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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #31  
Alt 29.01.2007, 12:08
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von Aladin
Normalerweise hat eine Versicherung 4 Wochen Zeit das Geld auszuzahlen... Mir kommt das jetzt schon mal sehr lange vor... Ich würde da auf einen rechtsbeistand zurückgreifen, Versicherungen versuchen ja meistens sich aus der Zahlungspflicht rauszuschleichen...

Gruß Carsten
Genauso ist es, kann daher Carsten hier nur bestätigen.

Ist der Diebstahl von der Polizei aufgenommen, und gibt es hier keine Zweifel zu dem Delikt, so ist eine Versicherung verpflichtet binnen 30 Tagen den versicherten Wert auszuzahlen.

Beispiel: hatte 3 Diebstahlfälle.
- 1 x Westfalia-Anhänger, geklaut in der Nacht vor Haus,
- 1 x PKW Peugeot Diesel geklaut über Nacht in Polen auf abgesperrtem Hotelgelände,
- 1 x PKW Peugeot Diesel geklaut über Nacht in Tschechien auf abgesperrtem Hotelgelände.
In allen 3 Fällen hatte ich das volle Versicherungsgeld von meiner WINTERTHUR Versicherung auf meinem Bankkonto nach 32-34 Tagen. Lediglich der in Polen geklaute PKW tauchte nach 6 Monaten in Polen an der Grenze zu Russland auf und wurde dort beschlagnahmt, jd. hat die WINTERTHUR auf eine Rückholung nach D verzichtet, da das Fzg. bereits auf dem Beschlagnahmeplatz in Polen kanabalisiert (auschlachten!) wurde.

Auch meine Boote waren und sind bei der WINTERTHUR-Versicherungen abgedeckt.
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  #32  
Alt 29.01.2007, 12:23
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Berny Berny ist offline
Berny
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Tja, und genau der oben unterstrichene Satz kann Probleme bedeuten!

In A gibt es dafür von der Staatsanwaltschaft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese wird aber erst ausgestellt, wenn die Anzeige vorhanden ist, diese kann von der Polizei aber erst übermittelt werden, wenn die Erhebungen beendet sind, usw usw ...

Also kann es sehr wohl zu Verzögerungen kommen!!!
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  #33  
Alt 10.02.2007, 21:14
Benutzerbild von Mutti
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  #34  
Alt 10.02.2007, 21:53
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Tja, und genau der oben unterstrichene Satz kann Probleme bedeuten!

In A gibt es dafür von der Staatsanwaltschaft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese wird aber erst ausgestellt, wenn die Anzeige vorhanden ist, diese kann von der Polizei aber erst übermittelt werden, wenn die Erhebungen beendet sind, usw usw ...

Also kann es sehr wohl zu Verzögerungen kommen!!!
In Österreich scheinen die Bootsbesitzer Leid geplagter als in Deutschland zu sein, was die öffentlichen Vorschriften angeht. Das da , Pinne nur bis 20 PS und was weiss ich nicht noch alles.

Gruss
Rainer
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  #35  
Alt 11.02.2007, 05:03
goeberl
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Zitat:
Zitat von attorney
In Österreich scheinen die Bootsbesitzer Leid geplagter als in Deutschland zu sein, was die öffentlichen Vorschriften angeht. Das da , Pinne nur bis 20 PS und was weiss ich nicht noch alles.

Gruss
Rainer
sowohl in österreich als auch in deutschland gibts echt für jeden mist eine eigene regel. das eine ist in dem land subjektiv besser oder unkomplizierter geregelt, das andere dafür im anderen land.
bei den booten ist es bei uns komplizierter, bei womo´s dafür sicher bei uns besser. bin mir sicher, viele deutsche würden sich zb. das wechselkennzeichen für pkw wünschen.
lg martin
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  #36  
Alt 19.02.2007, 18:24
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timo timo ist offline
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hallo

hab gerade die boote zeitschrift vor mir,bin mal gespannt ob die fahndung damit erfolg bringt,es wurde ja schon das eine oder andere mal ein boot damit wiedergefunden.

viel viel glück

gruß timo
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