisetüchtigkeit des Bootes zu sorgen. Deshalb hätte er sich vor Fahrantritt überlegen müssen, welches Seegebiet er befahren wollte und entsprechende Vorbereitungen, zu denen auch die Sitzverteilung im Boot gehörte, treffen müssen.

Der Bootsführer hätte gerade bei rauer See mit dem kleinen Boot nicht aufs offene Meer hinausfahren dürfen, solange einer der Passagiere keinen sicheren Sitzplatz hatte, sondern auf der Treppe im Bug saß. Den Verletzten treffe allerdings ein Mitverschulden an dem Unfall, da er sich ohne triftigen Grund einer erkennbaren Gefahr ausgesetzt habe. Als Inhaber eines Bootsführerscheins sei er in der Lage gewesen, die Gefährlichkeit der eingenommenen Sitzposition realistisch einzuschätzen. Seine Schuld wiege in etwas gleich schwer, wie die des Bootsführers. Aus diesem Grund könne der Verletzte von diesem nur den Ersatz von 50 Prozent seines Schadens, insgesamt 2300 Mark, verlangen. Darüber hinaus stehe ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Mark zu, so die Richter.
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  #2  
Alt 10.10.2004, 17:59
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Ist ja schon wie in amerika

Matt
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  #3  
Alt 10.10.2004, 18:08
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Boot Infos

Ansichtssache:
Prinzipiell haben die Richter recht!
Ich denke, daß dieses Besipiel auch zeigen kann, daß wirklich der Bootsführer (Kapitän bzw Steuermann) verantwortlich ist, demnach aber die restliche Crew den Anordnungen dieses Mannes (oder Frau) Folge zu leisten haben !

Auch wenn derartiges jedem passieren kann, wenn der Bootsfürer gesagt hätte, derjenige hätte von der Stiege zu verschwinden, wäre das vielleicht anders ausgegangen.

Ich denke mal mit Gutmütigkeit hat das nichts zu tun.

Detail am Rande, was mich an diesem Bericht etwas amüsiert: "...die Wellen waren sehr hoch, zwischen einem und anderthalb Metern..."
Andererseits zeigt dies auch, daß auch bei derartigem Wellengang schnell was passieren kann!
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  #4  
Alt 10.10.2004, 18:18
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ansichtssache:
Prinzipiell haben die Richter recht!
Ich denke, daß dieses Besipiel auch zeigen kann, daß wirklich der Bootsführer (Kapitän bzw Steuermann) verantwortlich ist, demnach aber die restliche Crew den Anordnungen dieses Mannes (oder Frau) Folge zu leisten haben !

Auch wenn derartiges jedem passieren kann, wenn der Bootsfürer gesagt hätte, derjenige hätte von der Stiege zu verschwinden, wäre das vielleicht anders ausgegangen.

Ich denke mal mit Gutmütigkeit hat das nichts zu tun.

Detail am Rande, was mich an diesem Bericht etwas amüsiert: "...die Wellen waren sehr hoch, zwischen einem und anderthalb Metern..."
Andererseits zeigt dies auch, daß auch bei derartigem Wellengang schnell was passieren kann!

Generell ist schon der kapitaen verantwortlich aber da der leitersitzer selbst einen bootsfuehrerschin hatte und sich genau ueber die gefahren im klaren war sollte er die verantwortung uebernehmen.

Anders saehe es aus wenn da ein kind gestuerzt waere dann ist der kapitaen schuld.

Ich mag die mentalitaet nicht wo man spass hat und risiken eingeht (und sich in dem fall genau drueber im klaren ist) und wenn was schiefgeht wird jemand gesucht auf den man die schuld abladen kann und wo man kassieren kann.

Matt
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  #5  
Alt 10.10.2004, 18:30
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Zitat:
Zitat von Matt_CDN
Ich mag die mentalitaet nicht wo man spass hat und risiken eingeht (und sich in dem fall genau drueber im klaren ist) und wenn was schiefgeht wird jemand gesucht auf den man die schuld abladen kann und wo man kassieren kann.
Da gebe ich dir vollkommen recht, dennoch ist die rechliche Seite oft eine andere als die moralische. Oft kommen ja erst die Rechtsanwälte auf die Idee, einen Freund zu verklagen, weil .......

Es ist so und damit sollte sich jeder abfinden, es kann wirklich jedem passieren .

