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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 22.02.2005, 16:18
DieterW
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Zitat:
Zitat von michel
Wo hast Du denn das her?

Gibt es da einen Link, wo diese neue Regelung steht?

Ich halte eine extra Versicherung auch für gut aber Pflicht ist die meines wissens nicht
@Michel.Das sagt Dir jede Gute Versicherung.Bis zum 31.12.2003 war der Trailer,ob am Fahrzeug, oder ab vom Fahrzeug mitversichert. Ab 1.1.2004 nicht mehr.

@Olaf.
Nein, Pflicht ist es nicht, aber wenn was passiert, was dann ?Ich gebe lieber für meinen Trailer ca. 50€ im Jahr aus, ( 2200 Kg ) und bin auf der Sicheren Seite. Die Gebühr richtet sich nach dem Gesamtgewicht vom Trailer.
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  #32  
Alt 22.02.2005, 17:44
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Zitat:
Zitat von DieterW
@Michel.Das sagt Dir jede Gute Versicherung.Bis zum 31.12.2003 war der Trailer,ob am Fahrzeug, oder ab vom Fahrzeug mitversichert. Ab 1.1.2004 nicht mehr.
Sorry Dieter, ein Trailer war und ist (das ist richtig) wenn er nicht am Zugfahrzeug angekuppelt ist noch nie versichert. Und was mir eine Versicherung weissmachen möchte, ist nicht immer Vorschrift.

Deswegen finde ich eine extra Trailerversicherung trotzdem gut (ich hab selbst eine), nur Pflicht ist sie eben nicht und auch nicht ab dem 1.1.2004
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  #33  
Alt 22.02.2005, 21:46
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Bei uns in Österreich ist es so, dass ein Anhänger sehr wohl versichert sein muss, wenn er angemeldet wird.
Eben auch genau aus den Gründen, dass mit dem Hänger was sein könnte, wenn er nicht am PKW angehängt ist.
Wenn er aber am PKW angehängt ist, dann ist er automatisch mit dem PKW mitversichert.

Wo könnte das zB eine Rolle spielen: Wenn du dir einen Hänger ausborgst. Solange du mit deinem PKW fährst, ist deine Versicherung zuständig, wenn du den Anhänger abkoppelst, die Versicherung des Hängers.
Weit jetzt das Abkoppeln und der Verschub eines Hängers noch zur PKW-Versicherung gehört, weiß ich auch nicht.

Es könnte aber sein, dass Deutschland eine derartige Bestimmung übernommen hat, um EU-Konform zu gehen.

Aber sowas müßte ja eh in den diversen Bestimmungen stehen !

PS.: Dies gilt natürlich nur für die Haftplicht, die Kasko ist auf jedenfall freiwillig.
Wie weit der Hänger bei einer Kasko des Autos mitversichert ist, wird vermutlich von der Kasko-Versicherung abhängig sein.(Je nach Vertrag)
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  #34  
Alt 25.02.2005, 14:10
DieterW
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Heute habe ich das Angebot von der HLP-Bootsversicherung erhalten. Werde ich sofort ausfühlen.

Wert 60.000,-€
Schadenfreiheitsrabatt: 40%
Selbstbeteiligung 1000,-€
Kasko: 370,80€

Haftpflicht: 5 Mio € Deckungssumme: 112,11 €

Insassen-Unfall: 50,- €

Trailer-Versicherung: 41,73 € bei einen Gesamt Gewicht von 2200 Kg.

Gesamt: 574,64 Netto
91,94 16% MWST
------------------------
666,58 €
=============

super Preis
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  #35  
Alt 25.02.2005, 17:13
DieterW
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Und hier die Internetadresse von der Versicherung: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #36  
Alt 25.02.2005, 17:36
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Beiträge: 14.885
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Hallo Didäää,

die HANSE ist nur eine Vermittlung, die im Hintergrund z.T. Rahmenverträge mit der WINTERTHUR und anderen Versicherungen hat. Hatte letztes Jahr auch Kontakt zur HANSE zur Überprüfung meiner Bootsversicherung bei der WINTERTHUR.

Wichtig ist bei der HANSE die richtige Einstufung D/Festrumpfschlauchbootes als gleitendes Wassersportfahrzeug, sonst kommt ein falsches Angebot raus, was bei mir der Fall, dann aber korrigiert wurde. Dadurch konnte ich meine WINTERTHUR in die Zange nehmen und meine Konditionen dort verbessern! :wink:
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  #37  
Alt 27.02.2005, 01:38
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seepferd seepferd ist offline
seepferd
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Beiträge: 320
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Boot Infos

Hallo Schlauchi´s,

ich bin auch bei eerdmans versichert, seit letzem jahr und habe auch noch mal extra nachgefragt, wie es mit diebstahl/brand aussieht. habe ne mail bekommen, wie auch schon geschrieben, dass es entweder eine befestigung des bootes im wasser an einer festen ankerstelle sein muss( hafenring) oder an einer boje, die von menschlicher hand, aufgrund der schwere nicht wegzubewegen ist, unter der voraussetzung, dass die kette oder das seilschloss/motorschloss mindesten fünf millimeter stärke haben muss. ich habe ein elektronisches seilschloss mit warner und nur vier millimeter seilstärke und das haben sie auch akzeptiert. ich denke die versicherung ist verpflichtet bei änderungen der bedingungen, diese auch konkret mitzuteilen hat.wenn sie dies nicht machen, gilt der alte vertrag weiter. aus juristischer sicht und dann hat man ein besonderes kündigungsrecht und kann austeigen.

salve sven
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