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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 27.09.2005, 13:39
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Hier bitte über dieses Um Links zu sehen, bitte registrieren diskutieren!
Heist das, daß die Ö-Binnenscheine für Wasserstraßen und Seen, umgeschrieben auf die internationale Ausgabe in HR, wenn auch inoffiziell, anerkannt wird/wurde?
__________________
LG
Michael
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  #2  
Alt 27.09.2005, 13:58
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Zitat:
Zitat von MichaelH
umgeschrieben auf die internationale Ausgabe in HR
Sowas weiß ich jetzt nicht, es geht auch nicht um Internationale Patente des MSVÖ, sondern in erster Linie den amtlichen IC (diesen gabs vor 2004 nicht vom MSVÖ oder ÖSV, sondern wirklich nur über die Landesregierungen!)
Click the image to open in full size.

Bei Österreichern gab es bis zum August 2004 keinen IC mit Costal-Waters (Küstengewässer, weil Österreich keine Küste hat, lediglich die MSVÖ und ÖSV Patente wurden anerkannt, waren aber bis dahin auch nicht amtlich!!!).

Erst im August 2004 wurde dieser amtliche IC dahingehend eingeführt, dass ab diesem Zeitpunkt beim IC auch die gültigen Fahrbereiche angeführt werden (FB2 und aufwärts).
Dies birgt aber die Gefahr, dass ab jetzt im Ausland nur mehr IC mit den angeführten FBs gültig sein könnten. Die alten ICs (ausgestellt vor 2004) bzw ICs, ausgestellt von anderen Stellen (Landesregierung) als vom MSVÖ oder ÖSV (mit FB2 aufwärts) nicht mehr anerkannt werden könnten.

Um diesen Umstand aber vorzubeugen, wäre also eine politische Regelung (Kompromiss: Österreichische Inlandpatente werden mit ausländischen Küstenpatenten FB1 (= Küstennahe Gewässer bis 5 Seemeilen) gleichgestellt) erstrebenswert.
Bis 2004 (und auch jetzt noch) werden zb in HR diese Inlandpatente auch anerkannt, aber eben nicht offiziell. Und genau dies könnte der springende Punkt sein.

Es wird viele Österreicher geben, die sicherheitshalber das HR-Patent nachmachen, um so billig zu einem gültigen Patent für ihr Urlaubsgebiet zu bekommen, dies wäre aber sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, dass diese Patente bei österreichischen Fahrschulen gemacht werden sollten.

Dies betrifft übrigens nicht den FB2 aufwärts, weil hier die Inlandspatente in HR bisher auch nicht anerkannt wurden !!!
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  #3  
Alt 27.09.2005, 14:42
goeberl
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ist dieses problem jetzt nur für kroatien interessant oder auch für alle anderen länder?
aktuelles beispiel: wenn ich zb in hamburg herumfahren will.
lg martin
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  #4  
Alt 27.09.2005, 14:45
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Zitat:
Zitat von goeberl
ist dieses problem jetzt nur für kroatien interessant oder auch für alle anderen länder?
aktuelles beispiel: wenn ich zb in hamburg herumfahren will.
lg martin
Wenn das ganze Schule macht, so könnte das auch für alle Länder interessant werden, die eine Küste haben.
Mit dieser Regelung könnte es so kommen, dass ein Österreichisches Binnenpatent nicht mehr wie bisher als gültiges Patent für den FB1 gilt (ich persönlich kenne das jetzt aber nur aus HR, wie das zB in I oder D ist, weiß ich auch nicht!)
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  #5  
Alt 27.09.2005, 14:56
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Wenn das ganze Schule macht, so könnte das auch für alle Länder interessant werden, die eine Küste haben.
Mit dieser Regelung könnte es so kommen, dass ein Österreichisches Binnenpatent nicht mehr wie bisher als gültiges Patent für den FB1 gilt (ich persönlich kenne das jetzt aber nur aus HR, wie das zB in I oder D ist, weiß ich auch nicht!)
Ich zietiere mich jetzt selbst aus dem anderen Thread :
------
Aber Vorsicht, das ICC (bei Euch IC) ist KEIN internationaler Ausweis sondern ein Österreichischer der natürlich nicht von allen Staaten (insbesonderer nicht EU-Staaten) anerkannt werden MUSS .
------------
Dies Resolutionen UN / EU sollen die Mitgliedstaaten verpflichten wenigsten ein Papier zu verlangen, welches Sie aber anerkennen ist Sache der Mitgliedsländer.
Die Deutschen Behörden erkennen z.B. das englische ICC an, das ist aber immer noch bi-lateral geregelt.
Es kann auch nicht anders sein, da ja der Unterricht (Stoff) und auch die Prüfung nicht international geregelt ist.
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  #6  
Alt 27.09.2005, 15:49
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Das stimmt so auch wieder nicht, weil der IC ein Ausweis nach internationalem Standard ist (gem EU Resulution)
Klar ist, dass er nicht anerkannt werden muss, wenn ein Staat nicht bei der EU ist. Aber innerhalb EU ist er Standard.

