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  #1  
Alt 13.10.2022, 08:53
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
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Zitat:
Zitat von Lichtmann Beitrag anzeigen
Wo soll das verwirrend sein? Rot strahlt im richtigen Winkel, grün ebenso, weiss strahlt 360 Grad, kein Licht wird verdeckt. Ich fahre seit 10 Jahren exakt so, alles gut.

Der Grund ist simpel: mein RIB ist ein Tauchboot, ich will keine fixen Masten, welche das Seil-Handling erschweren. Ich habe daher genau einen demontierbaren Masten fürs Licht. Und der muss ans Cockpit, weil er dort am wenigsten stört. Das ist so und bleibt so.

Also zurück zur Frage: welche Lichter kommen noch in Frage?
Aber auch dann spricht doch nichts dagegen, an diesem einem Mast eine rot/Grün Laterne zu montieren und mit ausreichend Abstand darüber das weiße Rundumlicht. Ist wahrscheinlich auch nicht ganz regelkonform, aber besser als alles in einer Lampe.

Gruß
Andreas
__________________
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  #2  
Alt 13.10.2022, 10:13
Atlas Atlas ist offline
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Zitat:
Das ist so und bleibt so.

Also zurück zur Frage: welche Lichter kommen noch in Frage?
Irgendwie klingt das wie :

Soll er doch selber suchen ( und das sage ich ganz nett )
__________________
Allzeit gute Fahrt
Gruß Mathias
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Kairos (13.10.2022)
  #3  
Alt 13.10.2022, 13:41
Lichtmann Lichtmann ist offline
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Aber auch dann spricht doch nichts dagegen, an diesem einem Mast eine rot/Grün Laterne zu montieren und mit ausreichend Abstand darüber das weiße Rundumlicht. Ist wahrscheinlich auch nicht ganz regelkonform, aber besser als alles in einer Lampe.

Gruß
Andreas
Hm, was ist denn ein ausreichender Abstand? Und wozu überhaupt einen Abstand?

Das Gesetz in der Schweiz besagt für mein Boot:
Motorboote müssen ein Masttopplicht vorn, Seitenlichter und ein Hecklicht haben. Schiffe mit einer Länge von weniger als 12 Metern können ein weisses Rundumlicht und Seitenlichter haben. Motorboote auf den Grossen Seen dürfen ein weisses Rundumlicht anstelle einer Kombination aus zweitem Masttopplicht und Hecklicht führen. Seitenlichter können zu einem einzigen zweifarbigen Licht kombiniert werden, das in der Mittellinie des Bootes angebracht ist.

Ich weiss nicht, was die Grossen Seen sind.

Ich weiss, dass ich beim Boot vorführen die obige Kombination NICHT haben durfte. Der Prüfer schrieb (eigenmächtig?) vor:
- rot und grün getrennt li und re
- 1 Hecklicht weiss plus 1 Buglicht weiss, keine Kombination

Wenn ich das jetzt alles lese, bin ich unsicher, ob meine Lampe überhaupt illegal ist. Womöglich ist sie sogar legal. Wobei mir das nicht wichtig ist. Ich werde gesehen, meine Fahrtrichtung kann zweifelsfrei erkannt werden. Kairos Panikmache geht an mir vorbei.

Die verlinkten Lampen haben einmal das weisse Licht über dem rot-grünen, einmal darunter. Spielt das eine Rolle?

Und nochmal die Frage: gibt es andere Lichter? Womöglich kleiner? Oder mit weniger Blendung nach unten?
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