Bei uns gibt es ein altes Sprichwort: Beim Geld hört die Freundschaft auf.
Dies bewahrheitet sich leider immer wieder, ist schade, aber es ist so.
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  #6  
Alt 10.10.2004, 18:39
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Da gebe ich dir vollkommen recht, dennoch ist die rechliche Seite oft eine andere als die moralische. Oft kommen ja erst die Rechtsanwälte auf die Idee, einen Freund zu verklagen, weil .......

Es ist so und damit sollte sich jeder abfinden, es kann wirklich jedem passieren .

Bei uns gibt es ein altes Sprichwort: Beim Geld hört die Freundschaft auf.
Dies bewahrheitet sich leider immer wieder, ist schade, aber es ist so.

Stimmt (leider) ganz genau! Solche beispiele koennen immerhin anderen als lehre dienen.

Vor allem auf dem boot muss man fuer alle an bord mitdenken...

Matt
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  #7  
Alt 10.10.2004, 19:02
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Zitat:
Gutmütigkeit wird bestraft Da überlegt man echt, ob man noch einen am Bord mitnimmt.
Wieso hat der Schiffsführer gutmütig gehandelt, geht jedenfalls aus dem weiteren Zitat nicht hervor.
Die Leute schienen doch alle der gleichen Clique angehört zu haben.

Das Mitnehmen von einem bekannten Leuten hat doch generell nichts mit Gutmütigkeit zu tun sondern geschieht in der Regel aus einer gemeinsamen Interessenslage heraus.

Der Schiffsführer übernimmt nunmal die Verantwortung für seine Besatzung.
Das hätte ihm klar sein müssen, weiss er als Führer seines Autos doch auch.

Ich finde das Urteil geht rechtlich voll in Ordnung.
Finde es auch richtig, dass der Kläger eine 50%-ige Mitschuld bekommen hat.

Soweit die rechtliche Seite.

Ob der Kläger sich gegenüber dem Beklagten undankbar verhalten hat und ob die Klage moralisch verwerflich war, ist eine ganz andere Frage.
Danach geht es aber in solchen Fällen nicht.

Jeder, der jemanden auf seinem Boot mitnimmt, muss sich über die rechtlichen Folgen im Falle eines Unfalles im Klaren sein.


Gruss Nordy
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  #8  
Alt 10.10.2004, 19:09
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Zitat:
Zitat von nordy
Wieso hat der Schiffsführer gutmütig gehandelt, geht jedenfalls aus dem weiteren Zitat nicht hervor.
Die Leute schienen doch alle der gleichen Clique angehört zu haben.

Das Mitnehmen von einem bekannten Leuten hat doch generell nichts mit Gutmütigkeit zu tun sondern geschieht in der Regel aus einer gemeinsamen Interessenslage heraus.

Der Schiffsführer übernimmt nunmal die Verantwortung für seine Besatzung.
Das hätte ihm klar sein müssen, weiss er als Führer seines Autos doch auch.

Ich finde das Urteil geht rechtlich voll in Ordnung.
Finde es auch richtig, dass der Kläger eine 50%-ige Mitschuld bekommen hat.

Soweit die rechtliche Seite.

Ob der Kläger sich gegenüber dem Beklagten undankbar verhalten hat und ob die Klage moralisch verwerflich war, ist eine ganz andere Frage.
Danach geht es aber in solchen Fällen nicht.

Jeder, der jemanden auf seinem Boot mitnimmt, muss sich über die rechtlichen Folgen im Falle eines Unfalles im Klaren sein.


Gruss Nordy

Rechtlich ists schon in ordnung ...

Ein grund warum der freund den freund verklagt hat kann auch sein dass seine versicherung eh zahlt. Haette er nicht geklagt haette der freund aus eigener tasche zahlen muessen.

Als beispiel fuer komische haftpflichtgesetze hier eine lustiges besipiel:

Hier ist es so dass wenn jemand nachts in mein haus einbricht und im dunkeln die treppe runterfaellt ICH voll fuer seine verletzungen verantwortlch bin und IHM schadenersatz zahen muss...