Die Frage wird aber anders interessant, weil
1) Italien ist in der EU und muss daher den IC anerkennen
2) HR kommt zur EU und muss spätestens dann den IC anerkennen.

dennoch gibt es aber hier eben bei den Österreichern den gewissen Unterschied zwischen IC vor und nach August 2004 !

Und das sollte geklärt werden!

Du solltest auch bedenken, dass es mal Internationale Bestätigungen von den Verbänden MSVÖ und ÖSV gab, die zwar anerkannt wurden, aber keinen IC darstellten (Dies wird oft verwechselt, selbst der MSVÖ mußte voriges Jahr eingestehen, dass immer behauptetet wurde, "amtliche Dokumente" auszustellen, was eigentlich so gar nicht stimmte!).

Der IC ist ein amtliches gem EU-Res. international anerkanntes Dokument.
Es ist halt nur so, dass ich zB einen IC mit Inland-Waters habe, weil es früher gar keinen anderen in Österreich gab (MSVÖ stellten damals keine IC aus, über die Regierungen bekam man keine Costal-Waters)

Demnach gab es vor 2004 keinen von Österreich ausgestellten IC mit Costal-Waters!

Wenn ich jetzt einen Costal-Waters will, muss ich entweder über den MSVÖ einen FB2 machen, oder ich mache ein HR-Patent, wobei ich mich schon aus Kostengründen für ein HR-Patent entscheiden würde.

Abgesehen von vielen Österreichern, die immer noch im guten Glauben mit dem alten IC in HR fahren, weil es bis dato dort so (wenn auch nicht offiziell) anerkannt wurde.

Dies ist doch eine etwas blöde Situation, die man leicht bereinigen könnte, wenn der IC-Inland Waters mit dem FB 1 gleich gesetzt werden würde.
Dies deckt die weitgehenste Fahrlandschaft der Urlaubsgäste ab (Küstengebiete innerhalb 5 Seemeilen).

Wenn jemand weiter nach draußen fahren will, so benötigt er sowieso FB2 und mehr. Diese muss er dann sowieso über den MSVÖ oder ÖSV machen.
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  #7  
Alt 27.09.2005, 16:00
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Die Frage wird aber interessant, weil
1) Italien ist in der EU und muss daher den IC anerkennen
2) HR kommt zur EU und muss spätestens dann den IC anerkennen.

Und das sollte geklärt werden!
Hallo Berny
ad (1) hier stimmt das MUSS nur wenn Italien diese Resolution übernommen hat und in eigenes Recht überführt hat, ich glaube kaum, dass dies geschehen ist, dazu ist das alles viel zu neu
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  #8  
Alt 27.09.2005, 16:02
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Berny Berny ist offline
Berny
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Hmm, da gabs doch mal einen Thread, wo genau das behandelt wurde.
Eine Liste, welche Staaten diese Resolution anerkennen. Muß mal suchen!

Gesucht, gefunden Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ist ne PDF-Datei.
Ich weiß aber nicht, wie alt diese wiederum ist.

Interessant ist aber auch:
Nr 13 - IC
Italien: nicht behandelt oder anerkannt
Kroatien: anerkannt.

Finde ich irgendwo auch interessant, dass eine EU-Resolution von einem Nicht-EU Land anerkannt wird, aber von einem EU-Land nicht.

In diesem Falle hast du sogar recht
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  #9  
Alt 27.09.2005, 16:05
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Hmm, da gabs doch mal einen Thread, wo genau das behandelt wurde.
Eine Liste, welche Staaten diese Resolution anerkennen. Muß mal suchen!
Das war bei mir zitiert noon........com war im Thread über die Funkschule GMDSS, da hatte jemand auch mal den Text der Resolution verlinkt.
hab's gefunden Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #10  
Alt 27.09.2005, 16:37
brummboot brummboot ist offline
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Hi Berny,

in diesem Zusammenhang sollte man auch erwähnen, dass es doch möglich ist, seit August 2004 ein IC relativ unbürokratisch ausgestellt zu bekommen, wenn man bereits Inhaber eines entsprechenden (FB 2 aufwärts) MSVÖ- (aber auch ÖSV-) "Befähigungsnachweises" ist. Damit ist doch jeder Inhaber des früheren, eben oft fälschlich als amtliches Papier ("meines heißt "Yacht-Master-License") betrachteten Scheins sozusagen up to date und hat damit tatsächlich ein amtliches Dokument. Was ja zumindest besser aussieht - wie weit auch immer dessen Anerkennungs-Prozess in den einzelnen Staaten gediehen ist.


Gruß


Peter
__________________
Gruß,
Peter_
_________________________________

Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null
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  #11  
Alt 27.09.2005, 16:46
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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berny, das ist keine EU Resolution glaub ich. ist das nicht eine UN Regelung?

Und was ich immer wieder befürchte - ist in den Staaten die das laut Liste umgesetzt haben, dann nicht ICC Pflicht? Und das waere fuer Österreicher definitiv ein vom MSVÖ umgeschriebener zumindest FBII. Einen Binnenschein schreiben sie ja naturgemaess nicht um.

