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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 15.09.2011, 16:31
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6PS - Führerscheinfrei - Unterschiede Deutschland - Österreich

Ich lese immer wieder von einer Liste in Deutschland, wo die Motoren gelistet sind, die ev mit 6PS betitelt werden, aber an der Propellerwelle weniger haben, und damit Führerscheinfrei sind.

Nun gut, aber in Österreich gibt es eine klare Regelung, ab 4,4 KW (5,98 PS) braucht man einen Führerschein.

So, es könnte also sein, dass ein in Deutschland führerscheinfreies Boot in Österreich sehr wohl führerscheinpflichtig wäre.

Wer kann dazu mehr sage, bzw wie weit kann man diesen kleinen aber doch sehr wichtigen Unterschied genau definieren?
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  #2  
Alt 15.09.2011, 16:47
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Hier ist die "Freiliste" für Deutschland, herausgegeben vom Bundesamt für Seeschiffahhrt und Hydrographie.

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Der Stäkste Motor wird mit 3,68 KW Nutzleistung angebenen
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  #3  
Alt 15.09.2011, 17:07
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Jo, so ist es.
Die Motoren haben zwar oft einen 6er auf der Haube, sind aber vom Hersteller auf 3,68 kw gedrosselt und werden vom WSA auch so eingetragen.
Ich hab selbst so einen 6er.

.....Wenn man natürlich die Drossel entfernt, dann......

Ciao Bernd
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  #4  
Alt 15.09.2011, 18:49
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Das ist ja mal interessant, die kommen ja gar nicht auf 4 KW.

Noch eine Frage dazu:
Was genau wird bei euch in den Zulassungsschein eingetragen, die KW an der Schraube als Leistung?
Letztlich werden die KW ja vom Hersteller angegeben, aber nix an der Schraube oder wie auch immer....

Interessant auch diese ominösen 3,68 KW, das wären ungefähr 5 PS.

Auch interessant diese ganzen Umrüstungskits, unter anderem von 4,4 auf 3,68 KW!
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  #5  
Alt 20.09.2011, 21:00
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Doch, es wird die Propellerwellenleistung eingetragen und zwar 3,68 kw und nicht 3,7 kw, sonst wärs nicht mehr führerscheinfrei.

Bei meinem 6er Evinrude/Johnson (als führerscheinfreie 5ps-Version) ist eine Blende zwischen Vergaser und Motorblock. Außerdem ist als Standard eine Schraube mit kleinerer Steigung drauf.

Ciao Bernd
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