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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 22.03.2007, 13:22
Benutzerbild von hirnsi
hirnsi hirnsi ist offline
Marlinfahrer
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Daumen hoch Darf wieder

Hi

Darf jetzt behördlich geprüft mein Boot wieder mit dem Trailer fahren, und nicht nur am Wasser
__________________
Lg
Rainer & Anita
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  #2  
Alt 22.03.2007, 13:49
Benutzerbild von reini0077
reini0077 reini0077 ist offline
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Servus Rainer,

Klasse

Gratuliere, und hoffe auf ein baldiges Wiedersehen.

lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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  #3  
Alt 22.03.2007, 14:50
Benutzerbild von Käptn Klaus
Käptn Klaus Käptn Klaus ist offline
"SIR"
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Hallo Rainer,
gratulation.
Aber was heißt jetzt wieder???

Müßt ihr dafür extra einen Führerschein machen?
Freut mich daß ihr auch nach Bettingen kommt.
Das wird bestimmt eine Gaudi!
LG
Klaus
__________________
viele Grüße aus Oberbayern
SIR Käptn Klaus mit Crew

Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
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  #4  
Alt 22.03.2007, 18:22
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Servus Rainer,

gratuliere zur bestandenen Prüfung!

Bei mir geht es umgekehrt, meine amtlichen Fahrgenehmigungen für den Schwer-LKW-Bereich (C und CE) sind letztes Jahr ausgelaufen, weill ich sie ja beruflich nicht mehr benötige und daher auch die ab dem Alter von 50 Jahren erforderlichen alle 5 Jahre fälligen medizinischen Prüfungen (Kosten um Eur 200) nicht mehr machen werde.

Für die anderen Qualifikationen C1und C1E im mittleren LKW-Bereich habe ich aber noch die Befähigungen.
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  #5  
Alt 22.03.2007, 18:30
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thball thball ist gerade online
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Hallo Dieter,

muss man für den C1 und den C1E auch eine medizinische Prüfung machen? Ist bei mir noch etwas hin, aber ich glaube, dass man auch diese Befähigung verlängern muss, oder?

Dir Rainer natürlich noch herzlichen Glückwunsch!!!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #6  
Alt 22.03.2007, 18:33
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skipperteam skipperteam ist offline
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Hallo Rainer

gerade noch pünktlich vor der Saisoneröffnung

Gratulation


Gruß


Harald
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Skipperteam


Nach dem Sternenhimmel ist das Größte und Schönste was Gott erschaffen hat, das Meer.
Adalbert Stifter
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  #7  
Alt 22.03.2007, 18:45
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Tom,

kann ich Dir i.M. nicht sagen, da meine Fahr-Befähigungen schon sehr alt sind und aus der Zeit der 70er Jahre und davor zurück bis 1954 und 1957 stammen.

Hmmm, hatte in BR bereits mit 11 Jahren das Auto- und LKW-Fahren auf der Straße begonnen, also 1947, mit Innen- und Außenschaltungen, Untersetzungsverstellern an der Hinterachse, Gemisch und Zündverstellern am Lenkrad, usw., und ab 1952 mit 16 Jahren bereits eine amtliche Jugendbefähigung. So war ich bereits bei der MAN in den 80er-90er Jahren einer der letzten im Export, der die Klauengetriebe (Crashbox oder auch unsynchronisierten Getriebe) noch schalten konnte. So bin ich in die Anfangstechnik im Fahrzeugbau vor 60 Jahren gleich direkt mit reingewachsen. Wer kennt das heute noch, keiner... eigentlich schade, da es eine faszinierende Technik ist, die sich damit entwickelt hat und von heutigen Profis nur noch sehr bedingt beherrscht wird.

Ich würde Dir empfehlen die Anschlußausbildungen zu durchlaufen und die Prüfungen abzulegen, solange man noch nicht im Rentenalter ist, finde ich kann man alles gebrauchen.
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  #8  
Alt 22.03.2007, 18:50
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Hallo Dieter,

ich dachte man benötigt wenn man den "alten 3er" bis 7,5 t inkl. Hänger (was ja dabei war) ab dem 50. Lebensjahr auch eine medizinische Prüfung und regelmäßige Verlängerung. Aber ich bin mir da eben nicht sicher weil es momentan für mich noch nicht wichtig ist! Bislang gilt ja noch alles was ich habe...
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Tom


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  #9  
Alt 22.03.2007, 22:21
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Hallo Tom,

was in Österreich von Rainer (Hirnsi) gemacht wurde, ist sicher der BE Schein.

Hier die Bestimmungen zum nachlesen . Bei der alten Klasse 3 gibt es eine Zwischenlösung, wobei ich keiner Einschränkung unterliege bei C und C1E, und bei BE auch nicht durch Bestandswahrung. Bei jüngeren ist das nach der neuen Verordnung nicht mehr der Fall.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Das Gesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung traten am 1. Januar 1999 in Kraft.
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  #10  
Alt 23.03.2007, 08:52
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elmarG. elmarG. ist offline
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...suuuuuper, Gratulation,- äääh n' Vorschlag: beim nexten Treffen sparen wir uns einfach das SLIPPEN und gurken nur mit uns'ren Trailern rum... (z.B.: mal auf'n Pöstlingberg rauf...)
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Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone
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  #11  
Alt 23.03.2007, 09:05
marcus marcus ist offline
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Hallo
Die ärztliche Prüfung gibts nur für C u. CE

Andererseits darfst Du mit dem alten 3 - FS das Klassische Gespann 7,5 tonner + 11 Tonnen (1-Achs (=tandemachse mit weniger als 1 m Achsabstand)-)Hänger nicht mehr fahren, sondern nur noch bis 7,5 Tonnen Zugmaschine und Gesamt gewicht des Zuges nicht über 12 Tonnen, dafür gibt es die 1 Achs-Regelung nicht mehr

Gilt für alle Kl. 3 Besitzer, die das 50 Lebensjahr erreicht haben, auch wenn der alte graue oder rosa Schein nicht in eine Scheckkarte umgeschrieben wurden

mfg

Marcus
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  #12  
Alt 23.03.2007, 13:34
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Hallo Marcus,

vielen Dank - genau das meinte ich!
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  #13  
Alt 23.03.2007, 13:54
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hirnsi hirnsi ist offline
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Zitat:
Zitat von elmarG.
...suuuuuper, Gratulation,- äääh n' Vorschlag: beim nexten Treffen sparen wir uns einfach das SLIPPEN und gurken nur mit uns'ren Trailern rum... (z.B.: mal auf'n Pöstlingberg rauf...)
Die Idee find ich guuuuuuuuuuut war mit dem Boot noch nie am Pöstlingberg Aussicht muß super sein
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Rainer & Anita
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  #14  
Alt 24.03.2007, 15:22
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Hallo Rainer


auch von uns Gratulation zur bestandenen Prüfung



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  #15  
Alt 24.03.2007, 15:24
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Zitat:
Zitat von hirnsi
Die Idee find ich guuuuuuuuuuut war mit dem Boot noch nie am Pöstlingberg Aussicht muß super sein
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