Die italienische Küstenwache hat mir geschrieben, sie wollen einen Schein sehen, der vom Heimatland fuers Revier (Küste/See) vorgesehen (nicht vorgeschrieben!) ist. Ich hab das als FBII oder ICC (nicht IC) Pflicht interpretiert und Italien als mögliche Destination wieder gestrichen. Italien muesste demnach aber einen ICC anerkennen, denn der basiert ja auf zumindest einem FBII. Also dem vom Heimatland vorgesehenen Schein.

Ich meine deshalb, dass die einzige rechtlich wasserdichte Möglichkeit fuer uns ist, einen FBII bzw ICC zu machen. Das 2. C is wichtig. C fuer coastal.
Wie der Herbert schon oft geschrieben hat, haben wir ja leider keinen FB I der dem FSB in D entsprechen wuerde. Damit waere FBII das mindeste. Kostet halt locker 2k€.

cu
martin
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  #12  
Alt 27.09.2005, 16:52
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
.

Interessant ist aber auch:
Nr 13 - IC
Italien: nicht behandelt oder anerkannt
Kroatien: anerkannt.
Ich glaube Du irrst :
-----------------------------------
13
revised
International Certificate (international card) for Pleasure Craft
(TRANS/SC.3/118, annex 2 and TRANS/SC.3/131)
14
revised
International Certificate (international card) concerning the Competence of
Pleasure-Craft Operators (TRANS/SC.3/96 and TRANS/SC.3/131)
---------------------
13 ist ein BOOTScertifikat und 14 das Skippercertificat, "concerning the Competence of Pleasure-Craft Operators"
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  #13  
Alt 27.09.2005, 17:13
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
berny, das ist keine EU Resolution glaub ich. ist das nicht eine UN Regelung?

Und was ich immer wieder befürchte - ist in den Staaten die das laut Liste umgesetzt haben, dann nicht ICC Pflicht? Und das waere fuer Österreicher definitiv ein vom MSVÖ umgeschriebener zumindest FBII. Einen Binnenschein schreiben sie ja naturgemaess nicht um.

cu
martin
Also das ist eine von der EU adaptiertes Papier der UN soweit so gut.
Ihr macht IMHO den Fehler zu glauben, dies wäre nun gültiges Recht - mitnichten, es ist ein zaghafter Versuch Minimalregeln einzuführen.
Als Lord Byron das Yachtsgeln erfunden hatte gab es keine Scheine

Man sagt wenn jemand im Land A einen Schein erhalten hat, für dies Boot (Grösse/Gewicht)und das Revier (Binnen / Küste etc) dann soll der auch vom Land B akzeptiert werden.

Da es nun keine einheitlichen Ausbildungs und Prüfungsverfahren gibt (noch nicht einmal in der Berufsschiffahrt) kann man sich nur so helfen, das eine amtliche Stelle ein Person für Kompetent im Sinne der Regel UND im Sinne der Versicherungen (das ist das wichtigste!!!) erklärt.
Die Resolution verlangt nun von jedem Land ein solches Papier von einem Skipper zu verlangen, also wenn früher die Engländer (die auch keine Scheine kannten, bis vor wenigen Jahren noch nicht einmal einen Autoführerschein) mit einer Yacht nach xy-Land segeln durften, so soll nun von Ihnen ein ICC verlangt werden. Natürlich eines das in England ausgestellt wurde, und das nur ein Engländer erwerben kann.

Ob das xy Land dieses englische ICC anerkennt oder nicht liegt aber im belieben das besuchten Landes. Deutsche Skipper sind hier bevorzugt, da wir schon lange Scheine kennen und in unserer Organisationswut bi-lateral organisiert haben, dass die dt. Scheine anerkannt wurden, deswegen hatten wir ja auch in den letzten Jahren das Chaos der dauernd geänderten Scheine / und Namen dafür .

Wenn ich das jetzt auch von den Kosten her richtig begriffen habe, wäre es für Österreicher doch viel interessanten ein HR Schein zu machen und diesen dann in ein ICC umzuwandeln zu lassen, aber HR darf natürlich kein ICC für einen Ö-Bürger ausstellen.
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  #14  
Alt 27.09.2005, 17:36
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Zitat:
Zitat von rotbart
Wenn ich das jetzt auch von den Kosten her richtig begriffen habe, wäre es für Österreicher doch viel interessanten ein HR Schein zu machen und diesen dann in ein ICC umzuwandeln zu lassen, aber HR darf natürlich kein ICC für einen Ö-Bürger ausstellen.
Ich bezweifel, daß ein HR-Schein in Ö in ein ICC umgeschrieben wird.
Wenn ja, dann mache ich diesen Winter noch den HR-Schein.

Aber es fehlt definitiv der FB1.
Werden die 3sm vom Festland, als Kreis rund um Inseln, oder als Grenze über die vorgelagerten Inseln gezogen interpretiert.

Auf deutsch: Dürfte ich mit FB1 in die Kornaten?
__________________
LG
Michael
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  #15  
Alt 27.09.2005, 17:36
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Das ist ja das ewige Problem. Weil der passende Schein im Land A so teuer ist, sucht man überhaupt erst nach Schlupflöchern.

cu
martin
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