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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Zitat:
Innerhalb 300 m zum Ufer ist Gleitverbot, egal ob Schwimmzone oder nicht. In einer Schwimmzone ist absolutes Motorbootfahrverbot. Bei Tauchbojen oder Flagge im Umkreis von 150 m kein Gleiten erlaubt. Tauchbojen oder Flagge sind beim Tauchen Pflicht. |
#2
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Hab ich eh geschrieben, nur anders formuliert.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#3
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naja...
Zitat:
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#4
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In den Salzburger Nachrichten steht heute, dass sich der Unfall in 50 Meter Entfernung vom Strand abgespielt hat.
Vater und Tochter waren ohne Tauchflaschen unterwegs. Sie waren angeblich schon aufgetaucht als der Bootsfahrer eine Kurve drehte und Gas gab und die Beiden erwischte. Das Mädchen konnte ohne Tauchflasche bis 50 Meter tief tauchen. Sie hatten angeblich eine große Taucherboje bei sich, die der Fahrer aber nicht sah, weil der Bug beim Gas geben hoch ging und er dadurch nichts sehen konnte. lg Franz |
#5
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Zitat:
Schrecklich so ein Unfall mit Todesfolge.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#6
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Ja da ist die 300 Metergrenze aufgehoben und auf die Bojengrenze begrenzt.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#7
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Zitat:
Wo steht das? |
#8
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Servus:
Es war das Parasailingboot..... im Schwimmerbereich...Kurfe gezogen...stark Gas gegeben...Bug nach oben...und dann Unfall. Was macht der Typ, im Schwimmerbereich mit der Geschwindigkeit? Lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
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