Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.04.2009, 09:41
gerald11 gerald11 ist offline
test
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 227
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Anhänger Breite

Hallo,

weiss jemand wie breit ein Anhänger sein darf ohne dass man eine gesonderte Genehmigung braucht ( sind 3 Meter noch ok?)
__________________
lG, Gerald

...und irgendwann bleib´i dann dort...
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.04.2009, 10:06
Benutzerbild von reini0077
reini0077 reini0077 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 6.409
abgegebene "Danke": 2

Boot Infos

Hallo Gerald,

soviel ich weiß sind dies 2,55m die erlaubt sind.
Alles ander fällt unter Sondertransporte und bedarf besonderer Genehmigungen und dergleichen.

lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.04.2009, 11:02
Benutzerbild von tirador
tirador tirador ist offline
Mädchenbootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 819
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von reini0077 Beitrag anzeigen
soviel ich weiß sind dies 2,55m die erlaubt sind.
Alles ander fällt unter Sondertransporte und bedarf besonderer Genehmigungen und dergleichen.

lg Reini
Da kann ich Reini nur zustimmen. Alles über 2,55 Meter ist ohne Sondergenehmigung
tabu.

Deshalb heisst es bei uns Luft raus bevor es auf die Straße geht
__________________
Grüße Denny und Hartmut
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.04.2009, 12:45
Benutzerbild von Kleinandi
Kleinandi Kleinandi ist offline
Greifvogelfreund
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.08.2005
Beiträge: 5.106
abgegebene "Danke": 1

Boot Infos

Hi
Die 2.55 gelten übrigens für ganz Europa..............................

Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.04.2009, 14:20
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hi
Die 2.55 gelten übrigens für ganz Europa..............................

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hi
wie immer gibts es in EUropa natürlich einige Ausnahmen (auch bei der Geschwindigkeit)
eine Detailliste (Europa) gibt bei ADAC downzuloaden.

Anzumerken ist auch noch das der Aufbau / Auflage / Boot rechts und links nur 30 cm überstehen darf (gemessen ab den hinteren Lichtern) und 1/10 der Hängerlänge nach hinten überstehen darf (ebenfalls ADAC und STVO)

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.04.2009, 16:26
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
Hallo,

weiss jemand wie breit ein Anhänger sein darf ohne dass man eine gesonderte Genehmigung braucht ( sind 3 Meter noch ok?)

Wie hier schon gesagt, ist die Außenbreite max. bis 2,55 m zugelassen. Was darüber hinausgeht, benötigt man überall in Europa Sondergenehmigungen, die kostenplichtig mit verbindlichen Routenführung kombiniert sind. Abgesehen kommt man mit Überbreite nicht überall an den AB-Mautstellen durch und muß dort Spezialgassen benutzen, soweit vorhanden.

Für größere RIBs, die Überbreite haben, z.Bsp. alle MARLIN RIBs ab 20' aufwärts, werden deswegen für den Straßentransport serienmäßig elektr. Pump-und Saugvorrichtungen im Boot mitgeliefert um die Schläuche ab- und aufzupumpen. Ferner gehört auch eine Extra-Transportplane dazu mit der die leeren und eingeschlagenen Hypalon-Schläuche (ORCA Hypalon Neopren 1500 gr/m²) abgedeckt und festgebunden werden. Das hat nicht nur Sichtvorteile nach hinten, auch der Luftwiderstand verringert sich. Das Proceder dauert max. etwa 10 Minuten insgesamt pro Pumpvorgang.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.04.2009, 16:48
Benutzerbild von Udo
Udo Udo ist offline
Leukermeer Bewohner ;-))
Treuesterne:
 
Registriert seit: 14.09.2003
Beiträge: 3.304
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hi,
davon mal abgesehen , mein WoWa war alles über alles ca. knapp 700 cm lang und 250 cm breit , mit einem 300 cm Anhänger wollte ich nicht fahren müssen
Gruß vom Leukermeer,
Udo
__________________
Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 21.04.2009, 23:30
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
Dalmatiner
Treuesterne:
 
