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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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auf meinem "boat leaders licence of competency", ausgestellt von der kroat. Behörde 1998 in Pula/Porec, steht auf der Rückseite in den letzten Zeilen folgendes:
"The holder of this licence is authorized to operate radiotelephone station on boat while sailing Croatian teritorial sea and internal waters". Wobei sich das sailing aus dem Kontext von vorher auf Segel- und Motorboote bezieht. Also ist das auch ein Binnenschein, so wie ich vermutet hab, zumindest in HR (sonst dürfte man ja auch nicht zu den Krka Fällen oder die Zrmanje fahren). Und da Österreich das entsprechende Patent seines Heimatlandes einfordert, gilt das in A für einen Kroaten mit kroatischen Wohnsitz. Für eine Kroaten mit österr. Wohnsitz gibts da wohl wieder ein riesengroßes Fragezeichen . |
#2
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Für Kroaten gilt der HR schein auch für binnen, ein kroatischer Freund hat den vor Jahren gemacht,....demzufolge auch bei uns in D oder in A binnen fahren.....wenn er keinen Dauerwohnsitz in D hätte.
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#3
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Zitat:
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Gruß, Ranko |
#4
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ferdi, die von dir zitierte textzeile ist der zusatz für den funkschein.
aber auch beim rest seh ich nix von coastal waters. und ich bild mir ein, dass davor mal gesagt hat, dass er damit genauso gut auf der donau fahren kann, aber nur auf der kroatischen. das mit der krka und der zrmanja könnte auch eine sonderregelung sein, dass die als seewasserstraßen gelten, wobeis für kroatien egal wäre, wenn es für beides nur einen schein gibt. die frage mit dem wohnsitz ist gut. gemeldet und hauptgemeldet... ranko, deinen hauptwohnsitz hast du aber in österreich. da kenn ich mich aber zu wenig aus, um was verbindlich sagen zu können. lg martin |
#5
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Zitat:
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Gruß, Ranko |
#6
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Zitat:
ich würde Dir empfehlen mit Deinen beiden der österr. und der kroatischen Wohnsitzanmeldung, und Deinem kroatischen Boots-Patent mitsamt Deinen Bootspapieren auf einer österr. Wasserschutz-Polizeistelle zu melden, z.Bsp. an der Donau, und dort einfach nachfragen ob Du mit Deinem kroatischen Patent ein motorisiertes Boot auf österr. Gewässern fahren darfst. Die Wasserschutzpolizei auf der österr. Donau ist sicher erfahren genug Dir die fachgerechte Auskunft zu geben ob Du Dein motorisiertes Schlaucherl und hoffentlich auch angemeldetes Schlaucherl, egal ob HR oder A, nun auf der Donau (oder Attersee, oder Traunsee) fahren darfst. |
#7
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Dieter, genau das werde ich machen. Danke!
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Gruß, Ranko |
#8
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????????????????????????????
Ich dachte hier sind lauter Leute, die sich mit dem Motorbootfahren in und um A auskennen und jeden Törn exakt vorbereitet hatten. Nun lese ich erstaunt mit, wie wenig Ahnung man zu haben scheint. Hoffentlich lässt sich so etwas überhaupt klären? Offenbar ist es doch ratsamer, sich außerhalb der 12-SM-Zone zu bewegen. Mit Wind! lg Helmuth (Outlaw und Freibeuter) |
#9
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Es gibt keine österreichische Wasserschutzpolizei... Höchstens soko Donau (soko Wien)
Frag auf der Landesregierung - Schifffahrtswesen nach, das ist die richtige Stelle. @Helmuth: wer sagt dass man keine Ahnung hat? Die Bestimmungen sind klar, Sonderfälle gibt es überall, auch bei deinen Freunden in Tirol oder China. |
#10
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Berny, ich rufe einfach in Tulln an. Die sollten es wissen.
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Gruß, Ranko |
#11
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berny, eine richtige wasserschutzpolizei gibts zwar nicht, aber den stromdienst.
die beamten dort sind aber auch ganz normal an land unterwegs. Um Links zu sehen, bitte registrieren lg martin |
#12
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Zitat:
Dort meldet man auch die Boote an, usw. in NÖ.
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Gruß, Ranko |
#13
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Zitat:
Meine Fragestellung hier war gar nicht ob es durch irgend eine Zauberregelung der EU möglich ist mit dem kroatischen Bootsschein in A zu fahren oder nicht, sondern ob es von den Behörden in A womöglich anerkannt/akzeptiert wird. Das war alles.