Matt
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  #9  
Alt 11.10.2004, 00:58
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Zitat:
Zitat von nordy
Wieso hat der Schiffsführer gutmütig gehandelt, geht jedenfalls aus dem weiteren Zitat nicht hervor.
Daß es nicht so war, auch nicht.
Das nennt man bei uns übrigens i-Tüpferl reiten

Ich denke, nordy, daß es ja bei dem Thema nicht um die Gutmütigkeit geht, oder ? :hä: :hä: :hä:
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  #10  
Alt 11.10.2004, 07:34
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Boot Infos

Hallo zusammen,

der Bootsführer ist verantwortlich - da gibt es keinen Zweifel.

1 bis 1,5 m Wellenhöhe haben Außreiserwellen bis 4 m, die man nicht erkennen kann.

in Frage 283 zum See-Schein wird dies behandelt - warum ist es wichtig bei starkem Seegang die Fahrt des Sportbootes zu vermindern?? - MusterAntwort: Um Schäden durch Seeschlag möglichst zu vermeiden.

Vermutlich wird dem Bootsführer noch der *Schein* entzogen.

grüsse
DschungisKahn
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  #11  
Alt 11.10.2004, 10:40
nordy nordy ist offline
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@bootsboerse

Zitat:
Ich denke, nordy, daß es ja bei dem Thema nicht um die Gutmütigkeit geht, oder ?
Primär sicherlich nicht.

Dennoch konnte die Formulierung von DieterW, die sicherlich nur als Aufmacher gedacht war, auch in der Richtung missverstanden werden, dass durch ein wie auch immer geartetes "gutmütiges Verhalten" die Verantwortlichkeit des Schiffsführers für das Geschehen relativiert wird.

Ich reite hier nicht auf dem i-Tüpferl herum, es ging mir nur um diese Klarstellung.

Gruss Nordy
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  #12  
Alt 12.10.2004, 14:47
Neptun Neptun ist offline
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Hi,
unabhängig von der rechtlichen Seite, ....

ich finds schlichtweg eine Sauerei von dem, der da verletzt wurde, gegen seinen Freund zu klagen.
Wäre mir das passiert, wäre ich der Verletzte gewesen, hätte ich nie gegen einen Freund geklagt, denn, wie gesagt, gefühlsmäßig und unabhängig von der Rechtssprechung ist der Verletzte selber schuld, denn er hat genübend Sachverstand, um zu wissen, welcher Gefahr er sich aussetzt und hat demzufolge die Konsequenzen seines Verhaltens zu tragen.

Nochmal:
Die rechtliche Seite ist eindeutig, .... der Schiffsführer ist verantwortlich, das ist klar, :schlaumai
aber die menschliche Seite, ..... danke, wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr!!!!

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun"
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  #13  
Alt 12.10.2004, 16:47
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Bootsunfall

Also ich gebe Nordy und Berny zu 98 % Recht.

Leider hat nun mal der Bootsführer die Verantwortung für seine Passagiere. :glotz:

Nur hätte ich dem Unfallopfer 75 % Schuld gegeben, da er sich als Bootsführerscheininhaber der Gefahr hätte bewußt sein müssen. :schlaumai

Wenn die Fahrtteilnehmer untereinander so befreundet waren, wie Dieter
schrieb, habe ich kein Verständnis dafür, dass das Unfallopfer seinen Freund verklagt hat. Na ja, war bestimmt einer aus dem falschen Forum.

Könnte mir nie vorstellen einen Freund zu verklagen, und mit Feinden (habe mir bisher im ganzen Leben erst 3 angeeignet) fahre ich nicht Boot. :daumenhoc

Gruß Erich
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  #14  
Alt 12.10.2004, 21:55
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Boot Infos

Hallo,

*geliehenen Boot* => Charter?! => nicht der Bootsführer bezahlt aus seiner Tasche, sondern die Versicherung des Charterunternehmens - oder sehe ich das verkehrt???

und die Versicherung wollte nicht bezahlen und deshalb kam es zur Gerichtsverhandlung - also je mehr der Bootsführer *Schuld* hat, desto mehr zahlt die Versicherung - oder wo ist mein Fehler???

grüsse
DschungisKahn
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  #15  
Alt 13.10.2004, 07:02
nordy nordy ist offline
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Hallo Erich,

Zitat:
Wenn die Fahrtteilnehmer untereinander so befreundet waren, wie Dieter
Lies bitte den Text von Dieter noch mal genau.
Da ist nur von einer Clique und nicht von Freunden die Rede.

Gruss Nordy
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