Registriert seit: 11.02.2004
Beiträge: 6.741
abgegebene "Danke": 89

Boot Infos

Ja, ja, das mit den 2,55 ist schon richtig.
Aber wenn man durch die Schweiz will sollte man auch noch aufpassen das der Hänger nicht breiter wie das Zugfahrzeug ist.
Bei wurde das dort mal genau vermessen und nur weil ich mit der Außenkante meiner Spiegel bis auf 2cm da ran gekommen bin, wurden beide Augen zugedrückt und ich durfte reinfahren. Der Chefe gab mir aber noch mit auf den Weg, das er dieses Gespann beim nächsten mal nicht mehr durchlassen wird.
Ist schon ein paar Jahre her, aber ich wüßte nicht das sich das geändert hat.
Gruss Gernot
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 22.04.2009, 00:00
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
Ja, ja, das mit den 2,55 ist schon richtig.
Aber wenn man durch die Schweiz will sollte man auch noch aufpassen das der Hänger nicht breiter wie das Zugfahrzeug ist.
Bei wurde das dort mal genau vermessen und nur weil ich mit der Außenkante meiner Spiegel bis auf 2cm da ran gekommen bin, wurden beide Augen zugedrückt und ich durfte reinfahren. Der Chefe gab mir aber noch mit auf den Weg, das er dieses Gespann beim nächsten mal nicht mehr durchlassen wird.
Ist schon ein paar Jahre her, aber ich wüßte nicht das sich das geändert hat.
Gruss Gernot

Jaja, die Schweiz! Da gibt es aber auch Straßen, wo Du nur mit maximal "Schweizer Breite" (2,32 oder 2,33 m???) fahren darfst. Dafür werden bei MAN in München extra schmälere Fern-Trucks einschl. der Schlafkabine gebaut. Auf den große Durchgangsstraßen in der Schweiz sind aber auch 2,55 m Fahrzeugbreite frei gegeben. Für Überbreiten sind die Sondergenehmigungen sehr schwer zu bekommen.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 22.04.2009, 08:46
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
Ja, ja, das mit den 2,55 ist schon richtig.
Aber wenn man durch die Schweiz will sollte man auch noch aufpassen das der Hänger nicht breiter wie das Zugfahrzeug ist.
Bei wurde das dort mal genau vermessen und nur weil ich mit der Außenkante meiner Spiegel bis auf 2cm da ran gekommen bin, wurden beide Augen zugedrückt und ich durfte reinfahren. Der Chefe gab mir aber noch mit auf den Weg, das er dieses Gespann beim nächsten mal nicht mehr durchlassen wird.
Ist schon ein paar Jahre her, aber ich wüßte nicht das sich das geändert hat.
Gruss Gernot
Da gings aber eher um die Rückspiegel, oder ?
Weil das ist auch in Österreich (und ich denke auch anderswo) so, dass die Sicht nach hinten mit 2 Spiegeln gewährleistet sein muss.
Deshalb gibts auch, insbesondere für Wohnwagenfahrer, Zusatzspiegel, die man montieren muss.
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 22.04.2009, 12:15
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Jaja, die Schweiz! Da gibt es aber auch Straßen, wo Du nur mit maximal "Schweizer Breite" (2,32 oder 2,33 m???) fahren darfst. Dafür werden bei MAN in München extra schmälere Fern-Trucks einschl. der Schlafkabine gebaut. Auf den große Durchgangsstraßen in der Schweiz sind aber auch 2,55 m Fahrzeugbreite frei gegeben. Für Überbreiten sind die Sondergenehmigungen sehr schwer zu bekommen.

