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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 11.06.2014, 16:36
Christian24 Christian24 ist offline
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Wieso Rechnung mitführen?

Hallo zusammen,

wieso muss ich eigentlich eine Rechnung mitführen, um nachzuweisen, dass die MwSt bezahlt ist? Wo kommt das her? Muss ich doch beim Auto auch nicht, wieso dann beim Boot?
__________________
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Gruß,
Christian
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  #2  
Alt 11.06.2014, 18:32
Benutzerbild von dori
dori dori ist offline
Zephyr-Zodiac-Zar
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christian, du musst nicht die rechnung mit dir mitnehmen, ist aber empfehlenswert, falls du nach Croatien mit deinem Gerödel fährst,
leg die RG in den Kopierer und dann isn auto, wo ist das problem?
__________________
gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #3  
Alt 11.06.2014, 19:28
Christian24 Christian24 ist offline
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Hi,

Zitat:
leg die RG in den Kopierer und dann isn auto, wo ist das problem?
Problem ist da erstmal keines, wenn vorhanden ... ABER: Mich interessiert der Hintergrund, weil's ja nur bei Booten so ist und zum anderen kann es sein, dass die Rechnung bei Booten 3. oder 4. Hand halt nicht mehr dabei ist. Beim Autokauf von Privat fordert man die ja auch nicht ein ...
__________________
--
Gruß,
Christian
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  #4  
Alt 11.06.2014, 19:33
Benutzerbild von Fortnox
Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
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Ohne Rechnung bekommt man das Boot normalerweise nicht zugelassen.
Deshalb sollte wohl die gültige Zulassung die man ja sowieso mitführt als "Kaufbeleg" ausreichen oder?

Wo steht denn das man die Rechnungen mitnehmen soll?
__________________
MfG
Martin

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  #5  
Alt 11.06.2014, 19:44
Christian24 Christian24 ist offline
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Hi,

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Ohne Rechnung bekommt man das Boot normalerweise nicht zugelassen.
... oder Kaufvertrag. Den hätte ich auf jeden Fall, aber die Rechnung mit MwSt. könnte problematisch werden ...

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Deshalb sollte wohl die gültige Zulassung die man ja sowieso mitführt als "Kaufbeleg" ausreichen oder?
Es geht wohl darum, dass man nachweisen kann, dass die MwSt entrichtet wurde Das geht mit nem reinen KV nicht.

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Wo steht denn das man die Rechnungen mitnehmen soll?
Zitat:
Zitat von ADAC
Mehrwertsteuer / Einfuhrumsatzsteuer
Für Boote bis rückwirkend Baujahr 1985 kann im Falle einer Kontrolle durch Finanzbehörden oder
Hafenmeister der Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer verlangt werden. Obwohl dieser
Vorgang größtenteils abgeschlossen ist, kommt es dennoch zu stichprobeartigen Kontrollen.
Hier zeigt es sich von Vorteil, wenn Sie die ursprüngliche Rechnung in Kopie vorweisen können.
Damit wird belegt, dass für das Boot schon einm
al in einem Land der EU die Mehrwertsteuer
bezahlt wurde.
__________________
--
Gruß,
Christian
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  #6  
Alt 11.06.2014, 22:44
Benutzerbild von Fortnox
Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
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Ich glaube hier geht's mehr um Boote die über längere Zeit nach Kroatien eingeführt ( ein Schelm wer böses dabei denkt ) wurden.

Glaube kaum dass es uns mit den zerlegbaren oder kleinen Trailerbooten betrifft.

Ahja, Kroatien ist doch jetzt auch EU , was wollen die tun, mir das Boot wegnehmen?

Würde mir da drüber keine allzugrossen Gedanken drüber machen

und wie gesagt, für mich ist die gültige Zulassung Beweis genug dass es sich hier um mein Eigentum handelt und in Österreich (in meinem Fall) meine Steuern bezahlt wurden.
das werden die kaum anfechten können...
__________________
MfG
Martin

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  #7  
Alt 11.06.2014, 19:26
manerba manerba ist offline
In Memoriam
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Das Hör ich nun auch zum ersten mal. Wenn das mit der MwSt zusammenhängt, wird's wohl bei gebrauchten Booten mit nem Privatkaufvertrag wohl Essig aussehen. Insbesondere wenn man 3-4 Wochen unten ist. Da wäre eine Einfuhrbestätigung vom Zoll mit Datum wohl angebrachter. Aber selbst das finde ich übertrieben.
Was hab ich zu fürchten wenn ich wie es einfach halte wie bisher? Also nur runterfahr wie wenn nix wär?
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