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#1
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Zitat:
Gruß Andreas
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#2
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Zitat:
Soll er doch selber suchen ( und das sage ich ganz nett )
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Allzeit gute Fahrt Gruß Mathias |
Dieser User bedankte sich für den Beitrag von Atlas | ||
Kairos (13.10.2022) |
#3
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Zitat:
Das Gesetz in der Schweiz besagt für mein Boot: Motorboote müssen ein Masttopplicht vorn, Seitenlichter und ein Hecklicht haben. Schiffe mit einer Länge von weniger als 12 Metern können ein weisses Rundumlicht und Seitenlichter haben. Motorboote auf den Grossen Seen dürfen ein weisses Rundumlicht anstelle einer Kombination aus zweitem Masttopplicht und Hecklicht führen. Seitenlichter können zu einem einzigen zweifarbigen Licht kombiniert werden, das in der Mittellinie des Bootes angebracht ist. Ich weiss nicht, was die Grossen Seen sind. Ich weiss, dass ich beim Boot vorführen die obige Kombination NICHT haben durfte. Der Prüfer schrieb (eigenmächtig?) vor: - rot und grün getrennt li und re - 1 Hecklicht weiss plus 1 Buglicht weiss, keine Kombination Wenn ich das jetzt alles lese, bin ich unsicher, ob meine Lampe überhaupt illegal ist. Womöglich ist sie sogar legal. Wobei mir das nicht wichtig ist. Ich werde gesehen, meine Fahrtrichtung kann zweifelsfrei erkannt werden. Kairos Panikmache geht an mir vorbei. Die verlinkten Lampen haben einmal das weisse Licht über dem rot-grünen, einmal darunter. Spielt das eine Rolle? Und nochmal die Frage: gibt es andere Lichter? Womöglich kleiner? Oder mit weniger Blendung nach unten? |
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