Hi Dieter

ich glaube das ist Vergangenheit, in Spanien gab es ja auch diese "schmalen" Laster, aber im Zuge der EU ist es einheitlich 2,55, sogar das Gewicht hat die Schweiz wieder von 28t auf 40t erhöht (gem Ihrem EU-Assoziationsabkommen) - aber sie haben noch genügend andere Steckenpferde
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 22.04.2009, 16:19
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Da gings aber eher um die Rückspiegel, oder ?
Weil das ist auch in Österreich (und ich denke auch anderswo) so, dass die Sicht nach hinten mit 2 Spiegeln gewährleistet sein muss.
Deshalb gibts auch, insbesondere für Wohnwagenfahrer, Zusatzspiegel, die man montieren muss.
Das mit den Rückspiegeln gilt überall. Wer hier nicht ausreichenden Rückblick hat, muß Zusatzaußenspiegel anbringen an seinem Zugfahrzeug.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 22.04.2009, 16:38
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Hi Dieter

ich glaube das ist Vergangenheit, in Spanien gab es ja auch diese "schmalen" Laster, aber im Zuge der EU ist es einheitlich 2,55, sogar das Gewicht hat die Schweiz wieder von 28t auf 40t erhöht (gem Ihrem EU-Assoziationsabkommen) - aber sie haben noch genügend andere Steckenpferde
Die Schweiz ist nicht die EU und hat auch noch so ein paar andere strenge Vorschriften für Fahrzeuge wegen ihrer schmalen und teilweise sehr bergigen Straßen. Dazu gehören unter anderem die Schweizer Bremse bei Fahrzeugen, der Betrieb ohne Anhänger, Durchfahrtsverbote noch und noch. Aber auf den großen Durchgangsstraßen sind auch die breiteren Fahrzeuge mit den höheren Gewichten zugelassen.

Spanien ist bereits EU-Mitglied.

Ich bin mal mit Boot hinten dran am LandRover - also 3 t Zug 11 m lang 2,30 m breit - von dem östlichen Lago di Como nach Chiavenna und dann über den Splügen-Paß nach Splügen in der Schweiz gefahren. Das war ein echtes Abenteuer, aber ich habe mich gerade innerhalb des Zulässigen bewegt und kein Verbot überfahren weder in Italien noch in der Schweiz, trozdem es in den Kehren und auch in den Tunnelfahrten einspurig recht haarig eng war. Es war fahrtechnisch Schwerstarbeit hat mir aber als versierter Profifahrer auch am Berg viel Spaß bereitet.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 22.04.2009, 22:06
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
Dalmatiner
Treuesterne:
 
Registriert seit: 11.02.2004
Beiträge: 6.741
abgegebene "Danke": 89

Boot Infos

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Da gings aber eher um die Rückspiegel, oder ?
Weil das ist auch in Österreich (und ich denke auch anderswo) so, dass die Sicht nach hinten mit 2 Spiegeln gewährleistet sein muss.
Deshalb gibts auch, insbesondere für Wohnwagenfahrer, Zusatzspiegel, die man montieren muss.
Nein, es ging nicht um die Rückspiegel. Der Hänger durfte nicht breiter als das Zugfahrzeug sein. Ohne Spiegel...
Aber wie gesagt, ich weiß nicht ob das noch aktuell ist...
Gruss Gernot
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 22.04.2009, 23:36
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Die Schweiz ist nicht die EU und hat auch noch so ein paar andere strenge Vorschriften für Fahrzeuge wegen ihrer schmalen und teilweise sehr bergigen Straßen. Dazu gehören unter anderem die Schweizer Bremse bei Fahrzeugen, der Betrieb ohne Anhänger, Durchfahrtsverbote noch und noch. Aber auf den großen Durchgangsstraßen sind auch die breiteren Fahrzeuge mit den höheren Gewichten zugelassen.
Hi Dieter
Natürlich ist die Schweiz Ausland !!!!!!! Völlig richtig !!!!!
ABER
sie hat schon lange ein Associationsabkommen unterschrieben und dass ist z.B. auch verantwortlich für die LKW Maße

Roland
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:31 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com