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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #16  
Alt 06.05.2005, 23:42
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Der Erwerb von Auktionsware wird zeigen ob Mehrwertsteuer fällig wird oder nicht. Falls ja und wenn überhaupt, sollte sie bereits eingeschlossen sein in die Auktionspreise. Denn ansonsten macht die Auktion ja keinen Sinn ohne günstige Preise. Wie soll dann die Ware schnell abfließen und versilbert werden?
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  #17  
Alt 06.05.2005, 23:43
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nomen est omen
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Roland, die Karner Preise sind netto.

Ueber Leute die das mit ebay verwechseln hab ich heute schon gescherzt sorry :)

cu
martin
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  #18  
Alt 07.05.2005, 00:06
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Roland, die Karner Preise sind netto.

Ueber Leute die das mit ebay verwechseln hab ich heute schon gescherzt sorry :)

cu
martin
Sorry MARTIN

alle Zuschläge sind Verkaufspreise zzgl. Aufschlag und MwSt auf den Aufschlag oder die Differenzbesteuerung
WIE BEI EBAY nur dass die meisten den Aufschlag und MWST darauf als Verkäufer tragen, was sie nicht müssen.
Wenn bei Ebay MWST AUF DAS PRODUKT anfällt, dann ist Sie (bei profihändlern) incl. das entspricht exakt den bestimmungen für Auktionen
---------------------------
Zuschlag ist Zuschlag, wenn ich über den Zuschlag noch Gebühren zu tragen hätte (außer dem Aufschlag) könnte ich zurücktreten.

Überlegt doch mal
Zuschlag 100 dann Aufschlag 15 ,-- darauf MWST 3,-- (20% in Ösiland)
= 118,-- und dann nochmals 20% = 23,60 = 141,60
Das wäre dann u.a. MWST auf die MWST, selbst der Ösi-Finanzminister hat das noch nicht erfunden
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  #19  
Alt 07.05.2005, 01:23
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Mensch Roland,

noch einer der das dann falsch macht:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Und noch einer:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Und noch einer hier sogar Fett gedruckt:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Mein Gott die Käufer dort sind alle Betrogen worden und keiner hat es gemerkt, nur Du

Und wenn Du es vorhin vielleicht überlesen hast:

Verwechsle nicht eine Versteigerung eines Auktionshauses oder der Handelsplattform eBay mit solch einer Sache, das sind verschiedene paar Schuhe.
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  #20  
Alt 07.05.2005, 10:34
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Auktion

Vielleicht hat sich ja an den Steuergesetzen 2005 etwas geändert.

Wer steigern will, kann ja vorher Kontakt mit Karner aufnehmen und den Sachverhalt klären.

Bis 2004 galt in Deutschland zumindest folgende Regelung, welche Rotbart auch schon sehr umfangreich aufgeführt hatte. Ich versuche jetzt kurz und knapp darzustellen.

Der VK-Preis ist incl. MWST, jedoch KANN auf den Zuschlag z. B. 15 % Auktionszuschlag noch 16 % MWST fällig werden.

Sind die Karner Preise tatsächlich netto ? In Deutschland war das zumindest bis 2004 nicht möglich. Der VK Preis musste inkl. MWST bei einer Versteigerung angegeben werden.

Für alle "Steigerer". Unbedingt vorher informieren.

Würde mich freuen wenn jemand nachher mitteilt, wer jetzt Recht hatte.

Viele Grüße und viele Erfolg

Erich
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  #21  
Alt 07.05.2005, 11:18
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Hallo Erich,

was Du schreibst, wie auch Roland, stimmt ja, aber eben nur für Auktionen, in der zum Beispiel Antiquitäten, etc, versteigert werden, oder auch bei eBay.

Hier ist der Sachverhalt aber anders, deswegen habe ich in meinem eersten Posting ja auf die AGB des Versteigerers hingewiesen und diese zitiert.

Und da steht klar drin, dass MwST zu zahlen ist, wie auch in dem Prspekt der Versteigerung, welches ich hier habe.

Alle anderen Auktionatoren, die Industrieverwertung betreiben, machen das genauso, deswegen habe ich die Links hier angeführt.

Nun kann Roland, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung oder ein anderes Gesetz zitieren, fakt ist, dass dies ich solch einem Fall rechtens ist.

Und deswegen nochmal, das Zitat von mir, habe nicht ich mir nicht ausgedacht, sondern eben nur die AGB´s der Firma Karner zitiert.

Von daher diskutieren wir hier um Sachen, über die es nichts zu diskutieren gibt. Wer meint er bräuchte keine MwST zu zahlen, kann gerne ohne MwST mitbieten, wird dann aber ein Problem bekommen, wenn er nicht genug Geld dabei hat.
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  #22  
Alt 07.05.2005, 19:11
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Berny Berny ist offline
Berny
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Stopp, Stopp, Stopp


Dieser Thread geht schon wieder in die falsche Richtung !!!

Nochmals:
Ich denke, michel hat Recht, wen er sagt, dass die Frima das so abrechnet.
Bei der ganzen Diskussion ist mir aufgefallen, dass dieses Auktionshaus eine Firma ist und deshalb (auch über Versteigerung) die MWSt verrechnen muss.
Klar ist auch, dass der Staat keine MWSt verrechnet, sprich es wird bei staatlichen Versteigerungen oder Versteigerungen im Auftrag des Gerichts oder ähnliches anders sein als bei Firmenversteigerungen.

Was für eine Art von Versteigerung das jetzt genau ist, kann man hier sowieso nicht klären!

Weiters denke ich, macht es nicht viel Sinn, hier über die MWSt und deren Gültigkeit zu streiten. Wenn dies in den AGB drinnen steht, dann wird es so sein. Wenn einer meint, er könne dagegen rechtlich ankämpfen, dann soll er es tun.
Aber bitte versucht hier nicht eine steuerrechtliche Frage durchzudiskutieren!

@michel: Eine Bitte, vielleicht hast du einen Link, wo das mit der MWSt und der Fa Karner genauer erklärt wird, das hilft den anderen sicher enorm.
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  #23  
Alt 07.05.2005, 19:17
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Stopp, Stopp, Stopp
Dieser Thread geht schon wieder in die falsche Richtung !!!

Nochmals:
Ich denke, michel hat Recht, wen er sagt, dass die Frima das so abrechnet.
Bei der ganzen Diskussion ist mir aufgefallen, dass dieses Auktionshaus eine Firma ist und deshalb (auch über Versteigerung) die MWSt verrechnen muss.
.
ad 1) Siiii er geht
ad 2) Jedes Auktionshaus ist eine Firma und das Auktionshaus verlangt ja auch MWST auf SEINE leistung , die Auktion (Aufschlag + MWST auf diesen) und das ist ja auch richtig !!!!!!!!!! Aber ich stoppe den Thread jetzt hier (für mich)
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