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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Zitat:
so kenn ich es:Vorschriften & Gesetze in Deutschland: ein deutscher Staatsbürger muss zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge einen deutschen Bootsführerschein haben. Beim Führen von Charterbooten halten sich die meisten Länder in Europa an diese Vorschrift. Nur im Gastland kann ein deutscher Staatsbürger auch mit dem Führerschein des Gastlandes ein eigenes Boot führen oder eine Motoryacht oder Segelyacht chartern ! Folglich kann ein deutscher Staatsbürger mit eigenem Boot in Kroatien mit dem kroatischen Küstenpatent fahren und auch Motorboote, Motoryachten und segelyachten chartern. ergänzend!: Gültigkeit des kroatischen Boat Skipper B für deutsche Staatsbürger Die Anerkennung von Befähigungszeugnissen ist abhängig von den Gesetzen des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist) und dem Hoheitsgewässer in dem die Yacht aufhältig ist. Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien alle Yachten chartern. Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien eigene Boote und Yachten unter deutscher Flagge führen. Es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser (12 Seemeilenzone) Sie sich befinden Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter kroatischer Flagge auch in anderen Ländern (z.B. Italien, Montenegro, ...) im Hoheitsgewässer führen. Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist) Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter der Flagge z.B. von Grossbrittanien, Malta, Liberia, u.s.w auch in anderen Ländern im Hoheitsgewässer führen. Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist) Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in anderen Ländern als in Kroatien nicht chartern soferne in diesen Ländern ein Bootsführerschein vorgeschrieben ist. Länder OHNE Bootsführerscheinpflicht, es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser (12 Seemeilenzone) Sie sich befinden Länder mit Bootsführerscheinpflicht anerkennen im Allgemeinen die Bestimmungen des Heimatlandes des Charterskippers. Es gilt das Gesetz des Landes in dem Sie Staatsbürger sind, und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B eigene Yachten unter deutscher Flagge NICHT im internationalen Gewässer oder im deutschen Hoheitsgewässer führen Es gilt das Gesetz des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist), und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen Alles klar.... lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
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