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Gruß, Ranko |
#14
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Zitat:
bitte höre endlich auf damit die Augen zu verschließen und fang an die nackte Realität zu erkennen. Ich gebe zu, dass das schwierig sein mag für einen Polizisten, der zugeben muss, schon lange keine Ahnung zu haben was wirklich los ist im "vereinten" Europa. Alleine diese simple FS-Frage löst urplötzlich einen Diskussion darüber aus, wer, wo, wofür zuständig sein sollte oder zuständig ist, wohin sich der jeweilige Skipper (Bürger) doch wenden sollte. Sogar ein für deutschsprachige Schiffer unverständliches Amtspamphlet mit dubioser Übersetzung wurde hier serviert, das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal der Herausgeber kapiert. Vor ein paar Tagen lief eine TV-Sendereihe über maritimes Leben. Ein Beitrag zeigte den Alltag der Wasserschutzpolizei an der Ostseeküste. Die fahren jeweils für 6 Tage mit ihren Schiff hinaus, sind mit Hubschrauber- und Rettungseinheiten koordiniert. Eine Art von Küstenwache also. Deren Aufgabe ist u.a. die Überwachung des küstennahen Schiffsverkehrs, Personalkontrollen (Face-Controll) an Bord einreisender/abreisender Schiffe, die den EU-nationalen Seeraum benützen, sie helfen auch den Zollbehörden, Nothilfe, ....... Eben Alles, was man als Coastguard so zu tun hat. Sehr korrekt, bestimmt, aber freundlich. Man ist anerkannt bei Besatzungen fremder Schiffe. Sogar bei Chinesen! Ganz nebenbei vertritt an auch noch die Finanzbehörden vor Ort, denn es gibt Regeln, die gar keine Sau zu kennen scheint, sondern nur besonders "geschulte" Küstenwachtler. Spezialisten, ähnlich wie bekannte Mautler in Ösiland. Dort wo man völlig ahnungslos schon mal ein paar Hunis los ist, wie hier heiß diskutiert war. Im Film wurden einige Vorkommnisse sehr genau gezeigt, die mit Geldstrafen über 2.500 EURO strafbewährt sind. Was taten die freundliche Helfer auf See? Abzocken? NEIN! Sie erklärten dem jeweiligen Captain, er würde nun mündlich verwarnt und solle sich BITTE das nächste Mal um die Vorschriften kümmern. Diese wurde höflich erklärt! Die Kontrollcrew "enterte" u.a. einen kleinen Hochseeschlepper mit einem Schwimmbagger am Haken. Der Käpitän, ein bärtiger Norweger, wurde wegen irgend eines Verstosses verwarnt, mündlich natürlich und grinste. "So etwas ist hier im EU und außer EU-Raum völliger Alltag und lachte herzlich dabei". Das gehört zum Job! Die Wasserpolizisten bestätigten, dass NIEMAND außer ein paar Finanzbeamten die Finanzgesetze in solchen Fällen überhaupt kennen würden. Sie nur deshalb, weil man sie extra geschult hatte. Ich verfolge nun diesen Thread mit ganz besonderer Aufmerksamheit, um zu erfahren wer von Euch noch kein FS-Betrüger war, ist und aus Versehen in fremde EU-Gebiete eingedrungen ist. Illegal mit einen ungültigen Fetzen FS oder ganz ohne FS. Hier sind doch Experten die jederzeit wissen, welcher FS wo, bis wann oder nicht gültig war. Offenbar ist immer der passende Behördenvertreter an Bord, der seinerzeit immer mal zwischendurch eine übergeordnete Stelle fragen muss. Bis die Antwort kommt, ist das Boot konfisziert, der Skipper in U-Haft und wird rechtskräftig verurteilt. Dann tritt die Botschaft auf den Plan, EU-Fachanwälte, der EUGH in Erscheinung und hebt nach 10 Jahren das Fehlurteil auf.... Wegen Verstosses gegen die Menschrechte, weil arme Schweine aus Kriegswirren in Afrika per Schlauchboot eingeschleust und der Skipper keinen passenden FS hatte, aber einen zu starken Außenbordmotor........... Ja was dann? Wo findet man dabei die zuständigen Stellen? Hilft dabei niemand? Hurra! Was ist aus uns nur geworden? Gnadenlose EU-Bürokraten............... Zum Kotzen! Ich werde seekrank..... |
#15
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sag mal Helmuth,
gehts Dir wirklich gut ? |
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