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  #1  
Alt 15.11.2011, 17:25
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Aladin Aladin ist offline
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Weißes Rundumlicht Binnen NUR bei Ruderbooten...

Quelle: Buch Sportbootführerschein Binnen Motor


Weißes Rundumlicht KANN im Seebereich bei Booten unter 7m mit einer HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 7kn anstelle der Festbeleuchtung gesetzt werden.

Quelle: Buch Sportbootführerschein See


Ach ja, nachdem ich mir grad die Bilder in den Büchern angeschaut hab muss ich sagen das wohl kaum ein Schlauchi die richtige Lichterführung hat... Rundumleuchte nur in Verbindung mit 2farbiger Bugleuchte...
Ich gebe zu das ich am Ribchen auch falsche Lichterführung hatte...

Gruß Carsten
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  #2  
Alt 15.11.2011, 17:49
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Hallöchen,

nach meiner Meinung - schon seit Jahren - regelt die Beleuchtung folgende Regelwerke.

- europäische Verordnung (EG) 764_2008, Anerkennung von Produkten aus anderen EU Ländern

- BinSchStrO. hier z.Z. Seite 14 (Punkt 26) Begriffsbestimmung §1.01 und § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (S.67)

- Bordlichterverordnung, hier §3 Ausnahmen


Hier ist auch geregelt ob Lampen aus anderen EU Mitgliedsländern anerkannt werden müssen.

Die BinSchStrO unterscheidet in D nicht zwischen E-Motor und Verbrennungsmotor, sondern zwischen Segel, Maschinenantrieb und Muskelantrieb. Damit gilt für den E-Motor das selbe wie für den Verbrennungsmotor. Es gibt eine Ausnahme. Motoren die nur für Rangierarbeiten (kleinen Ortsveränderungen) genutzt werden.

Hans
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  #3  
Alt 15.11.2011, 20:20
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Zitat:
Zitat von Aladin Beitrag anzeigen
,


Ach ja, nachdem ich mir grad die Bilder in den Büchern angeschaut hab muss ich sagen das wohl kaum ein Schlauchi die richtige Lichterführung hat... Rundumleuchte nur in Verbindung mit 2farbiger Bugleuchte...


Gruß Carsten
Also ein mein kleines rote Gummiboot, hab ich mir so etwas gebaut. Sollte

gesetzeskonform sein :


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Jörg
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  #4  
Alt 15.11.2011, 20:33
cutman cutman ist offline
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Danke für die weiteren Antworten.

Ich blicke jetzt durch!

Sieht gut aus, @Jörg! So stelle ich mir das auch vor.
Wäre für Schlauchboote nicht das hier eine gute Lösung?

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  #5  
Alt 15.11.2011, 21:51
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Zitat:
Zitat von cutman Beitrag anzeigen
Danke für die weiteren Antworten.

Ich blicke jetzt durch!

Sieht gut aus, @Jörg! So stelle ich mir das auch vor.
Wäre für Schlauchboote nicht das hier eine gute Lösung?

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In D darfst du die BSH Zulassung nicht aus den Augen verlieren Macht den Spaß gleich mal ungleich teurer...

Übrigens: WARUM möchtest du Licht am Boot? Solange du nur bei gutem Wetter im hellen fährst brauchst du kein Licht

Die meisten die hier Licht am Boot haben fahren auch mal bei "unsichtigem Wetter"... Also auch mal im dunkeln...

Gruß Carsten
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  #6  
Alt 16.11.2011, 14:51
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Ach, die olle BSH...
Was die anbieten lässt sich alles sehr schlecht auf einem Schlauchboot montieren.
Mehr als guten Willen kann man der WSP kaum zeigen. Irgendwann ist ja auch mal gut.

Ich bin Angler und viel bei Nebel unterwegs und u.U. kann einem auch schnell mal ein Regenschauer überraschen. Diese Anschaffung macht also schon Sinn.
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  #7  
Alt 16.11.2011, 16:22
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Zitat:
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In D darfst du die BSH Zulassung nicht aus den Augen verlieren
Dann les mal hier : Um Links zu sehen, bitte registrieren unter § 3 Ausnahmen Pkt. 3

Gruß Hans
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  #8  
Alt 16.11.2011, 17:17
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Moin Hans,

die ganz billigen Leuchten haben meist überhaupt kein Prüfzeichen/Zulassung.

Gruß Carsten
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  #9  
Alt 16.11.2011, 17:52
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Zitat:
Zitat von Aladin Beitrag anzeigen
Moin Hans,

die ganz billigen Leuchten haben meist überhaupt kein Prüfzeichen/Zulassung.

Gruß Carsten

.....da gebe ich Dir ja recht. Aber du bezogst Dich auf BSH und ich bin der Meinung, dass auf Grund von EU Richtlinien zum Beispiel RINA auch in D zugelassen sind. Die haben ein europäisches Prüfzeichen.
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Nur leider liest man in allen Broschüren immer was von zugelassenen Lampen und bezieht das auf BSH. Leider kennen auch nur viele Weißhemde/BlauHosen die ersten Sätze in der BinSchStrO und kennen die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 nicht, geschweige dann die BordlichterV-Bin.

Wie bereits gesagt, ich bin der Meinung, dass Leuchten mit anderen europäischen Zulassungen auch in D Zulassung haben. Beziehe mich halt auf die BordlichterV-Bin.
Habe aber eben einmal eine offizielle Anfrage an das zuständige Ministerium gesandt.

Wer doch gelacht, wenn wir kein Licht in die Dunkelheit bekämen.

Gruß Hans
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