Zitat:
Zitat von chris.sta
Dachlast kann der freundliche blaue dann binnen 4 min recherschieren, dann ist die weiterfahrt erst mal untersagt ;-) und die Urlaubskasse geschmälert!
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Dachlasten entnimmt man aus dem Betriebshandbuch. Die sind nicht gesetzlich geregelt. Bei meinem Auto "empfiehlt" der Hersteller max. 150kg! Wenn ich also überlade, so ist das nicht strafwürdig und mir die Weiterfahrt daher nicht zu untersagen! Im Prinzip geht es ja um die Fahrsicherheit und da kommen andere Faktoren außer Schwerpunktsverschiebung und veränderte Bremsleistungen auch noch zum tragen. 150 kg am Dach meines Autos bei 100 km/h auf der Autobahn sind etwas anderes als 150 kg bei 10 km/h und maximalem Böschungswinkel im Gelände. Betreffend Windanfälligkeit wird ein aufgeblasenes Schlauchboot am Dach wahrscheinlich auch etwas anderes sein als eine flach gelegte Eisenplatte.
Also: lest Euch die Betriebsanleitung des Autos durch ob dort eine Empfehlung oder eine Beschränkung steht und dann handelt entsprechend durchdacht!!
Meine 2 ct.