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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Bootsnummer
Hallo!
Hab da mal eine Frage:Habe ein Brig Baltic 4,20 m und die Farbe ist hellgrau. Darf man auch die Nummer in weiss anbringen, und welche höhe müssen die Zahlen haben in Österreich oder ist das eh generell gleich. Haben eine Händler in der Nähe die aber nur 15 cm hohe Zahlen im Sortiment haben und mir das für mein Schlauchi etwas gross vorkommt. Danke gleich im vorhinein für Eure Antworten lg AndiK Anbei noch ein Bild wegen der Farbe Geändert von AndiK (27.03.2008 um 20:48 Uhr) |
#2
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hi andi!
das mit dem 15cm hat seinen grund..... "vurschrift is vurschrift". kleinere wirst in österreich nicht bekommen. von der farbe her würd ich schwarz nehmen, weiß glaub ich sieht man nicht gut genug. lg martin |
#3
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...is' sicher ne' Streitfrage, selber hab ich sie mal weiß auf lichtgrau auf dem B'eagle gehabt... kaum sichtbar auf dem pic...
ps.: zur Größe: da kommt es immer auf den Schriftzug an, 15cm hoch und 2 cm breit ist ja vorgeschrieben, alles andere ist Geschmackssache...
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...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht... Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone "There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?" |
#4
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Hallo Elmar
Die weisse Schrift schaut aber TOP aus .Erlaubt ist es ja weiss auf grau oder könnte es dann sein das ich sie wieder runtergeben muss? |
#5
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Ahoi Andi!
Zitat:
So wird es Vorgeschrieben. Zur Größe wurde alles geschrieben. |
#6
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Wenn schon Vurschrift, dann gleich richtig:
nicht "helle" oder "dunkle" Schrift, sondern: (5) Das amtliche Kennzeichen ist vom Zulassungsinhaber in dauerhafter Ausführung und ohne Verzierungen in weißer Schrift auf dunklem Grund oder schwarzer Schrift auf hellem Grund mit einer Schrifthöhe von 150 mm und einer Schriftstärke von 20 mm auf dem in der Zulassung bezeichneten Fahrzeug anzubringen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Aus: §9 BGBl. II Nr. 296/1997 Schiffszulassungsverordnung
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) |
#7
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Zitat:
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge Kleinfahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Dieses Zeichen muß mindestens 10 cm hoch und an beiden Vorderseiten in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
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Gruss Carsten Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#8
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carsten, schau doch bitte mal um welches land es sich handelt. demnach sind deine 10cm schlichtweg falsch.
lg martin |
#9
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so isses
15 cm hoch und 2cm breit muss die bootsnummer in österreich sein (bzw. sw. oder ws)....
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#10
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Zitat:
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